Wildbad.
Gründung einer
ScrnitäLs KoLonne
Auf eine an das Kommando des württembergischen freiwilligen Sanitätskorps vom „Roten Kreuz" in obigem Betreff gerichtete Anfrage ist nachstehende Antwort eingelaufen: ^
... Nach ß 4 Abs. 4 der Satzungen für das Württ. Sanitätskorps sollen die Kolonnen in der Regel aus mindestens 30 Mitgliedern bestehen. Hievon müssen sich ein Drittel im Mobilmachungsfall dem Württ. Landesoerein vom Roten Kreuz zum Dienst im Etappengebiet zur Verfügung stellen und in körperlicher und geistiger Beziehung hiezu geeignet sein. Es kommen hiebei wieder nur solche Leute in Betracht, welche nicht oder nicht mLhr heerespflichtig sind, da die Angehörigen der Reserve und Landwehr l und lt im Mobilmachungsfall zu den Truppenteilen eingezogen werden und in der freiwilligen Krankenpflege nicht verwendet werden können; Landsturmpflichtige dagegen dürfen designiert werden.
Der Württ. Landesverein vom Roten Kreuz erteilt seine Genehmigung zur Errichtung von freiwilligen Sanitätskolonnen in der Regel nur an solchen Orten, an welchen die Einrichtung von Reserve- oder Vereinslazaretten im Mobilmachungsfall vorgesehen ist, oder an Plätzen niit größeren industriellen Unternehmungen. Vereinigungen,welche ohne Genehmigung des Württ. Landesvereins gegründet sind, haben zum Führen des Roten Kreuzes sowie zum Tragen der Uniform des Württ. Sanitätskorps gemäß dem Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätsabzeichens keine Berechtigung.
Denjenigen Kolonnen, welchen die Genehmigung zur Gründung erteilt worden ist, wird seitens des Württ. Landesvereins vom Roten Kreuz die erforderliche Anzahl Tragen, sowie die Unterrichtsbücher zur Verfügung gestellt, während die Kolonnen für die Uniformierung und die übrige Ausrüstung selbst aufzukommen haben.
Zur Beschaffung der notwendigen Uniformen sowie der Ausrüstung für eine Kolonne in der Stärke von etwa 30 Mann ist ein erstmaliger Aufwand von immerhin 1800 bis 2000 Mark erforderlich; außerdem müssen die entsprechenden Mittel zur Unterhaltung und Fortführung der Kolonne sichergestellt sein.
Bei den bis jetzt in Württemberg bestehenden Kolonnen wurden die Mittel zur Errichtung und Fortführung derselben entweder seitens der Stadt oder der Amtskorporation bewilligt, oder durch freiwillige Spenden der Bürgerschaft aufgebracht. Außerdem haben die Kolonnen ebenfalls von der Stadtverwaltung oder der Amtskorporation zur Unterhaltung der Kolonne einen laufenden jährlichen Beitrag bewilligt erhalten.
Sollte unter den dargelegten Bedingungen zur Gründung einer Kolonne in dortiger Stadt Aussicht vorhanden sein, so bittet das Unterzeichnete Kommando um Vorlage eines Berichts über den Stand der Angelegenheit, welcher alsdann dem Württ. Landesverein vom Roten Kreuz zur weiteren Entscheidung vorgelegt wird. Dem Bericht wäre ein Verzeichnis beizufügen über die Anzahl der sich gemeldeten Mitglieder, aus welchem ersichtlich ist, welche Leute sich zum Dienst im Etappengebiet sowie wieviel Mitglieder sich zum Dienst im Heimatsgebiet bereit erklärt haben und hiezu geeignet sind. Das Verzeichnis muß ferner enthalten: Name, Stand und Angabe der Mititärverhältnisfe der Betreff.
Zu jeder weiteren Auskunft ist das Kommando jederzeit gern bereit, auch könnte, wenn die Sache soweit gediehen ist, seitens des Kommandos in einer Versammlung der sich für die Sache des Roten. Kreuzes interessierenden dortigen Herrn ein Vortrag über die Gründung der freiwilligen Sanitätskolonnen, über ihre Tätigkeit etc. in Aussicht gestellt werden.
(Unterschrift)
l?. 8 Aus dem vorerwähnten Bericht muß namentlich auch ersichtlich sein, ob die zur Errichtung und Fortführung einer Sanitäts-Kolonne erforderlichen Mittel vorhanden sind bezw. sichergestellt werden können.
Hienach fragt es sich vor Allem, ob es möglich ist, die zur Errichtung einer Kolonne erforderliche Zahl geeigneter Leute hier zusammenzubringen und ersuche ich hiemit alle diejenigen, die sich als Krankenträger der Sanitäts-Kolonne anschließen wollen, sich bei mir bis zum 8. Dezember ds. Js. zu melden.
Wildbad, den 25. November 1908.
_ Stadtschultherßenamt: Bätzner.
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Wegen des am nächsten
Montag, den so. November 1908
stattfindenden Jahrmarktes ist die König Karlstraße von der Wildmannsbrücke bis zum Bahnhof an diesem Tage für Fuhrwerke
gesperrt!
Wildbad. den 27. November 1908.
Stadtschultheißenamt: Bätzuer.
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ausgeführt von der Feuerwehr-Kapelle (Dir. W. Fuchslocher)
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Wildbad, König Karlflr. 70 Inh. Alma Moosmaun. Wildbad, König Karlstr 70
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