Wekkame.
— Naschen aus der Tasche. Ost beobachten wir Erwachsene oder Kinder, die Bonbons aus einer mehr oder weniger verborgenen Düte naschen. Wir sollten das nicht immer als Unmanier und Charakterschwäche deuten. Solange es sich natürlich nur um die Befriedigung einer Gaumenlust handelt, sind solche Leckermäuler unbedingt zu verurteilen. Dem ist aber in sehr vielen Fällen durchaus nicht so. Denn fast die Mehrzahl solcher kleinen und großen Bonbonfreunde und -sreundinnen folgen damit lediglich einem verständigen hygienischen Prinzip: Es sind Brust-Caramellen, die sie — namentlich bei rauhem Wetter — zu sich nehmen. Solche Bonbons sind nämlich das beste Vorbeugungsmittel gegen Husten, Heiserkeit, Katarrh und Verschleimung. Ganz besonders ratsam ist es sich ihrer bei naßkaltem Wetter zu
bedienen; sie halten die Schleimhäute feucht und schützen die Athmungs-Organe durch ihre Wärmebildung vor Erkältung. Allerdings hat man sich zu hüten vor jenen imitierten Huftenpräparaten, die den bekannten echten „Kaiser- 'schen Brust-Caramellen mit den 3 Tannen" im Aussehen, Farbe und Packung nachgeahmt sind. Solche Imitationen nämlich erzeugen durch ihren Mangel an Heilextrakten und Uebergehalt von Zucker leicht Magenverstimmung, was bei den echten Kaiserschen Brust-Caramellen nicht der.Fall ist. Diese sind dem Magen außerordentlich zuträglich, ja direkt appetitanregend.
— Als erster Kommentar zur neuen Bauordnung erscheint soeben die von Regierungsrat W. Häsfner bearbeitete Ausgabe (Verlag A- und S. Weil, Tübingens und zwar als Lieferung I: Bauberechtigung und Bauvorschriften im allgemeinen. — Anlage der Orte und Ortsstraßen
Polizeiliche Bestimmungen für die einzelnen Bauten. — Alle. Bestimmungen. Da dieser Teil des Gesetzes auch zeitlich wohl am ehesten in die Erscheinung tritt, so werden insbesondere die staatlichen und kommunalen Behörden aber auch alle die. jenigen Techniker und Private, die sich für die künftige Ge- staltung unserer Städte- und Ort'sftraßen interessieren, diesen ersten Kommentar warm begrüßen. Die Arbeit des Verfassers darf, — wie übrigens nicht anders zu erwarten, — alz eine hervorragend sachverständige, gründliche und ausführliche bezeichnet werden. Der in württ. Baufachkreisen alz besonderer Kenner der neuen Bauordnung bekannte Archj. tekt Max Müller in Stuttgart wird technische Illustrationen liefern. Der Preis des ganzen Werkes beträgt brrch. ca. 6 Mk., in Leinen geb. ca. 7 Mk.
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Es wird hiemit bekannt gemacht, daß in der Zeit vom Mittwoch, de» IS. Oktober bis Samstag, den SS. Oktober im Stadtwald Kegeltal, Distrikt II
Isarnstreu
abgegeben wird.
Wildbad, den 18. Oktober 1910.
Ttadtsckultheißeuamt:
Bätzner.
MW.
Ans Antrag des Karl Schukrneisterr, Schreinermeisters, hier, kommen am nächsten
Montag, den 24. Oktober d. Is.,
vormittags LL Uhr,
auf der N o t a r i a t s k a n z l e i dessen Grundstücke:
die Hälfte (Stockwerkseigentum) an Gebäude M 88, 1 n 80 Hm,, Wohnhaus, Hofraum, Kellereingang, mit Gebäude 85 a 1 ur 67 Hm Wohnhausanbau und Hofranm im Karlsthaler Hofgarten,
Geb. 211, 2 a 81 Hm Wohnhaus, Anbau, Stiegenhaus und Hofraum in Hofgarten,
Parz. Nr. 885, 12 ar 16 Hm Acker am Kappelberg, Parz. Nr. 788, 28 ar 95 Hm Acker mit Heuscheuer im Löwenberg.
erstmals zur öffentlichen Versteigerung, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Wildbad, den 18. Oktober 1910.
Gklichlüimtnr Oberäorksr.
Belohnung zahle ich demjenigen, der mir die Person namhaft macht, die die Unwahrheit verbreitet, ein Meter Holz koste bei mir Mk. 1 80 zu sägen, sodaß ich dieselbe gerichtlich belangen kann.
6. 1^88,
Kohlenhandlnng.
Nächste Woche trifft ein Waggon
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