Wildbad. Aus der Sitzung der Gemeindekollegien vom 28. Oktober 1910:

Dem Metzger Wilhelm Läpple wird zum Besuch eines Lehrkurses für Fleischbeschauer in Stuttgart ein einmaliger Beitrag von 120 Mk. aus der Stadtkasse bewilligt. Läpple hat sich zu verpflichten, daß er den Beitrag an die Stadt­kasse wieder ersetzt, wenn er die Stellvertretung des Fleisch­beschauers um die seitherige Belohnung nicht wenigstens 5 Jahre lang besorgt. Die Bewohner der Parzellen Christofs­hof und Kälbermühle bitten um Herstellung einer Wasser­leitung für ihre Parzellen. Wie aus den Akten ersichtlich ist, sind schon des Oefteren Versuche gemacht worden, den Bewohnern dieser Parzellen zu einer besseren Trinkwasser­versorgung zu verhelfen. Die Versuche scheiterten aber an den hohen Herstellungskosten der Wasserleitung und an dem Umstande, daß die Ableitung der nächst gelegenen Quelle, sog. 3 Brunnen, auf Widerspruch bei den Wässerungsbe­rechtigten stieß. Nach eingehender Beratung wird durch den Gemeinderat und Bürgerausschuß beschlossen, ohne eine Ver­pflichtung der hiesigen Stadtgemeinde zur Herstellung einer Wasserversorgung für den Christofshof und die Kälbermühle in irgend welcher Hinsicht anzuerkennen, das Gesuch der dortigen Einwohner in wohlwollende Erwägung zu ziehen und das Stadtbauamt zu beauftragen, an Ort und Stelle Untersuchungen darüber anzustellen, ob nicht auf anderem Weg als durch Zuleitung der sog- 3 Brunnen Trinkwasser für die beiden Parzellen beschafft werden könnte._

Das Stadtbauamt beantragt, den Maschinenraum der oberen Bergbahnstation gegen die Einsahrtshalle mit einem Abschluß zu versehen, damit schädlichen Einflüssen von Kälte und Feuchtigkeit im Maschinenraum vorgebeugt werde. Dem Antrag wird entsprochen. Gemäß Art. 12 der Gem.- Ord. wird vom Gemeinderat als Tag der Heuer vorzu­nehmenden Bürgerausschußwahl wie bisher der 21. Dezbr. bestimmt, wobei die Wahlhandlung nachmittags 3 Uhr be­ginnt und nachmittags 8 Uhr endigen soll. Zugleich werden die Beisitzer und ihre Stellvertreter zu dieser Wahl bestimmt.

Anläßlich der Besichtigung der Wasserleitungen in der hiesigen Stadt und in den Parzellen Sprollenhaus und Nonnenmiß durch den Kgl. Landesfeuerlöschinspektor wurden von demselben verschiedene Anstände erhoben, von deren Be­seitigung die Auszahlung des zur Herstellung der Wasser­leitungen verwilligten Staatsbeitrags von 2165 Mk. an die hiesige Stadtkasse abhängig gemacht worden ist. Es handelt sich vor Allem um Anschaffung von weiteren Hydranten- geräte für hier, Sprollenhaus und Nonnenmiß und um eine weitere Verbesserung der Wasserleitung in Nonnenmiß, da diese in ihrem jetzigen Zustand für Feuerlöschzwecke unge- genügend sei. Zu den Kosten der zu beschaffenden Hydran­tengeräte wird ein Beitrag von 50°/o aus der Centralkasse für das Feuerlöschwesen in Aussicht gestellt. Die Gemeinde­kollegien beschließen, die dringenderen Anstände sofort zu erledigen und um baldige Auszahlung des Staatsbeitrags zu bitten. Gustav Kuch, Gastwirt und Bauwerkmeister

Volk werden vom Dienst in der freiwilligen Feuerwehr und von der Feuerwehrabgabe befreit, ersterer wegen eines Gicht­leidens und letzterer infolge dienstlicher Verhältnisse.

Eine Zuschrift der bürgerlichen Kollegien von Neuenbürg betr. die Errichtung eines Gewerbegerichtes in Neuenbürg vom 19. Oktober ds. Js. wird den Gemeindekollegien be­kannt gegeben. Bei der geringen Zahl der hier anfallenden Gewerbestreitigkeiten liegt ein Bedürfnis zur Errichtung eines Gewerbegerichts für die hiesige Stadt eigentlich nicht vor. Es wird- aber von den Gemeindekollegien nicht verkannt, daß die industrielle Entwicklung des Neuenbürger Bezirks doch über kurz oder lang zur Errichtung eines Gewerbe­gerichts führen wird. Sie erklären sich daher bereit, sich an der Errichtung eines Gewerbegerichts für die gewerbe­reicheren Gemeinden des Bezirks und an der Aufstellung von übereinstimmenden Statuten gemäß Par. 1 Abs. 3 des R.-Ges. vom 30. Juni 1901 zu beteiligen, jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß zur Erledigung der hier anfallenden Gewerbestreitigkeiten periodische Gerichtstage in hiesiger Stadt abgehalten werden. Es werden noch Armen­sachen, Schätzungen, Baugesuche und verschiedene kleinere Gegenstände erledigt.

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Den 31. Oktober 1910.

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