«rdnung übergegangen. Der Berichterstatter Schick (Ztr.) betonte, Hallmayer sei mit seinen Ansprüchen vom ober­sten Gerichtshof abgewiesen worden. Einer Bitte Hall­mayers um gnadenweisen Erlaß, der Steuer habe auch nicht entsprochen werden können. Ein Antrag des Mg. Haußmann, die Sache nochmals an die Kommission zu verweisen wurde abgelehnt. Hierauf betraten die Mitglie­der des anderen Hauses den Saal zu einer gemein­schaftlichen Sitzung beider Kammern. An­wesend waren 32 Mitglieder der Ersten und 70 Mitglie­der der Zweiten Kammer. Durch Akklamation wurde der Ge- richtsassessor Max Jäger zum Obersekvetär bei der Staats­schuldenkasse gewählt. In der dann fortgesetzten Beratung der Hallingerschen Eingabe wünschte Löchner (Vp.), daß der Mostostbstmarkt zu einem öffentlichen erklärte werde, v. Gauß (Vp.) betonte, daß es sich nicht um ein Wan­derlager, sondern um einen stationären Gewerbebetrieb handle. ' Hier liege ein Mißstand vor, indem der Süd­bahnhof als nicht zu Stuttgart gehörig behandelt werde. Hildenbrand (Soz.) vertrat dieselbe Auffassung wie seine beiden Vorredner. Finanzminister v. Geßler er­widerte, die Frage, ob der Nordbahnhof auf Stuttgarter oder Cannstatter Markung liege, sei gleichgültig, da nach dem Gesetz die Steuer auch am Wohnort selbst erhoben werde. Minister v .Pischek betonte, das Gesuch, den Nordbahnhof zu einem öffentlichen zu machen, müßte von "der Stadtgemeinde ausgehen. Es könnte aber wohl nicht genehmigt werden, da es nicht angängig sei, einen Markt, der nur zwei Monate dauere, zu einem öffentlichen zu erklären. Ein nochmaliger Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wurde hierauf abermals abgelehnt. Nächste Sitzung, Dienstag, 27. Juli. Die Tagesordnung wird später bestimmt. Schluß, der Sitzung 1 (si Uhr.

Die Erste Kammer und die Bolksschulnovelle.

Stuttgart, ,21. Juli. Die Erste Kammer führte heute die Beratung desBolksfchinlg esetzen tw ur fs W 'Ende. Die Art. 7678 wurden ohne Erörterung nach den Beschlüssen des anderen Hauses angenommen. Art. 79 ^enthält Bestimmungen über die Geschäftsführung des Ortsschulrats. Im Gegensatz zum Beschluß des andern Hauses wird auf Antrag der Kommission der Regierungs- entwurf wieder hergesteAt. Dem Ortsgeistlichen wird so­nnt der Vorsitz und die Geschäftsführung wieder über­tragen.

Kultminister v. Fleischhauer erklärte diese An­ordnung für den grundlegenden Punkt der Organisation und begrüßt es, daß das hohe Haus wieder zum Regier- ,uNgsentwnrf znrückgekehrt ist.

Präsident Dr. v. Sandberger tritt gleichfalls für den Kommissionsantrag ein. Der Geistliche, als der über die einschlägigen Verhältnisse bestorientierte Mann, sei fn erster Linie zur Führung der Geschäfte berufen. Durch eine andere Regelung entstünden nur Rivalitäten.

Art. 79 und 80 werden nach den Kommissions- anträgem erledigt.

Art. 8 1 handelt bon der Bezirks)'chula u ssi-cht- Staatsrat von Kern erklärt die Zustimmung der Kom­missionsmehrheit in "betreff der Neuregelung der Be- zirksschulaussicht zu den Grundzügen des Entwurfs an der Hand des gedruckten Kommiissionsberichts.

Fürst zu Löwen st ein- R oseuberg legt in län­geren Ausführungen den ablehnenden Standpunkt der Kommissionsminderheit dar und stellt dementsprechend An­träge.

Domkapitular Moser möchte doch nochmals du Gründe- die man zur Beseitigung der geistlichen Scsi I- anfsicht angeführt hat, unter die Lupe nehmen. Er wolle nicht darüber urteilen, ob die didaktische und pädagogische Wissenschaft so hoch gestiegen sei, daß der Geistliche ihr nicht mehr folgen könne. Gerade in der Wissenschaft der 'Psychologie seien die Ansichten recht verschieden. Be­züglich der Ausbildung der Lehrer frage es sich, ob für Ke, die ohne gymnasiale Vorbildung 4 Semester an der Universität studieren, die erwarteten Vorteile daraus er­wachsen werden. Wie stimmt das damit überein, daß die Lehrer selbst behaupten, keiner weiteren Ausbildung bedürftig zu sein. Die neuen Bezirksschulinspektoren sol­len nun den ^Lehrern die "Methode vormachen. Sie wer­den nicht viel Zeit dazu finden und hören auch mit dem Tage, da sie vvn Her Universität kommen, aus, selbst in der 'Schulpraxis zu stehen. Die neuen Fachmänner werden auch nicht lauter Ideale sein. Der Hauptgrund der jetzigen Neuregelung werde wohl der Anspruch der Lehrer auf die Bszirksschulinspektion sein. Wo ist denn der große Schulsortschritt in anderen Ländern mit fach­männischer Aufficht gegenüber unseren Verhältnissen zu konstatieren? Die Garantie dafür, daß die sittlich-reli­giöse Erziehung auch unter den veränderten Verhältnissen erhalten bleibt, die ist uns nicht gegeben, auch dafür fehlt sie, daß nur wirklich christlich gesinnte Männer zur Be- zirksschulaufficht berufen werden. Der Staat wahrt über­all seine Rechte. Demgegenüber könne wohl auch die .'Kirche um eine Garantie /für alle Zukunft bitten, daß nur christliche MiKnner mit dem Aüfsichtsamt betraut werden. Es fällt uns schwer, daß wir nun ans den sicheren in die unsicheren Verhältnisse hineinkommen.

Fürst zu Mindisch-Grätz: Es liege ihm fern, der Lehrerschaft des Landes nahetreten zu wollen. Er schließe sich der begründeten Anerkennung für diesen Stand in vollem Maste an. Me wollten doch an der christlichen und konfessionellen Grundlage unseres Schul­wesens festhalten. Es könnten auch einmal Aender ungen in den Grundlinien der Regierungspolitik eintreterr und dann sei zu befürchten, daß diejenigen treibenden Kräfte die Oberhand gewinnen, die Gegner jeder christlichen .Er­ziehung und Gesinnung sind, und Anregungen ge­ben können, die die Grundlagen erschüttern, auf denen unser Schulwesen aufgebaut ist. Darum bitte er um die Annahme einer Resolution, wodurch die Re­gierung ersucht wird, die Auswahl unter den für die Be- zirksschulaufficht bestimmten Personen derart zu treffen, daß eine dem christlichen und konfessionellen Charakter der Schule entsprechende Aufficht gewährleistet ist.

Staatsrat v. Kern stimmt mit dem Vorbehalt der Resolution zu, daß eine bestimmte Richtung in der Kirche wicht zur Bedingung für das Amt gemacht und von dem

Bezirksschulinspektor keine bestimmte Zusicherung über seine dogmatische Stellung verlangt wird.

Kultmintster v. Fleischhauer: Der Umstand, daß die meisten deutschen Staaten >die Fach ans sicht ein- gesührt haben, beweist, daß es sich! hier um keine will­kürliche Maßnahme handelt. Die Berücksichtigung der Wünsche der Lehrer ist nicht der ausschlaggebende Grund zur Reform. Es ist ein berechtigtes Verlangen der Lehrer, nicht grundsätzlich von einem Stand beaufsichtigt zu werden. Die kirchlichen Interessen in erster Linie haben die Regierung zur Aen- derung veranlaßt. Nur im Hauptamt könne eine wirk­same Aufficht ansgeübt weiden. Bezüglich der Befürcht­ungen einer Gefährdung der religiös-sittlichen Erziehung möchte er darauf Hinweisen, daß -die konfessionelle Schule und die geistliche Schulaufsicht allein dieselbe nicht ver­bürgen. In welcher Weise sollte man die von Domkapi­tular Moser geforderten Garantien geben. Die erste Ga­rantie liege in dem guten Willen der Regierung, den seitherigen Charakter der Schule zu erhalten. Wenn dieser Wille einmal nicht mehr vorhanden sei, dann könnte auch eine geistliche Schulaufsicht nicht mehr die genügende Si­cherung darstellen. Mit der Resolution des Fürsten von WindischpGrätz könne er sich einverstanden erklären, da sie dem Willen der Regierung entspricht. Man habe durch die Zulassung zum Universitätsstudium den Volks- schnllvh-vern eine höhere Bildung ermöglicht- Eine all­gemeine Zulassung der Bolksschiullehrer zum Universitäts- studinm halte er für eine Utopie, gegen die beschränkte Zulassung habe auch die Universitätsbehörde nichts ein- zuwenden. Bezüglich der Zulassung zu den Prüfungen stehe er aus einem anderen Standpunkt, als der im an­deren Hanse vertretene.. Die Geistlichen dürften nicht von den Prüfungen ausgeschlossen werden. Auch mit der Resolution des hohen Hauses bezüglich! des Ueber- gangszustandes fei er einverstanden. Volksschull-ehrer, wirllich hervorragende Persönlichkeiten, würden auch ohne Prüfung zum Aufsichtsamt berufen werden. Er halte im übrigen die ganze Frage nach den gestrigen Abstimm­ungen für entschieden.

Präsident Dr. v. Sandberger: Bezüglich der An­erkennung der bisherigen Bezirksschulauffeher befinde er sich in erfreulicher Uebereinstimmung mit dem Domka­pitular Moser. Der Volksschule seien aber in ihren Auf­gaben starke Schranken gesetzt und über ein gewisses Ni­veau werde nicht hinausgegangen. Er gestehe, daß ihn seit, 20 Jahren der Gedanke bewege, daß einmal die Be- zirksschulaufficht zu einem Hauptamt ausgebildet werde und auch den Lehrern der Zutritt zu diesem Amt nicht versagt werden könnte. Jetzt habe man dem Bildungs­gang und den innerlich ^begründeten Ansprüchen der Leh­rerschaft Rechnung getragen und' eine geschichtliche Be­wegung anerkannt, die mit innerer Iraft zum Ziele dränge. Was die verlangten Garantien anbetrifft, so gebe er zu, daß man mit der Neuregelung einen ver­trauensvollen Schritt tue. Wir müssen zu der Lehrer­welt das Vertrauen haben, daß sie auch hinsichtlich der religiösen Erziehung ihren Aufgaben gerecht werden wird. Es wäre eine falsche Vorstellung, sich die Lehrerschaft als "eine Weilt des Unglaubens zu denken. Es sind viele Männer darunter, die im festen Glauben stehen und ei­nen lebhaften Sinn dafür haben, und wenn der Dom­kapitular von der mangelhaften Bildung der Lehrer svreche, so wisse er, daß viele Männer zur Verfügung stehen, die sich vollauf bewährt haben. Je älter ich ge­worden bin, desto bescheidener bin ich geworden, auch in Bezug lauf die Schule. Man solle nicht glauben, daß der Geist, der in der Welt herrscht, in der Schule gemacht werde. Der dringt von draußen in sie.hinein. Wenn Kinder nach der Schule in die Lehre kommen, wie bald ist schon nach wenigen Monaten ein anderer Geist in sie hineingekommen. Es geht gegenwärtig eine starke Geistes­welle durch die Welt, welche dem christlichen Geist nicht günstig ist. Solche Wollen schlagen auch an der Volks­schule an und dann kommen wieder andere Zeiten. Den Wandlungen der Zeit gegenüber darf man nicht klein- nrütig und kleingläubig, gegenüberstehen. Hier handelt es sich! nM eine Bewegung, der wir mit keinem 'Gesetz und keiner Organisation eine andere Richtung anweisen können. Wir dürfen nicht ZN ängstlich sein, denn alles tragt wieder seine Korrektur in sich selbst. Nur das Vertrauen zur Wahrheit wird auch hier immer wieder Heilung schaffen. (Bravo.) Ich zweifle nicht, daß wir Männer finden, wie sie nach der Resolution des Fürsten von Windifchk-Grätz Dr die Schule gefordert werden.

Darauf wurde der Art. 81 (Bezirksschjulauffichi) Und die dazu von der Kommission beschlossene Resolution an­genommen, Einstimmig wurde sodann der Resolution des Fürsten von Windisch-Grätz zugestimmt.

Hier wird abgebrochen. 'Die Mitglieder begeben sich zur gtzmeinschsftlichen Sitzung in den Halb- rnoudsaal.

'Darauf wird di« Beratung bei Ar t. 8 4 wieder aus­genommen. Dieser Artikel, welcher von dein Oberanf- sichtsvecht der Oberkirchenbehvrden hinsichtlich, des Reli­gionsunterrichts handelt, hatte das andere Hans ge­strichen. Die Kommission beantragt Wiederher­stellung des Regierungsent Wurfs. Knltmini- ster (von Fleischhauer «Märt die Wiederherstellung des vom anderen Hanse durch eine Zufallsmehrheit gestri­chenen Artikels als die ooaäitio sine gua uon für das Zustandekommen des Gesetzes. Was die Resolution zu Art. 84 betrifft, so habe die Kirche erklärt, von dem Visitationsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen. Er hege die Zuversicht, daß diese Zusage nicht zurückgezogen wird. Präsident Dr. v. Sandberger gM die Zu­stimmung zu dem Verzicht, betont aber das ausschließliche Bisitatlionsrecht der Kirche, das nicht von staatlicherSeite geregelt werden könne. Art. 84 sowie die übrigen Ar­tikel wurden nach den Anträgen der Kommission angenommen. Nächste Sitzung:, Freitag Vormittag 10 Uhr. Etatsberatung.

* * *

Zur parlamentarischen Lage.

Wie man in parlamentarischen Kreisen hört, wird die Vertagung des Landtages erst am 21. August erfolgen. Es ist beabsichtigt, die Bolksschulnovelle, die gestern in der

Ersten Kammer zu Ende beraten worden ist und nunmehr sofort der Volksschulkommission der Zweiten Kammer über­wiesen wird, auch" im Plenum noch zu erledigen. Außer­dem soll über die Frage der Steuererhöhung und der Reichsfinanzreform noch eine größere Debatte stattfinden. Schließlich will man sich auch noch ülur einige Anträge der volkswirtschaftlichen Kommission zu Eisenbahneinga­ben und über die Revision der Geschäftsordnung der Zwei­ten Kammer schlüssig machen.

Aus Württemberg.

Dirnstnachrichtr«.

Die Eisenbahnbetriebsinspektion Sigmaringen wird auf 1. September ds. IS. aufgehoben und der Eisenbahnbetriebsinspektor Th um a in Sigmaringen auf den bezeichnet«» Zeitpunkt aus dienstlichen Gründen nach Calw versetzt. Auf die Pfarrei Arnach, Del. Waldsee, wurde Pfarrer Beruh. Krieger in Unterschwarz- ach, desk. Del , patronatisch ernannt und die Lehrerin Ernestine Mayer an der höheren Mädchenschule in Cannstatt in den Ruhestand versetzt.

_ Die Erhöhung der Biersteuer

in Württemberg.

Im Druck erschienen ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend- die Aenderung des Biergesetzes vom 4. Juli 1900. Durch! ReichKgefetz ist die künftige Reineinnahme an Brausteuern uüd Uebergangsabgaben von Bier auf den Kopf der Bevölkerung des Brausteuergebietes zu 2,79545 Mark angenommen. Der Ausgleichung s- betrag Württembergs würde sich hiernach um rund 5 Millionen Mark höher berechnen. Eine solch«! Mehrausgabe kann nach Ansicht der Regierung aus all­gemeinen Staatsmitteln nicht gedeckt weiten. Vielmehr erscheint im Reich eine entsprechende Mehrbelastung des! Biers und zwar mindestens in Höhe der erwähnten Stei­gerung des AnsgleichpngSbetrags geboten. Nach dem! nunniehr vorgeschlagenen Tarif würde die Steuer unter Zugrundelegung eines Höchstsatzes vvn 22 Mark für den Doppelzentner Malz für die ersten 250 Doppelzentner 14,30 Mark, für die folgenden 1250 Doppelzentner 12,60 Mark, für die folgenden 1500 Doppelzentner 19,80 Mark und für den Rest 22 Mark und der Ertrag unter An­nahme eines Verbrauchsrückganges von 10 Proz. rund 12,658 Millionen Mark betragen, was einen Mehrertag von 5/27 Millionen Mark bedeutet.

Heidenheim, 21. IM. Das mit einem Aufwand Mn 350000 Mark erstellte Schlachthaus wird heute eröffnet und dem Betrieb übergeben. Gestern ging eine Einweihungssei-er voraus.

Gerstetten, 21 . Juli. Ter letzthin verstorbene In­haber der Maschienenwerkstätte für Schuhindustrie in Cann­statt, Johannes Albrecht, vermachte der hiesigen Gemeinde durch sietztwillige Verfügung 20000 Mk. für Bildungs­zwecke armer Schüler und gewerbliche Lehrlinge.

Nah und Fern.

Mittwoch nachmittag 3 1/4 Uhr fiel ein 20 Jahre al­tes Dienstmädchen beim Fensterreinigen Mm ersten Stocke eines Hauses in der Bismarckstraße in Stuttgart in­folge Ausrutschens auf den von ihm benützten Schemel in den Garten, schlug mit dem Kopf auf einen Randstein!

und war sofort tot. Donnerstag früh Hi/z Uhr wurde an den Anlagen beim Schwaneuplatz in Berg ein 34 Jahrer /älter Taglöhner Und Witwer mit bluten­dem Kopf am Boden liegend aufgefunden. Ins städt­ische Krankenhaus gebracht, gab der Verletzte cm, er sei von zwei jungen Leuten in den unteren Anlagen vom Rosenstein kommend überfallen, zu Boden geschlagen und seiner Barschaft im Betrag von 40 Mk. beraubt worden. Als mutmaßliche Täter sind vier Personen festgenommen worden.

Bei einem Metzgermeister in der Bachstraße in Stuttgart wurde gestern eing ebrochen. Dem Dieb fielen 1000 Mark in die Hände.

IN Feuerbach beging ein 53 Jahre «Wer Jag­löhner an einem 9jährigen Mädchen ein Sittlichkeitsver­brechen. Er wurde verhaftet.

IN Altdvrf OA. Nürtingen wurde hei einem Wirt eingestiegen. Es wurden mehrere Behältnisse er­brochen, doch fand der Dieb die gesuchte hohe Geldsumme Nicht und mußte mit leeren Händen abziehen, da er das Kleingeld und andere Sachen verschmähte.

In Neuenbürg wurde das zweijährige Töchjter- chen des Güterfnhrknechts Kemps vvn einem Fuhrwerk überfahren,, dessen Räder ihüt über die Brust gin­gen. Der Vater, der -kurz darauf die Unfallstelle pas­sierte, wollte das Kind zum Arzt bringen. Es starb noch ans dem Wege dorthin.

In Berlin stürzte sich die aus Dessau gebürtige Verkäuferin Else Meyer aus dem 3. Stock ihrer Wohnung au fden Bürgersteig, nachdem sie vorher aus ihren aus Leip­zig gebürtigen Bräutigam Franz Stephan einen Revvl- verschuß abgegeben hatte, der jedoch fehlgegangen ist. Die Meyer wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Das Motiv ist anscheinend Eifersucht.

Gerichlssaal.

Stuttgart, 21 . IM. (Strafkammer). Unter Aus­schluß der Oeffenllichkeit wurde gegen eine Köchin, eKre Friseursehefrau und einen Mechaniker wegen Verbrechens gegen das keimende Leben bezw. Beihilfe hierzu verhan­delt. Die Strafkammer verurteilte die Frauen zu zwei Monaten, den Mann zu einem Monat fünfzehn Tage^ Gefängnis.

Ulm, 21 . Juli. Tie Ferien st rafkammer ver­urteilte den Maurermeister K. Haible von Häyingen OA. Münsingcn, der als Vormund seiner Neffen Johann und Benedikt Renner und als deren Bevollmächtigter ihr gesamtes Vermögen im Betrag von 11387 M veruntreute, für sich verwendete und die Rechnungsbelege fälschte, zu zwei Jahren Gefängnis. Etwa die Hälfte des unter­schlagenen Vermögens erhalten die Mündel auf Grund eines abgeschlossenen Vergleichs zurück