denken allcrschwerster Art geltend gemacht. Die Zweite Kammer habe ein'Etatsvorrecht gegenüber der Ersten Kammer und es seien keine Belehrungen von Seiten des anderen Hanfes über die Etatsanfstellüng nötig. Es gehe nicht an, sich die Rechte durch die 1. Kammer schmä­lern zu lassen. Formell etatrechtliche wie -auch ma­terielle Gründe lassen den Vorschlag der Ersten Kammer als nnannehntbar erscheinen. Der Ministerpräsi­dent meinte, daß in dem Vorschlag der 1. Kammer gute Seiten enthalten seien; er sollte daher angenonp- men werden. Vom Redner der Sozialdemokratie wurde den Ausführungen von volksparteilicher Seite zu­gestimmt, auch von Seiten der Deutschen Partei würden etatsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Es liegen 3 Anträge vor. Abg. Liesching beantragt bezüglich der Absätze 2 uitd 9 des Art. 2 aus dem früheren Beschluß zu beharren. Vizepräsident v. Kiene beantragt, bis zu 10 Mill. zu gehen, ohne Zwischenlage mit 5 Mill. Mark. Sei der Reservefond höher als 10 Mill. Mark, dann fließe die Hälfte des Ueberschusses der lausenden Verwaltung zu, über die andere Hälfte werden entschie­den gemäß Z 181 Absatz 1 der VerfassungA- nrkunde. Ein Antrag Keil fordert, daß nach Erreich­ung des Reservefonds von 10 Mill. Mark die Betriebs­überschüsse der laufenden Verwaltung zufließen. Der Aiürag Liesching wird mit 9 gegen 6 Stimmen ab­gelehnt, die erste Hälfte des Antrags Kiene einstimmig uitd der Antrag Keil mit 9 gegen 6 Stimmen ange­nommen. Den 3. Punkt der Tagesordnung bildete der Entwurf eines Gesetzes betr. den Forstr ese rv e fon d. Die Anträge des Berichterstatters von Balz wurden durchweg ohne wesentliche Aenderungcn angenommen.

gum Internationalen Sozialistenkongreß

entsendet die Sozialdemokratie Württembergs die Abge­ordneten Hildenbrand und Keil. Im ersten Wahl­bezirk wurde Hi>fdenbrand mit 907 Stimmen gegen Sperka der 861 Stimmen erhielt, gewählt, im zweiten Wahl­bezirk erhielt Keil 1964, Göhring-Ulm 398, Hornung- Güglingen 285 und endlich Kittler-Heilbronn 270 St.

Cannstatt, 6 . Juli. Ter vom Verschöner- n» g sverei n C a n n statt errichtete und von Kunst- bildhancr Emil Kiemlen geschaffene Monumental- brunncn, der in seinem Hauptausbau bereits ausge­stellt ist, wird am Lwnntag, den 17. Juli, vormittags 11 ühr mit einer entsprechenden Feier enthüllt werden. Ter Brunnen bildet den Abschluß der städtischen Anlagen gegen den Knrsaäl hin und wird eine hervorragende Zierde für Cannstatt sein.

Lausten, 5. Juli. Eiu Gegenkandidat des zum Tiadtschültheißen gewählten A ttSgerichtssekretärs Lain­star ter hat hem Vernehmen nach Beschwerde gegen die Wahl Lampartcrs bei dem Verwaltungs­gerichtshof erhoben. Dadurch würde auch der Per- waltuugsgerichtshof gezwungen sein, zu der Frage der Vorwahl Stellung zu nehmen. Die Krcisregierung und das Ministerium des Innern Haren diese Vorwahl nicht als ungesetzlich erklärt.

Nah und Fern.

In Böblingen wurde David Bachoser von Wei- dach bei Echtcrdingen beim Amtsgericht eingeliefert. Er wird der Wilddieberei beschuldigt, besonders, daß er an dem Vorfall, der sich am Sonntag, den 26. Juni, im Waldteil Toter Mann, ereignete, beteiligt gewesen sei. Tie vorliegenden Bewege sprechen für seine Schuld.

Ein z. Z. in Gmünd beschäftigter Monteur aus Augsburg, der in der Engelbrauerei eine Maschine auf­stellte, wurde vorn Schlag getroffen, und war sofort tot. Ter Verstorbene war 40 Jahre alt und verheiratet.

In Giengen a. d. Br. starb die älteste Frau im Alter von 94 Jahren, die Kreuzwirtswitwe Meck. Ms in die letzten Tage war sie körperlich und geistig noch sehr rüstig.

In den Spandauer Werkstätten der bekann­ten Eisenbaumaterialfabrik Orenstein und Koppel brach ein.heftiger Brand pars. Gne ganze Anzahl von Gebäuden und große Mengen aufgestapeltes Holz wur­den zerstört. Die Spandauer und Charlottenburger Feuer« wehren konnten zunächst gegen das Feuer nicht aufkommen. Der Schaden beträgt Mer 400000 Mark, ist aber durch Versicherung gedeckt.

Die Nachforschungen in Sachen der Frankfurt- Friedberger Attentäter sollen, wie wir hören, ergeben haben, H' die Explosion in der Majer- schen Billa, zu Frankfurt, Ecke Bockenheimer Land- straße-Unterlindau, vermutlich der benachbarten Post ge­golten hat. Es sollen Pläne gesunden worden sein, ans denen hervorgeht, daß Explosionen in benachbarten Grund­stücken erfolgen sollten, und die Attentäter wollten dann die Gelegenheit benutzen, die Post zu berauben.

Gerichtssaal.

Heilbronn, 5. Juli. Ter 3. Fall betraf die Straf­sache gegen 1) den 29 Jahre alten Former Franz Joh. Schrank von Offenau, OA. Neckarsulm und 2) den 28 Jahre alten verheirateten Friseur Wilhelm Treiber von Ulm wegen Raubs. Ten Vorsitz führt Landgerichtsdi­rektor Fischbach, die Anklage vertritt Staatsanwalt Frank, die Verteidigung führen die Rechtsanwälte Bücking und Göhr um. Tie beiden Angeklagten, die hier wohnhaft sind, haben zahlreiche Vorstrafen. Schrank 32, Treiber 20, viele wegen Bettels, Landstreicherei, dann aber auch wegen Diebstahls, Unterschlagung und Betrugs. In der Nacht vom 22 . ans'23. Januar haben die beiden Angeklagten mit drei weiteren Freunden durchgezecht. Sie besuchten eine Anzahl Wirtschaften und schließli.cki auch den Elefanten. Tort freundete stich Treiber mit einem 'Schuhmachergesellen namens Hoerner an und weil Hoer- ner einen sitzen hatte, löste er ihm vor der Wirtschaft in freundschaftlicher Weise die Uhr von der Weste,damit sie

Hoerner nicht gestohlen werde." Er vergaß aber in der Folge den Namen des Schuhmachers und behielt die Uhr. Hoerner war über den Freundschaftsdienst ganz anderer An­sicht, er vermutete nicht mit Unrecht, daß ihm die Uhr ge­stohlen worden sei. Und da Treiber zu jener Zeit auch wegen eines Brieftaubendiebstahls in Untersuchung stand, so wurden beide Diebstähle miteinander verhandelt und Treiber zu der Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 2 Mo­naten verurteilt. Ter Diebstahl an dem Hoerner war der Vorläufer einer weiteren Straftat. Tie fünf Freunde bra­chen in der besagten Januarnacht morgens etwa um 1/26 Uhr im Elefanten auf, um noch eine Wirtschaft in der Turmstraße zu besuchen. Schrank und Treiber und der Maurer Leiz gingen voraus, während der ledige Buch­binder Werner und der Former Springer hintendrein- kamen. An der Ecke der Turm- und Sülmerstraße begeg­neten die Borausgehenden dem ihnen unbekannten Metz- gergejellen Wilhelm Jngelfinger, der eben in bester Stim­mung vom Metzgerball heimkehrte. Jngelfinger wollte eben die Haustür, bei seinem Meister aufschließen, als er sich von drei Leuten umringt sah. Zwei packten ihn nach seiner Darstellung an den Armen und der Dritte riß ihm die goldene Uhr ein Andenken seines Vaters ans der Westentasche. Tann sprangen sie mit der Uhr davon. Tie zwei zurückgebliebenen Freunde sahen den sich rasch abspielenden Vorgang mit an, konnten aber die Einzelheiten nicht unterscheiden. Ta Jngelfinger den Leiz der Person nach kannte, konnte die Gesellschaft, von denen die Täter noch ein Kaffee auffuchten, schon am Tag darauf ermittelt werden. Bei Treiber wurde Haussuchung gehal­ten, zunächst ohne Erfolg, als er aber merkte, daß es brenzlich wurde, zeigte er den Aufenthaltsort der goldenen Uhr, sie war in einer Korbflasche versteckt und er gab' auch die Hocrnersche Uhr freiwillig heraus. Er wollte die goldene Uhr von Schrank zum Aufbewahren erhalten ha­ben, die Hoernersche Uhr hat er ja wie schon oben erwähnt, dem Hoerner nur abgenommen, damit sie ihm nicht von einem schlechten Kerl gestohlen werde." Schrank wurde verhaftet, Treiber wurde aus freiem Fuß belassen, weil er ein eigenes Geschäft hatte. Er sehnte sich aber nach Luft­veränderung und reiste nach Havre ab, um sich nach Ame­rika zu begeben. Lediglich der Abwechslung wegen nannte er sich Suppingcr, auf welchen Namen erzufälligerweise" einen Paß in der Tasche hatte. Er beging aber eine Un­vorsichtigkeit, er schrieb nämlich seiner Frau, sie solle nach .Havre unter dem Namen Suppinger Nachkommen und dieser Brief siel infolge der verhängten Postsperre in die Hände des Untersuchungsrichters. Ein Telegramm an die Poli­zeibehörde in Havre erwirkte die Verhaftung Treibers. Gegen den Buchbinder Werner war gleichfalls Untersuch­ung eingeleitet, er wurde aber wieder außer Verfolgung ' gesetzt. Heute nun gibt Schrank an, daß er den Vor­gang mit Jngelfinger nicht mehr wisse, da er schwer be­trunken gewesen sei. Ebenso schützt Treiber schwere , Trunkenheit vor. Auf einmal habe ihm eben Schrank die Uhr in die Hand gedrückt. Tier als Zeuge vernommene Ucberfallcne Jngelfinger sagt, daß er ganz plötzlich von drei Leuten umringt gewesen sei. Ten Schrank habe er bei der Gegenüberstellung sofort wieder erkannt, da er ihm gegenübergestanden sei. Dieser habe auch die Uhr herausgerissen. Einer, der ihn am Arm fest hielt, habe' gerufen:Hast se", worauf Schrank geantwortet habe: Ja". Treiber gibt zu, daß er Jngelfinger am Arm ge­halten habe, das sei aber erst gewesen, nachdem Jngel­finger gesagt habe, ihm sei seine Uhr gestohlen worden. Diese Darstellung bestreitet Jngelfinger aufs entschiedenste, nachdem sie die Uhr gehabt hätten, seien sie sofort davon gesprungen. Ter Former Sprenger bezeugt, daß Wer­ner ber ihm gewesen sei, er könne also als Täter nicht in Frage kommen. Jngelfinger sei auf sie zngekommen und habe gesagt, ihm sei seine Uhr gestohlen worden, ob sie be­teiligt gewesen seien. Darauf habe er sich sofort ange­boren, ans die nicht weit entfernt liegende Polizeistation mitzugehen. Jngelfinger habe aber gesagt, das hat mor­gen noch Zeit. Sprenger hatte ans der Form den Eindruck, als ob der Vorgang im Hausgang sich abgespielt habe. Dasselbe behauptete auch Leiz, der ebenso wie Werner un­vereidigt vernommen wird. Einige weitere Zeugen äu­ßern sich über den Trunkenheitsznstand der Angellagten, sie feien betrunken gewesen, jedoch nicht sinnlos. Schrank hat übrigens in einem Kaffee sofort geschlafen.

Staatsanwalt Frank begründete die Anllage und be­antragte die Angellagten des Raubs schuldig zu sprechen. Tie Verteidiger plaidierten für eine mildere Auffassung, da nicht sicher festzustellen sei, wie der Vorgang sich abge­spielt, auch sei die Tat offenbar nicht auf der Straße sondern im Hausgang erfolgt. Tie Geschworenen be­jahten die auf Maub gerichtete Frage, jedoch nicht auf der Straße, worauf der Staatsanwalt gegen Schrank eine Ge­fängnisstrafe von 3 Jahren und 5 Jahre Ehrverlust, ge­gen Treiber eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren 8 Mona­ten und einschließlich der bereits erkannten Strafe eine Gesamtgefängnisstrafe von 3 Jahren 6 Monaten bean­tragte. Das Urteil lautete gegen Schrank auf 2 Jahre Gefängnis uitd 5 Jahre Ehrverlust, gegen Trei­ber ans 1 Jahr 6 Monate Gefängnis und einschließ­lich der bereits erkannten Strafe auf eine Geramtgefäng- nisstrafe von 2 Jahren 8 Monaten Gefängnis. Dem Schrank wurden 4 Monate, dem Treiber 3 Monate der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet.

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Fiat Justitia.

Folgenden Gerichtsbericht brachre vor einigen Ta­gen derDüsseldorfer Generalanzeiger":

Unter der Anklage des Tiebstahls und der Unter­schlagung erschien vor dein Schöffengericht die Ehefrau Maria. Sie wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt, in der sie seit etwa vier Wochen ist. Die Ehefrau brachte aus dem Gefängnis ein kleines Kind mit in den Schöfsengerichrssaal, das mir der Mutter die Haft bisher teilen mußte. Ter Anblick der Frau niit dem Kinde auf dem Arm, das obendrein noch lungenkrank ist, erregte allgemeines Mitgefühl- Frau lebte von ihrem Manne getrennt und wurde beschuldigt, als Putz­frau bei einer hiesigen Fanmlic für etwa 400 Mark Schmucksachen gestohlen zu haben. Ihr wurde noch ein weiterer Diebstahl und eine Unterschlagung zur Last ge­

legt. Nach Verübung der Diebereien flüchtete die Frau nach Borbeck, wo sie mit dem Kinde verhaftet wurde. Das Schöffengericht verurteilte die Frau-wegen Diebstahls uird Unterschlagung in je einem Falle zu insgesamt fünf Wochen Gefängnis uird rechnete zwei Wochen auf die Un­tersuchungshaft an. Die Verurteilte bat das Gericht, den Haftbefehl aufzuheben, damit das Kind etwas an die frische Lust komme. Tgs Gericht lehnte in­dessen den Antrag ab, unter der Begründung, daß nicht fest», stehe, ob die Frau von ihrem Manne ausgenommen werde. Die Frau und das arme kleine Kind mußten daher wieder ins Gefängnis zurück.

Es ist fast unmöglich, erlaubte Worte zu finden, um diesen unerhörten Fall gebührend zu behandeln. Um einer Lappalie willen, die besonders kraß als Lappalie er­schein, wenn man bedenkt, daß vornehme Verbrecher, die sich auf Krankheiten berufen konnten, von der Justiz förm­lich mit Sammethandschuhen angcsaßt und trotz drohender Zuchthausstrafe nicht in Haft gehalten wnrdep- also um einer Lappalie willen steckt man hier eine Mutter mit ihrem kranken Kinde in das unter Umstanden geradezu tödliche Gefängnis!

Spiel und Sport.

Betheny, 6 . Juli. Bei einem Wind von fünfzehn Sekundenmetern stieg Leutnant Basset mit seinem zu- sammengekuppelten Zellendrachen 110 Me­ter hoch und verweilte 42 Minuten in dieser Hohe.

Ku«ft und Wissenschaft.

Karlsruhe, 6 . Juli. Wie die Karlsruher Ztg. mel­det, hat der Großherzog mit Wirkung ab 1. Oktober 1910 den Prof. Tr. Wagenmann an der Universität Jena unter Verleihung des Titels Geh. Hoftat zum Ordentl.' Professor der Augenheilkunde und Direktor der Augen­klinik an der Universität Heidelberg Md für den gleichen Zeitpunkt Prof. Tr. Wilms an der Universität Basel zum ordentlichen Professor der Chirurgie und zum Direktor der Chirurgischen Klinik an der Universität Heidelberg ernannt.

Vermischtes.

Das größte Schiff der deutsche« Flotte.

In Danzig fand kürzlich in Anwesenheit des Groß­herzogs von Oldenburg und seiner Tochter, der Prin­zessin Eitel Friedrichs der Stapellauf des neuen deutschen Linienschiffes statt, das den NamenOldenburg" er­hielt. DieOldenburg" ist nun das gewaltigste Schiff der deutschen Flotte. Es hat 150 Meter Länge, 28 Meter Breite und nahezu neun Meter Tiefgang und ein De­placement von nahezu 20 000 Tonnen. Das neue deutsche Linienschiff ist erheblich größer als die bisherigen Dread­noughts. Die Maschinen leisten 25000 Pferdekraste und entwickeln eine Geschwindigkeit von 21 Seemeilen in der Stunde. Tie Armierung kostet vierzehneinhalb Millionen Mark. Die bisherigen stärksten Geschütze hatten 28 Zen­timeter-Kaliber, die Geschütze derOldenburg" besitzen ein Kaliber von 30ff 2 Zentimeter. Die Gesamtarmierung umfaßt vierzig schwerkalibrige, beziehungsweise großka­librige Geschütze. Die Bemannung wird 960 Mann be­tragen. Die Gesamtkosten dieses Schiffes belaufen sich einschließlich der Armierung auf 38 Millionen Mark. Das Schiff ist in der erstaunlich kurzen Zeit von einem Jahre fertiggestellt worden. Freilich bleibt jetzt noch der innere Ausbau und der Einbau der Maschinen und Kesselanlagen auszuführen.

Ein Nezept. In der gegenwärtigen unendlichen Regenzeit wird folgendes Rezept manchem Wander­lustigen von Interesse sein: Wasserdicht macht man Ruck­säcke, Pelerinen und andere Reiseartikel auf folgende Weise ohne große Kosten: Man löst IM Gramm Blei- azetat in einem halben Liter Wasser, verdünnt es in ei­nem Eimer mit zehn Liter kaltem Wasser und gibt lang­sam Unter Umrühren dazu eine Lösung von IM Gramm Alaun in einem Liter heißem Wasser. Die Flüssigkeit wird milchig trübe und muß ca. vier Stunden stehen, damit sich die Trübung absetzt. Die ziemlich klare über- fiehende Flüssigkeit wird Von dem weißen Niederschlag, der nachher weggeschüttet wird, abgegossen und darin die wasserdicht zu machenden Stoffe eingeweicht und ca. 7 Stunden liegen gelassen. Damit die Flüssigkeit über den Stoffen steht, müssen diese beschwert werden. Ter Essig­geruch verliert sich bald. Bleiazetat ist eine giftige Sub­stanz; man muß also vorsichtig damit operieren.

Handel und Volkswirtschaft.

La»d?sprovuktent»örsc Stuttgart.

Börsenbericht vorn 4. Juli 4910.

Mi.' wenigen Ausnahmen.- ist auch von der Vorwoche zu berichten, daß häufige und intensive Niederschläge die Weiter­entwicklung der gesamten Vegetation, insbesondere die Getreide- saatcn ungünstig beeinflußt haben. Aus den maßgebenden Handelsplätzen des Weltmarktes waren Preise und Stimm­ungen nicht einheitlich. Auch die Getreidemärkte von Nord­amerika melden schwankende Tendenz. Die von dort eingc- troffenen Nachrichten über Schädigung infolge von Dürre ha­ben inzwischen sowohl bezüglich des Nordwestens als auch be­treffs Kanadas einer zuversichtlichen Auffassung das Feld geräumt. Vom Osten Europas liegen befriedigende Berichte vor; ebenso von Norddentschland. Die inländischen Schrannen melden unerhebliche Zufuhren und bei raschem Absatz etwas höhere Preise. An der heutigen gut besuchten Börse fanden nur wenige Umsätze statt, da Käufer infolge erhöhter Forder­ungen für Landware sich zurückhaltend verhielten. Wir no­tieren per 100 Kilogramm frachtparität Stuttgart, Getreide und Saaten ohne Sack netto Kassa je nach Qualität und Lie­ferzeit: Weizen württ. 21 bis 22 M., fränkischer 21 bis 22 M., bayerischer 22.50 M., Ulka 22.50 Mark, Saxonska

22.75 Mark, Azima 22.75 Mark, Laplata 21.50 bis

22.50 Mark, Kernen 21 bis 22 Mark, Futterg., russ. 12.75 bis

bis 13.25 Mart, Haber, w. neu 14.50 bis 15.50 Mart, Mais, Laplata 16.50 bis 17 Mark, Donau 16.50 bis 17 Mark, Mehl mit Sack, Kassa mit 1 Proz. Sk., Taselgries 31.50 bis 32.50

Mark, Mehl Nr. 0: 31.50 bis 32.50 Mark, Nr. 1: 30.50 bis

31.50 Mark, Nr. 2: 29 bis 38 Mark, Nr. 3: 27.50 bis 28.50

Mark, Nr. 4: 24 bis 25 Mark. Kleie 8.50 bis 9 M. ( 0 . Sack).

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