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deriobt. Der Niörder, Wolf Denker, war in diesem Jahr am ersten Mal zur Musterung gewesen. Er war zuerst Kutscher, sattelte dann aber um und trat bei einem Vuchdruckereibesitzer als Gehilfe ein Das Geständnis' her dreifachen Mordtat legte der junge Denker unter merk- Mrdigen Umständen ab. Er wurde in der väterlichen! Wohnung wegen eines Silberdiebstahls, den er bei seiner Tante ausgeführt hatte, von zwei Schutzleuten verhaftet, Mich her Polizeiwache gebracht und dort einem Verhör Merzvgen. Er bat bei der Verhaftung die beiden Beamten, sie möchten seinem Vater erst dann von der Verhaftung Mitteilung' machen, wenn er abgeführt sei; sein Kater sei krank und würde sich sonst zu sehr aufregen. Erst als er auf der Polizeiwache angeben sollte, wo er das gestohlene Silberzeug verborgen habe, gestand er plötzlich/in, seine Eltern and seinen Bruder ermordet zu haben. Daraufhin begaben sich mehrere Polizeibeamte in die Wohnung Denkers in der Karlstraße 2 und dort fand bas Geständnis des jungen Denker eine grausige Bestätigung. Man fand die drei Leichen im Schlafzimmer. M Vater lag lang ausgestreckt vor dem Bette, Mit dem Gesucht nach unten. Die Leiche der Mutter lag im Bett, so, als ob Frau Denker im Begriff gewesen wäre, aus- zustehen. Der ermordete Bruder lag völlig entkleidet «nd zugedeckt, jedoch verkehrt im Bett, mit dem Kopse am Fußende des Bettes. Es ist anzunehmen, daß dev Mörder mit seinem Bruder einen Kamps ausfocht. Der ermordete Buchhalter Denker war Kassierer des Krieger- vereins vor dem Heiligen-Geist-Tor, und der Mörder wollte wahrscheinlich die Vereinskasse berauben. Er wurde dabei von seinem Vater oder Bruder gestört und hat dann die Tat verübt.
Klei»« Nachrichten.
In Stuttgart wurde ein 89 Jahre alter Herr im brennenden Schlafzimmer seiner Wohnung in der Ka- sernenstraße mit Brandwunden bedeckt, tot auf- ochinden. Nach ärztlicher Ansicht ist er, das Licht in der Hand haltend, von einem Schlaganfall getroffen worden. Durch das auf den Boden fallende Licht ist ein Brand.entstanden, der von den Hausbewohnern gelöscht wurde.
Aus Kleinsachseuheim OA. Vaihingen a. E. wird berichtet: Als am vorigen Sonntag Schreinermeister Wiest srnd sein erwachsener Sohn von der Wirtschaft zirr Rose mit noch einigen Männern nach Hause gehen wollten, stand der Schneider Hartmann aus der Straße beim Rathaus mit geladenem Revolver und gab vier Schüsse auf sie ab, wovon der letzte Schuß den 25 Jahre Men Sohn des Schreiners Wiest in die Brust traf, so daß er zu Boden stürzte, und momentan be- Mißtlos wurde. Glücklicherweise ist die Verletzung nicht bedeutend. Der Täter wurde ans Amtsgericht einge- liesert.
Die am 18. d. M unter dem Verdacht, gepfändete Sachen ihres Mannes versilbert und dadurch dem Gerichtsvollzieher vorgearbeitet zu haben, verhaftete Wirtin bon Lustnau ist wieder in Freiheit gesetzt worden, da sch die gegen sie erhobenen Beschuldigungen als unrichtig erwiesen haben.
In Saarburg bei Trier steht der untere Teil der Stadt völlig unter Wasser, sodaß der Bertthr mit Zähnen aufrecht erhalten werden muß. Das Wasser der Mosel und .der Saar hat jedoch seinen höchsten Stand erreicht und eine weitere Hochwassergefahr scheint somit nicht Kn drohen.
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Gerichlssaal
Paris, 24. Febr. Von dem Kriegsgericht E h alons su rMarne wurde heute der Unteroffizier Faracovom 8. Husarenregiment in Verdun, der in die Suppe seiner Kompagnie Cyankali geworfen hatte, um einen Soldaten, der ihm 300 Francs geliehen hatte, aus dem Wege M räumen, zu 20 Jahren Zwangsarbeit und Degradation verurteilt.
Feuerversicherung gegen Mietverlust.
Am 1. Januar d. I. ist das Reichsgesetz über der'. Versicherungsvertrag in Kraft getreten. Dirch dieses Gesetz sind viele Wünsche der einzelnen Versicherungsnehmer nach! einer besseren Stellmrg den großen Gesellschaften gegenüber erfüllt worden. Das Gesetz hat aber Mich einzelne landesrechtlichje Bestimmungen aufgehoben und dadurch Rechtseinheit im ganzen Reich geschaffen. Dies gilt insbesondere bezüglich der durch das neue Gesetz gestatteten Versicherung gegen die sogenannten mittelbareil Schadenfolgen eines Brandes, irrsbesondere gegen Gewinn-entgang infolge eines Brandereignisses. 'In deu meisten Bundesstaaten, wie auch in Württemberg, war die Zulässigkeit der Feuerversicherung auf den reinen, sogenannten unmittelbaren Sachschaden beschränkt und jede weitere Ausdehnung ausdrücllich untersagt. Die Entwicklung Hes ganzen Wirtschaftslebens hat aber dazu geführt, daß dieser Standpunkt nicht mehr festgehalten werden konnte.
Zu den empfindlichsten mittelbaren Folgen eines Brandes gehört unzweifelhaft der Verlust der Mietzinse aus einem durch Brand beschädigten Gebäude. Die Versicherung hiegegen kommt also einem dringenden wirtschaftlichen Bedürfnis entgegen, da die Entschädigung des einfachen Bauwerts der Gebäude nicht genügt, die genannte!: , mittelbaren Vermögensnachtci-le auszugleichen. So ist d'kbn auch besonders aus den Kreisen der Hausbesitzer wiederholt der Wunsch nach einer Versicherung gegen den mit einem Brande verbundenen Mietausfall ausgesprochen worden.
Der Grundsatz, daß bei der Feuerversicherung die Versicherung nicht zu einer Bereicherung des Versicherten führen darf, steht einer derartigen Versicherung nicht entgegen. Denn es handelt sich hier nicht etwa um einen Gewinn, den der Versicherungsnehmer durch die Versicherung selbst erzielt, sondern um die Abwendung des Bermögensnachteils, den er dadurch erleidet, daß ihm eine Einnahme entgeht, die einen Ertrag seines Vermögens bildet und aus die er zur Erfüllung von Verpflicht
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ungen angewiesen ist. Es sind ja z. B. die Hypothekenzinsen auch nach einem Brande in gleicher, die Abgaben in nur wenig verringerter Höhe weiterzubezahleu, während die Mietzinse bis zur Wiederherstellung der Gebäude je nach dem Grade der Beschädigung ganz oder zu einem großen Teile aussallen.
Für diesen Entgang an Mietzins bietet die neue Versicherung gegen Mietverlust infolge Brand, Blitzschlag oder Explosion Deckung. Nach den vom Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung genehmigten besonderen Versicherungsbedingungen ist als Versicherungssumme der Betrag eines Jahresmietzinses aus allen jeweils vermieteten Räumen der im Versicherungsschein (Police) bezeichnten Gebäude anzugeben. Auch der Mictwert von Gebäuden oder Räumen, welche der Versicherungsnehmer in eigenem Gebrauch oder ohne Entgelt an andere Personen in Gebrauch gegeben hat, kann versichert werden. In einem Schadensfälle wird von der Feuerversicherungsgesellschast der Entgang an Mietzins regelmäßig für .die Zeit bis zu dem nächsten ortsüblichen Umzugstermin nach dem Zeitpunkt der Wiederherstellung der Gebäude ersetzt, höchstens aber für die Dauer eines Jahres seit dem Eintritt des Brandereignisses. Die Haftung für weitergehenden Ersatz kann besonders vereinbart werden.
Es ist ohne weiteres klar, wie eine derartige Versicherung im JÄkerrsse aller Hausbesitzer gelegen ist. Ein wesentlicher Punkt kommt aber noch hinzu: Die Versicherung gegen Mietverlust dient ganz besonders zur Stärkung des Realkredits. Denn hierdurch, wird den Hypothekengläubigern die Sicherheit geboten, daß auch nach einem Brandereignis die Hypothekenzinsen ordnungsmäßig weiterbezahlt werden können. Die neue Versicherung wird also ganz besonders die Aufmerksamkeit aller Kreditinstitute ünd überhaupt aller Personell verdienen, welche Darlehen auf Gebäude geben. Diese haben allen Grund, vor Vergebung von Geldern sich! zu versichern, daß die zu beleihenden Gebäude auch gegen Mietverluft infolge von Brand versichert sind.
Da die in Betracht kommenden Versicherungssummen sin Verhältnis zum Wert der Gebäude immer nur klein sind, z. B. bei einem Gebäude im Wert von 100 000 Mark nur etwa 6000 Mark betragen, und da ferner die von den Feuerversicherungsanstalten berechneten Prämien wohl nicht sehr hoch sein werden; so ist die durch die neue Bersichenmg den Hausbesitzern erwachsende Mehrausgabe im Verhältnis zu der ihnen dadurch! gebotenen Sicherheit auch nur eine ganz geringfügige.
Rationelles Verfahren.
In den Tagen der Wahlrechtsdebatten mag folgende kleine Geschichte amüsieren, die ein gelegentlicher Mitarbeiter zum Besten gibt: Bei den letzten Reichstags- Wahlen ließ sich ein deutscher Großgrundbesitzer der Ostmark von seinem polnische!: Knechte zur Wahlurne fahren. Unterwegs fragte der Herr den Kutscher:
Na, Wojciech, weil wirst Du denn wählen?"
„Weiß ich, gnädiger Herr, natürlich wähle ich p v l - nis'ch, muß ich doch wählen den Kulerski." h
„Und ich wähle deutsch !"
„Natürlich, gnädiger Herr wählen deutsch."
„Na hör' mal, Wojeiech- wozu machen wjr uns da die Arbeit und strengen unsere Pferde an! Ich svähte deutsch, Du wählst polnisch: Das hebt sich auf und da bleibt's halt, wte's ist. — Wojciech, tehr' um, die Sache hat keinen Zweck!"
„Da haben der gnädige Herr wirklich wieder ganz recht."
Und so vergrößerten Herr und Knecht die Zahl der Nichtwähler.
Eine hübsche Kaiser«,»ekSote ^
aus allerjüngster Zeit, die den Vorzug hat, einwandfrei beglaubigt zu sein, wird der „B. Z." wie folgt -erzählt: Jüngst teilte das Hofmarschallamt den: bekannten ausgezeichneten Kirchenmusiker Walter Fischer telephonisch mit, der Kaiser wünsche mit seinen Gästen, dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Rumänien, um H 2 I 2 Uhr die
von ihm gestiftete große Orgel in der Kaiftv Wilhelm-Gedächtniskirche z ubesichtigen. In größter Eile begab sich .Herr Fischer nach der Kirche, wo kurz nach seinem Eintreffen auch schon das kaiserliche Automobil nebst einem Begleitwagen vor dem Portal vorrollte. Ter Organist intonierte nun eine ganze Reihe von Vorträgen, und der Kaiser konnte gar nicht genug zu hören bekommen. Erst als Herr Fischer noch eine Anzahl von Piecen gespielt hatte, rüstete sich die kaiserliche Gesellschaft zum Aufbruch. „Meinen aufrichtigen Dank für den großen, Genuß, deu Sie uns bereitet haben, Herr Professor", sagte der Kaiser, dem Organisten die Hand drückend. — „Verzeihung, Majestät", versetzte Her Mngerodete, „und darf 'ich Euer Majestät auch meinen untertänigsten Tank für die große Auszeichnung aussprechen?" „Welche Auszeichnung dem:, lieber Professor?" „Nun,' Majestät reden mich beständig mit „Professor" an,, obgleich . . ." „Jh, das ist ja gut", unterbrach der Kaiser hell auflachend und sich mit der Hand vor die Stirn schlagend, . . .„so vergeßlich zu sein! Sie sind also noch gar nicht einmal Professor? Na, was nicht ist kann ja noch werden — was ich gesagt habe, habe ich gesagt.. Adieu,,lieb er Herr Professor!" . . . und damit bestiegen der Kaiser und settle Begleitung die draußen harrenden Automobile. Am Nachmittag desselben Tages aber hatte der geistesgegenwärtige Organist Walter Fischer von der Kaiser Wilhelm- Gedächtniskirche hochbeglückt sein Patent als wohlbestallter Professor der Musik in Händen.
Versprecheil «ruf der Bühne-
Zu der jüngst auch von uns gebrachten Notiz über einen „Versprecher" im dramatischen Fache wird geschrieben: Fast jede Bühne hat gleich dem Burgtheater in Joseph Mtmamr ihren Versprecher oder ihre Versprechexin. Die vortreffliche Tragödin eines süddeutschen Hostheaters hatte vielfach unter der Neigung zu leiden, sich in der Hitze zu versprechen. Als sie einmal das Gleichen im Faust zu spielen hatte, tönte zum Entsetzen, des Spielleiters und zum Ergötzen der Kollegenschast von ihren Lippen: „Nach ihn: nur geh' ich zum Fenster hinaus." Und als Jungfrau von Orleans wünschte sitz, sich in der Szene mit ihren Schwestern vor der Kathedrale von Reims statt „und eine Hirtin will ich wieder werden," „eine Jungfrau zvill ich wieder werden". Ein Darsteller aus dergleichen Hofbühne, der zu sagen hatte, „Es ist Nicht meine Taktik ..." bemerkte allen Ernstes: „Es ist Nicht meine Tiktak." Im Publikum schien man diesen lapsas linAvÄS übrigens nicht bemerkt zu haben, und so tat er dein tiefen Eindruck, den Schneiders bedeutender Herzog von Friedland auf jeden machte, keinen Eintrag. Ts ist dies bezeichnend, und alle Bühnenkünstler wissen davon zu erzählen, daß Versprechungen, auch die komffchtea- vom Pliblikum zumeist überhört werden, wenn der Sprecher durch sie sich nur selbst nicht ans der Fassung bringen läßt.
— Mißverstanden. Junge Frau: „Ach, lieber Mann, der Köchin ist ein Malheur passiert; sie hat die Schnitzel anbrennen lassen. Sie ist noch so jung und unerfahren. Was meinst du, wenn du anstatt der Schnitzel zum Frühstück einen-Kuß bekämst?" - Junger Ehemann : „Gut, laß sie hereinkommen!"
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