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L Der Scheck- und Postscheckverkehr. Wie an-
gekündigl, hielt Herr Oberpostsekrelär Kübel, veranlaßt von der hiesigen Liberalen Vereinigung, am Montag einen ca. 2stündigen, sehr interessanten und belehrenden Vortrag über das Thema „Der Scheckverkehr im Allgemeinen und der Postscheckveckehr im Besonderen". Der Vortragende löste seine schwierige Aufgabe mit großer Sicherheit. Wir unterlassen — Raummangels wegen — die langwierige Einleitung, die die Entstehung des Schecks behandelt und geben nur die für die Praxis in Betracht kommenden wichtigsten Details wieder: Um allen Interessenten einen billigen und bequemen Weg für die Ausgleichung kleiner Zahlungen zu verschaffen, wird am 1. Januar 1909 der Post-Ueber- weisungs- und Scheckverkehr ins Leben treten. Welche Vorteile das Postscheckverfahren bietet, wird durch die Erfahrung erwiesen, die in Oesterreich, wo der Postscheckoerkehr vor 25 Jahren eingeführt ist, und in neuerer Zeit in der Schweiz gemacht worden sind. In Oesterreich belief sich die Zahl der Postscheckkonten Ende 1907 auf 79 711. Von den Kontoinhabern haben 2750 ihren Wohnsitz im Auslande, darunter 1156 in Deutschland. Der Umsatz im Scheckverkehr hat sich im Jahre 1907 auf 21 588 Millionen Kronen belaufen, die sich zusammensetzen: aus den Einlagen im Gesamtbeträge von 10 780 Will- Kronen und aus den Rückzahlungen und Ueberweisungen im Gesamtbetrags von 10 804 Mill. Kronen. Von den Einlagen und Rückzahlungen wurde durch Ueberschreibung von einem Postscheckkonto auf ein anderes — ohne Inanspruchnahme von Barmitteln— gebucht je 4 929 Mill Kronen, zusammen 9858 Millionen Kronen oder 45,6 °/o des Gesamtumsatzes. Das Gesaml- guthaben der Scheckkontoinhaber stellte sich Ende 1907 ans 368 Mill. Kronen. In der Schweiz ist der Post-Scheck s und Girodienst am 1. Januar 1906 eingeführt worden. Der Erfolg, den diese Einrichtung gehabt hat, ist als recht günstig zu bezeichnen.
Das am 1. Januar 1909 im Reichs-Postgebiete sowie gleichzeitig in Bayern und in Württemberg zur Einführung kommende Postscheckverfahren wird nach folgenden Grundsätzen geregelt werden : Die Reichspostverwaltung wird neun Postscheckämter, die Kgl. Bayerische Postverwaltung drei Postscheckämter und die Kgl. Württembergische Postverwaltung wird ein Postscheckamt in Stuttgart einrichten. Zur Teilnahme am Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehrs wird jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zugelasfen. Der Antrag kann bei einem Post- scheckamt oder einer Postanstalt gestellt werden. Auf jedes Konto muß eine Stammeinlage von 100 Mark eingezahlt werden. Einzahlungen auf ein Konto können bewirkt werden: mittels Zahlkarte bei jeder Postanstalt und bei jedem Postscheckamt, mittels Postanweisung bei jeder Pvst- anstalt, mittels Ueberweisung von einem andern Postscheckkonto. Mittels Zahlkarte können sowohl vom Kontoinhaber als auch von jeder andern Person Geldbeträge auf ein Postscheckkonto eingezahlt werden. Der Höchstbetrag einer Zahlkarte ist auf 10 000 Mark festgesetzt. Die Formulare kan der Hand gedruckter Vorlagen, dis jedem der zahlreich anwesenden Hörer verteilt wurden, erläuterte der Referent die einzelnen Formulare) zu Zahlkarten werden von den Postscheckämtern zum Preise von 25 Pf. für je 50 Stück an die Kontoinhaber verabfolgt. Einzelne Formulars werden am Schalter der Postanstalten an das Publikum unentgeltlich abgegeben. Jeder Kontoinhaber kann bei der Postanstalt, durch die er seine Postsendungen erhält, den Antrag stellen, daß die für ihn eingehenden Postanweisungen seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden. In einem solchen Falle überweist die Postanktalt den Betrag der für den Kontoinhaber eiggegangenen Postanweisungen täglich an das Postscheckamt zur Gutschrift, während die Abschnitte der Postanweisungen dem Kontoinhaber übersandt werden Für die Uebersendung der Abschnitte der Postanweisungen wird keine Gebühr erhoben. Die für Kontoinhaber von anderen
Kontoinhabern desselben oder eines anderen Postscheckamts angewiesenen Beträge werden dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. (F. f.)
* Betr. der Enztal-Sperre wird der Neckar-Zeitung geschrieben: Die Frage der Wasserversorgung von Groß- Stuttgart ist bekanntlich eine der bedeutsamsten Ausgaben, mit der sich die Stadtverwaltung demnächst zu beschäftigen haben wird Das Jllertalprojekt hat nach wie vor geringe Aussicht, verwirklicht zu werden; schon der außerordentliche Kostenaufwand, den die Ausführung dieses Projekts verursachen wird, nämlich 25 Millionen Mark, läßt es erklärlich erscheinen, daß die Stadtverwaltung an dieses Projekt erst dann herantreten wird, wenn sich der Ausführung der Schwarzwaldprojekte unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstellen sollten. Hinsichtlich des Enztal-Wafferversor- gungs-Projektes, das etwa 12 Millionen Mark Kostenaufwand erfordern würde, hat die Regierung bekanntlich den strikten Nachweis verlangt, daß bei Ausführung dieses Projektes die Quellen in Wildbad in keiner Weise berührt werden. Eine Einwirkung auf die dortigen Heilquellen wäre bei dem Projekt nach dem Urteil der Sachverständigen nicht wahrscheinlich. Es soll aber nunmehr, wie uns mitgeteilt wird, ein anderes Schwarzwaldprojett für die Stuttgarter Wasserversorgung ausgearbeitet werden, bei dem es möglich sein soll, den von der Regierung verlangten Nachweis bezüglich der Quellen in Wildbad in vollem Umfange zu erbringen. Der Annahme des Jllertalprojektes stehen namentlich auch Bedenken entgegen, die sich auf die Frage des Wasserzinses beziehen. Bei der Ausführung dieses außerordentlich teueren Projektes, wäre eine wesentliche Erhöhung des Wasserzinses in sichere Aussicht zu nehmen, zumal dieses Projekt auch einen weit größeren Betriebsaufwand notwendig machen würde, als eine Wasserversorgung Stuttgarts vom Schwarzwald aus.
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