Deutsches Reich.
Mit dem Tode gesühnt.
Tie „Wilhelmshavener Zeitung" enthält folgende charakteristische Todesanzeige:
Nachruf! Gestern starb der Ma t r o se 2. Klasse Emil Hoffkamp gn den Verletzungen, die er bei dem Versuch der Bergung verunglückter Kameraden erlitten. Sein Tod sühnt seine frühere Verfehlung. Deshalb Ehre seinem Andenken. Wilhelmshaven, den 23. April 1910. Kommando S. M. S. „Zähringen". Hebbinghaus, Kapitän zur See und Kommandant.
Weil also der arme Mensch früher vielleicht einmal sich gegen die Disziplin oder sonstwie vergangen hat, wird ihm das „2. Klasse" im Tode noch vorgeworfen. Es wäre doch von Interesse zu wissen, welch schweres Vergehen Hosskamp begangen hat, daß! seine Vorgesetzten nur die Todesstrase als eine cnrsprecheiide Sühne dafür an- sehen!
Der Evangelisch-soziale Kongreß
findet vom 17. bis 19. Mai in Chemnitz statt. Aus der Tagesordnung stehen: Sozialistische Weltanschauung und christliche Religion, Referent Pastor G. Liebster (Leipzig); Käuferpflichten, Referent Prof. Herkner; Fabrikarbeit und Frauenleben, Referentin Tr. Marie Baum (Düsseldorf).
Württemberg.
Aus der Abgeordnetenkammer.
Stuttgart, 30. April.
Als eine nicht unwichtige Angelegenheit, erwies sich die Neugestaltung des Gerichtsv ollzi e h r w e- sens. Seit dessen Einrichtung, die auf die patriarcha- ^ kisch-soziale Anstellung des Ortsvorstehers als Gerichtsvollzieher aufgebaut war, hat sich eine große Aenderung vollzogen und sind starke Mißstände hervorgetreten. Nur noch 5 Proz. der Gerichtsvollzieher sind Ortsvorsteher. Tie Hauptmängel betreffen die Vorbildung und ökonomischen Fragen. Aber nicht in der Person, sondern im Institut hat die Einrichtung geradezu Bankerott gemacht. Alle Parteien waren einig, in die Beratung des von der Regierung vorgelegten Gesetzes einzutretcn. Die wenigen Artikel, aus dem es besteht, wurden auf den Antrag des Ausschusses, dessen Referent Tr. Eisele war, ohne größere Debatte angenommen. Der erste Artikel (Art. 29) bringt die VerstaatlichungdesGerichts- tzollzieherwesens in Württemberg, wie diese schsn anderwärts besteht und regelt Vorbildung, Prüfung, Anstellung, Kündigung, Geschäftsräume, Uebergangszeit etc. Die Mehrkosten berechnet der Staatsminister der Justiz auf etwa 130000 M jährlich.
Im 2. Artikel (Art. 30) brachte die Kautions- Pflicht eine lebhafte Debatte; die Beibehaltung der Kaution wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokratie und Abg. Graf-Stuttgart (Ztr.) angenommen. Ein weiterer Artikel regelt die Gehaltsfrage, insbesondere die Einbeziehung eines Gebührenanteils in das Einkommen, zumal in der Uebergangszeit. Die lebhafteste Erörterung rief die Frage hervor, in wie weit dem Fiskus, den Gemeinden und anderen Körperschaften ohne Aufschub gepfändet werden könne. Ein Antrag Liesching-Elsaß (Vp.), der diese Körperschaften, den Privatgläubigern gleichstellt, wurde abgelehnt, dagegen der Antrag Eifele mit den Stimmen der Bolkspartei und des Zentrums angenommen, wonach die privilegierte Stellung des Schuldners nur insoweit beizubehalten ist, als allerdings solche Sachen der Pfändung nicht unterworfen werden, die zur Verrichtung des öffentlichen Dienstes notwendig sind. Die Durchführung des neuen Gesetzes ist vor dem 1. Oktober 1910 nicht möglich.
Betr. der längst schwebenden, immer wieder verschieden ansgelegten Frage der Haftung des Staates für den Gerichtsvollzieher wird eine Resoluti on des Berichterstatters angenommen, den Bundesrat zu ersuchen, die Frage durch Reichsgesetz in bejahendem Sinne zu regeln. Der ganze Entwurf fand schließlich einstimmige Annahme.
Der Abgeordnete Dr. Eifele (Vp.) bat folgende kleine Anfrage an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichtet: „Sind die Befürchtungen, die hinsichtlich derVerkehrssicherheitdesFeuerbach.er T u n- nels in und insbesonders außerhalb der Presse laut geworden sind, begründet, und welche Maßregeln gedenkt der Herr Staatsminister znm Schutz von Leben und Gesundheit des reisenden Publikums zu ergreifen?"
Zu den Unterschlagungen in Stockheim und Löchgau
wird der W. Ztg. von einem Fachmann geschrieben: Einen sicheren Schutz gegen ungetreue Beamte wird es wohl niemals geben. Ter Vorschlag, seitens des Grundbuchamts gemäß Z 55 der Grundbuchordnung vorzunehmende Benachrichtigung über erfolgte Eintragungen usw. nicht mehr verzichten, erscheint bei den vorliegenden Veruntreuungen ohne Bedeutung, weil ein ungetreuer Grundbuchbeamter diese Benachrichtigung selbstverständlich unter allen Umständen unterlassen wird. Da über die Art und Weise der gemachten Betrügereien offiziell noch nichts bekannt geworden ist, so nehme ich an, daß die betr. Grundbuchbeamten die fingierten Hypothekenbriefe nicht für sich als Gläubiger eingetragen und dann weiter cediert oder verpfändet haben, sondern daß diese falschen Hypothekenbriefe direkt anf'den Namen der betrogenen Darlehenskassen usw. eingetragen worden sind. Dieser Modus setzt also voraus, daß diese Schultheißen als Vermittler zwischen Geldgeber und Geldnehmer fungiert und für die letzteren das Geld in Empfang genommen und quittiert haben müssen. Also Vermittler, Vertrauensmann beider Parteien und Vollziehungsbeamter alles in einer Person. Hier wäre in allererster Linie der Hebel der Regierung anzusetzen, daß den Grundbuchbeamten die Besorgung von Geldgeschäften überhaupt strenger als bisher verboten wird. Ob ferner die dienstliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung
gerade dieser beiden Beamten in genügender Weise ausgeübt wurde, oder ob auch in diesem Punkt Unterlassungssünden vorliegen, ^ wird die seitens der Regierung für nächsten Dienstag zugesagte Beantwortung der diesbezüglich gestellten Anfragen im Landtag ergeben. Was nun die Frage betrifft, ob die als Geldgeber in Betracht kommenden Darlehenskassen usw. bei diesen Geschäften die Pflichten eines vorsichtigen Kaufmanns erfüllt haben, so fällt hierbei zunächst auf, daß weder über die Zusage des Darlehens noch über den Empfang des Hypothekenbriefes noch Aber den Empfang der in der Regel halbjährlich fällig gewordenen Zinsen an die angeblichen Schuldner jemals irgend eine Benachrichtigung seitens der betr. Banken abgegangen ist, wodurch sonst die Betrügereien sofort aufgrdeckt worden wären. Weiterhin müssen doch bei einer so großen Anzahl von Hypotheken innerhalb eines Zeitraums von 10—15 Jahren, auch Besitzveränderungen durch Veräußerung von Grundstücken oder Ableben der bisherigen Besitzer eingetreten sein, in welchen Fällen der Gläubiger .mit seinem neuen Schuldner neue Vereinbarungen zu treffen und deshalb in direkten Verkehr zu treten pflegt. Auf jeden Fall kann man den betreffenden Darlehenskassen den Borwurf gewisser Unterlassungssünden (Mangel jeden direkten Verkehrs mit ihren Schuldnern) und einer zu großen Vertrauensseligkeit gegenüber dem als Funktionär für beide Parteien auftretenden Grundbnchbeamten nicht ersparen.
Was nun die Frage der Kr e d it v e r mi t t lu ng durch O r ts v orst e h er betrifft, so stellt ein anderer Fachmann im „Beobachter" fest, daß diese in Heu meisten Landgemeinden und nicht zum Nachteil des Publikums geübt wird. Für den in Geldsachen wenig erfahrenen Teil unserer Landbevölkerung ist eben der Ortsvorsteher hie natürliche Auskunsts- und Vertrauensstelle; ein anderer Mann mit denselben Geschäftskenntnissen ist in kleinen Gemeinden gar nicht zu finden. Es wäre deshalb verfehlt, den Ortsvorstehern allgemein die Vermittlung von Darlehen und ähnlichen Geldgeschäften zu untersagen; Wohl aber muß verlangt werden, daß diejenigen Ortsvorsteher, die zugleich Grundbuchbeamte sind, sich jeder Geldver- mittlung zu enthalten haben. Wirksame Borbeugungsmaßregeln lassen sich gewiß ohne tiefeinschneidende Or- ganisationsänderungen durchführen. Wenn außerdem die Justizverwaltung auf jede Uebertretung des Verbots mit Dienstenthebung antwortet, dann werden Schädigungen des Staats und von Privaten, wie sie von den Rathäusern in Stockheim und Löchgau ausgegangen sind, nicht mehr Vorkommen.
Stuttgart, 1. Mai. Die Mai-Feier ist ohne Störung verlaufen. In geschlossenen Zügen marschierten die verschiedenen Gruppen aus den einzelnen Stadtteilen nach demCannstatter Wasen. Dort waren 3 Tribünen errichtet, auf denen die Fahnenträger der sozialdemokratischen Vereine,Stellung nahmen. Von hier aus wurden auch zu gleicher Zeit von dem Reichstagsabg. Hilden- braud, den Sekretären Stolle und Vullmer Ansprachen an hie Volksmenge gehalten. Die Zahl der Besucher war <in Folge des prächtigen Wetters eine sehr große, die,Schätzungen schwanken zwischen 7 und 10 000 Personen. Zum Schluß wurde eine lange Resolution angenommen, die sich vor allem auch gegen das preußische Wahlrecht und die Bauarbeiter-Aussperrung wandte. Polizei war puf dem Festplatz selbst nicht zu sehen; dagegen war die Neckarbrücke stark mit Schutzleuten besetzt.
Stuttgart, 30. .April. Tie Nachricht, daß der Erbprinz von Monaco auf die Thronfolge verzichte und infolgedessen die Thronfolge des Herzogs Wilhelm von Urach praktisch werde, dessen Mutter eine Prinzessin von Monaco war, wird von maßgebender Seite als durchaus unrichtig bezeichnet.
Stuttgart, 1. Mai. Die Eröffnung der von der Basler Mission im Königsbau arrangierten Bölke r- ku redlichen Ausstellung fand heute Vormittag um IN/? Uhr in Anwesenheit der Königin statt. Der König war durch ein leichtes Unwohlsein am Erscheinen verhindert.
Lorch, OA. Welzheim, 30. April. Wenn nicht alles täuscht, wird auch die zweite Stadtvorstandswahl nicht ohne gerichtliche Auseinandersetzungen vorübergehen. Eine im Lokalblatt veröffentlichte Erklärung von Anhängern der Kandidatur Jennewein, läßt wenigstens den Schluß auf'die Erhebung einer Beleidigungsklage seitens der angegriffenen Personen zu. Es werden darin Ausdrücke gebraucht, die einen tiefen Einblick in die verbitterte Stimmung tun lassen, die die Wahlbewegung hier gezeitigt hat.
Schorndorf, 28. April. Die strittige Frage, ob Mitglieder der bürgerlichen Kolle.gien, sobald sie an einem Beratungsgegenftand selbst interessiert oder direkt beteiligt sind, abzutreten und den Sitzungssaal zu verlassen haben, hat hier den Gegenstand 'eines Beschwerdeverfahrens gebildet. Der Stadtvorstand hatte vier den bürgerlichen Kollegien angehörende Unterzeichner einer in Sachen des Ortsbaustatuts an den Gemeinderat gelangten Eingabe bei der Beratung dieses Gegenstandes aufgefordert, abzutreten und den Saal zu verlassen. Einer der beteiligten wies darauf hin, daß er in der Eingabe nur seiner Überzeugung Ausdruck gegeben habe, daß er aber persönlich an der Sache gar nicht interessiert sei, 'da er keinerlei Grundbesitz habe. Er mußte dessenungeachtet den Saal verlassen, reichte aber Beschwerde bei der Kreisregierung ein, welche die Angelegenheit an das Oberamt verwies. Das Oberamt hat nun entschieden, daß ein Mitglied nur von der Beratung ausgeschlossen, nicht aber aus dem Versammlungsraum aus gewiesen werden könnte. Es müsse lediglich dem Taktgefühl der Beteiligten überlassen bleiben, ob sie den Sitzungen als Zuhörer beiwohnen wollen oder nicht.
Ulm, 28. April. DieF 0 rtschrittliche V 0 lks- partei hatte für einen Vortrag über Handwerkerfragen den Bruchsaler Malermeister Hoffmann gewonnen und dazu an alle Innungen, an den Gewerbe- nnd andere Vereine Einladungen ergehen lassen. In ausführlicher Weise sprach Hoffmann zuerst über die Geschichte des Handwerks, um dann die Fragen zu berühren, die gegenwärtig das Handwerk bewogen. Er wandte sich
insbesondere gegen den Jnnungszwang, gegen die Forderung des Befähigungsnachweises, sowie gegen die Aufhebung des Z 100 g, für die in Baden kein Mensch öffentlich eintrete. Von den Mittelstandsparteien erwartet er nichts Vorteilhaftes für das Handwerk, dagegen verlangt er mehr Standesbewußtsein, fachliche Vereinigungen, Selbsthilfe, nicht Unterwerfung unter staatliche Bevormundung, Belehnung der Forderungen der Handwerker.
Nah und Fern.
Ern blutiges Familicndrama.
Aus unbekannten Gründen durchschnitt die Ehefrau, des Bergmanns Andre in Bötlingen bei Dieden- hofen in Abwesenheit Ihres Mannes ihren vier Kindern und dann s i ch> s e lb st den Hal s. Die Mutter und zwei Kinder sind schwer verletzt, ein Kind ist tot und eines leicht verletzt.
Die Brandstifter von Bustrnannshausen.
Ans Ulm wird geschrieben: Die Untersuchung gegen den Maurer Christian Fritz von Neuenhaus und den Taglöhuer Albert Ke ntner von Heidenheim, die im letzten Herbst das Schloß in Bußmannshausen in Brand gesetzt haben, hat, laut Staatsanzeiger, immer größere Kreise gezogen. Es hat sich ergeben, daß von ihnen und ihren Genossen in den letzten Jahren eine fortgesetzte Reihe von schweren und einfachen Diebstählen und Hehlereien, Betrügereien, Krpresftingsversuchen, Begünstigungen begangen worden ist; woran nach den bisherigen Ermittlungen gegen 60 Personen beteiligt sind. Von den verhafteten 35 Personen sind inzwischen 11, denen nur leichtere Straftaten zur Last fallen, wieder entlassen worden. Der Abschluß der Untersuchung war bisher nicht möglich, da immer wieder neue Geständnisse und Anzeigen erfolgt sind.
Eine zwölfjährige Ehefrau.
In Budapest fand Mitte dieser Woche die Trauung des 62jährigen Arbeiters Berthotty mit einem 12jährigen Mädchen, der Tochter einer Kaffeeköchin, statt. Die Mutter des Mädchens war dahinter gekommen, daß der 62- jährige Arbeiter mit dem Kinde ein Verhältnis unterhielt. Sie drang auf eiue eheliche Verbindung der beiden, die sie auch "durchsetzte, nachdem sie vom Justizminister den Altersdispens sowie eine ärztliche Bescheinigung erhalten hatte, daß das Mädchen körperlich über ihr Alter entwickelt sei. Nach der Trauung wurde das Mädchen in ein Kloster gebracht, wo es vier Jahre verweilen wird. Erst nach dieser Frist darf es der Vereinbarung gemäß zu ihrem angetrauten Gatten zurückkehren)
Kleine Nachrichten.
Bei der Ueberfahrt am Maschinenhaus des Bahnhofs in Altensteig scheuten die Pferde eines Fuhrwerks von Wörnersberg. Der Knecht, Gottlieb Wizemann, kam dabei so unglücklich zu Fall, daß er von seinen zwei Wagen überfahren und am Kopf und an sonstigen Körperteilen schwer verletzt wurde. Djer Verunglückte wurde in das Krankenhaus gebracht.
In dem durch den Ort Laimnau OA. Tettnang fließenden Nollenbach ist ein 21/2 Jahre alles Mädchen des O-ekonomen Straub ertrunken. Das Kind spielte am Bache in Gesellschaft eines Knaben, der jedoch von dem Unfall zunächst keine Mitteilung machte, sondern sich ängstlich wersteckt hielt. Als man nach etwa einer Stunde das Verschwinden des Kindes bemerkte, sagte der Knabe aus, daß, es den Bach 'hinabgeschwommen sei und die Händchen aus dem Wasser gestreckt habe. Trotz sofortigen und wiederholten Snchens konnte die kleine Leiche, die jedenfalls in die Argen getrieben wurde, bis jetzt nicht aufgefunden werden.
In letzter Zeit wurden in Buchau an mehrere Bürger anonyme Drohbriefe gesandt, in denen die Adressaten unter Androhung von Mord und Brandstiftung aufgefordert wurden, Geld an gewissen Plätzen niederzulegen. Den Bemühungen des hiesigen Landjägers ist es gelungen, den Schjreiber in der Person eines 15jährigen Bürschchens zu ermitteln.
Luftschiffahrt
F r i e dr i ch s ha f en, 1. Mai. Entgegen anderslautenden Nachrichten wird dem Secblatt mitgeteilt, daß die Z epp elinsch en Probefahrten, sowie die Pfingst- fahrten der Ulmer Karnevalsgesellschaft mit dem L. Z. 6 verschoben wurden. Die Ulmer Gesellschaft sei davon durch die Luftschisfbaugesellschaft bereits verständigt worden.
Freitag nachmittag landete im Petersfeld bei Bietigheim ein Ballon mit 4 Insassen; zwei Herren und zwei Damen. Der Ballon (Saar) war morgens in Saarbrücken aufgestiegen und in 6 Stunden eine Strecke von 165 Kilom. geflogen. Tie Landung ging glatt von statten.
Homburg v. d. H., 29. April. Die Abschätzung des bei der L a nd ungder M ilitärlu ftsch i ff-Flotte in Homburg entstandenen Flurschadens, die im Wege gütlicher Vereinbarung vorgenommen war und zu einer Verständigung mit allen Beteiligten geführt hatte, ist infolge der angeblich zu reichlich bemessenen Schadensver- gütung im Gesamtbeträge von ca. 6000 M, von der Militärverwaltung nicht anerkannt worden. Die Abschätzung findet nunmehr amtlich durch die für Manöver- schäden gebildete Flurabschätzungs-Kommission nochmals statt.
Gerichtssaal
Stuttgart. 28. April. Mit der Klage des Mechanikers Boehler gegen den Grafen Zeppelin, die, wie gemeldet, in erster Instanz abgewiesen wurde, hat Graf Zeppelin unter Wahrung seines Rechtsstandpunktes dem Mager Boehler aus Teilnahme an dessen Schicksal die Summe von 10000 M zuwenden wollen. Boehler hat das Anerbieten abgelehnt. Es schweben nun gegenwärtig Bergleichsverhandlungen in der Richtung, vb nicht Anstelle der Kapitalsabfindung eine Rentenabfindung treten soll. Im Falle des Scheiterns dieser Verhandlung, will Boehler Berufung an das Oberlandesgericht einlegen.