Gesetzentwurf wird die Vorschriften der noch nicht vollständig verabschiedeten Gewerbeordnungs-Novelle Husarnmensassen, über die zwischen den Verbündeten Regierungen und dem Reichstag ein Einverständnis bestand. Daneben wird ein besonderes Gesetz über die Hausarbeit vorgelegt werden. Außerdem wird Ihnen der Entwurf eines Stellenvermittler-Gesetzes zugehen. Die in der letzten Tagung gleichfalls nicht erledigten Entwürfe einer Strafprozeßordnung und einer Novelle zum G erichts v erfassungs gesetz über die Organisation der Strafgerichte werden Ihnen von neuem unterbreitet werden. Unsere überseeischen Besitzungen in Afrika und in der Südsee entwickeln sich erfreulich Das Anwachsen der eigenen Einnahmen hat das Reich von den Ausgaben für die Kolonien nicht unwesentlich entlastet. Es wird Ihnen vorgeschlagen werden, die U s a mba r a b ahn bis zum Kilimandscharo fortzuführen, und das südwestafrikanische Bahnnetz aus zu runden. Diese Bahnbauten in Südwestafrika werden es ermöglichen, die Kopfstärke der in den Schutzgebieten verwendeten Truppen weiter zu verringern. Die Zunahme der werktätigen Bevölkerung und die Erhöhung der Vermögenswerte in den Schutzgebieten machen eine Reform des Gerichtswesens nötig. Zunächst wird eine dritte Instanz in der Heimat zu errichten sein. Der Entwurf eines Kolonialbeamtengesetzes wird Ihnen vorgelegt werden. Auch werden die Bezüge der Kolonialbeanrten neu zu regeln sein, nachdem die Besoldungsreform im Reiche abgeschlossen worden ist. Das Gesetz vom 16. Dezember 1907, be- treffeird die Handelsbeziehungen zum britischen Reich, tritt am 31. Dezember 1909 außer Kraft. Es wird Ihnen ein Gesetzentwurf zugehen, durch den der Bundesrat ermächtigt werden soll, den bestehenden Zustand um weitere 2 Jahre zu verlängern. Auch ein H a n dels v ert rag zw ischen D e u ts ch l and und Portugal wird Ihnen unterbreitet werden. Um dem deutschen Volke eine ruhige und kraftvolle Entwicklung zu sichern, ist meine Regierung andauernd bemüht, friedliche und freundliche Beziehungen zu den anderen Mächten zu pflegen nnd zu festigen. Mit Befriedigung sehe sch, daß das mit der französischen Regierung getroffene Abkommen über Marokko in einem Geiste durchgeführt wird, der dem Zweck, die beiderseitigen Interessen auszugleichen, durchaus entspricht. Im Deutschen Reiche ist ebenso wie in der österreichisch-ungarischen Monarchie dankbar der Zeit gedacht worden, ,als. vor einem Menschenalter die später durch den Beitritt Italiens zu dem Dreibund erweiterte ^Allianz beider Mächte ins Leben trat. Ich hege das Vertrauen, daß das Zusammenhalten der drei Verbündeten Regierungen auch fernerhin seine Kraft für das Wohl unserer Völker und die Erhaltung des Friedens bewahren wird. Und nun, geehrte Herren, wünsche ich Ihren Arbeiten gedeihlichen Erfolg zum Heile des Reiches!
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Zur Wahl des Präsidiums.
Berlin, 30. Nov.
(kb). Von sämtlichen Fraktionen des Reichstags waren zu Dienstag nachmittag Fraktionssitzungen einberufen worden. Die Sitzung der Nationalliberalen wurde indessen in letzter Stunde abgesagt und wird erst Mittwoch früh vor der Plenarsitzung.stattfinden.' Statt dessen war der Vorstandder Fraktion zu einer ziemlich lang > währenden Sitzung znsammengetreten. lieber die aus ! mannigfachen Gründen besonders interessante Frag?, ! welche Stellung die nationalliberale Partei zur Wahl deS Präsidiums einnehmen wird, kann die Entscheidung also erst im letzten Moment fallen. Wie man in den Wandelgängen hören konnte, herrschte vielfach die Neigung, aus alle Fälle eine Beteiligung am Präsidium zu beanspruchen, allerdings hauptsächlich deshalb, um nicht in den Verdacht einer Konzession gegenüber den Jungliberalen zu kommen. .Im Lause des Tages scheint aber eine andere Stimmung die Oberhand gewonnen zu haben, und jetzt hofft man, am. morgigen Tage trotz allem geschlossen auftreten zu können. Das würde also bedeuten, daß die mtionalliberale Partei jede Teilnahme an dem Präsidium, das ja doch nur ein ausgesprochen politisches Präsidium sein würde, ablehnt. Das Zentrum, das erst am Abend zusammentrat, wird bei der Wahl des ersten Vizepräsidenten, um den es sich allein bewirbt, entweder den Grafen Praschma oder den Abgeordneten Spahn präsentieren. Die größere Aussicht hat indessen Oberlandesgerichtspräsident Sstähn. Auch die sozialdemokratische Fraktion tagte bereits am Nachmittag. Wie überall, so waren auch dort die Verhandlungen vertraulich, indessen wurde zuverlässig versichert, die Fraktion werde diesmal, im Gegensatz zu ihren früheren Gepflogenheiten, nicht lediglich weiße Zettel abgeben, sondern offiziell für die Wiederwahl des Grafen Stolberg zum Präsidenten und für die- Wahl des Abgeordneten Spahn znm ersten Vizepräsidenten eintreten. Die freisinnige Frak- tions'g eurein sch aft tagte Von 4 Uhr ab- im Sitzungszimmer der Budget-Kommission. Wie nicht anders zu erwarten war, beschloß sie angesichts der durch die Entstehung und Haltung des neuen Blocks geschaffenen politischen Lage jede weitere Teilnahme an der Leitung der Geschäfte des Hauses abzulehnen. Nachdem die gesamte Linke sich so über ihre Stellungnahme geeinigt hat, ist noch weniger denn zuvor abzusehen, wer aus dem Wahlgang uls zweiter Vizepräsident hervorgehen wird. Anscheinend wird also der konservativ-llerikal-polnische Block künftig auch kn aller Form die gesamte Leitung der Geschäfte und damit auch die offizielle Verantwortung für die gegenwärtige Richtung unserer Politik zu übernehmen haben.
Rundschau.
Die Landtagsnachwahlen in Berlin.
Bei der am 30. November vorgenommenen Nachwahl zum preußischen Landtag im 12. Berliner Wahl- Mrk erhielt Prediger Dr. Runge (Freist) 349, Buch- Mdler Adolf Hoffmann (Soz.) 331 Stimmen. Runge üt somit gewählt. Im 2., 5. und 7. Wahlbezirk wur
den, wie nach der Zahl der Wahlmänner vorauszusehen war, die drei Sozialdemokraten gewählt.
V * qr
Herzog Karl Theodor von Bayern,
Dr. med., Ehrendoktor der Universität Löwen, sowie Ehrenmitglied der medizinischen Wissenschaften in Brüssel, ist, wie gemeldet, in der Nacht ans den Dienstag im Alter von 70 Jahren gestorben. Er war am 9. August 1839 in Possenhofen geboren. Der Herzog schlug zunächst die militärische .Laufbahn ein und war eine Zeit lang Artillerie-Offizier, widmete sich dann der Medizin, promovierte in München und übte seit 1880 die ärztliche Praxis, vor .allem die Augenheilkunde aus. Auf diesem Gebiet hat er sehr segensreich gewirkt, und seine Klinik in Tegernsee war das Ziel Vieler, die sich dem berühmten Operateur .anvertrauten. Auch mit einer Anzahl Wissenschaftlicher .Publikationen ist der Herzog hervorgetreten. Herzog Karl Theodor war zweimal verheiratet. Seine erste Gattin, die ihm nach nur zweijähriger Ehe starb, war die jüngste Tochter des Königs Johann von Sachsen, seine zweite Gattin, die er nach siebenjähriger Witwerschaft heimführte, die Herzogin Maria Josepha von Bra- ganza. Dieser zweiten Ehe sind 5 Kinder entsprossen, drei Töchter und zwei Söhne. Die älteste Tochter ist mit dem Grafen Hans zu Törring-Jettenbach verheiratet, die zweite mit dem Prinzen Albert von Belgien, die jüngste mit dem Prinzen Rupprecht von Bayern, dem künftigen bayerischen Thronfolger. Besonders gute Beziehungen verbanden den Herzog mit dem deutschen kronprinzlichen Paare,'das wiederholt in Kreuth bei ihm zu Gast war.
Die Altersversorgung in Frankreich.
Der französische Senat ist am Montag in die Einzelberatung des Gesetzentwurfs über die Alterversorgung eingetreten nnd begann mit der Diskussion des 1. Artikels, der besagt, daß Lohnempfänger beiderlei Geschlechts, deren Einkommen niedriger ist als 3000 Frcs., ans Altersversorgung Anspruch haben, wozu die Mittel durch Zwangsund freiwillige Beiträge der Mitglieder und durch eines Zuschuß seitens des Staates anfgäracht werden. Außerdem wird den Mitgliedern alljährlich eine Zulage lebenslänglich ausbezahlt, deren Betrag durch Beiträge der Arbeitsgeber und durch eine ergänzende Subvention des Staates aufgebracht werden soll. Ein von der Regierung bekämpfter Zusatzantrag, wonach nran die Beitragszahlung und demgemäß die Teilnahme an den Wohltaten des Gesetzes dem freien Willen der Beteiligten überlassen solle, wurde mit 214 gegen 68 Stimmen abgelehnt.
Tages-Chromk.
London, 1. Dez. Das- Oberhaus hat die Resolution Lansdowne mit 350 gegen 75 Stimmen angenommen. Vor dem Parlamentsgebäude gab es große Menschenansammlungen, die um Mitternacht von der Polizei zerstreut wurden.
Tokio, 1. Dez. Bei ShimoWoski ist während eines heftigen -Sturmes ein japanisches Schiff gesunken. 25 Leichen sind an die Küste gespült morden.
Nah und Fern.
Rodelunfälle.
In Rottenburg wurde die barmherzige Schwester Michael von rodelnden Knaben umgesahren. Sie fiel so unglücklich auf Gesicht nnd Schläfen, daß sie das Bewußtsein verlor und nach Hause transportiert werden mußte.
In Tuttlingen wurde beim Rodeln auf der Witthoh- steige ein 14jähriges Mädchen niedergefahren. Es ward in bewußtlosem Zustande durch ein Mitglied der Sanitätskolonne in seine elterliche Wohnung verbracht. Das Mädchen soll sich eine Gehirnerschütterung zugezogen haben.
Ein Bcrgiftungsanschlag
ist nach einer Meldung aus Paris gegen eine ganze Schwadron des 8. Husarenregiments in Verdun verübt worden. Der Schwadron sei von einem Verbrecher eine große Menge Cyankali in die Suppe geschüttet worden; doch habe das Gift einen so heftigen Geruch entwickelt, daß die Soldaten die Suppe nicht anrührten. Die Suppe wurde untersucht und die Aerzte erklärten, daß sämtliche 80 Soldaten, wenn sie die Suppe verzehrt hätten, innerhalb weniger Minuten gestorben wären. Nach dem bisherigen Ergebnis der Untersuchung richtet sich der Verdacht hauptsächlich gegen einen Unteroffizier, in dessen Beinkleidern Spuren von Cyankali gefunden wurden, und dessen Vater als Vergolder häufig Cyankali benützt. Ein Soldat hatte diesem Unteroffizier vor einiger Zeit 150 Frcs. geliehen nnd ihn wiederholt zur Rückzahlung gedrängt. Man hält es für möglich, daß der Unteroffizier in dessen Tasche auch eine kostbare, von einem Diebstahl herrührende Zigarettentasche gestruden worden ist, sich durch den Anschlag seines Gläubigers entledigen wollte.
Kleine Nachrichten.
Der 51/Z Jahre alte Sohn der Flaschnerseheleute Wilhelm B. in Aalen ist unter verdächtigen Umständen gestorben, weshalb die Leiche beschlagnahmt und seziert wurde. Der ganze Körper, hauptsächlich der Kops des Kindes, war mit Wunden, Beulen und blauen Malern bedeckt, auch war das bedauernswerte Kind bis zum Skelett abgemagert. Da die Todesursache ans äußere Einwirkungen zurückzuführen zu sein scheint, wurde die Mutter des Kindes in Haft genommen.
Gen 7 lssaal.
Das Resultat einer 2Sjährigen Ehe.
Heilvronn, 30. Nov. Wegen versuchten Mords und Widerstands hatte sich heute der 52 Jahre alte Bauer Wilhelm Hampp von Ochsenburg OA. Brackenheim zu verantworten. Den Vorsitz führt Landgerichtsrat Eggmann, die Anklage vertritt Staatsanwalt Frank, die Verteidigung führt Rechtsanwalt Koch. Der Angeklagte ist beschuldigt, in der Nacht vom 3. auf 4. Oll. auf seine Ehefrau, in der Absicht, sie zu töten, einen Schuß aus einem scharf geladenen Revolver- abgegeben zu haben, der sein Ziel nur wegen der herrschenden Dunkelheit verfehlte, ferner am andern Tag dem Polizeidiener, der im Auftrag der .Ortspolizeibe- hörde die Auslieferung des Revolvers verlangte, Widerstand geleistet zu haben, indem er ihm den Revolver entgegenhielt und ihnr zurief, wenn er herkomme, schieße er ihn nieder. Ein ländliches Kleinleben mit familiärem Kleinkrieg bildet den Hintergrund des Dramas. Die Eheleute Hampp sind seit 25 Jahren verheiratet,
sie könnten also ihre silberne Hochzeit feiern. Sie haben 5 Kinder miteinander gezeugt, außerdem war noch ein Stiefsohn da, den die Frau in die Ehe gebracht hatte. Die Eheleute und die Kinder werden als fleißig und sparsam geschildert, so daß sie zu einem kleinen' Vermögen gekommen sind. Auch den Mann schildert der Ortsborsteher als fleißig und sparsam und ruhig, nur ab Hmd zu, wenn die häuslichen Szenen den Anlaß gaben, suchte er seinen Aerger herunterzutrinken und dann wurde er etwas Überzwerg. Das geht aber anderen Leuten auch so und der Mann scheint einige Ursache gehabt zu haben, dann und wann den Aergey hinabzuschwemmen. Als nämlich die Kinder größer wurden und der Stiefsohn sich selbständig machte, soll die Mutter bei Meinungsverschiedenheiten immer zu de« Kindern gehalten haben, man habe ihn, den Hausvater, hinabzudrücken gesucht und habe ihn nicht behandelt, wie es sich gehört habe. Das scheint richtig zu sein, denn auch der Ortsvorsteher bestätigt das als ortsbekannt, lieber die Ursache dieser Behandlung ist sich der Angeklagte nicht klar, es sei vielleicht die Habsucht von seinem Stiefsohn gewesen, „auch sei er seiner Frau nicht mehr schön genug gewesen." Dieser Erklärungsgrund wurde von der Zuhörerschaft mit Heiterkeit ausgenommen, die umso berechtigter war, als auch die Frau keine Venus ist. Im Gegenteil, beide Eheleute sind' von der harten Arbeit frühzeitig gealtert, sie haben sich offenbar abgcrackert und tragen diese Spuren der Arbeit auch in den Linien ihrer Gesichter. Glaubhafter war das Vorbringen des, Angeklagten, daß ihm infolge der gemeinsamen Bedrückung von Frau und Kinder das Leben entleibet war. Er ging deshalb auch einigemale von zu Hause fort, weil er es nicht mehr aushalten konnte. Auch: im September d. I. schnürte er wieder sein Ränzel und ging nach: Bietigheim ins! Dreschen. Vier Wochen war er dort. Natürlich schüttelte er auch in Bietigheim sein Herz aus und eines Tages sagte er, er kaufe sich jetzt einen Revolver und gehe wieder heim und wenn es kein „gut tue", dann erschieße er seine Frau und sich. Am 5. September zog er den heimatlichen Bergen zu. Er kehrte in Mittelhaslach Zaberfeld und in Ochsenburg ein, um sich: Mut zu trinken. Da sein Haus verschlossen war, ging er zu seiner Frau auf den Acker. Er habe gedacht, wenn die Frau nicht ordentlich: gegen ihn sei, dann erschieße er sie. Da aber die Kinder dabei waren, habe er nichts gemacht. Er machte ihr Vorhalt über verschiedenes und ging dann wieder in den Ort zurück und in verschiedene Wirtschaften. Um 11 Uhr nachts .ging er heim, fand aber das Haus verschlossen. Auf sein Klopfen antwortete seine Frau, „sie wolle erst den Heinrich (den Sohn) fragen, ob sie ihn hereinlassen solle." Darüber will er so in Wut gekommen sein, daß er sie, nachdem sie geöffnet hatte, packte und einen Schluß auf sie abfeuerte. Der aus unmittelbarer Nähe abgefeuerte Schuß streifte die- Brust in der Herzgegend, es gab aber nur eine geringfügige Schürfung. Dann ging er zum Haus hinaus und flüchtete auf die Wiesen, weil er befürchtete, die Söhne könnten an ihm Rache nehmen. Bor dem Haus gab er nochmals einen Schuß ab, um, wie er sagte, seine Leute abzuschrecken. Der Angellagte sagt, er habe seine Frau nicht töten wollen, er habe zwar die Absicht einmal gehabt, seine Frau und sich aus der Welt zu schuften, er habe aber diese Absicht aufgegeben und habe sie bloß abschrecken wollen. Nachts kam dann der Angellagte wieder zurück, übernachtete im Stall und manipulierte mit hem Revolver. " Hiebei ging ein Schuß los, die Kugel durchschlug ihm die Hand und setzte sich im Ober-? schenkel fest. Er bestreitet, daß er sich habe töten wollen, es sei ein unglücklicher Zufall gewesen. Am andern Tag kam der Polizeidiener im Auftrag des Ortsvorstehers und wollte den Revolver konfiszieren. Nach Angabe des Polizeidieners habe der Angellagte den Revolver vorgehalten und ihm zugerufen, wenn Du herkommst, schieße ich, der Angeklagte behauptet dagegen, er habe den Revolver vorgehalten und gesagt, „da ist er, aber Du kriegst ihn nicht." — Die Frau verweigerte die Aussage und die übrigen Zeugen konnten nur die oben mitgeterlten Aeußerungen bekunden. — Die Geschworenen (Obmann GR. Seyffert aus Massenbachhausen) bejahten die Schuldfrage unter Zubilligung mildernder Umstände, worauf der Angellagte zu I 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, auf welche lN/Z Monate Untersuchungshaft in Anrechnung kommen.
Stuttgart, 29. Nov. Vor dem zweiten Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde vier Tage ein Rechtsstreit zwischen dem früheren gräflich Fuggerschen Domänendirektor Fr. Steinhäuser und dem Grafen Gg. v. Fn g g e r-Oberkirchberg verhandelt. Steinhäuser war von dem Vorgänger des Grafen Georg im Fideikommiß 1898 als Domänendirektor auf Lebenszeit angestellt und 1901 vom Grafen Georg bestätigt worden, und zwar auf Grund eines Dienstvertrags, in dem als Entlafsungsgründe grobe- Pflichtverletzung, ausdrückliche .Gehorsamsverweigerung und solche Verfehlungen angeführt waren, die eine gerichtliche Verurteilung zur Folge haben. Im Jahre 1904 wurden sämtliche fürstlich und gräflich Fuggerschen Direktorialräte, zu denen auch Steinhäuser zählte, auf das Fuggersche ,Hausgesetz verpflichtet, durch das als zinziger Entlassungsgrund Verfehlung gegen das Strafgesetz festgelegt war. Im Sommer 1905 wurde Steinhäuser wegen angeblicher Verfehlungen entlassen und ihm vom Septcinber ab kein Gehalt mehr gezahlt. Steinhäuser erhob Klage airf Weiterbezahlung seines Gehalts und der Nebcnbezüge, sowie auf das Recht zur Fortbenützung der Dienstwohnung. Er bestritt jede Pflichtverletzung, insbesondere jede Verfehlung gegen das Strafgesetz, die nach dem Hausgesetz allein einen Entlassungsgrnnd bilden könnte. Graf Fugger beantragte Abweisung der.Klage, da Steinhäuser sich Pflichtverletzungen habe zu schulden kommen lassen, die nach dem für seine Anstellung maßgebenden D ie n st v e r t ra g einen Grund zur Entlassung bildeten. Zugleich erstattete er Straf- an zeige gegen den Kläger, die aber von sämtlichen Instanzen -bgclehnt wurde, da strafrechtliche Verfehlungen nicht vorlägen. Die Zivilkammer des Landgerichts Ulm ließ die Frage offen, ob Steinhäuser sich Pflichtverletzungen habe zu schulden kommen lassen, maßgebend sür die Anstellungsverhältnisse sei allein das Hausgesetz, das als Entlassungsgrund nur Verfehlungen gegen das Strafgesetz kenne. Sie verurteilte also den Grafen Fugger zur Zahlung des lebenslänglichen Gehalts in Hohe von 5200 Mark steigend bis 6500 Mark jährlich an den Kläger, zur Gewährung der Dienstwohnung und der Nebenbezüge. Der Gerichtsbeschluß des Oberlandesgerichts wird am 16. Dezember verkündet werden.