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Sitzung der bürgerliche« Kollegien, vom 11. Febr. ISIS.
Die GemeindekollegienMnnen sich daher bei dem erteilten Rezesse bezgl. des Volksschulgebäudes nicht beruhigen und bitten, um endlich Klarheit in der Sache zu bekommen, um Herbeiführung eines Gutachtens der Oberschulbehörds über das Volksschulgebäude. Bei der Erbauung des Realschulgebäudes, die ohne Verzug in die Wege geleitet werden soll, kommt noch ferner in Betracht, daß in weiten Kreisen der hiesigen Einwohnerschaft schon längst der Wunsch laut geworden ist, daß die hiesige Realschule zu einer sklassigen Anstalt ausgebaut wird, damit die Schüler hier die Berechtigung zum Einjährig-freiwilligen Militärdienst erlangen können. Bei Bewilligung eines größeren Staatsbeitrags und der Mitwirkung der an dieser Frage mitbeteiligten benachbarten Orte (Calmbach 2427 Eiuw., Höfen 1024 Einw., Neuenbürg 2380 Einw.) oder der Amtskörperschaft erscheint die Verwirklichung des Gedankens der^Erweiterung der hie?. Realschule zu einer Massigen nicht unmöglich, auch wäre sie zweifellos im Interesse der hiesigen Stadt in ihrer Eigenschaft als Bade- und Luftkurort gelegen. Ueber diese Frage, sowie die weiteren, beim Realschulneubau in Betracht kommenden, ist zunächst mit der Kgl. Ministerialabteilung für die höheren Schulen zu verhandeln. Es wird hienach beschlossen: 1. Die Kgl. Ministerialabteilung für die höheren Schulen zu bitten, die Gemeindekollegien in den oben erwähnten Schulfragen durch einen Schulfachmann und einen bautechnischen Sachverständigen beraten zu lassen. 2. Die Oberschulbehörde um ein Gutachten über das hiesige Volksschill- gebäude und die etwa an demselben vorzunehmenden Verbesserungen oder Erweiterungen zu ersuchen. 3. Zur Vorbereitung der Verhandlungen der Gemeindekollegien über den Realschulneubau, die Erweiterung der hiesigen Realschule zu einer 7klassigen Anstalt und die Verbesserung des Volksschulgebäudes gemäß Art. 41 der Gem.-Ord. einen Ausschuß bestehend aus den Gemeinderäten Aberle und Brachhold und den Bürgerausschußmitgliedern Güthler und Schwertle zu bestellen.
Durch Mietvertrag vom 14. August 1907 hat Gustav Kuch zum Adler hier das zur Bergbahnverwaltung gehörige Gebäude Nr. L 52 am Schulplatz mit Ausnahme der zum Bahnbetrieb erforderlichen Parterreräume samt Kelleranteil um den jährlichen Mietzins von 2150 Mk. auf die Dauer von 5 Jahren (l. Mai 1908/1913) gemietet. Durch Schreiben vom 22. Januar 1910 bittet er nun um Ermäßigung des Pachtzinses auf 800 Mk., da sich die von ihm an die Mietung des Lokals geknüpften Hoffnungen nicht erfüllt hätten und .hm alljährlich ein beträchtlicher Schaden erwachse, ev. bittet
er um Aufhebung des Mietsvertrags. Kuch hat aber außerdem der Bergdahnverwaltung gegenüber Forderungen wegen Benützung des hinter Gebäude U 52 gelegenen gemeinschaftlichen Wegs als Durchgang für die Bergbahn und wegen Ueberbmuio eines Teils seines Gartens mit der Bahnböschung geltend" gemacht und ihr Hiewegen den Rechtsstreit angekündigt. Wenn die Stadt auch diesem Prozesse mit Ruhe entgegensieht, so kann sie doch vor Erledigung Dieser Saäe berechtigte Forderungen der Stadt nicht erlassen. Die Gemeindskollegien erklären sich daher heute bereit, dem Gesuch des Kuch nur dann in wohlwollender Weise näher zu treten, wenn er die gegen die Bergbahnvecwaltung, nunmehr die Stadtgemeinde, erhobenen Ansprüche auf Entschädigung für Benützu g des gemeinschaftlichen Wegs und seiner Gartenparzelle durch Erklärung vor dem hiesigen Grundbuchamt vorher vollständig fallen läßt.)
Nachdem durch Gutachten des Gas- und Wafferleitungs- geschäfts Stuttgart feftgestellt ist, daß die Abgabe von Gas an August Bechtle auch nur für 20—30 Flammen und ebenso an Franz Bopp aus den bestehenden Leitungen im Straubberg und neuen Weg nicht möglich ist, muß das Gesuch des Bechtle und Bopp um Gasabgabe entweder abgelehnt oder eine neue genügende Gasleitung vom König-Karlsbad ab durch den neuen Weg bis zur Villa Teck oder von der König-Karlstraße aus durch die Straubberggaffe bis dahin gelegt werden. Durch Eingabe vom 9. Febr. bitten Bechtle, Bopp und Karl Schmid z. Uhlandshöhe, daß dies auf Kosten der Stadt erfolge. Schmid beabsichtigt an der Varkstraße einen Neubau zu errichten, der an die bestehenden Gasleitungen wegen ihrer Unzulänglichkeit ebenfalls nicht angeschlossen werden tönnte. Nach der Berechnung des Stadtbauamts berechnen sich die Kosten:
a. für eine Gasleitung mit 80 mm Lichtweite durch den neuen Weg bis zur Villa Teck auf 1650 Mk. d. für eine Gasleitung von 80 mm Lichtweite durch die Straubberggaffe bis zur Villa Teck auf 1950 Mk. o. für eine Leitung von 70 bezw. 60 mm Lichtweite von der Villa Teck bis zum Panoramahotel auf 1133 Mk.
wozu noch die Kosten für 2 Straßenlaternen im Hohlweg mit 200 Mk. kommen. Der Umstand, daß die Leitung der Straubberggaffe für etwa dort entstehende weiters Anschlüsse ohnedies unzulänglich wäre und daß in nächster Zeit schon ein neuer größerer Anschluß durch den Neubau des oben genannten Karl Schmid in Aussicht zu nehmen ist, spricht für die Ausführung der Leitung in der Straubberggaffe. Hiezu kommt noch, daß nach Aeußerung des Stadtbauamts die alte gußeiserne, schon vor Jahrzehnten gelegte Gasleitung
der Straubberggaffe ohnedies an verschiedenen Stellen reparaturbedürftig erscheine. Bei der Lei ung im neuen Weg sind weitere Anschlüsse für die Zukunft kaum zu erwarten. Auch bei späterer Ausführung des Gasstranges in der projektierten Bätznerstraße würde nach Ansicht des Stadtbaumstrs. die neue Leitung durch die Straubberggaffe nicht zwecklos werden, sondern als Reserve- und Ausgleichleitung nützliche Dienste steiften. Es wird deshalb vom Gemeinderat mit 6 gegen 4 Stimmen sund vom Bürgerausschuß einstimmig beschlossen, die Gasleitung von der König-Karlstraße durch die Straubberggaffe bis zur Villa Teck mit einem Aufwand von 1950 Mk. und die Anbringung von 2 Gaslaternen mit einem Aufwand von 200 Mk. zur Ausführung auf Kosten der Stadtkaffe szu genehmigen, unter der Bedingung, daß Bechtle die Gasleitung von der Villa Teck bis zum Straubbergwasen mit 70 mm Lichtweite und von da zu seinem Hotel mit 50 mm weiten Röhren auf eigene Kosten und nach Anordnung des Stadtbauamts herstellt, ferner das Stadtbauamt mit der Besorgung des Weiteren, öffentlicher Vergebung der Arbeiten rc. zu beauftragen.
Die Kgl. Domänendirektion beabsichtigt, die hiesige Kurtaxe zu erhöhen nnd hat den Stadtvorstand zur Aeußerung hierüber aufgefordert. In seiner Aeußerung, welche heute zur Kenntnis der Gemeindekollegien gebracht wird, spricht sich der Stadtvorstand mit Rücksicht aufjdie derzeitige schlechte Geschäftslage gegen die Erhöhung der Kurtaxe aus und empfiehlt für den Fall, daß von einer Erhöhung nicht abgesehen werden wolle, diese wenigstens nur als eine fakultative (freiwillige) einzusühren. Die Gemeindekollegien schließen sich den Ausführungen des Stadtoocstandes im allen Teilen einstimmig an und richten die dringende Bitte an die Kgl. Domänendirektion, von einer Erhöhung der Kurtaxe mit Rücksicht auf den augenblicklichen schlechten Geschäftsgang ganz absehen zu wollen.
Es werden noch Schätzungen, Dekreturen, Bausachen und andere kleinere Gegenstände erledigt.
Kapfenhardt. Am Donnerstag den 17. Febr. d. I. findet auf dem hiesigen Rathauie von nachm. 1 Uhr ab ein Holzverkauf statt. Zum Verkauf gelangt Nadelholz, sowie Baustangen, Hagstangen, Hopfenstangen, Zaun- und Rebstecken. Von 2 Uhr ab kommt Nadelholz-Stammholz zum Verkauf.
Neuenbürg. Heute Mittwoch) findet hier Vieh-und Schweinemarkt statt.
Äumbus-^ernuZeln^^
HAekcinnimcrchung.
betreffend die Kost- und Pflegekinder.
Nach dem Gesetz vom 16. August 4909, Reg. Bl. S. 209, hat die vorgängige Erlaubnis der Ortspolizeibehörde einzuholen, wer ein fremdes Kind unter 13 Jahren oder ein sonstiges noch znm Besuch der Volksschule verpflichtetes fremdes Kind in Kost und Pflege nimmt.
Diese Vorschrift findet keine Anwendund bezüglich solcher ehelicher Kinder, welche bei ihren Großeltern, Geschwistern oder deren Ehegatten Geschwistern der Eltern oder deren Ehegatten untergebracht sind. Ferner bedarf ein Vormund nicht der bezeichnelen Erlaubniserteilung, wenn er sein Mündel in eigen eMost und Pflege nimmt. -
Das Gesetz ist am 1. Januar 1910 in Kraft getreten. Diejenigen, welche zu diesem Zeitpunkt bereits fremde Kinder in Kost und Pflege hatten, haben die erforderliche Erlaubnis hiezu bis spätestens 1. April d. Js. nachträglich einzuholen. Wird solche bis dahin nicht erwirkt, so gilt sie als verweigert und könnte in diesem Falle das weitere Behalten eines Kindes gegebenenfalls Bestrafung nach sich ziehen, worauf die Beteiligten hiemiet wiederholt hingewiesen werden.
Wildbad, den 15. Februar 1910.
Stadtschultheißenamt: Bähner.
Mekcrnntmcrchung
betr. Verabreichung von geistigen Getränken an (Personen
unter 1« Jahren.
Infolge .der Vorkommnissen der letzten Zeit sieht sich das Kgl. Oberamt Neuenbürg veranlaßt, den Art. 17-r des Landespolizeistraf- gefetzes öffentlich bekannt zu machen, welcher lautet:
„Einer Geldstrafe bis zu fünf und vierzig Mark unterliegen Wirte, welche an Personen, von denen sie wissen, oder den Umständen nach annehmen müssen, daß sie in einem Alter von weniger als sechzehn Jahren stehen, gewohnheitsmäßig geistige Getränke zum sofortigen Genuß verabreichen oder durch Angehörige oder Bedienstete verabreichen lassen.
Diese Bestimmung findet kein; Anwendung auf jugentliche Arbeiter während der vorgeschriebenen Arbeitspausen, ebensowenig dann, wenn der Besuch des Wirtshauses unter Aufsicht der Eltern, Vormünder, Lehrer, Dienst- oder Lehrherrn oder anderer für die jungen Leute verantwortlicher erwachsener Personen, oder zur Erfrischung auf Reisen, Allsflügen oder bei ähnlichen Gelegenheiten, oder wenn er in dem regelmäßigen Kofthaus stattfindet."
Unter Umständen kann neben der Bestrafung die Entziehung der Wirtschaftskonzeffion nach ß 53 der Gew. O in Frage kommen.
Vorstehendes wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Wildbad, den 15. Februar l910,
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
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II. Chaussierungsarbeiten
III. Beton- undZMaurerarbeiten
IV. Steinzengröhren
V. Gußeiserne Röhrenliefernng
VI. Zimmerarbeiten
VII. Flaschnerarbeite»
VIII. Gipserarbeiten
IX. Glaserarbeiten
X. Schmidearbeiten
XI. Malerarbeiten
Pläne, Bedingungen und Arbeitsbeschrieb, können beim Bauherrn
Calmbach eingesehen werden, woselbst die Offerte verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens am Freitag den 18. -s. Ms., nachm- S Uhr eingereicht sein müssen.
Neuenbürg, den 15. Februar 1910.
I. A.: Stadtbaumeister Stribel.
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Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß^mein lieber Gatte, unser Vater, Großvater, Schwiegervater, Schwager und Bruder
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mi Alter von 59 Jahren, heute früh sanft entschlafen ist. Um stille Teilnahme bitten
äiv trrmbriiävu üluterdliebtzilvu
Wildbad, den 14. Februar 1910 Beerdigung, Mittwoch nachmittag 4 Uhr.
-XX
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