Der Beschwichtigungsversuch der badischen Regierung,

der im Fall Arnsperger in derKarlsruher Zeit­ung" unternommen wurde, wird allgemein nicht sehr hoch eingeschätzt. Man sindet einen Widerspruch darin, daß die Regierung die Sammlungspolitik der bürger­lichen Parteien an die Spitze stellt, die Versetzung Arns- pergers aber nicht wegen seiner abweichenden Meinung in diesem Punkt begründet, sondern damit, daß mit Rücksicht auf das Vorhandensein zahlreicher Konservativer im Land­bezirk Karlsruhedie Regierung ein Verbleiben des Ober­amtmanns Arnsperger in diesem Bezirks nicht für tunlich erachtet" und darum seineVersetzung in einen anderen Bezirk" herbeigeführt habe. Eine Strafversetzung stellt die Regierung in Abrede, denn:Dienstliche Nachteile sind damit für Oberamtmann Arnsperger nicht verbunden. Im Gegenteil ist er von der Stellung einesden Amtsvor- ständen gleichgestellten zweiten Beamten" in die selbständige Stellung eines Amtsvorstandes und in den Genuß einer Dienstwohnung gelangt. »Die Stelle in Staufen ist wegen der Annehmlichkeiten des Aufenthalts eine der begehrten des Landes. Eine Strafversetzung liegt somit weder im beamtenrechtlichen Sinne noch in tatsächlicher Beziehung vor." Nach dieser Darstellung hätten also in der Haupt­sache lediglich Rücksichten auf die lokalen Verhältnis des Amtsbezirks die Versetzung veranlaßt, in Bezirken mit an­ders gelagerten parteipolitischen Verhältnissen würde die Regierung also nichts gegen die Vertretung einer Auf­fassung wie der des Herrn Arnsperger cinzuwenden haben, auch wenn sie mit der von der Regierung jeweils vertrete­nen im Widerspruch stände? Und wer entscheidet und nach welchem sicheren Maßstabe, in welchen Bezirken die Samm­lungspolitik der Regierung als nicht angängig bezeichnet werden darf und wo nicht? Tie Erklärung der Regierung schafft nicht Klarheit, sondern neue Unklarheit, indem sie dem Fall Arnsperger die Bedeutung einer grundsätzlichen Maßnahme zu nehmen und ihn als bloß aus lokalen Ver­waltungsrücksichten entsprungen hinznstellen sucht.

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Bund der technisch-industriellen Beamten

Ter Bund der technisch-industriellen Beamten hat in Berlin seinen 5. Bundestag abgehalten. Aus der Ta­gesordnung stand nach Erledigung geschäftlicher Angelegen­heiten die Durchführung der Mindestgehälter. Der Referent Thi essen (Berlin) führte aus, daß schon der 4. Bundestag die These aufgestellt hat: Es ist ein Mindestgehalt von 150 Mark nebst örtlichen Zuschlägen zu fordern und die Berufsehre eines jeden technischen An­gestellten verlange es, für diese Forderung einzutreten. Daher ist es nicht angebracht, einer Anregung des Mittel­deutschen Gaues zu folgen, der neben dem Mindestgehalt von 150 Mark noch ein sogenanntes Anfangsgehalt von 120 Mark zulassen will. Das würde die bisherige Ar­beit des Bundes illusorisch machen. Es muß sich das Be­wußtsein einer Besoldungsmoral herausbilden, das Bewußtsein, daß die Erhöhung des Gehalts nicht eine Frage der persönlichen Besserstellung ist, sondern die erste Stufe zur Hebung des ganzen Standes auf wirtschaft­lichem Gebiete bildet. Durch die örtlichen Zuschläge sol­len möglichst übereinstimmende Existenzmöglichkeiten ge­schaffen werden. Diese Zuschläge werden sich je nach den Preisen der Wohnungen, der Lebensmittel und nach der Höhe der Steuern richten müssen.

In der ausgedehnten Besprechung wurde der Gedanke der Solidaritätsunterstützung von allen Seiten unterstützt, doch wurde betont, daß die Solidaritätsunter­stützung nicht an die Stellenlosenunterstützung anzugliedern sei. Henne (München) regte an, die Frage der Min­destgehälter zusammen mit den Organisationen der Ar- . beitgeber zu beraten. (Heiterkeit). Sie lachen, aber es ist doch der richtige gewerkschaftliche Weg. Redner be­antragt in einer Resolution, den Vorstand zu beauftra­gen, mit den Organisationen der Arbeitgeber in Verbind­ung zu treten. Lüdemann (Berlin) betonte, daß der Abschluß von Tarifverträgen niemals der Anfang einer Bewegung sein könne, sondern.nur ihr Ende. Deshalb sei es überflüssig, jetzt schon an die Unternehmer mit Unter­handlungen heranzutreten. Tie vorgeschlagene Resolu­tion sei abzulehnen. Redner beantragt, folgende These anzunehmen: Das Ziel der Bewegung ist der Abschluß von Tarifverträgen, durch die aller technischen Ar­beit eine angemessene Bezahlung gesichert wird. Nach längerer Diskussion wurden der Antrag Lüdemann und die Leitsätze des Referenten angenommen, die Resolution Henne zurückgezogen.

Hierauf sprach Diplom-Ingenieur Stiel (Berlin) über die Aufgaben der technischen Hochschulen und dann beschäftigte man sich mit einer Reihe von Anträgen, die politische und sozialpolitische Angelegenheiten betrafen.

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Berlin, 27. Okt. Der Reichsanzeiger gibt in einer Sonderbeilage das Schlußprotokoll der im letzten Som­mer im Haag abgehaltenen Wechselrechtskonfe- renz bekannt, das die auf der Konferenz ausgestellten Worentwürfe eines Abkommens zur Vereinheitlichung des Wechselrechtes und eines einheitlichen Gesetzes über die gezogenen und die eigenen Wechsel enthält. Der Reichsan­zeiger hoffe, daß die neue Konferenz zu einem Ergebnis führen wird, das die Annahme eines einheitlichen Wech­selrechtsgesetzes angängig erscheinen läßt.

Berlin, 26. Okt. Angesichts der gestern mitgeteil- ten Antwort der Regierung in der Angelegenheit der Moabiter Journalistenaffäre nahm der Ver­ein der ausländischen Presse in seiner außer­ordentlichen Generalversammlung eine Resolution an, in der betont wird, daß der im Automobil aufrechtstehende Herr lediglich feine Legitimation hochgehalten und daß keiner der Herren die Aufforderung zur Weiterfahrt gehört hat, daß insbesondere der Chauffeur sofort angegriffen wor­den sei, sodaß es ihm (beim besten Willen nicht möglich gewesen sei, einem Befehl augenblicklich Folge zu leisten. Irgend eine Menschenmenge sei überhaupt nicht in Sicht­weite gewesen und hinter dem Auto, wo der Steinwurf hergekommen fein solle, hätten sich nur Schutzleute be­funden. Unter diesen Umständen bedauere der Ver­ein, die Ansicht der Regierung nicht teilen Md

den begangenen Irrtum nicht erklärlich finden zu können.

Berlin, 27. Okt. Das christlich-soziale OrganDas R ei ch", das Stöcker seinerzeit mit einem Kapital von 150 000 M gegründet hatte, ist nun ebenfalls sanft entschla­fen. Es ist mit dem konservativenReichsboten" verschmolzen worden; in der Erklärung des Verlags wird die Fusion gerade mit diesem Blatt damit begründet,daß in der Reichshauptstadt kein Blatt besteht, welches im Kampfe für die Geltung evangelischen Christentums und in nationalwirtschaftlichen Fragen demReich" näher steht, als derReichsbote".

München, 26. Okt. Die alte Schackgalerie an der Briennerstraße, nahe den Propyläen, ist aus dem Besitz des Kaisers für den Preis von 360 000 Mark in das Eigentum des gegenwärtig in Venedig lebenden Malers und Kunstgewerblers Franz Naager aus München über­gegangen. Der Künstler ist gelegentlich der Neugestaltung des Apollosaales im Schloß zu Berlin mehrfach mit dem Kaiser selbst in Fühlung getreten, der in diesem Kauf den Wunsch verwirklicht sieht, das Haus auch ferner den Interessen der Kunst erhalten zu wissen.

Kiel, 27. Okt. Obergerichtspräfident Tr. Spahn ist in gleicher Eigenschaft nach Frankfurt a. M. versetzt worden. Zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Kiel wurde Oberlandesgerichtspräsident Geh. Oberst,stizrat Kirchner aus Kassel ernannt.

Königsberg i. Pr. 26. Okt. Dem sozialdemokra­tischen Redakteur Markwald ist infolge Appells an die Öffentlichkeit die Selbstbeköstigung im Gefäng­nis zu Brandenburg gewährt worden.

Ausland.

Brüssel, 2. Okt. Das deutsche Kaiserpaar hat am heutigen letzten Tag seines Besuchs der Welt­ausstellung einen Besuch abgestattet. Nach einer ein­gehenden Besichtigung der deutschen Abteilung er­folgte eine kürzere der belgischen Abteilung und der Aus­stellung der Stadt Brüssel. Abends 11 Uhr hat das Kaiserpaar die Rückfahrt nach Berlin angetreten.

Lissabon, 27. Okt. Tie Regierung will bei der An­wendung des Gesetzes betreffend die Erhebung eines Zu­schlagszolles aus Einfuhrartikel aus solchen Ländern, die den portugiesischen Waren nicht die Meistbegünstigung einräumen, beharren, bis die konstituierende Versamm­lung der Neuregelung des Zolltarifes zugestimmt hat. Die provisorische Regierung erklärte, daß die Kämpfe vom 3. bis 5. Oktober als Heldentaten betrachtet wer­den sollen. Die Soldaten» welche an der Revolution teilgenommen haben und sich Disziplinlosigkeiten zu Schul­den kommen ließen, wurden begnadigt.

Württemberg.

Dieustnachrichten.

Der König hat die Eisenbahnsekretäre Hascher in Stuttgart Hauptbahnhof nach Stuttgart Westbahnhof, Daib in Crailsheim nach Aalen, Hoch in Reutlingen Hauptbahnhof zu der Generaldirektion der Staatseisenbahncn und den technischen Eisenbahnsekretär Klemm bei der Eisenbahnbauinspektion Rottweil zu der genannten Generaldirektion je auf Ansuchen versetzt, sowie den Bauwerkmeister Zeininger zum Bahnmeister in Eckartshansen ernannt und die Stelle des Buchhalters beim K. Hofkameralamt Bietigheim mit dem Titel Hofkammersekretär dem Finanzpraktikanten Gauß übertragen.

Stuttgart, 27. Okt. Tie vielerörterten Gegen­sätze zwischen altem und neuem Eisenbahner­verband haben bekanntlich dazu geführt, daß seitens leitender Männer des neuen Verbands gegen den Gene­ralsekretär Roth und den früheren Verwalter des alten Verbands, Walter, Strafanzeige wegen Betrugs, Unter­schlagung »Md Untreue gemacht wurde. Das Ergebnis war nach eingehender Voruntersuchung der Antrag der Staatsanwaltschaft und der Beschluß der Strafkammer II des K. Landgerichts Stuttgart, das Verfahren gegen die beiden Beschuldigten unter Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse einzustellen. Damit begnügten sich die Gegner des alten Verbandes nicht, sondern sie ließen eine erneute Anzeige gegen Roth und Walther einreichen. Durch Beschluß der K. Staatsanwaltschaft wurde nun auch die­ses Verfahren unter Uebernahme der Kosten auf die Staats­kasse eingestellt, ohne daß die.Staatsanwaltschaft es nur auch für erforderlich gehalten hätte, die Beschuldigten ver­nehmen zu lassen.

Stuttgart, 27. Okt. Die konservativeDeutsche Reichspost" erklärt die Meldung desKarlsruher Tage­blatts", daß die badischen Konservativen beschlos­sen hätten, bei den kommenden Reichstagswahlen mit dem Zentrum, das die Abgabe einiger Sitze an die Konservativen zugestanden habe, Hand in Hand zu gehen, in allen Teilen für vollkommen unrichtig und für Unsinn Sämtliche Beschlüsse des weiteren Landesausschusses der konservativen Partei Badens würden in den nächsten Ta­gen veröffentlicht.

Stuttgart, 27. Okt. In Bestätigung unserer gestri­gen Notiz erklärte heute im Gemeinderat Herr Oberbürger­meister Gau ß auf eine Interpellation Weitbrecht (Deutsche Partei), daß eine Entschließung über den Nachfolger des Gemeinderats Tr. Mattes bis jetzt noch nicht erfolgt fei. Die Stelle wird vielmehr öffentlich ausgeschrieben.

Geislingen, 27. Okt. Dem Geheimen Kommer­zienrat Karl Haegele wurde in der letzten Sitzung der bürgerlichen Kollegien das Ehrenbürgerrecht der Stadt Geislingen verliehen in Anerkennung seines in einer nun dreißigjährigen Arbeit um das Aufblühen der einheimischen Industrie und den Aufschwung der Stadt Geislingen erworbenen großen Verdienste. Geheimrat Haegele ist Mitbegründer der. im Jahre 1880 ins Le­ben gerufenen württembergischen Metallwarenfabrik, als deren langjähriger erster Direktor er den Weltruf dieses Unternehmens begründet hat, und jüngst erst hat er die Führung der im Rückgang begriffenen Geislinger Ma­schinenfabrik in die Hand genommen und der Arbeiterschaft l derselben die Arbeitsgelegenheit erhalten. Dafür ist ihm

nun die dankbare Anerkennung der Stadtgemeinde zum Misdruck gebracht worden.

Nah und Fern.

Im Ozean Sen Tod.

Mit dem gestrandeten Hamburger DampferValeria" ist vermutlich auch ein Sohn des Zimmermanns Albrecht in Geb er sh eim bei Leonberg, ein Opfer der Stürme geworden. Ter junge Albrecht gehörte der Mannschaft des Dampfers an, die, wie ein Telegramm aus Reval meldet, wahrscheinlich sämtlich ums Leben gekommen ist, denn bei dem stürmischen Wetter war es unmöglich, ein Boot zu Wasser zu bekommen; auch ist trotz aller Nachforschung nirgends eine Spur von einem Boote entdeckt worden. Eine amtliche Anzeige ist bei den alten Albrechts in Gebers­heim. noch nicht eingetroffen, weshalb diese immer noch die Hoffnung'hegen, daß. ihr Sohn doch noch lebt.

Z» Tode geprügelt.

Aus Saarbrücken wird gemeldet: Ter 28 Jahre alte Saarschiffer Nikolaus Wagner aus Saarburg ge­riet abends auf dem Heimwege zu seinem Schisse am Mal­statter Marktplatz einer Rotte Rowdies in die Hände, welche ihn ohne jede Veranlassung mit Knütteln, Zaun­latten und Wagcnstorren totschlugen. Tie Täter wur­den ausfindig gemacht und verhaftet.

Im Walzwerk

der Gutehoffnungshütte in Sterkrade stürzte ein glü hender Block auf die Grubenarbeiter. Ei­ner von ihnen wurde vollständig verbrannt und ge­tötet, ein zweiter erlitt schwere Brandwunden.

Duell-Unfug.

Am Donnerstag morgen gegen 7 Uhr hat in der Jung­fernheide bei Berlin ein Pistolenduell stattgefun­den, das einen blutigen Ausgang nahm. Arbeiter, die sich um diese Zeit nach dem Artilleriedepot begaben, hör­ten rasch nacheinander 2 Schüsse fallen und sahen, als sie nach der Richtung eilten, aus der die Schüsse kamen, mehrere Herren in schwarzem Rock und Zylinder bestürzt auesinandereilen. Einer der Duellanten lag mit cntblöster Brust und blutbesudeltem Oberkörper am Boden. Ein Arzt war mit dem Gefallenen beschäftigt; ob dieser tor oder verwundet ist, hat sich nicht ermitteln lassen. Ebenso konnten die Persönlichkeiten der Duellanten nicht festge­stellt werden. , .

Am Mittwoch Abend stießen auf dem Bahnhof M ü h l- acker zwei Lokomotiven zusammen. Beide Maschinen wur­den ziemlich beschädigt, verletzt wurde niemand.

In Toulouse ist ein großer Teil des Gebäudes der medizinisch-pharmazeutischen Fakultät durch eine Feuersbrunst eingeäschert worden. Tic kostbare Biblio­thek ist vollständig vernichtet.

Gerichtssaal.

Stuttgart, 27. Okt. (Strafkammer.) Ein hiesiger Schutzmann war wegen unerlaubter Geschenk- annahme angeklagt. Er hatte beim Ueberbringcn von Adreßbüchern und Chroniken der Stadt Stuttgart von zwei Bestellern Geldgeschenke angenommen. Zu der Verhand­lung waren Gemeinderat Dr. Rettich und Amtsrichter Eberhardt vom Stadtpolizeiamt geladen. Tie Zeugen sprachen sich dahin aus, daß das Austragen von Adreß­büchern nicht zu den Amtshandlungen eines Schutzmanns gehöre. Tie Strafkammer war der gleichen Ansicht und erkannte auf Freisprechung.

Heilbronn, 26. Okt. Auf der Anklagebank der Strafkammer saßen gestern drei Personen,, die sich wegen Diebstahl und Hehlerei zu verantworten hatten: 1. Der 24 Jahre alte ledige Fabrikarbeiter Albert Kistler von Gemmrigheim, 2. die 22 Jahre alte ledige Fabrikarbeiterin Mina Brennen st uh l von Haber­schlacht und deren Mutter, die 53 Jahre alte Weingärt­nersehefrau Rosine Katharine Brennenstuhs, geb. Dürr, von Haberschlacht. Der Angeklagte Kistler und die Mina Brennenstuhl hatten ein Verhältnis miteinan­der. Beide arbeiteten in der Trikotwgrenfabrik von Mat­tes und Lutz in Besigheim. Kistler hatte einen Vertrauens­posten und seine Geliebte war mit Annähen von Knöpfen an die Trikotwaren beschäftigt. Vor dem Gerichtstisch sind ca. 10 Kartons ausgestapelt, die mit verschiedenen Tri­kotwaren wie Herrenhemden, Knabcnhemden, ein feines mit Spitzen besetztes Frauenhemd, mehrere gewöhnliche Frauenhemden, Unterrockstoffe, Besatzstoffe, ein Tragrock und Kinderkittel, Satinstoffe, mehrere größere Reste Tri­kotstoffe zu Hemden, .37 Rollen Faden, eine Partie Perl­mutter- und andere Knöpfe, die allein einen Wert von 150 M hatten, ungefüllt waren. Von diesen Gegenstän­den hatte der AngeUagte Kistler die meisten aus der Fabrik entwendet und seiner Geliebten gebracht. Die Mina Bren­nenstuhl machte geltend, daß sie bei ihr Vorgefundenen Hemden mit nach Hause genommen habe um Knöpfe an­zunähen, damit sie mehr verdiene, sic hätte sie dann wieder in die Fabrik zurückgebracht. In der Wohnung der Mut­ter Katharine Brennenstuhl wurden für zirka 50 M Tri- kotagen vorgefunden, von denen man annehmcn mußte, daß sie zu den gestohlenen Gegenständen gehörten. Ter Angeklagte Kistler, der wegen Diebstahl vorbestraft yt, wurde wegen eines Verbrechens des Diebstahls im Rückfall zu einer Gefängnisstrafe von 5 Monaten, aus welche zwei Monate der erlittenen Untersuchungshaft iu Anrechnung gebracht wurden, verurteilt. Die Angeklagte Mina Brennen st uhl erhielt wegen eines Vergehens des Diebstahls eine Gefängnis st rafe' von zwei Monaten 15 Tage. Auf die erlittene Untersuchungs­haft wurden ihr 15 Tage in Anrechnung gebracht. Tie Katharine Brennen st uhl wurde mangelnder Be­weise halber von der Anklage der Hehlerei freigespro­chen. Tie Kosten haben die Angeklagten Kistler uud Mina Brennenstuhl zu tragen.

Ravensburg, 26. Okt. Wegen eines Vergehens der schweren Körperverletzung wurde der ledige, 23 Jahre alte Fabrikarbeiter Karl Gütter von Barr in Unterelsaß/