licher Unterstützung, sollen sie der Teilnahmslosigkeit der Mitglieder anheim, sobald die gehegten Erwartungen nicht in Erfüllung "gehen. Nicht bloß in Deutschland ist es so; auch in Oesterreich nmßte Iran mit den staatlicherseits geförderten gewerblichen Betricbsgenossenschaften die glei­chen Erfahrungen machen.

Der Staat hat aber ohne direkte Unterstützung ge­nug der Mittel uud Wege, um anregend auf die ge­nossenschaftlichen Organisationen einzuwirken: er zeige z. B. bei der Stellung von Kautionskredit durch Gerrossenschaften mehr Entgegenkommen. Es ist dies ein Gebiet, auf dem sich die Leitung des Allgemeinen Deut­schen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) in un­ermüdlicher Kleinarbeit schon große Verdienste erworben hat. Aber immer zeigen, wenn auch nicht die Zentral­instanzen so doch die unteren Instanzen einen merk- Lvürdig befangenen Blick, wenn es gilt, den Antrag auf Zulassung eines Genossenschaftswechsels zu Kreditzwek- ken zu prüfen. Ein weiteres dankbares Gebiet ist das Submissions wesen, wo der Staat Gelegenheit hat, der Genossenschaft ein weites Tätigkeitsgebiet zu er­öffnen.

Also das ist die Hauptsache: Verständnis wecken für die genossenschaftlichen Organisationen, Propagierung der genossenschaftlichen Idee! Selbstredend soll da­mit nicht einer kritiklosen Genossenschaftsgründerei das Wort geredet sein! Nein, auch die Genossenschaft muß organisch aus den Bedürfnissen des Wirt­schaftslebens heraus entstehen, und nur da, wo tüchtige Kräfte, wo die tüchtigsten Handwerker sich zu­sammenfinden, mag ein Gebilde von Dauer entstehen. Oder mit anderen Worten: Auch die Genossen­schaft ist ein geschäftliches Unternehmen, das wie jedes andere Unternehmen einer nach rein geschäftlichen Grundsätzen arbei­tenden Leitung bedarf!

Wir glauben, daß allein in den beiden vorbezeich- neten Mitteln: in der möglichst vollkommenen Ausbild­ung des Einzelbetriebs und in der auf Selbsthilfe be­ruhenden genossenschaftlichen Zusammenarbeit eine wirk­same und auch auf die Dauer Erfolg verheißende Mittel- staüdsförderung zu erreichen ist.

Aus dem Reichstag.

(kbft Berlin, 19. April.

Tie Beraruug der neuen ReichSversicheruugsordnung ist heute vom Reichstag nicht nur nicht zu Ende geführt worden, sie wird vermutlich auch noch den ganzen Mittwoch, ja vielleicht auch noch den Donnerstag in Anspruch nehmen, da drei volle Serien von Rednern aus jeder Partei spre­chen sollen. Heute leitete der alte w-eißbärtige Freiherr von Gam p, der Führer der Reichspartei und der uner­müdliche Präses der Budgetkommis'ion, die Diskussion mit einer langen Rede ein, in der er sich namentlich ge­gen dieDrangsalierung der Bctriebskrankeukassen" wandte und für die paritätische Verwaltung der Kassen eintrat, die unbedingt erforderlich sei gegenüber der jetzigen Entrechtung" der Arbeitgeber. Ministerialdirektor Ca­spar versuchte in einer zusammen fassen den Erwiderung auf die verschiedenartigen, bis dahin vorgebrachten Beden­ken einzugehen. Dann kämm noch Abg. Kulerski für die Polen, Abg. Behrens für die. Wirtschaftliche Ver­einigung und Äbg. Gräfefür die Reformpariei zu Wort. Bezeichnender Weise ist selbst Herr Behrens ein Gegner der Hälftelung.

Die zweite Serie der Redner eröffnete der Zentrums­abgeordnete Becker (Arnsbergs, der das Zentrum na­mentlich gegen die scharfen Hiebe zu verteidigen suchte, die es tags zuvor von dem volksparteilichen Redner erhalten. Abg. Pauli (Potsdam) wiederholte dann - nur in et­was verwässerter Form, was tags zuvor schon sein Fraktionskollege Schickert gesagt und der nationalliberale Dr. Arning endlich trat insbesondere für die Interessen der Aerzte und Wotheker ein. Herr Delbrück, der Staats­sekretär, ist noch dicht wieder hergestellt und fehlte auch heute noch. Aber auch von den Abgeordneten sah man' viele, die nicht da waren.

Herr v. Gamp hatte der Kommission vor allem energische Handhabung des Blaustifts empfohlen. Er hat damit einer im Reichstag weit verbreiteten Auffassung j Ausdruck gegeben. Die Meinung bricht sich immer mehr Bahn, daß vielleicht abgesehen von der Hinterbliebcncn- verischerung, von der ganzen schönen neuen Reichsvcrsicher- ungsordnung, für dieses Jahr wenigstens nicht allzuvieles Gesetz werden wird.

Um 61/2 Uhr vertagte sich das Haus. Falls man wider Erwarten morgen schon mit der Besprechung der Reichsversicherungsordnung zu Ende kommen sollte, will man die Debatte über die Fern sprechgebührcnord- n u n g fortsetzen.

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Ter Seniorenkonvent des Reichstages

hielt einstimmig an dem Wunsch fest, nicht über den 4. Mai hinaus zu ragen. Man hofft noch "folgende Vorla­gen zu erledigen: die Wertzuwachssteuer, den Han­delsvertrag mit Schweden, die Berner Kon­vention, sowie das Reichs schuldbuch und vielleicht die Vorlage, betreffend die Stellenvermittlung. Dagegen bestehen hinsichtlich der übrigen Vorlagen mehr oder minder große Zweifel über deren Erledigung. Tie Erledigung des Kaligesetzes Hängt von einer etwai­gen Verständigung in der Kommission ab.

Württembergischer Landtag.

Stuttgart, 19. April.

In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer stand als erster Punkt auf der Tagesordnung die Anfrage des Abg. Herbster betr. Maßnahmen zur Linderung des Notstands infolge des"

Brandunglücks in Böhmenkirch.

Minister v. Pischek erklärte sich bereit, die Anfrage so­fort zu beantworten. Herbster (Ztr.) begründete die Anfrage und schilderte die bereits bekannten Vorgänge. Die Gemeinde wäre dankbar, wenn Pioniere mit den Auf­

räumungsarbeiten betraut würden. Die Brandversicher- ungssunnnc beträgt 205 000 Mark, die Hypothekenschuld 123000 Mark, der Mobiliarschaden 250 000 Mark und die Schuldenlast der Gemeinde 220000 Mark. Möge die Privatwohltätigkeit einsetzcu! Für die eingeleitete Hilfs­aktion müsse er danken.

Minister v. Pischek führte aus: Die Regierung be­dauert das schwere Unglück, den 4. verheerenden ^ Orts­brand innerhalb weniger Jahre. Der Schaden ist so groß wie der von Darmsheim. 1 Fünftel der Hauptgebäude ist,niedergebrannt; der Wiederaufbau erfordert mindestens 500 000 Mark. Die Versicherung ist vielfach ungenügend; viele «der Abgebrannten stehen in schlechten Vermögens- Verhältnissen. Auch die Gemeinde ist in wenig günstigen Verhältnissen. Die Obdachlosen konnten dank dem hilf­reichen Eingreifen der Einwohner im Ort untergebracht werden. Baracken brauchen nicht gebaut zu werden. Für die Verköstigung ist gesorgt. Vor Verschleuderung des Viehs sind die Betroffenen gewarnt. Ausgiebige Hilfe tut dringend not, namentlich nur den raschen Wieder­aufbau zu ermöglichen. Die Hilfstätigkeit ist bereits im Gauge. Was die Regierung tun kann, ist folgendes: Bei­gabe einer Hilfskraft für den Ortsvorsteher auf Staats­kosten, ferner Beigabe einer Hilfskraft an das Oberamt, Bestellung eines tüchtigen Technikers, um die Gemeinde und Pie Abgebrannten zu beraten. Eventuell soll er weitere Hilfskräfte auf Kosten des Staats erhalten. Jede gesetzliche Erleichterung für die baupolizeiliche Behand­lung der Baugesuche soll gewährt werden. Sollte es notwendig fein, der Gemeinde ein unverzinsliches Dar­lehen zu gewähren, um den Abgebrannten Kredit zu ge­währen, so werden es Regierung und Stände an Ent­gegenkommen wicht fthlen lassen. Für Liebesgaben ist Frachtfreiheit gewährt worden. Privatwohltätigkeit und Staatshilfe müssen Zusammengehen. Der König und die Königin sowie das kgl. Haus haben die erste Hilfe ge­leistet. (Bravo!) .Hilfskomitees sind gebildet. Allge­meine Lehren lassen sich auch aus dem Unglück zieheil. Die pasche Verbreitung des Brandes ist eine Folge der Strohdächer und der engen Bauweise. Diese Dächer müs­sen beseitigt werden. Auch.in ländlichen Orten ist die Einhaltung gewisser Gebäudeabstände notwendig. Das Feuer pst durch zündelnde Kinder entstanden. Kinderhorte sollten auch in kleinen Orten errichtet und die Vorschriften über die Verwahrung von Zündhölzern besser beobachtet werden. Die ländliche Bevölkerung sollte bei der Ver­sicherung nicht sparen. Wir wollen helfen. Die Re­gierung wird tun, was nröglich ist und auch das Volk wird an seiner bewährten Nächstenliebe nicht versagen. (Bravo!)

Das .Haus beschloß sodann die Besprechung der An­frage.

Bantleon (DP.) forderte gleichfalls zur Linder­ung der Not auf.

Keil (Soz.) eurpsahl, aus dem Brande die nötigen Lehren für die neue Bauordnung zu ziehen. Möglichst weitgehende staatliche Hilfe sei nötig.

Graf-Heidenheim (BK.) und Nägele (Vp.) be­tonten ebenfalls die Notwendigkeit staatlicher und pri­vater Hilfe.

Herbster (Z.) dankte der Regierung und stellte den Antrag: Tie Bereitwilligkeit zu erklären, zur möglichsten Linderung der Not die erforderlichen Mittel wie in frühe­ren Fällen zu bewilligen und die Regierung um tun­lichst baldige Einbringung einer entsprechenden Vorlage zu bitten.

Das Haus beschloß mir Zweidrittelsmehrheit die Zu­lassung des Antrags, der nach kurzen Bemerkungen der Wg. v. Kiene (Z.) und Keßler (Z.) sowie des Mi­nisters des Innern v. Pis ch e k einstimmig angenommen wurde.

Das Haus setzte hieraus die

Beratung der Bauordnung

bei Art. 29 s fort, der Ermäßigungen von den in den Art. 29b--ä für das Neubauland getroffenen Abstands- Vorschriften für solche Baugebiete vorsieht, in denen eine bauliche Entwicklung schon vorhanden ist.

Tr. Lindemann (Soz.) begründete einer: Antrag aus Streichung der in dem Artikel vorgesehenen Aus­nahmen von der Flächenregel.

Die Abg. S ch m i d - Neresheim (Z.) und Häsfner (DP.) befürworteten den Ausschußantrag, dem auch Mi­nister v. Pischek znstimnrte und der nach längerer De­batte angenommen wurde.

Art. 29 i verlangt die Herstellung einer Zu- oder Durchfahrt für die Zwecke der Feuerlösch- und Rettungs- anftalten. Ihre Breite soll nach dem Ausschußantrag in der Regel nicht weniger als 2,5, ihre Höhe nicht we­niger als 2,9 Meter betragen.

Hoffm ei st er beantragte folgende Mindestmaße: 2.65 und 3,15 Meter. Für Feuerlöschzwecke reichen die Maße wohl aus, jedoch nicht für das Rettungswesen, für die Rettungsgeräte. Die mechanische Rettungsleiter habe eine Hinterachsenbreite bis zu 2,40 Meter. Der Spiel­raum von 10 Zentimeter reiche für eine glatte Einfahrt nicht aus, zumal da die Einfahrt meistens im Bogen erfolge. Die Maschinenleitern haben eine Höhe bis zu 3,05 Meter; 2,90 Meter genügen also nicht.

S ch m i d - Neresheim (Z.) wies darauf hin, daß es den Gemeinden freistehe, durch Ortsbausatzung höhere Maße festzusetzen. Ihm genüge der Ausschußantrag.

Minister v. Pischek sprach sich in ähnlichem Sinn aus. Nur wenige größere Städte haben die großen Rett­ungsleitern. Auf dem Land sei das große Maß unver­einbar mit der Höhe der Stockwerke.

Feiger (Vp.) erklärte noch höhere Maße als die vom Ausschuß beantragten als eine außerordentliche Härte für das Land.

Hoffmeister erwiderte, wenn das Haus seinen Antrag ablehne, so möchte er wenigstens feststellen, daß er ihn mit aller Wärme verfochten habe. (Große Heiterkeit).

Schaible (BK.) erklärte, daß die geringeren Maße genügen.

Der Antrag Hoffmeister wurde abgelehnt.

Art. 29 ü betrifft die Hofgemeinschaft. Dr. Linde­mann (Soz.) begründete einen Antrag auf Ausdehnung

der für die Hofgemeinschaft getroffenen Bestimmungen arif einige analoge Fälle. Die Entscheidung über den Arrtrag wurde zurückgestellt. Ohne Debatte wurden er­ledigt die Art. 291 urrd m sowie 30 -32.

Bei Art. 33 wandte sich Graf-Heidcnheim (BK.) gegen eine Ausdehnung des Mstands der Maße zwi­schen Waldungen und Gebäuden, die keine Feuerungs- einrichtung haben. Eine solche Bestimmung würde die Errichtung von Waldschutzhütten unmöglich machen.

Minister v. Pischek erwiderte, daß solche Schutz- Hütten auch, irr Zukunft errichtet werden könnten. Ein entsprechender Airtrag des Abg. Graf wurde ange­nommen.

Zu Art. 33e beantragte Dr. Bauer (V.): lieber die Entfernung neuer Bauten vor: Friedhöfen und Wa­senplätzen ist durch, Ortsbaustatut oder im einzelnen Fall Bestimmung zu treffen. Pump- und Ziehbrunnen dür­fen in ihrer Nähe nicht so angelegt werden, daß das von ihnen ober- oder unterirdisch abfließende Wasser seine Richtung gegen den Brunnen nimmt. Der Antrag wurde abgelehnt und der Ausschußantrag angenommen, der ei­nen Abstand von 20 Meter vorschreibt. Die Art. 34 37 wurden nach den Ausschußanträgen angenommen.

-Hierauf vertagte das Haus die Weiterberatung auf morgen.

Rundschau.

Tie Waylrechtsvorlagc in der Kommission des Herrenhauses.

Eine Regierungserklärung.

In der Sitzung der Kommission des Herrenhauses, die die W a h 1 rechtsv 0 rlag e berät, erschien der Mi­nisterpräsident v. B e t hm a rr n - H ol lw e g und- gab eine Erklärung ab, wonach "er darauf bestehen müsse, daß die von ihm in der Plenar-Sitzung des Herrenhauses bc- zeichucteu A e u d e r u n gen in der Vorlage vorgenommcn werden, wenn diese für die Regierung annehmbar wer­den solle. Diese Nenderungen beziehen sich auf das privi­legierte Wahlrecht der sogenannten Kulturträger und auf eine der jetzt in der Vorlage enthaltenen indirekten Wahl entsprechende Aenderung der Bestimmungen über die Trit- telung. Ter Ministerpräsident erklärte, daß er das nicht im Interesse irgend einer Partei, sondern aus sachlichen Gründen verlangen müsse.

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Nach einer Meldung aus Berlin von heute hat die Wahlrechtsk 0 m mi s si 0 n des H e rr e n h a u s e s die

Vorlage mit 10 gegen 9 Stimmen augenvmm e n.

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Die völlige Trennung von Kirche und Schule

forderten die libcralcn Geistlichien Thüringerrs, die sich in diesen Tagen Hum zweiten Thüringer Kirchen­tag in Gotha zu sarn mengesunden hatten. Die Versamm­lung stimmte u. a. folgenden Leitsätzen des Seminar­direktors Dr. Witzmann (Gotha) zu:

1. Der Religionsunterricht ist ein wesentlicher und unentbehrlicher Unterrichtsgegenstand der Volksschule. 2. Die kirchliche Beaufsichtigung des Religionsunterrichts ist, wo sie noch besteht, aufzuheben. 3. Kein Lehrer sollte gezwungen/sein, wider seine Ueberzerrgung Religionsunter­richt zu erteilen. 4. Katechismusunterricht im gewöhn­lichen Sinne des Wortes gehört nicht in die Volksschule.

In Sachsen-Gotha ist übrigens die Trennung von Kirche wird Schule seit 1863, in Sachsen-Meiningen seil 1909 Idurchgeführt. In beiden Staaten findet auch keine Beaufsichtigung des Religionsunterrichts' durch die Kirche statt.

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Berlin, 19. April. Wegen N i ch tg e n e hINig u >rg der BersaMmluugcn im Treptower Park am 6. März wurde heute vor dem Berwaltungsbezirksausschuß die "Klage des seitens des sozialdemokratischen Wahlvereins Groß-Berlin, des Schriftführers Ernst gegen den Po­lizeipräsidenten verhandelt. Ter Bezirksausschuß erklärte die Nichtgenehmigung im Sinne des § 7 des Reichsvereinsgesetzes für berechtigt, besonders im Hinblick aus das Verhalten der Menge am 13. Februar, das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit für den 6. März befürchten ließ. Tie Klage wurde abgewiesen und dem Kläger die Kosten auferlögt. - Ernst wird nun an das Obervcrwaltnngsgericht appellieren.

Ausland.

Konstantinopel, 20. April. Nach einer hier eingc- troffcrren Depesche hat ein Offizier eines französischen Po­stens in Kewa r an der G r en z c d es Sn d an g eb ie tS eine türkische Karawane angehakten und über 20 Kam el t r c i b e r, die den: räuberischen Stamme der Trbu angehörten, töten lassen. Tte Pforte hat ihren Bot­schafter in Paris beauftragt, wegen des Zwischenfalls Vor­stellung bei der französischen Regierung zu erheben.

Württemberg.

Dtrnstnachrickte«.

Oberpostassistcnt Hindere: in Miinstngcn ist auf Ansuchen nach Sulz a. Neckar versetzt worden. Von dem Bischof von Rottenburg ist die Pfarrstellc Bartholomä, Dekanats Gmünd, dem Pfarr- Verweser Franz Lader Dornacher in Altshausen, Dek. Saulgau und Taldorf, Dek. Ravensburg, dem Pfarrer Joseph Gfrörer m Wicsenstetten, Dek. Horb, »erlichen worden. Von dem Evangelischen Obcrschnlrat ist die Arbeitslehrerin Mina Neff an der Volksschule in Vaihingen a. E. auf Lebenszeit angestellt worden. Die Wahl des Landwirts und Kirchenpflegers Georg Köhler in Zwciflingen, Ober­amts Oehringcn, zum Ortsvorstchcr daselbst ist bestätigt worden.

Der viergleifigc Ausbau der Hauptbahnstrecke Zuffenhausen-Ludwigsburg. , Die Staatseisenbahn - verwaltung wird soeben durch eine K. Verordnung ermäch­tigt für den vrergleisigen Ausbau der Kanptbahnstrecke Zuffenhansen-Ludwrgsburg und für die damit zusammen­hängenden Bahnhoftrmbauten und -Erweiterungen nach dem genehmigten allgemeinen Plan erforderlichen Grunde stücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangs-