Haustrunkbereitung. Wie bei allen großen Konsumartikeln so gibt es auch zur Haustrunkberei- lung verschiedene Arten nämlich Moitansätze, Substanzen, Moststoffe etc. Die Qualität der Substanzen bestimmen die Güte des Haustrunks und sollte jedermann sich vorher erkundigen oder erst einen Versuch machen. Die Bestand­teile der Mostansätze müssen im richtigen Verhältnis zusammen gesetzt sein und auf dieser Grundlage beruht die Güte für den zu bereitenden Haustrunk. Gesundheitsschädlich sind die Stoffe nicht, da nur Teile darin vertreten sind, welche im natürlichen Most auch enthalten sind. Bekämpft werden die Substanzen von den landwirtschaftlichen Konsums und Bauern­vereinen. weil sie in dem Produkt eine Konkurrenz erblicken. Gibt es Obst, fällt es ja niemand ein, auch nur einen Pfg. für Moststoffe auszugeben. Die Verwendung kommt dann erst in Frage, wenn es den Leinen an natürlichen Bereitungs­mitteln fehlt. Wo ein leichtes Getränk gewünscht wird.

ist der selbstbereitete Haustrunk das Beste; derselbe wirkt erfrischend, durststillend und ermunternd, ist dabei billig und schmackhaft. Mit dem Weingesetz hat der Artikel nichts zu tun. Gesetzlich verboten können nur solche Stoffe werden, die nicht den Anforderungen des Nahrungsmittelgesetzes ent­sprechen und gesundheitsschädlich sind. Es ist deshalb un- richlig und unwahr, wenn die Firma Weiß und Cie. Ploch­ingen, so reklamehaft hervorhebt, nur ihr Apfelmvststoff sei erlaubt. Nun möchten wir noch auf einen Jrrtnm Hinweisen. Oesters werden die Moststoffe mit künstlichen Fruchtessenzen in Verbindung gebracht, das ist unzutreffend. Aus den künstlichen altherischen Fruchtessenzen wird Limonade gemacht, durch einfaches Mischen mit Zuckersirup während Mostansatz, welcher aus einem Früchtenextrakt besteht, mit Wasser und Zucker vermengt, eins natürliche Gärung durchmacht. Ver­langen Sie Prospekte von Breisgauer Mostansatz durch Gebr. Keller Nfg, Freiburg i. B. oder durch die Niederlg.

Die Neigung, namentlich in Küchenfragen, am althergebrachten festzuhalten, wird der deutschen Haus­frau vielfach zum Vorwurf gemacht. Und doch hat sie auch ihr Gutes. Nehmen wir nur das Gebiet der Küchen- Hilfsmittel, auf dem fast täglich Nachahmungen alteinge- führter Fabrikate sich durch Zugaben usw. überbieten. Verdient da die Hausfrau nicht vielmehr Lob, die in recht verstandener Sparsamkeit beim Bewährten bleibtWeiß sie doch, daß die alterprobte Marke nennen wir z. B. die echte Maggi-Würze vor Enttäuschungen bewahrt. Die heutigen teuren Zeiten mit ihren hohen Lebensmittelpreisen usw. verbieten ja von selbst jeden unwirtschaftlichen Versuch.

Druck und Verlag der Beruh Hofmannschen Buchdruckerei K, Wildbad. Verantwortlich: i. V.: Paul Köhler daselbst.

Die

ArühjaHrskonL^oTver samrntung

im Jahre 1910 findet im Kontrollbezirk Neuenbürg u. a. statt in Kontrollplatz Wildbad am

7. April, S V« Uhr nachmittags, in der Turnhalle für die Gemeinde Wildbad.

Zu der Kontrollversammlung haben zu erscheinen:

1. Die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militär­beamten der Reserve und Landwehr I. Aufgebots.

2. Sämtliche Reservisten und Landwehrleute l. Aufgebots, sowie sämtliche Ersatzreferoisten seinschl. der zeitig als seid- und garnison- dienstunfähig und der zeitig oder dauernd als nur garnisondienstfähig bezeichneten Mannschaften).

3 . Die zur Verfügung der Truppenteile und der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

4. Diejenigen Mannschaften, welche als zeitig Halb- und Ganz­invaliden anerkannt sind.

Diejenigen Mannschaften der'5Jahresklasse 1898, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September ins' stehende Heer i eingetreten sind, werden im letzten Jahre ihrer Dienstpflicht in der Landwehr I. Aufgebots bei der Herbstkontroüversammlung zur Landwehr II. Aufge­bots überführt und sind von der Teilnahme an der Frühjahrskontroll- versammlung dieses Jahr entbunden.

Dieselben haben bei der Herbstkontrollversammlung dieses Jahr zu erscheinen.

Militärpässe nebst den darin'befind'ichen Kriegsbeorderungen bezw. Paßnotizen, sowie Führungszeugnisse sind mit zur Stelle zu bringen.

Stöcke, Schirme, Zigarren etc. sind vor jBeginn der Kontroll­versammlung abzulegen.

Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen.

Unentschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen werden mit Arrest bestraft.

Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere u. oberen Militär­beamten der Reserve und^Landwehrj: UeberrockT/'oderiZsWaffenrock und Mütze.

Calw, den 9. März 1910

Bezirkskommando

Vorstehendes wird hiermit wiederholt öffentlich bekannt gemacht.

Wildbad, den 5. April 1910.

Stadtschultheißenamt:

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Verwandten, Freunden und Bekannten zeigen wir hiermit tiefbetrübt an, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegersohn, Bruder, ^ Schwager und Onkel

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Bäckermeister

gestern Abend 11 Uhr. infolge eines Schlaganfalles, im 45. Lebensjahre plötzlich und unerwartet verschieden ist.

Um stille Teilnahme bittet

Namens der trauernden Hinterbliebenen

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Sprollenhaus, den 6 . April 1910.

Die Beerdigung findet am Freitag Nachmittag 2 Uhr statt.

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Für alle mir beim Tode meines lieben Mannes, sowie während seiner langen Krank heit erwiesene, wohltuende Teilnahme sagt

herzlichen Dank

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Ende dieser Woche trifft ein Waggon Prima

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ein; ebenso sind dann frühe Kaiserkronen, frühe Rosen (echte) sowie Industrie-Frühkartoffeln zu haben. Bestellungen hierauf nimmt entgegen

der Vorstand Karl Rath und der Kassier A. Krumm-

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