Aus de« Sitzungen der Geweiudekollegien vom SV. November 1VVS.

Fortsetzung.

In Ausführung des vorstehenden Erlasses wird von den Gemeindekollegien beschlossen:

1. Dem Bergbahnverwalter Edelmann die Auflage zu machen, die Bahnanlage durch die Babnangeftellten nament­lich bei sSchnee- und Eisbildung sorgfältigst überwachen und jederzeit von Schnee und Eis frei halten und neben den in Ziff. XlV Abs. l der Vorschriften vom 18. Mai 1908 vor­geschriebenen zwei Prüfungen durch die ausgestellten Sach­verständigen noch eine dritte, während des Winterbetriebs vorzunehmende Prüfung statlfinden zu lassen,

2. die Bitte auszusprechen, von einer Aenderung der seither für die Winterzeit vorgesehenen Uebersührug des Wald­wegs bei Xm. 2 auf 58 über die Bergbahn oder von einer anderweitigen Regelung der Holzabfuhr absehen zu dürfen, da sich bis jetzt ein Bedürfnis nach einer Aenderung des bestehenden Zustandes nicht gezeigt hat und nur städtische Waldungen auf den betr. Holzabfuhrweg angewiesen sind;

3. dem Bergbahnverwalter die Einhaltung der Vor­schriften vom >8. Mai 1908 und ihrer Ergänzung durch Ziff. I des obigen Erlasses einzuschärfen.

Zufolge Beschlusses der Gemeindekollegien vom 25. Nov.

1909 ist für die Stelle eines als Gehilfe des Stadtbau­meisters aufzustellender Bauwerkmeisters Bewerbecaufruf er­lassen worden, auf welchen 15 Bewerbungen eingelaufen sind. Bei der heute vom Gemeinderat mittelst geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wird mit 7 von abge­gebenen 10 Stimmen gewählt Wilhelm Hildenbrand, Bau- werkmeifter und Wasserbautechniker in Neuenbürg. Es wird sonach von den Gemeindekollegien beschlossen : 1. Den Hilden­brand zunächst gegen Imonatliche Kündigung und mit einem Monatsgehalt von 220 M. mit Wirkung vom 1. Jsnuar

1910 an anzustellen. 2. Die Dienstobliegenheiten des Hilden­brand bis auf Weiteres dahin zu regeln, daß er den Stadt­baumeister in den diesem lt. Dienstvertrag obliegenden Ge­schäften und insbesondere in der technischen Beaufsichtigung und Instandhaltung der Bergbahn zu unterstützen hat. wo­bei die für den Stadtbaumeister aufgestellte Dienstanweisung vom 10. November 1907 auch für Hildenbrand zu gelten hat.

3. Die Uebernahme von Nebenämtern und von Privat­geschäften jeder Art dem Hildenbrand zu untersagen.

Für den Fall der Verhinderung des Stadtbaumeisters Munk als Vorstand der Ortsbauschau, als Baukontrolleur und als Ortsfeuerschauer wird Bauwerkmeister Hildenbrand zu dessen Stellvertreter bestellt.

. Bezüglich der Kontrolle über den Verkauf sder Fahr­karten bei der Bergbohn trifft der Gemeinderat die Anord­nung, daß der Fahrkart, nvorrat von Verwaltungs-Aktuar Schmid hier in Verwahrung zu nehmen ist, die Fahrkarten von diesem partienweise je nach Bedarf an den Verwalter Edelmann gegen Quittung abgegeben werden und daß Schmid mindestens alle 3 Monate eine Kontrolle über die verkauf­ten Fahrkarten verbunden mit einem Sturz der Fahrkarten vornimmt. Auch wird Schmid beauftragt, die in Par. 220

der Vollz.-Verf. z. Gem.-O. vorgeschriebenen Hauptbuchnach­rechnungen und die in Par. 221 das. vorgeschriebenen Vor­ratsaufnahmen vorzunehmen.

Mit dem am 1. Januar 1910 erfolgenden Uebergang der Bergbahn auf die Etadtgemeinde tritt auch das vor­handene Bahupersonal in städtische Dienste über und zwar folgende Personen:

1. Oskar Walter, Maschinenmeister mit einem Monatsgehalt von 150 Mk.

2. Jakob Tubach, Maschinist mit einem Monatsgehalt von 110 Mk.

3. Gustav Eitel. 2ter Maschinist und Schaffner mit 100 Mk.

4. Friedrich König, Schaffner mit einem Monatsgehalt von 100 Mk.

5. Wilhelm Klaus, Schaffner mit einem Monatsgehalt von 100 Mk.

6. Karl Kallfaß, Schaffner mit einem Monatsgehalt von 100 Mk.

7. während der Badesaison (1. Mai bis 30 Sept.) eine Kassiererin mit einem Monatsgehalt von 80 Mk.

8. während der Badesaison (1. Mai bis 30. Sept.) Aus­hilfsschaff,wr Münz mit einem Monatsgehalt von 80 Mk. Vom Gemeinderat wird mit Zustimmung des Bürger­ausschusses beschlossen:

1. Da die Beibehaltung des ganzen Personals für die Winterzeit nicht möchlich ist, zunächst nur folgendes Personal mit Wirkung vom 1. Januar 1910 anzustellen:

a. einen Maschinenmeister mit einem Monatsgehalt von 160 Mk.,

b. einen stellvertretenden Maschinisten der zugleich Schafiner- dienste zu leisten hat mit einem Monatsgehalt von 100 Mk..

o. 2 Schaffner mit einem Monatsgehalt von je 100 Mk.

2. für die Zeit der Badesaison (1. Mai bis 30. Sept ) die Anstellung folgenden weiteren Personals zu genehmigen:

n. einen Maschinisten mit einem Monatsgehalt von I IO Mk. b. 2 weitere Schaffner mit einem Monatsgehalt von je 100 Mk.

v. eine Kassiererin mit einem Monatsgehalt von 80 Mk.

3. den Angestellten neben obengenanntem Gehalt alljähr. lich an Dienstkleidung auf Kosten der Bergbahnkasse zu ge­währen : den unter 1 genannten Angestellten alljährlich einen neue» Dienstanzug, bestehend aus Dienstmütze, Dienstjuppe und Hose und alle 2 Jahre einen neuen Mantel; den unter 2 genannten Angestnllten alle 2 Jahre einen neuen Dienst­anzug. bestehend aus Dienstmütze, Dienstjuppe und Hose, jedoch ohne Mantel.

4. Die unter 1 genannten Angestellten als Gemeinde­unterbeamte im Sinne des Art. 69 der Gem-Ord. gegen 3monatliche Kündigung anzuftellen und durch den Stadtvor­stand in Pflichten nehmen zu lassen; hiegegen das unter 2 aufgefühlte, nur vorübergehend beschäftigte Personal als ge­werbliche Arbeiter im Sinne des Par. 121 und K der Gew.- Ord. gegen 14<ägige Kündigung einzustellen.

Hierauf wird vom Gemeinderat die Wahl der unter 1 genannten Angestellten mittelst geheimer Abstimmung vorgc- genommen und es werden gewählt:

1. als Maschinenmeister mit einem Monatsgehalt von 150 M.

Oskar Walter, Maschinenmeister mit 10 Stimmen

2. als stellv Maschinist und Schaffner mit einem Monats­gehalt von 100 M. Gustav Eitel, Maschinist mit lO Stim.

3. als Schaffner mit einem Monatsgehalt von 100 M.

Friedrich König, Schaffner mit 8 Stimmen.

4. als weitererWchoffner mit einem Monatsgehalt von 100M.

Karl Kallfaß, Schaffner mit 10 Stimmen.

Das mit den hienach nicht gewählten Personen bestehende Arbeitsverhältnis wird gemäß Par. 122 der Gew.-O. auf 31. Januar 1910 durch eine 14 Tage vorher erklärte Auf­kündigung gelöst und die Wahl des für die Badesaifon er­forderlichen Personals gemäß oben Z. 2 durch den Gemeinde­rat später vorgenommen werden.

Bei den Verhandlungen mit der Bergbahnaktiengesell­schaft wegen Erwerbung der Bergbahn durch die Stadt wurde den Gründeraklionären in Aussicht gestellt, daß ihnen als Anerkennung dafür, daß sie das Risiko der Aufbringung des Aktienkapitals von 200 000 Mk. sr. Zeit auf sich genommen und dadurch die Ausführung des Bahnbaues ermöglicht haben für Lebenszeit für sich und für ihre Frauen freie Fahrt auf der Bergbahn gewährt werde. Zufolge dessen wird beschlossen, den um den Bahnbau besonders verdienten Herren:

1. Baudirektor von Leibbrand in Stuttgart

2. Stadtschultheitz Bätzner in Wildbad

3. Fabrikdirektor Schnitzer in Wildbad

4. sämtl. Gründeraktionäre d. h. denjenigen Aktionären, die fr. Zt. bei der Gründung der Gesellschaft Aktien über­nommen haben, sowie deren Ehefrauen (v. 14) freie Fahrt auf der Bergbahn für das ganze Jahr auf Lebenszeit zu gewähren und ihnen hierüber durch den Stadtvorstand eine Urkunde, die aber nicht übertragbar ist, ausfertigen zu lassen. Bei Witwen von Gründeraktionären, die sich wieder ver­heiraten, fällt die Vergünstigung weg.

Für den verstorbenen Abgeordneten zur Amtsoersamm­lung wird auf den Rest seiner Wahlperiode bis 31. Drzbr. 1910 eine Ersatzwahl vorgenommen und wird hiebei von den Gemeindekollegien gewählt: Herm. Großmann, Flaschner­meister mit 15 von abgegebenen 20 Stimmen.

vom 8. Januar 1S1V.

Vom Gemeinderat wird gemäß Artikel 25 der Gem. Ord. als Zeit des Eintritts lder neugewählten Gemeinde­ratsmitglieder der 12. Januar 1910 festgesetzt, nachdem Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl nicht erfolgt sind und die vom Gemeinderat gemäß Art. 27 der Gem. Ord. vorgenommenen Prüfung ergeben hat, daß bei allen 6 Neu­gewählten die gestellten Voraussetzungnn für den Eintritt in den Gemeinderat vorhanden sind.

Auf Antrag der hiesigen Ortsschulbehörde wird beschlossen' die Anschaffung von 4 Kästen für die Klassen IV, V, VIl und Vlll der Volksschule zu genehmigen und das Stadt­bauamt mit der Anschaffung derselben zu beauftragen.

Die Einrückung eines Inserats betr. die Bergbahn in den Reklameteil der von Buchhändler Paucke hier heraus­gegebenen Wegkarte um den Preis von 100 Mk. wird aus Bergbahnmitteln genehmigt. Forts, folgt.

Wildbad.

Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers findet am

Donnerstag, den 27. Januar 1910,

von abens 8 Uhr an

im Gasthaus zuralten Linde" hier, ein

^ statt, wozu ich die Einwohnerschaft und die titl. Vereine ^ freundl. einlade.

Den 24. Januar 1910.

Stadtschultheiß: Bätzner.

:: Uilitärvvrvin Mlädnä::

Königin Charlotte"

Zu dem am

Donnerstag, den 27. Januar 1910,

Abends 8 Uhr

im Gasthaus zur alten Linde, zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers, stattfinöeriden

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werden die Kameraden zur zahlreichen Beteiligung eingeladen.

Den 24. Januar 1910.

Der Vorstand.

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Samstag, den 29. Jan.

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im Gasthaus zuralten Linde", verbunden mit Gaben- Verlosung statt.

Anfang abends 7 /- Uhr.

Aktive und passive Mitglieder sind freundlichst ein­geladen Nichtwitglieder haben keinen Zutritt.

Fremde können nach Anmeldung beim Schützen­meisteramt eingeführt werden,

Freiwillige Gaben zur Verlosung wollen bei Herrn Jul. Krimmel zur alten Linde abgegeben werden.

Sonntag, den 30. Jan., von nachm. 2 Uhr ab

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Zahlreiche Beteiligung erwünscht.

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Druck und Verlag der Be«rH. tzofmannschen Buchdrnckerei in Mldbad, Beranvv. Redakteur L. Reinhardt, oajeltrst.