mehr Grundeigentümern auf 34 auswärtigen Marlungen. — Die Zahl der Schüler beträgt in Stuttgart 30 200; von diesen besuchen 17 500 die Volksschule, 3300 die Mittelschulen, 2500 die Bürgerschulen, 1400 die Elementarschulen, 3100 die Realschulen, 950 die Gymnasien, 1500 die höheren Töchterschulen. Die Gesamtzahl der Schüler der Fortbildungs- und Frauenarbeitsschulen beträgt 880.
Großingersheim, 10. Dez. Nachdem Schultheiß Mößinger, der seit 1876 unserer Gemeinde vorsteht, aus Gesundheitsrücksichten bis Ende dieses Jahres von seinem Amte zurücktreten wird, hat gestern die Wahl eines neuen Ortsvorstehers stattgefunden. Gewählt wurde Gemeindesekretär Sieber in Bietigheim mit 192 Stimmen. Assistent Fink von der Württ. Sparkasse Stuttgart erhielt 60 Stimmen.
Schramberg, 9. Dez. Wie hier verlautet, soll Re- gierungsassessor Hofmeister in Tuttlingen Regier- ungsschultheiß in Schramberg werden.
Kirchheim u. T., 10. Dez. Unter großer Beteiligung auch von auswärts wurde gestern nachmittag Fabrikant Wilhelm Dannecker beerdigt. Der Verstorbene war lange Jahre Vorstand des Gewerbevereins, auch gehörte er längere Zeit der Handelskammer Reutlingen als Mitglied an. Die im Jahre 1902 hier stattgehabte Bezirksgewerbe-Ausstellung, die in jeder Hinsicht einen gelungenen Verlauf nahm, hat unter seiner Leitung stattgefunden, außerdem hat er im Gewerbeverein segensreich gewirkt; besonders waren es Verkehrsfragen, denen er stets tzine Förderung angedeihen ließ.
Nah und Fern.
Ein schweres Unglück ereignete sich Mittwoch nachmittag in Cannstatt in der Maschinenfabrik Terrot. Der verheiratete Schlosser Heiler wurde von der Tans- mission erfaßt und mehrmals herumgeschleudert, er erlitt so schwere Verletzungen, dqß der Tod sofort eintrat. Ter Verunglücke hinterläßt eine Frau mit drei Kinder.
Aus Zuffenhausen wird gemeldet: Wie sich jetzt, nach Beendigung der Untersuchung herausstellt,' beruht der angebliche Uebersall auf einem hiesigen Bürger beim Feuerbacher Gaswerk auf Erfindung. Der „Beraubte" kante, an den Tatort geführt, den Hergang des Ereignisses nicht mit Sicherheit beschreiben und verwickelte sich in Widersprüche, die die Behörde stutzig machten. Nach eindringlichem Verhör gestand er, sein Geld in Cannstatt durchgebracht und die Verletzungen im Gesicht in der Trunkenheit sich, zugezogen zu haben«. Tie angeblich geraubte Uhr trug er in der Tasche. Wahrscheinlich Mrd die Ssachds für den Betreffenden jetzt ein uns-, angenehmes Nachspiel haben.
In Karlsruhe traf ein nachts vermutet heimkehrender Geschäftsreisender seine Frau im Zimmer des Logisherrn, eines Studenten. Der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, leistete dieser keine Folge. Während der Ehemann die Polizei holte, tötete sich der Student durch einen Schuß in den Kopf.
Im Krankenhause in Gelsenkirchen versuchte die dort zwangsweise untergebrachte 19jährige Josefa Glanz zu entfliehen und wollte sich an zusammengebundenen Betttüchern herunterlassen. Die Tücher rissen und das Mädchen stürzte vom 4. Stock auf das Pflaster, wo es tot liegen blieb.
Ein Mord im Eisenbahnwagen wird aus Trier gemeldet. In einem Abteil des Mittwoch früh 6.40 Uhr von Koblenz in Trier eingetroffenen Persvnenzuges wurde ein jünger Mann, der Trierer Versicherungsagent KurtRegen, erschossen auf- gesunden. Die Umstände deuten auf Mord hin. Der Wagen wurde in Trier ausrangiert. Der Mord wurde in einem Abteil 2. Klasse begangen und muß kurz vor Trier geschehen sein, Herrn der Körper des Toten hatte bei seiner Auffindung noch die volle Lebenswärme. Der mutmaßliche Mörder und der Ermordete hatten den Zug in Koblenz gemeinsam bestiegen. Sie waren beide elegant gekleidet und schienen miteinander befreundet zu sein. Ms der Zug in Trier kaum gehalten hatte, enteilte ihm ein junger Mann, der nach der Beschreibung der Begleiter des Ermordeten gewesen ist, und entfernte sich nach der Stadt zu. «seine Personalien konnten bisher nicht festgestellt werden. Der Kopf des Ermordeten weist, 2 Schußwunden auf. Die Schußkanäle verlaufen von hinten nach vorn. Bei der Leiche wurden 2 Patronen gefunden.
Nach einer späteren Meldung aus Trier wurde als mutmaßlicher Mörder der dortige Stadtbautechniker Franz Jakob' Maagh verhaftet. Der Ermordete und der Verhaftete waren seit Jahren befreundet. Maagh leugnet die Tat und gibt an, Regen habe durch Selbstmord geendet. Bei der Leiche wurden Uhr und Kette, sowie 6 M in bar gefunden.
Gerichrssaal.
Stuttgart, 9. Dez. Ein Nachspiel zu der bekannten Buchener Kindsentführung kam heute vor dem Schöffengericht zum Austrag. Professor Fertig dar am 30. August auf die telegraphische Nachricht, daß feine Frau und die Detektive, die ihm sein Kind gewaltsamer Weise entführt hatten, hier festgenommen seien, nachts zwölf Uhr in Begleitung des Hauptlehrers Rudolf-Pforzheim hierher geeilt, erhielt in der Nacht auf dem Stadtpolizeiamt die Mitteilung, daß seine Frau und die Detektive festgenommen seien. Gleichwohl sah er am andern Morgen, wie seine Frau mit einem Begleiter und dem Kind sich ins Telegraphenamt an der Fürstenstraße degab. Rudolf suchte nach einem Schutzmann, als ein solcher nahte, bemerke Professor Fertig, daß seine Frau dit ihrem Begleiter im Begriff waren, sich wieder aus Telegraphenamt zu entfernen. Er stürzte in der Furcht, sie könnten mit dem Kind entweichen, in den Raum, >W die Helephonzellen sich befinden und hielt sei- Frau sowie deren Begleiter, einem Fahnder, den er sür einen Detektiv des Argusinstituts hielt, den Revol- dsr vor die Brust und schrie 'Räuber. Der Schutzmann Elite von hinten her und entriß dem Angeklagten den Re
volver. Fertig und seine Frau wurden dann auf die Polizeiwache gebracht. Wegen dieser beiden Bedrohungen, sowie wegen des Auflaufs wurde Anklage wegen Bedrohung und groben Unfugs erhoben. Der Staatsanwalt beantragte 20 Mark Geldstrafe evtl. 4 Tage Haft. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bopp-Mosbach, wies in geschickter Weise auf die psychologischen Momente hin. In seiner Vaterliebe habe er nicht anders handeln können, zumal er das Kind, das ihm rechtskräftig zugesprochen war, seiner geschiedenen Frau nicht überlassen konnte und er sich eines Revolvers bedienen mußte, weil er wußte, daß seine Gegner ebenfalls bewaffnet seien. Auf Grund der Ehescheidungsatten legte der Verteidiger dar, daß Frau Fertig ihren Mann absichtlich gereizt, um einen Ehescheidungsgrund zu bekommen, daß sie das Kind vernachlässigt, sogar als es an den Masern darniederlag, dem Kindsmädchen überließ und mit einem Studenten das Radeln lernte. Das Urteil lautete auf 10 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten.
Gchönheitsabende i« Paris.
^ In Stuttgart wie auch in Berlin sind bekanntlich die sogenannten „Schönheitsabende" verboten worden. Wer in Paris ist ein findiger Gastwirt, der Direktor hes Pegalle-Restaurants, auf den Einfall gekommen, in seinem Lokal solche Schönheitsabende zu veranstalten. Er organisierte Diners, bei denen das Couvert ohne Wein 20 Franken kostete. Für dieses schwere Geld konnten sich die Gäste an der unverhüllten Frauenpracht erfreuen. Denn auf einem Podium produzierten sich während der Mahlzeit acht junge Damen als griechische Tänzerinnen. Aber die Polizei fand diese „Schaustellungen" nicht ganz moralisch und die Staatsanwaltschaft erhob An- ttage. Der Prozeß, der dieser Tage vor dem Pariser Zuchtpolizeigericht verhandelt wurde, gestaltete sich sehr interessant. Die als Zeugen geladenen Gäste des Restaurants, fast nur ältere Herren, die in Amt und Würden stehen, erklärten ausdrücklich, daß sie in diesen Darbietungen durchaus nichts Unsittliches gesehen .hätten. Ihre Freude an den jungen Damen wäre lediglich ästhetisch gewesen. Wer die Richter waren der Ansicht, daß der Restaurateur keine künstlerischen Ziele verfolgt, daß er auf weit gröbere Instinkte seiner Getreuen spekuliert habe. Infolgedessen wurde der Gastwirt zu einem Monat Gefängnis und 200 Franken Geldstrafe verurteilt. Auch jede der „Mänaden", hat fünf Franken Strafe wegen Ungebühr zu zahlen.
Vereinswesen.
Vereine, welche dem Bürgerl. Gesetzbuch unterstehen sind solche, welche soziale, politische, geistige, sittliche, religiöse und ähnliche Zwecke verfolgen, kurz: Vereine mit idealen Tendenzen. Man trifft solche Vereine überall z. B. als literarische Vereine, Gesangvereine, Radfahrvereine, Lotteriegesellschaften, Kegelklubs, Studentenverbindungen u. s. w. alles Personenvereinigungen, deren Zweck nicht direkt auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Diese Vereine unterscheiden sich wieder in „rechtsfähige" d. h. solche, die durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister eingetragen sind (eingetragene Vereine) und „nicht rechtsfähige". Tie ersten behandelt das B. G. B. in ZZ 55 ff., während Z 54 von letzteren nur sagt:
„Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem «Rechtsgeschäfte, das im Namen eines solchen Vereins einem Tritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln Mehrere, so hasten sie als Gesamtschuldner; da die größte Mehrzahl der Vereine aber „nicht rechtsfähige" sind, dürfte es interessieren ihre Rechtslage kennen zu lernen. Für sie gilt folgendes:
Jedes Mitglied hat in Ermangelung einer anderen Vereinbarung gleiche Beiträge zu leisten. Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrages ist ein Mitglied nicht verpflichtet, ebenso wenig zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage. Wenn nach den Satzungen oder Statuten nichts anderes bestimmt ist, so bedarf jeder Beschluß über ein in Frage stehendes Geschäft der Zustimmung aller Gesellschafter. Die Führung aller Geschäfte steht den Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftlich zu, es fei denn, daß dieselben einem Mitglieds oder mehreren (Vorstand) übertragen ist. Tie Geschäftsführung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit durch einstimmigen Beschluß entzogen werden. Selbstredend können die Satzungen dies anders regeln. Dritten gegenüber werden die andern Vereinsmitgliedern durch den Vorstand bzw. Geschäftsführer vertreten. Jedes Mitglied kannn sich, wenn dies nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen ist, zu jeder Zeit von den Angelegenheiten; des Vereins persönlich unterrichten. Unter derselben Voraussetzung mangelnder gegenteiliger Vereinbarug kann ein Mitglied seinen Anteil am Vereinsvermögen nur bei Auflösung des Vereins verlangen, diese Auflösung aber jederzeit durch Kündigung zu Wege bringen. Auch jeder Gläubiger eines Mitgliedes, der ein rechtskräftiges Urteil hat, kann den Verein kündigen. Durch den Tod eines Mitgliedes wird der Verein aufgelöst, wenn die Satzungen nicht etwa anderes bestimmen, ebenso durch Konkurseröffnung über das Vermögen eines Mitgliedes. Scheidet ein Mitglied aus dem Vereine aus, was durch die Statuten für zulässig erklärt werden kann, so nimmt es am Vereinsvermögen und am Verluste teil, jenachdem die Lage des Vereins bei seinem Ausscheiden sich befindet. Aus Vorstehendem ersieht man also, daß es stick alle „nicht rechtsfähigen" Vereine außerordentlich wichtig ist, genaue Vereinssatzungen aufzustellen, in denen die besprochenen Verhältnisse.geregelt sind. Aeußerst wichtig für alle solche Vereine ist aber die Bestimmung,! daß aus einem Rechtsgeschäfte, welches im Namen des Vereins mit einem Tritten geschlossen worden ist, der Handelnde „persönlich" haftet. Hierin liegt ein wirksamer und bedeutender Schutz der Handwerker und Lieferanten. Sie können nicht nur den Verein als solchen verklagen, sondern jeden Besteller außerdem persönlich und dieser kann sich nicht durch die Einrede schützen, daß er nicht für sich, sondern für den Verein bestellt habe. Muß! nun ein solcher Verein verklagt werden, so sei zum Schlüsse
bemerkt, daß inan denselben unter seinem Namen verklagen kann; der Vorstand vertritt den Verein im Prozesse und die Zustellungen geschehen an den Vorsteher. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so genügt die Zustellung an „eine" derselben.
Vermischtes.
Etwas vom schlechten Wein.
Guter Wein ist zu allen Zeiten recht bekannt gewesen — schlechter nicht minder. Nur daß jener allgemein geschätzt und beliebt, dieser allgemein bespöttelt und unbeliebt war. Mer es! ist- 'noch eins) was sie usntckv-t scheidet: jenem sind die Namen nach den Orten seines Wachstums gegeben; diesem hat sie der Volkswitz geschaffen. Wenn man will, mit einer Ausnahme) der des Treimünnerweins: das ist eine volksmäßige Entstellung des aus Tramin (Nsrinono) bei Bozen stammenden Traminer, der später auch am Rhein und sogar an der Saale angepflanzt wurde. Von Haus aus ist er eine der edelsten Weine, nicht zum wenigsten hinsichtlich des Wohlgeschmacks seiner Traube. Wie hätte man ihm auch sonst im 16. Jahrhundert den lieblichen Namen „Trauminerwein" geben können! Daß dabei auch die rötliche Farbe seiner Beere «(rot die Farbe der Liebe) mitgespielt hat, ist natürlich. Er reift etwas spät, wird daher in kälteren Gegenden häufig überhaupt nicht völlig reif und ist nach seiner Kelterung dann allerdings bisweilen so, daß drei Männer dazu gehören, ihn zu, trinken; einer, der eingießt, einer, der trinkt, und einer,, der den Trinkenden halten muß, „damit er ihn bringe zur Gurgel hinein." Schlimmer noch ist der Apostelwein,, bei dem ihrer zwölf an einem Keinen Seidel! zu trinken haben. Der Apostelwein eröffnet dm Reigen der Sammelnamen. denn das sind diese „Kinder des Volks- Witzes" alle. Ihm stellt sich würdig zur Seite der so bezeichnende Rachenputzer, von dem man sagt, daß, wer mit ihm schlafen gehe, sich des Nachts Wecken lassen müsse, damit er sich umkehre: denn sonst würde ihm der Ra- Putzer ein Loch! in den Magen fressen . In Sipplingens am Bodensee wird zu diesem Zweck nachts 12 Uhr geläutet; dann dreshen sich die Leute auf die anders Seite, ebenfalls damit ihnen der Wein kein Lochs in den Magen fresse. Andererseits wird ihm auch eine, zusammenziehende Kraft zugeschrieben, und nicht nur hinsichtlich der Löcher in den Strümpfen: ein Tropfen auf die Fahne zieht das ganze Bataillon zusammen! Nebenbei vermag er bekanntlich dem Menschenkinde, das ihn genießt, die Stiesel auszuziehen. Auf das Saure geht natürlich auch der bekannte Sammelname Surius. Sehr landläufig für schlechten Wein ist die Bezeichnung Krätzer, der den ebenfalls dem Volkswitz angehörigen, in Anlehnung an Johannisberger geschaffenen „Kratzenberger" seinen Ahnherrn nennen darf. Nach einem Volksdichteck des 17. Jahrhunderts (Melander) soll seine Wiege bei Kassel gestanden haben. Goethe hat es sogar über sich vermocht, von ihm zu singen, freilich in Worein der Ablehnung :
Trinke nur vom besten Wein:
Doppelt wärest Du ein Ketzer
In Verdammnis um den Krätzer.
Znm Schluß : es gibt Volkswitz und sogenannten Gelehrtenwitz, der im Grunde auch nichts anderes ist. Auch dieser hat sich des schlechten (sauren) Weines bemächtigt. Er ennt ihn laeriinus kstri (Tränen des Petrus), denn Petrus ging bekanntlich, hinaus und weinete bitterlich! Wenn der Wesin selbst nicht) die Stiefel auszögej dev Witz würde es können. Als „Milderungsgrnnd" muß freilich angeführt werden, daß er auf Grund der „laerinms Okristi", des süßen, am Vesuv wachsenden Weines, entstanden ist. Indessen: mildernde Umstände können die Schuld zwar verringern, aber — Schuld bleibt sie doch!
Die patentierte« Manschettenknöpfe des Kronprinzen.
Aus Pforzheim wird geschrieben: Durch die Zeitungen ging die Meldung, daß zwei Pforzheim er Firmengegen das Mansch ettenknopfpatent des! deutschen Kronprinzen beim kaiserlichen Patentamt ,in Berlin Einspruch erhoben hätten. Diese Meldung entspricht den Tatsachen in dieser Form nicht. Die Sache liegt so, daß einige der bedeutendsten Knopffabriken der Pforzheimer Bijouterieindustrie der Frage nähergetreten sind, ob sie gegen die Patenterteilung Einsprachen r- heben sollen. Zu dieser gemeinsamen Beratung wurde auch ein Patentanwalt beigezogen, aber eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Es scheint jedoch eine bedeutende Fabrik gar nicht abgeneigt, die Einsprache zu erheben. Sie würde sie damit begründen, daß die in dem Manschettenknopfpatent des Kronprinzen zur Verwendung gelangenden einzelnen Teile alle schon längst bekannt sind und in der Knopfbranche verschiedentlich! angewendet werden. Allerdings ist die lose Zusammensetzung, wie sie der Kronprinz vorschlägt, neu; allein di^e Zusammensetzung ist so unpraktisch und nach dem Urteil der gewiegtesten Fachleute geschäftlich so wenig zu verwerten, daß wohl die Fabrikanten die Einsprache fallen lassen, well sie die ganze Angelegenheit als viel zu nebensächlich ansehen. Daß der Knebelknopf überhaupt zum Patent zugelassen wird, findet in Fachkreisen eine einhellige Verurteilung.
— Münder der Tiecktvelt. GHllse in eine« Menagerie: „Herr, es regnet." Besitzer: „Um GotteL» wlllen, lausen Sie schnell und holen Sie das Zebra rein!"
— Abernatürlich! Galanteriewarenhändler (zum neuen Kommis): „Jetzt kommt Professor Zikkel, das ist unser bester Kunde — der kauft einen Schirm und läßk ihn gleich bei uns stehen!"
Handel und Volkswirtschaft.
Gtnttgart, 9 De?. Der heutigen Ledeemesse io der Ge« »eibeholle waren e!ws 600 Ztr. zugrsührt. Dn Vellaus de» Ge» schickt» ist beNiedigend. Im einzelnen stellten sich die Preis« per Pid.: Sohlleder M. 1.--0—I.VO, Wildvacheleder >.- l 10, Wiltoberleder I» 1 2W ldoberleder II» 1.70 2.—, Schmalleder 1.90 2 SO, Kalbleder L.87—9 2 .