richts wesen zu studieren. Tie Kommission hielt sich die letzten zwei Tage in Köln auf und besuchte hier die Mc.schincnbaujchulen, die Gewerbeförderungsanstalt für die Rhcinpeovinz, die Handelshochschule und das Handels- museuin.

München, 9. Okt. Zu der Nachricht eines Berliner Blattes der Kapuziner Benno -Aura eher sei aus dem Orden und der katholischen Kirche ausgetreten, erfährt die ,,Münchener Zeitung", dem erzbischöflichen Ordinariat und der Nuntiatur sei hiervon nichts bekannt. Dagegen wird dem Blatte im hiesigen Kapuzinerkloster bestätigt, daß Pater Anracher in seiner Eigenschaft als Generaldefinitor des Ordens demissioniert habe. Nach Meldungen, die bei dieser- Stelle aus Rom cingegangen sind, hat Pater Au- racher eine längere Reise ins Ausland angetreten, doch soll es sich dabei, wie versichert wird, um eine Dienst­reise handeln. Tie Nachricht, daß Pater Auracher das Ordenskleid ausgezogen habe und aus der Kirche ausge­treten sei, findet bei seinen Klostergenosscn keinen Glauben.

Potsdam, 11. Okt. In der Nikolaikirche wurde gestern die Taufe zweier zum evangelisch enGlau- ben übergetretener türkischer Priester vollzogen.

Rom, 9. Okt. In hiesigen diplomatischen Meisen ist nun die offizielle Mitteilung eingetroffen, daß der Zar noch im Laufe dieses Monats nach Rom kommen wird. Jswolski wird ihn auf seiner Reise begleiten. Die Borbereitnngen zum Empfang des Zaren sind bereits getroffen.

Peregueux, 11. Okt. Ter französische Minister­präsident Briand hielt gestern hier eine große Rede, in der er u. a. sagte, daß er die sozialen Reformen fördern wolle. Alle aufrichtigen Republikaner sollten sich um die Regierung scharen, um die Reformen durchzusühren. Er werde alle Angriffe, die Verwirrung schaffen wollen, abwehven. Sodann hob der Ministerpräsident die Schlag- fertigkeit des Heeres hervor,, "das allen Schwierigkeiten zu trotzen imstande sei. Jeder Mann würde das Vater­land, wenn es angegriffen würde, verteidigen.

Kristiania, 9. Okt. Infolge einer materiellen Be­nachteiligung durch die neue Heeresordnung bereitet sich ein Ztreik der U:: te r o s- fi z i er e vor. deren -jüngere Altersklassen in den letzten Lagen massenhaft, in man­chen Orten korporativ, ihr Abschiedsgesuch einreichten. Tie Bewegung griff gestern auch auf die Mannschaft der Garde über.

LuftschlffahrL

Tie Lu ft schiff er sch ule.

Friedrichshafen, 9. Okt. Gestern abend hielt die hiesige Ortsgruppe des Luftflottenvereins auf der Hafenterrasse eine Versammlung, in der Gen.-Lt. z. T. v. Nieder-Mannheim über die am 1. Oktober ins Le­ben getretene Luftschifferschule.Bericht erstattete. Seinen Ausführungen entnehmen wir u. a. folgendes: In dem Augenblick, als der Franzose an die Gründung einer solchen Schule dachte, beschloß der deutsche Luftflotten­verein diesen Gedanken. Welches Interesse man allerorts diesem Unternehmen entgegenbrachte, geht daraus hervor, daß nicht weniger als 877 junge Leute, darunter solche aus Amerika, England, Rußland usw., sich für die Lnft-s schifferschule beim deutschen Luftflottenverein angemeldet haben, von denen nur 9 berücksichtigt werden konnten. Mau wählte Leute mit Mittelschulbildung und sah deshalb von solchen mit höherer Schulbildung ab, weil darauf Bedacht genommen worden, haß diese Leute mit Hammer und Feile, also praktisch technisch ausgebildet werden müssen, bevor sie zur Führung von Luftschiffen Verwendung fin­den können. Durch 2jährigen Schulunterricht erhalten die Kadetten die notwendige wissenschaftliche Vorbildung. Hieran schließt sich der 2jährige Militärdienst beim Luft- sch-ifferbataillon. Einjährige Dienstzeit kommt beim Luft­schiffkadetten nicht in Betracht. Das preuß. Kriegsmi- insterium hat der Luftschifferschnle weitestgehende Unter­stützung in Aussicht gestellt. Nach abgeleisteter Militär­dienstzeit kann der Kadett als Motorluftschiffer bei der Gruppe verbleiben. Sein Gehalt steigt bis zu 5000 Mk. im Jahr und sichert so eine gute Lebensstellung. Er ist seinem Rang nach Mittelglied zwischen Beamten und Soldat. Ter Kadett kann aber auch in den Zivildienst, zurück und zur Führung von Motorlustschiffen und Flug­apparaten im Verein angestellt werden. Bei der Aus-, wähl des Orts, wo die Luftschifferschule errichtet werden sollte, konnten nur 2 Plätze, Berlin und Friedrichshafen,' in Betracht kommen. Ter deutsche Luftflottenverein ent­schloß sich für Friedrichshafen, weil hier die Le­bensbedürfnisse billiger sind und weil eine Kleinstadt für die Erziehung der Kadetten zu charakterfesten und pflicht­treuen Menschen mehr geeignet ist, als eine Großstadt. Zudem soll das ideale hohe Vorbild des edlen Grafen. Zevpelin. den Idealismus bei den jungen Leuten erhal­ten. Tie Stadt Friedrichshafen habe der Schule in lie- jbenswnrdigster Weife die günstigsten Vorbedingungen (schöne Räume, Wohnungen) gewährleistet und auch ge­boten. Der Redner.schloß seine hochinteressanten Aus­führungen mit der Bitte an die Einwohnerschaft, den jungen Kadetten, die alle in einem einzigen Haus unter­gebracht, trotzdem aber nicht einem strengen Zwang un­terworfen sind, in wohlwollendster Wchse Führer zu sein. Durch die Verlegung der Schule nach Friedrichshafen sei diese Stadt aufs neue als Luftschifferstadt gestempelt, er hoffe, daß die Stadt recht bald eine Bildungsanstalt für Luftschiffingenieure, die Lnftschifferakademie, er­halte, damit diese dann neben der Lustschiffwerft zum Wohl des Vaterlandes tätig sein kann.

Groß über Zeppelin.

Anläßlich der Kaisermanöverfahrten des Großballons hat ein Heilbronner Herr bei Hall Gelegenheit genommen, den ft'-roß'schen Lenkballon und die Luftschiffhalle zu pho­tographieren und ist dadurch mit Major Groß in ei­nen Briefwechsel getreten, in dessen Verlaus, dieser, nach derNeck. Zrg." folgenden Brief geschrieben hat:Ihr freundliches Schreiben und die darin enthaltenen schönen Pho -snavhien haben mir eine aufrichtige Freude berei­te-, h den Tie herzlichen Tank hiefür. Wenn es mir ge- p.-ngc.: sein sotüe, mit unserem Luftschiff zu zeigen, daß wir keineswegs Konkurrenten, sondern Mitarbeiter

an einem großen patriotischen Werk mit Ihrem großen Landsmann, dem auch von uns und in Sonderheit von mir hochverehrten Grafen Zeppelin sind, so würde die­ses mir eine ganz besondere Genugtuung sein, und mich für viele ungerechtfertigte Anfeindungen entschädigen. Ob starr, unstarr oder halbstarr die Luftschiffe gebaut werden, das ist ganz einerlei; die Hauptsache bleibt immer, daß sie gemeinsam unserem lieben deutschen Vaterland zur Ehre und zum Wohl gereichen, sie haben alle die gleiche Berechtigung und den gleichen Zweck. Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung Ihr ergebenster Major Groß."

Tie Frankfurter Fliegerkonkurrenz.

Frankfurt a. M., 9. Okt. Bei der Frankfurter Fliegcrkonkurrenz gewann den 1. Schnelligkeitspreis Blc- riot, der die Runde in 1 Min. 17 Sek. znrücklegte. Den 2. Preis erhielt de Euters mit 1 Min. I 8 H /5 Sek. Den 1. Distanzpreis erhielt wiederum Bleriot, der in 17 Min. 23 Sek. 11 Runden gleich erwa 18 Kilometer zurücklegte. Den 2 . Preis erhielt de.Taters, der in 12 Min 14 Sek. 9 Runden gleich 14 Kilometer machte.

Vom Parseval.

Nürnberg, 9. Okt. Am Dienstag wird der Par­seval-Ballon von Frankfurt hierher fahren. Es ist beabsichtigt, die Landung mittags 12 Uhr vorzunehmen. Tie Stadt hat für die Fahrt einen Preis von taufend Mark gestifte:.

Aus Württemberg.

Dirnknachrichtkn.

Dem ^tawpfmrer Ernst P>lei derer in Ccmnstait wurde die Hnupl.lehrsteve jür Rciigionsun-e-rich: auf der Ob-rvräzepwrs- stu'e an dem Gymnasium und der Oberrealschule daselbst unter «leichzeiligec Verleihung des Taels eines t rofesso'S nul der 7. Slufe der rUaugnrdmlng, dem Oberreallehre" Ürner ander Realschule in Winnenden eine Oberreallehre-stelle an der Wilhelms- rcalschule in T>u:tgar>, dem Hilfslehrer Josef (Sers er am Pio- gyrnnastum in Rottendurg die Oberpruzcpiorsstelle an d-r Lalein- und Realschule in" Oberndorf, dein Hilfslehrer Dr. Karl Fritz am Realgy nnasium in H-il»ro»n die Oders» äzepkorsstelle an der La­tein- und Realschule rn Besigheim und dem Hilfslehrer Derer Kold an de» realgymussialen Klaffen des Gymnasiums in Cannstatt die Obrrpräzepko »stelle «n der Lat in- und Realschule in Pfullingen übertragen; Amtmann Mitte rlechner, Hilfsaibei'er bei dem MiN'steriulu de» Innern, zum eratsniäßigeu Assessor bei diesem Ministerium mit dem Titel Oberamlmann ernannt, auf die kalh. im Patronat der Krone befindliche Pfarrei Lalzuetlen , Dekanats Horb, der -rladcpfar> verweser Felix L.i p v in Zuffenhausen, Dekanats Stuttgart ernannt, der visberige Hllfsarberter bei der Äewerdeinspektion, Diplomingenieur Al'ons Br au miller und Rsg'erungsbaumhrer Walter Gärttner in Ltnltgarl, je die Grelle eines Wewerdeassesfors übertragen, sow'-e die Ernennung des Schullehrers Hein tele in Echa:blishaus>n. OA. Ehingen, auf die Lehrstelle an der kaihol Volksschule in Stehen, O^. Lauv- heim, bestätigt. Ferner wurde der Finanzsekrotär Dillenz bei dem Hauprwllamt Friedrichshasen seinem Ansuchen entsprechend in gleicher Eigenschaft zu dem Hauplz-lla.nt Ulm verseht- Ueber- tragen wurde ft eine Bolksschulstelle in Ulm dem tcnslaüslehcer Hermann Gir mon d Stetten- R. in Söflingen UlmjdemSchullehrer. -v a h n in L ruffen, Bez. Bönuigh.-iin, ir Eschs ch, Bez Michelbach i Gaildorf), dem Unterlehrer Gottlob ^ trug ei in Fellbach, Bez. Ehlingen, m Neuen hau?, chez Neufftn, dem Unierlehrer Georg M a y e r iu Marbach, iu Neu weiter, Bez. Böblinren, dem Untrrlehrer Gottlob Hin de rer in Biberach a. N, in Neusten Bez Tailfingen (Herrenbrrgi, dem Schnitthrrr Trick in Neunu fra, Bez. Pfaizgrasenweile, m Roßwag. Bez Großsachsenheim, dem Schullehrer Vvlz i» Uiitiubraden, B z Back-- ng,' in Sp ro ll en- haus Bez. Höfen -Neue-bürgt, dem Schullehrer Heybach in Nömlinsdori Bez. Horb in M ar b ach dem Schullehrer M e rk le in Erbstetten, ?'ez Murr (Marbach). sowie eine Lehrstelle an der kath Volksschwe in Rvlteiibnrg dem Schullehrer Albinger in Bcchrugen, OA. Oberndorf, Schram borg OA. Oberndorf, dem Schulamtsverweser He-niann Ackermann m Vaihingen aus d r Filder. -

Liberale Konferenz.

Ulm, 11. Okt. Auf Veranlassung des National­vereins für das liberale Deutschland fand hier eine li­berale Konferenz statt, aus der verschiedene liberale Kreis­verbände Bayerns, der liberale Landesverband Württem­bergs und eine größere Zahl von örtlichen liberalen Ver­einigungen vertreten waren.. Referate erstatteten der Ge­neralsekretär des. Nationalvereins Dr. Ohr-München, über die liberale Einigung, Universitätsprofessor Jäkob- Tübingen über die Ursachen der Zersplitterung des Libera­lismus, Parteisekretär Fisch er-Heilbronn über die Aus­gestaltung der Agitation und Oberinspektor Stindt-, München über die Kleinarbeit im Werben. Die Versamm­lung nahm einstimmig folgende Resolution an:

Tie liberale Konferenz zur Einigung des Links­liberalismus begrüßt die Einigung aufs freudigste und hofft, daß dadurch ein wichtiger Schritt auf dem Wege, zur Einigung des deutschen Gesamtliberalismus ge­schehen möge. Sie erwartet die unveränderte Erhalt­ung des bayrischen Blocks, der das bisher bedeutsamste praktische Ergebnis in der liberalen Einigung darstellt. Der Nationalverein für das liberale Deutschland möge nach wie vor durch Verbreitung politischer Bildung Sinn und Verständnis für die liberalen Grundanschau- vngen wecken und für die Notwendigkeit der Einigung aller Liberalen eintreten.

Gestern vormittag wurden in einer Versammlung Nene Wege politischer Propaganda" anfgezeigt. Es wurde über den vom Nationalveresn eingerichteten Vertrieb von Parteischriften und über die ebenfalls von ihm ins Leben gerufenen Ausbildungskurse für Liberale, von de­nen drei in Frankfurt abgehalten wurden, berichtet. Par­teisekretär Fischer-Heilbronn und Arbeitersekretäp Springer-Stuttgart hatten solche Ausbildungskurse besucht. In der Diskussion ergriffen Oberförster Schlei- ch er-Ebingen, Tr. G e r l i ch - München, Gewerbelehrer Frauk-Heilbronn, Mederle -Augsburg und Tr. Ohr das Wort. In der Abendversammlung verbreitete sich Rechtsanwalt Kauffmann 2 von Stuttgart über die Reichssinanzreform und die Liberalen. Er gab der Mein­ung Ausdruck, daß die Niederlage der Liberalen und der Regierung als Frucht die Stärkung des liberalen Einig­ungsgedankens gebracht habe.

Einlegung von Berufungen durch die An­klagebehörde. Das' württ. Justizministerium hat an die Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften einen Er­laß gerichtet, der in schärferer Weise als seither die Be­fugnis der Einlegung von Berufungen abgrenzt. Tie neuen Vorschriften bestimmen folgendes:

1 . Die Staatsanwaltschaften und Amtsanwallschaf- ten haben von dem Rechtsmittel n u r mit sorgfältiger Auswahl und nur dann Gebrauch zu machen, wenn sich überwiegende sachliche Gründe aus der Beschaffenheit des Einzelfalls oder etwa aus der allgemeinen Be­deutung von Rechtsfragen ergeben. Nur unter dieser Voraussetzung und mit Beschränkung auf den Einzel­fall sind auch vorgängige Weisungen des Oberstaats­anwalts an den Amtsanwalt, gegen ein etwaiges frei- sprechendes Urteil Berufung einzulegen, zulässig.

2 . Für die Entschließung darüber, ob Berufung einzulegen sei, darf die Tatsache, daß der Ange­klagte seinerseits Berufung eingelegt hat, nicht ent­scheidend sein. Auch in solchen Fällen ist von der Staatsanwaltschaft '(Amtsanwaltschaft) nur dann gleichfalls Berufung einzulegen, wenn nach ihrer Ueber- zeugung eine erhebliche Aenderung des Urteils zum Nachteil des' Angeklagten erforderlich erscheint.

3. Erachtet bei Berücksichtigung vorstehender Grmrd- sätze der Amtsanwalt die Einlegung der Berufung für geboten, so soll ör, soweit es die Frist und die sonsti­gen Umstände gestatten, vor der Einlegung die Weis­ung des Vorgesetzten Oberstaatsanwalts einholen. So­weit dies nicht tunlich erscheint, ist sofort nach Ein­legung der Berufung dem Oberstaatsanwalt Gelegerr- heit zur Entschließung darüber zu geben, ob das Rechts­mittel weiter zu verfolgen oder etwa zurückz-unehmen sei.

Diese Beschneidung des Berufungsrechtes der An­klagebehörde ist im Interesse der Strafrechtspflege das Interesse der Staatskasse mag dabei ganz außer Acht bleiben lebhaft zu begrüßen. Der leider so früh ver­storbene Friedrich Haußmann hatte als Referent für den Justizetat wiederholt getadelt, daß Amts- und Staatsan­wälte lediglich auf dem Grunde Berufung gegen richter­liche Urteile einlegen, weil der Verurteilte das Gleiche ge­tan hat. Ein ministerieller Erlaß vom Jahre 1895 schränkte das Berufungsrecht wenigstens der Amtsanwälte ein, insofern gegen Urteile, die den Anträgen dieser An­klagebehörde entsprechen oder gar darüber hinausgingen, eine Berufung nicht mehr stattfinden sollte. Aber Miß­stände blieben, wie der Abg. Rembold-Aalen bei der dies­jährigen E.tatsberatung erst wieder nachwies, doch noch bestehen. Nunmehr veröffentlicht das Justizministerium die Ergebnisse einer von ihm veranlaßten Statistik, ausi der sich die interessante und für den schädlichen Uebereifer der Anklagebehörde sehr bezeichnende Tatsache ergibt, daß von den von ihr eingelegten Berufungen der weitaus größte. Teil erst durch, die von den Verurteilten einge­legte Revision veranlaßt und nur ein verhältnismäßig kleiner Teil Eigener Initiative entsprungen ist. Es zeigt sich aber auch weiter und das ist nicht minder be­zeichnend, daß in den letzteren Fällen der Prozentsatz der erfolgreichen Berufungen ein viel größerer war. Das zeigt, daß, den als Gegenfchlag gegen die Berufung des Verurteilren eingelegten Berufungen der Unklagebehörde zu einem sehr großen Teil die sachliche Berechtigung fehlte. Wichtig für die Hersteller von Most.

Von fachmännischer Seite wird dem Schwäbischen Merkur mitgeteilt, daß der Mosttrinker in diesen: Jahre mit Rücksicht auf den- geringen Ertrag unserer einheimi­schen Apfelbäume in der Hauptsache darauf hingewiesen ist, den M beliebten schwäbischen Hanstrunk aus ausländi­schen Aepfeln herzustel-len. Der reine, ungewässerte Preß- saft von zur Untersuchung gelangten ausländischen Obsb- solch säurearmem Obst hergestellter Most im Lastfe der Italien zu uns kommen, zeigt in diesem Jahr im Durch­schnitt etwa 48 Gr. Oechsle und im Säuregehalt Schwank­ungen von 4,312,0 pro Mille (auf Apfelsäure berech­net). Insbesondere zeigt der Saft des italienischen Obstes einen fast durchstieg niederen Säuregrad. Es steht so­mit zu erwarten, daß lediglich unter Verwendung von solch säurearmon Obst hergestellter Most im Laufe der Lagerung häufig blau, beziehungsweise schwarz werden wird. Das Schwarzwerden von säurearmem Most ist ein Schönheitsfehler und beruht auf der Bildung von schwarzgefärbtem gerbsaurem Eisenoxyd. Dasselbe wird erzeugt durch die Berührung der in dem Obstsaft enthal­tenen Säuren während der Herstellung und Aufbewahrung des Mostes, mit Eise?: (zum Beispiel: Pressen, Nägeln, Beschlägen rc.) Von der Apfelsäure der Säfte wird das Eisen gelöst, an der Luft oxydiert und durch die Gerb­säure in das schwarze gerbfaure Eisenoxyd übergeführt., Vermieden kann dies werden einerseits 'dadurch, daß der­artiges' Murearmes Obst mit einem, in diesem Jahre allerdings sehr schwer zu bekommenden, säurereichen Obst gemischt wird, oder aber es bleibt im übrigen kein anderer Ausweg, als den Säuregrad des Getränkes künstlich- durch Zusatz der erforderlichen, nach dem Säuregrad des Mostes jeweils zu berechnenden Menge von Säure zu erhöhen, wozu sich am besten Zitronensäure eignet. Als eigent­lich selbstverständlich sei noch erwähnt, daß der Most bei der Herstellung zweckmäßigerweise möglichst vor der Berührung mit eisernen Geräten zu schützen ist. Im Uebrigen empfiehlt es sich auch, bei der Bereitung des Mostes in diesem Jahr das Wasser zu sparen, da der Zuckergehalt der "Obstsäfte nicht hoch ist.

Herrenüerg, 9. Okt. Wie derSchwäb. Mer­kur" berichtet, haben die Deutsche Partei nffd die Volks pari ei beschlossen/ die Landtagskandidatur dem Schultheiß , Gärttner in Gärtringen anzutragen. Gärttner habe sich nicht ablehnend verhalten, sich aber bis zur Verständigung mit den Ortskollegien einige Tage Bedenkzeit ausgebeten.

Bom Lande, '10. Okt. (Freibier bei Gemeindewah­len.) Die Unsitte der Spendung von Freibier bei Ge­meindewahlen, besonders bei Schultheißenwahlen, hat schon zu den übelsten Folgen für Wähler und Gewählte geführt. In letzter Zeit ist diese Unsitte wiederholt im Jagstkrecsc zutage getreten, weshalb die Kreisregiernng in Ellwangen den Oberämtern als besondere Maßnahme empfiehlt, ge­eignete Belehrungen über das Unmoralische der Annahme und Spendung von Bier, Wein und ähnlichen Gaben bei öffentlichen Wahlen zu geben, und' bei Gemeindevisitatio- ncn vor der Beteiligung an solchen Zechereien zu warnen und auch auf die Bestimmung des Strafgesetzbuches hin­zuweisen, die den Stimmkauf verbietet. Die Köreisrcgier-