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k. Fortsetzung und Schluß des Berichts über den Vortrag Scheck- und Postfcheckverkehr:
Rückzahlungen: Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage von 100 Mark übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen jederzeit verfügen, und zwar durch Ueberwrisung auf ein anderes Postscheckkonto und mittels Schecks. Die Formulare zu Ueberweisungen von Beträgen auf ein anderes Konto bei demselben oder einem anderen Postscheckamte werden in Blattform (zur Versendung in Briefen) oder in Postkartenform (Giropost, karten, zur offenen Versendung) ausgegeben und den Kontoinhabern vom Postscheckamt unentgeltlich geliefert. Bei Benutzung der Blattsorm können die Ueberweisungen auf jeden beliebigen Betrag, der innerhalb des verfügbaren Guthabens gelegen ist, also auch auf Beträge von mehr als 10 000 Mark, ausgestellt werden. Es ist auch gestattet, daß Gutschriften für mehrere Empfänger in einer Ueber- weisung zusammengefaßt werden. In diesem Falle ist der Ueberweisung ein vom Kontoinhaber zu unterschreibendes Verzeichnis beizufügen. Die Schlußsumme des Verzeichnisses muß mit dem auf dem Ueberweisungsformular angegebenen Betrag übereinstimmen Der Höchstbetrag einer Giropostkarte ist auf 1000 Mark festgesetzt. Der Aussteller hat die Ueberweisung an das Postamt zu senden, bei dem sein Konto geführt wird. Die Scheckformulare werden den Kontoinhabern vom Postscheckamt in Heften von 50 Stück zum Preise von 50 Pfg für das Heft geliefert. Der Höchst- betrag eines Schecks ist auf 10 000 Mark festgesetzt. Der Scheck ist stets bei dem Postscheckamt einzureichen, welches das Konto des Scheckausstellers führt. Der Betrag eines Schecks wird von der Kasse des Postscheckamts oder durch Vermittlung einer Postanstalt bar ausgezahlt. Hat der im Scheck bezeichnet« Zahlungsempfänger selbst ein Konto bei demselben oder einem andern Postscheckamts, so wird der Betrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben, tvenn nicht die Barzahlung ausdrücklich verlangt wird. Sofern der Betrag eines Schecks 800 Mark nicht übersteigt, kann das Geld an den Zahlungsempfänger telegraphisch übermittelt werden. An Gebühren wird erhoben: bei Barzahlungen mittels Zahlkarte für je 500 Mark oder einen Teil dieser Summe 5 Pfg.; für jede Barrückzahlung durch die Kasse des Postscheckamts oder durch Vermittlung einer Postanstalt: eine feste Gebühr von 5 Pfg., außerdem ein Zehntel vom Tausend des auszuzahlenden Betrags (Steiger- ungsgebühr); für jede Uebertragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 Pf. Zur Zahlung ersterer Gebühr ist der Zahlungsempfänger, zur Zahlung der beiden letzten Gebühren der Kontoinhaber verpflichtet, von dessen Konto die Abschreibung erfolgt. Erheischt der Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen, so wird außer den oben aufgeführten Gebühren für jede
weitere Buchung eine Zuschlagegebühr von 7 Pfg. erhoben. Von der in Aussicht genommenen Zuschlagegebühr werden also alle Kontoinhaber, aus deren Konto werktäglich rund zwei Buchungen erfolgen, befreit bleiben, so daß von dieser Maßnahme alle mittleren Geschäftsleute, Handwerker usw, auf die bei Regelung des Post-Ueberweisungs- und Scheckverfahrens in erster Linie Rücksicht zu nehmen ist, nicht betroffen werden. Die Sendungen der Postscheckämter und der Postanstalten an die Kontoinhaber, sowie die Sendungen zwischen den Postscheckämtern und zwischen diesen und den Postanstalten werden im Postscheckverkehr als Dienstsache portofrei befördert.
L Mmscdau.
In wenigen Tagen wird die Uhr des Jahres uns die zwölfte Stunde künden. Der November ging dahin, vorüber sind seine ernsten Tage: Allerseelen, Totenfest, und hinein gehts nun in den lichtvollen Advent und Wnhnachts- mond. Er wird unser Sinnen etwas ablenken von dem Ernst der Zeit, der sich auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens widerspiegelt. Er darf uns diesen Ernst aber nicht vergessen machen. Schwere Tage waren's, die nun hinter uns liegen, Tage, in denen das seit vielen Jahren im Volke herrschende Unbehagen mit dem, was man den „neuen Kurs" nennt, mit elementarer Gewalt zum Ausbruch kam, und das in dem offenen ehrlichen Verlangen deutscher Reichsangehöriger gipfelte, andere Bahnen einzuschlagen, damit der Zwiespalt zwischen Kaiser und Nation nicht noch größer werde. Fürst Blilow und Kaiser Wilhelm haben in ernster Stunde sich deswegen Aug' in Aug' gestanden. Die Krisis ist beseitigt, das kaiserliche Zugeständnis aber wird allgemein als ungenügend befunden und man setzt seine Hoffnungen auf die Zukunft. Möge sie uns Kaiser und Volk wieder zusammenbringen, damit letzteres mit neuer Kraft und neuem Vertrauen werter mithelse in der Arbeit um das Wohl des deutschen Vaterlandes. Die hundertjährige Gedenkfeier der Städtdordnung (am 19. Nov. l. Js.) hat uns erneut vor Augen geführt, welche Kraft und welche Arbeitsfreudigkeit im Volke steckt, wenn es mitzuschaffen heißt an den großen Werken für die Allgemeinheit. Die Erfüllung solcher bürgerlichen Pflichten aber setzt auch Rechte voraus, und diese im Sinne des großen Staatsmannes Stein, des Gründers der Städteordnung, zu erhalten und zu erweitern muß das Bestreben aller Volksfreunde sein. Möge man dessen an den betr. maßgebenden Stellen gerade jetzt gedenken, wo man im Reichstage sich mit der Reichsfinanzreform, d. h. mit den von der Regierung vorgelegten, in das volkswirtschaftliche Leben tief einschneidenden neuen Steuerentwürfen beschäftigt. Steuern müssen sein, und weise Sparsamkeit, wie sie Fürst Bülow gepriesen, ist eine schöne Sache, nur soll
man die Steuern gerecht verteilen und nicht immer und immer wieder auf die notwendigsten Bedürfnisse des Lebens legen, und anderseits muß die Sparsamkeit nicht nur von den unteren Volksschichten, sondern auch von allen anderen Kreisen verlangt und aasgeübt werden.
Die Erwählten des Volkes haben im Reichstage die erste Lesung der Sydow'schen Reichsfinanzreform beendet. Nicht mehr und nicht weniger als 500 Millionen Mark neue Steuern sollen aufgebracht werden, um dem Reiche aus der Klemme zu helfen. Alle Achtung, soviel haben wir und unsere Leser noch nie auf einem Brette gesehen, und obs Herr Sydow sehen wird, dürfte ebenfalls fraglich sein. Man meint, 300 Millionen und weniger tätens auch, umsomehr, als schon jetzt auf den Kopf der Bevölkerung 54 Mk. an direkten und indirekten Reichsabgabsn kommen. Gas und Elektrizität, Tabak, Bier, Wein, Nachlässe und Zeitungsanzeigen sollen bluten. Und das alles soll nach dem Ausspruche des wohlbestallten pommerschen Fideikommißbesitzers Freiherrn von Gamp in weiten Kreisen eine „günstige" Aufnahme gefunden haben. Mag sein, wenn dieser Herr vielleicht die Kreise meint, die ihm nahestehen und die gerne immer alles, was verlangt wird, und noch mehr bewilligen, wenn andere die Lasten tragen sollen. Beileibe, nur nicht sie selber. Die erste Lesung wird denn auch Herrn Sydow durchaus nicht befriedigt haben, fast alle Parteien haben ihm den Standpunkt klar gemacht. Nun hat die 28gliedrige Kommission, welcher der ganze Reformplan überwiesen wurde, das Wort, und andere Sachen stehen wieder auf der Tagesordnung. Im bunten Durcheinander jagen sie sich im Jn- und Ausland und geben den Politikern und Journalisten Stoff in Hülle und Fülle. Dazwischen Sensationen der verschiedensten Art und in kurzen Pausen gleich Blitzschlägen aus heiterem Himmel schwere Katastrophen. Ein Unglück kommt selten allein, sagt ein altes Sprichwort. Und in der Tat scheint das wahr zu sein. Noch ist das große Unglück auf roter Erde in aller Munde, sind die Leichen der unglücklichen Bergleute der Zeche Radbod nicht geborgen, und schon wieder meldet der Draht eine Grubsnexplosion. Diesmal ist der Schauplatz auf amerikanischem Boden und auch hier haben 300 brave Bergleute ihr Leben lassen müssen. Und damit nicht genug. Auf hoher See geriet der Dampfer „Sardonia" rn Brand, gerieten zwei japanische Dampfer zusammen. 100 Tote dort, 700 hier. Wahrlich, der verflossene November hatte sich viel vorgenommen und die einzelnen Teile seines Programms waren ernster, unfreundlicher Art, möge der Weihnachtsmond Dezember in anderen Geleisen gehen und der Menschheit Friede und Freude bescheeren allüberall.
Druck and Verlag der Bernd, iöofmannichen Buchdruckern in Wildbab Berantw. Redakteur E. Reinhards. daselbst
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des Tags der Bürgerausschußwahl.
I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres aus dem Bürgerausschuß und sind durch eine neue Wahl auf 4 Jahre zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar, die Herren
1. Kuch Karl, Zimmermeister,
2. Riexmger Hermann, Messerschmied,
3. Pfau Karl, Sattlermeister,
4. Rothfuß Friedrich, Schreinermeister,
5. Schwerdtle, Kar., Schlossermeister,
6. Pfeiffer Wilhelm, Wagnermeister, (am 7. Januar 1908 auf sein Ansuchen von seinem Amt als Bürger- ausschuß-Mitgl. enthoben)
Vor dem Eintritt des ordentlichen Wahltags sind aus dem Bürgerausschuß ausgeschieden und für den noch übrigen Teil ihrer Amts- zeit durch eine Ergänzungswahl zu ersetzen, folgende Mitglieder:
?. Treiber Christof, Privatier,
8. Schund Christian, Zimmermeister.
II. Es find daher 8 Mitglieder neu z« wählen. Die Wahl findet nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der dazu erlassenen Vollzugsverfügung statt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben.
Als auf kürzere Amtsdauer gewählt (als Ergänzungsmitglieder) gelten die mit den niedersten Stimmenzahlen Gewählten.
1>1 Die Wahl selbst wird am
Montag, den S1. Dezember, l. Js.
auf dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen.
Die Wahlhandlung beginnt nachmittags 2 Uhr und wrrd nachmittags 8 Uhr geschloffen. Nach dem für den Schluß der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, welche im Wahlraum bereits anwesend sind.
Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten vollzogen. Nur derjenige ist zur Wahl zugelaffen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Auf jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Bürgerausschusses zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungültig. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.
Wildbad, den 7. Dezember 1908.
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