Deutsches Reich.

Mit dem Tode gesühnt.

TieWilhelmshavener Zeitung" enthält folgende cha­rakteristische Todesanzeige:

Nachruf! Gestern starb der Ma t r o se 2. Klasse Emil Hoffkamp gn den Verletzungen, die er bei dem Versuch der Bergung verunglückter Kameraden er­litten. Sein Tod sühnt seine frühere Ver­fehlung. Deshalb Ehre seinem Andenken. Wilhelms­haven, den 23. April 1910. Kommando S. M. S. Zähringen". Hebbinghaus, Kapitän zur See und Kommandant.

Weil also der arme Mensch früher vielleicht einmal sich gegen die Disziplin oder sonstwie vergangen hat, wird ihm das2. Klasse" im Tode noch vorgeworfen. Es wäre doch von Interesse zu wissen, welch schweres Ver­gehen Hosskamp begangen hat, daß! seine Vorgesetzten nur die Todesstrase als eine cnrsprecheiide Sühne dafür an- sehen!

Der Evangelisch-soziale Kongreß

findet vom 17. bis 19. Mai in Chemnitz statt. Aus der Tagesordnung stehen: Sozialistische Weltanschauung und christliche Religion, Referent Pastor G. Liebster (Leipzig); Käuferpflichten, Referent Prof. Herkner; Fabrikarbeit und Frauenleben, Referentin Tr. Marie Baum (Düsseldorf).

Württemberg.

Aus der Abgeordnetenkammer.

Stuttgart, 30. April.

Als eine nicht unwichtige Angelegenheit, erwies sich die Neugestaltung des Gerichtsv ollzi e h r w e- sens. Seit dessen Einrichtung, die auf die patriarcha- ^ kisch-soziale Anstellung des Ortsvorstehers als Gerichts­vollzieher aufgebaut war, hat sich eine große Aenderung vollzogen und sind starke Mißstände hervorgetreten. Nur noch 5 Proz. der Gerichtsvollzieher sind Ortsvorsteher. Tie Hauptmängel betreffen die Vorbildung und öko­nomischen Fragen. Aber nicht in der Person, son­dern im Institut hat die Einrichtung geradezu Bankerott gemacht. Alle Parteien waren einig, in die Beratung des von der Regierung vorgelegten Gesetzes einzutretcn. Die wenigen Artikel, aus dem es besteht, wurden auf den Antrag des Ausschusses, dessen Referent Tr. Eisele war, ohne größere Debatte angenommen. Der erste Artikel (Art. 29) bringt die VerstaatlichungdesGerichts- tzollzieherwesens in Württemberg, wie diese schsn anderwärts besteht und regelt Vorbildung, Prüfung, An­stellung, Kündigung, Geschäftsräume, Uebergangszeit etc. Die Mehrkosten berechnet der Staatsminister der Justiz auf etwa 130000 M jährlich.

Im 2. Artikel (Art. 30) brachte die Kautions- Pflicht eine lebhafte Debatte; die Beibehaltung der Kau­tion wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokratie und Abg. Graf-Stuttgart (Ztr.) angenommen. Ein weiterer Artikel regelt die Gehaltsfrage, insbesondere die Einbe­ziehung eines Gebührenanteils in das Einkommen, zumal in der Uebergangszeit. Die lebhafteste Erörterung rief die Frage hervor, in wie weit dem Fiskus, den Gemeinden und anderen Körperschaften ohne Aufschub gepfändet wer­den könne. Ein Antrag Liesching-Elsaß (Vp.), der diese Körperschaften, den Privatgläubigern gleich­stellt, wurde abgelehnt, dagegen der Antrag Eifele mit den Stimmen der Bolkspartei und des Zentrums ange­nommen, wonach die privilegierte Stellung des Schuld­ners nur insoweit beizubehalten ist, als allerdings solche Sachen der Pfändung nicht unterworfen werden, die zur Verrichtung des öffentlichen Dienstes notwendig sind. Die Durchführung des neuen Gesetzes ist vor dem 1. Oktober 1910 nicht möglich.

Betr. der längst schwebenden, immer wieder verschieden ansgelegten Frage der Haftung des Staates für den Gerichtsvollzieher wird eine Resoluti on des Berichterstatters angenommen, den Bundesrat zu er­suchen, die Frage durch Reichsgesetz in bejahendem Sinne zu regeln. Der ganze Entwurf fand schließlich einstim­mige Annahme.

Der Abgeordnete Dr. Eifele (Vp.) bat folgende kleine Anfrage an den Minister der auswärtigen Angelegen­heiten gerichtet:Sind die Befürchtungen, die hinsichtlich derVerkehrssicherheitdesFeuerbach.er T u n- nels in und insbesonders außerhalb der Presse laut ge­worden sind, begründet, und welche Maßregeln gedenkt der Herr Staatsminister znm Schutz von Leben und Gesund­heit des reisenden Publikums zu ergreifen?"

Zu den Unterschlagungen in Stockheim und Löchgau

wird der W. Ztg. von einem Fachmann geschrieben: Ei­nen sicheren Schutz gegen ungetreue Beamte wird es wohl niemals geben. Ter Vorschlag, seitens des Grundbuch­amts gemäß Z 55 der Grundbuchordnung vorzunehmende Benachrichtigung über erfolgte Eintragungen usw. nicht mehr verzichten, erscheint bei den vorliegenden Veruntreu­ungen ohne Bedeutung, weil ein ungetreuer Grundbuch­beamter diese Benachrichtigung selbstverständlich unter allen Umständen unterlassen wird. Da über die Art und Weise der gemachten Betrügereien offiziell noch nichts bekannt geworden ist, so nehme ich an, daß die betr. Grundbuchbe­amten die fingierten Hypothekenbriefe nicht für sich als Gläubiger eingetragen und dann weiter cediert oder ver­pfändet haben, sondern daß diese falschen Hypotheken­briefe direkt anf'den Namen der betrogenen Darlehenskassen usw. eingetragen worden sind. Dieser Modus setzt also voraus, daß diese Schultheißen als Vermittler zwischen Geldgeber und Geldnehmer fungiert und für die letzteren das Geld in Empfang genommen und quittiert haben müssen. Also Vermittler, Vertrauensmann beider Par­teien und Vollziehungsbeamter alles in einer Person. Hier wäre in allererster Linie der Hebel der Regierung anzu­setzen, daß den Grundbuchbeamten die Besorgung von Geld­geschäften überhaupt strenger als bisher verboten wird. Ob ferner die dienstliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung

gerade dieser beiden Beamten in genügender Weise aus­geübt wurde, oder ob auch in diesem Punkt Unterlassungs­sünden vorliegen, ^ wird die seitens der Regierung für näch­sten Dienstag zugesagte Beantwortung der diesbezüglich gestellten Anfragen im Landtag ergeben. Was nun die Frage betrifft, ob die als Geldgeber in Betracht kommenden Darlehenskassen usw. bei diesen Geschäften die Pflichten eines vorsichtigen Kaufmanns erfüllt haben, so fällt hier­bei zunächst auf, daß weder über die Zusage des Darlehens noch über den Empfang des Hypothekenbriefes noch Aber den Empfang der in der Regel halbjährlich fällig geworde­nen Zinsen an die angeblichen Schuldner jemals irgend eine Benachrichtigung seitens der betr. Banken abgegangen ist, wodurch sonst die Betrügereien sofort aufgrdeckt worden wären. Weiterhin müssen doch bei einer so großen Anzahl von Hypotheken innerhalb eines Zeitraums von 1015 Jahren, auch Besitzveränderungen durch Veräußerung von Grundstücken oder Ableben der bisherigen Besitzer einge­treten sein, in welchen Fällen der Gläubiger .mit seinem neuen Schuldner neue Vereinbarungen zu treffen und des­halb in direkten Verkehr zu treten pflegt. Auf jeden Fall kann man den betreffenden Darlehenskassen den Borwurf gewisser Unterlassungssünden (Mangel jeden direkten Ver­kehrs mit ihren Schuldnern) und einer zu großen Ver­trauensseligkeit gegenüber dem als Funktionär für beide Parteien auftretenden Grundbnchbeamten nicht ersparen.

Was nun die Frage der Kr e d it v e r mi t t lu ng durch O r ts v orst e h er betrifft, so stellt ein anderer Fachmann imBeobachter" fest, daß diese in Heu meisten Landgemeinden und nicht zum Nachteil des Publikums geübt wird. Für den in Geldsachen wenig erfahrenen Teil unserer Landbevölkerung ist eben der Ortsvorsteher hie natürliche Auskunsts- und Vertrauensstelle; ein anderer Mann mit denselben Geschäftskenntnissen ist in kleinen Gemeinden gar nicht zu finden. Es wäre deshalb verfehlt, den Ortsvorstehern allgemein die Vermittlung von Dar­lehen und ähnlichen Geldgeschäften zu untersagen; Wohl aber muß verlangt werden, daß diejenigen Ortsvorsteher, die zugleich Grundbuchbeamte sind, sich jeder Geldver- mittlung zu enthalten haben. Wirksame Borbeugungs­maßregeln lassen sich gewiß ohne tiefeinschneidende Or- ganisationsänderungen durchführen. Wenn außerdem die Justizverwaltung auf jede Uebertretung des Verbots mit Dienstenthebung antwortet, dann werden Schädigungen des Staats und von Privaten, wie sie von den Rathäusern in Stockheim und Löchgau ausgegangen sind, nicht mehr Vorkommen.

Stuttgart, 1. Mai. Die Mai-Feier ist ohne Störung verlaufen. In geschlossenen Zügen marschierten die verschiedenen Gruppen aus den einzelnen Stadtteilen nach demCannstatter Wasen. Dort waren 3 Tribünen errichtet, auf denen die Fahnenträger der sozialdemokrati­schen Vereine,Stellung nahmen. Von hier aus wurden auch zu gleicher Zeit von dem Reichstagsabg. Hilden- braud, den Sekretären Stolle und Vullmer An­sprachen an hie Volksmenge gehalten. Die Zahl der Be­sucher war <in Folge des prächtigen Wetters eine sehr große, die,Schätzungen schwanken zwischen 7 und 10 000 Personen. Zum Schluß wurde eine lange Resolution an­genommen, die sich vor allem auch gegen das preußische Wahlrecht und die Bauarbeiter-Aussperrung wandte. Po­lizei war puf dem Festplatz selbst nicht zu sehen; dagegen war die Neckarbrücke stark mit Schutzleuten besetzt.

Stuttgart, 30. .April. Tie Nachricht, daß der Erb­prinz von Monaco auf die Thronfolge verzichte und in­folgedessen die Thronfolge des Herzogs Wilhelm von Urach praktisch werde, dessen Mutter eine Prinzessin von Monaco war, wird von maßgebender Seite als durchaus unrichtig bezeichnet.

Stuttgart, 1. Mai. Die Eröffnung der von der Basler Mission im Königsbau arrangierten Bölke r- ku redlichen Ausstellung fand heute Vormittag um IN/? Uhr in Anwesenheit der Königin statt. Der Kö­nig war durch ein leichtes Unwohlsein am Erscheinen ver­hindert.

Lorch, OA. Welzheim, 30. April. Wenn nicht alles täuscht, wird auch die zweite Stadtvorstandswahl nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzungen vorübergehen. Eine im Lokalblatt veröffentlichte Erklärung von Anhängern der Kandidatur Jennewein, läßt wenigstens den Schluß auf'die Erhebung einer Beleidigungsklage seitens der ange­griffenen Personen zu. Es werden darin Ausdrücke ge­braucht, die einen tiefen Einblick in die verbitterte Stim­mung tun lassen, die die Wahlbewegung hier gezeitigt hat.

Schorndorf, 28. April. Die strittige Frage, ob Mitglieder der bürgerlichen Kolle.gien, so­bald sie an einem Beratungsgegenftand selbst interessiert oder direkt beteiligt sind, abzutreten und den Sitz­ungssaal zu verlassen haben, hat hier den Gegen­stand 'eines Beschwerdeverfahrens gebildet. Der Stadtvorstand hatte vier den bürgerlichen Kollegien angehörende Unterzeichner einer in Sachen des Ortsbau­statuts an den Gemeinderat gelangten Eingabe bei der Beratung dieses Gegenstandes aufgefordert, abzutreten und den Saal zu verlassen. Einer der beteiligten wies darauf hin, daß er in der Eingabe nur seiner Überzeugung Ausdruck gegeben habe, daß er aber persönlich an der Sache gar nicht interessiert sei, 'da er keinerlei Grundbesitz habe. Er mußte dessenungeachtet den Saal verlassen, reichte aber Beschwerde bei der Kreisregierung ein, welche die Angele­genheit an das Oberamt verwies. Das Oberamt hat nun entschieden, daß ein Mitglied nur von der Berat­ung ausgeschlossen, nicht aber aus dem Versamm­lungsraum aus gewiesen werden könnte. Es müsse le­diglich dem Taktgefühl der Beteiligten überlassen bleiben, ob sie den Sitzungen als Zuhörer beiwohnen wollen oder nicht.

Ulm, 28. April. DieF 0 rtschrittliche V 0 lks- partei hatte für einen Vortrag über Handwerker­fragen den Bruchsaler Malermeister Hoffmann ge­wonnen und dazu an alle Innungen, an den Gewerbe- nnd andere Vereine Einladungen ergehen lassen. In aus­führlicher Weise sprach Hoffmann zuerst über die Ge­schichte des Handwerks, um dann die Fragen zu berühren, die gegenwärtig das Handwerk bewogen. Er wandte sich

insbesondere gegen den Jnnungszwang, gegen die For­derung des Befähigungsnachweises, sowie gegen die Auf­hebung des Z 100 g, für die in Baden kein Mensch öf­fentlich eintrete. Von den Mittelstandsparteien erwar­tet er nichts Vorteilhaftes für das Handwerk, dagegen ver­langt er mehr Standesbewußtsein, fachliche Vereinigungen, Selbsthilfe, nicht Unterwerfung unter staatliche Bevor­mundung, Belehnung der Forderungen der Handwerker.

Nah und Fern.

Ern blutiges Familicndrama.

Aus unbekannten Gründen durchschnitt die Ehefrau, des Bergmanns Andre in Bötlingen bei Dieden- hofen in Abwesenheit Ihres Mannes ihren vier Kin­dern und dann s i ch> s e lb st den Hal s. Die Mutter und zwei Kinder sind schwer verletzt, ein Kind ist tot und eines leicht verletzt.

Die Brandstifter von Bustrnannshausen.

Ans Ulm wird geschrieben: Die Untersuchung gegen den Maurer Christian Fritz von Neuenhaus und den Taglöhuer Albert Ke ntner von Heidenheim, die im letzten Herbst das Schloß in Bußmannshausen in Brand gesetzt haben, hat, laut Staatsanzeiger, immer größere Kreise gezogen. Es hat sich ergeben, daß von ihnen und ihren Genossen in den letzten Jahren eine fortgesetzte Reihe von schweren und einfachen Diebstählen und Hehlereien, Betrügereien, Krpresftingsversuchen, Begünstigungen be­gangen worden ist; woran nach den bisherigen Ermitt­lungen gegen 60 Personen beteiligt sind. Von den ver­hafteten 35 Personen sind inzwischen 11, denen nur leich­tere Straftaten zur Last fallen, wieder entlassen worden. Der Abschluß der Untersuchung war bisher nicht möglich, da immer wieder neue Geständnisse und Anzeigen er­folgt sind.

Eine zwölfjährige Ehefrau.

In Budapest fand Mitte dieser Woche die Trauung des 62jährigen Arbeiters Berthotty mit einem 12jährigen Mädchen, der Tochter einer Kaffeeköchin, statt. Die Mut­ter des Mädchens war dahinter gekommen, daß der 62- jährige Arbeiter mit dem Kinde ein Verhältnis unterhielt. Sie drang auf eiue eheliche Verbindung der beiden, die sie auch "durchsetzte, nachdem sie vom Justizminister den Al­tersdispens sowie eine ärztliche Bescheinigung erhalten hatte, daß das Mädchen körperlich über ihr Alter ent­wickelt sei. Nach der Trauung wurde das Mädchen in ein Kloster gebracht, wo es vier Jahre verweilen wird. Erst nach dieser Frist darf es der Vereinbarung gemäß zu ihrem angetrauten Gatten zurückkehren)

Kleine Nachrichten.

Bei der Ueberfahrt am Maschinenhaus des Bahn­hofs in Altensteig scheuten die Pferde eines Fuhr­werks von Wörnersberg. Der Knecht, Gottlieb Wizemann, kam dabei so unglücklich zu Fall, daß er von seinen zwei Wagen überfahren und am Kopf und an sonstigen Körper­teilen schwer verletzt wurde. Djer Verunglückte wurde in das Krankenhaus gebracht.

In dem durch den Ort Laimnau OA. Tettnang fließenden Nollenbach ist ein 21/2 Jahre alles Mädchen des O-ekonomen Straub ertrunken. Das Kind spielte am Bache in Gesellschaft eines Knaben, der jedoch von dem Unfall zunächst keine Mitteilung machte, sondern sich ängst­lich wersteckt hielt. Als man nach etwa einer Stunde das Verschwinden des Kindes bemerkte, sagte der Knabe aus, daß, es den Bach 'hinabgeschwommen sei und die Händchen aus dem Wasser gestreckt habe. Trotz sofortigen und wieder­holten Snchens konnte die kleine Leiche, die jedenfalls in die Argen getrieben wurde, bis jetzt nicht aufgefunden werden.

In letzter Zeit wurden in Buchau an mehrere Bür­ger anonyme Drohbriefe gesandt, in denen die Adressa­ten unter Androhung von Mord und Brandstiftung auf­gefordert wurden, Geld an gewissen Plätzen niederzulegen. Den Bemühungen des hiesigen Landjägers ist es gelun­gen, den Schjreiber in der Person eines 15jährigen Bürsch­chens zu ermitteln.

Luftschiffahrt

F r i e dr i ch s ha f en, 1. Mai. Entgegen anderslau­tenden Nachrichten wird dem Secblatt mitgeteilt, daß die Z epp elinsch en Probefahrten, sowie die Pfingst- fahrten der Ulmer Karnevalsgesellschaft mit dem L. Z. 6 verschoben wurden. Die Ulmer Gesellschaft sei davon durch die Luftschisfbaugesellschaft bereits verständigt worden.

Freitag nachmittag landete im Petersfeld bei Bie­tigheim ein Ballon mit 4 Insassen; zwei Herren und zwei Damen. Der Ballon (Saar) war morgens in Saar­brücken aufgestiegen und in 6 Stunden eine Strecke von 165 Kilom. geflogen. Tie Landung ging glatt von statten.

Homburg v. d. H., 29. April. Die Abschätzung des bei der L a nd ungder M ilitärlu ftsch i ff-Flotte in Homburg entstandenen Flurschadens, die im Wege gütlicher Vereinbarung vorgenommen war und zu einer Verständigung mit allen Beteiligten geführt hatte, ist in­folge der angeblich zu reichlich bemessenen Schadensver- gütung im Gesamtbeträge von ca. 6000 M, von der Mi­litärverwaltung nicht anerkannt worden. Die Ab­schätzung findet nunmehr amtlich durch die für Manöver- schäden gebildete Flurabschätzungs-Kommission nochmals statt.

Gerichtssaal

Stuttgart. 28. April. Mit der Klage des Me­chanikers Boehler gegen den Grafen Zeppelin, die, wie gemeldet, in erster Instanz abgewiesen wurde, hat Graf Zeppelin unter Wahrung seines Rechtsstandpunktes dem Mager Boehler aus Teilnahme an dessen Schicksal die Summe von 10000 M zuwenden wollen. Boehler hat das Anerbieten abgelehnt. Es schweben nun gegenwärtig Bergleichsverhandlungen in der Richtung, vb nicht An­stelle der Kapitalsabfindung eine Rentenabfindung treten soll. Im Falle des Scheiterns dieser Verhandlung, will Boehler Berufung an das Oberlandesgericht einlegen.