Aus-er Bolksfchulkom«isfi-». "

Tie Volksschulkommission der Zweiten Kammer trat am Donnerstag in die zweite Lesung der Vvlksschulnp- velle rin und erledigte die Beratung des Art. 1, der dis obligatorischen und fakultativen Unterrichtsfächer der Volksschule, die Errichtung von Mittel-- und Hilfsschulen, sowie die Kompetenz der örtlichen Organe dabei regelt. Unter den obligatorischen Unterrichtsfächern führt der Re­gierungsentwurf an letzter Stelle auf:für die Mädchen weibliche Handarbeiten, sofern für letzteren Unterricht Nicht anderweit gesorgt ist." Diese Worte waren bis zur zwei­ten Lesung zurückgestellt worden, nachdem ein Antrag Hildenbrand (Soz.) angenommen worden war, den Herrn Staatsminister zu ersuchen, bis zur zweiten Lesung eine Zusammenstellung vorzulegen über die Zahl der Orte, in denen für den Handarbeitsunterrichtanderweit" gesorgt ist und Wer die Art dieser anderweitigen Fürsorge. Diese Zusammenstellung lag der Kommission gestern vor. Hie- nach ist für die Erteilung des Handarbeitsunterrichts zur Zeit in 72 evangelischen und 33 katholischen Schulorten überhaupt noch nicht gesorgt. Die Einrichtungen, für die Erteilung des Handarbeitsunterrichts find von der Ge­meinde getroffen auf evangelischer Seite in 1270, auf katholischer Seite in 780 Schulorten. Anderweitige Für­sorge Lesteht evangelischerseits in 40 Orten, nämlich Teil­nahme am Unterricht in der katholischen Schule in 27, Teilnahme am Unterricht im Nachbarort in 11 und' Er­teilung durch Privatpersonen in zwei Orten. Kakhvlischer- seits ist die entsprechende Zahl 42 und zwar findet Teil­nahme am Unterricht in der evangelischen Schule in 11, am Unterricht im Nachbarort in 10 und sonstiger Unter­richt (auf Grund von Stiftungen durch Private) in 21 (durch Private in 3 Orten) statt. Nach längerer Beratung wurde ein Antrag des Abg. Hey Mann (Soz.) die Worte ,,sofern für letzteren Unterricht nicht anderweit gesorgt ist" zu streichen, mit 10 gegen 5 Stimmen abgelehrä, weiterhin wurde ein Antrag des Abg. Kübel (D.), an Mtelle dieser Worte zu setzen:sofern für diesen Un­terricht die Gemeinde nicht anderweitig gesorgt hat" Mit 9 gegen 6 Stimmen abgelehnt, ebenso auch der ftlr den Fall der Annahme eines dieser Anträge oder des Regierungs­entwurfs gestellte Antrag des Abg. Rembold-Aalen (Ztr.) beizusügen:von der Teilnahme sind solche Mäd­chen befreit, die den Handarbeitsunterricht anderweit ge­nügend erhalten und dieses Nachweisen". Die Fassung des Regierungsentwurfs ist also unverändert geblieben. Zu demselben Absatz wurde ein Antrag des Abg. Hey­mann, 'im ersten Satz zu sagen:Der Unterricht in den Volksschulen hat nachstehende Gegenstände zu um­fassen: deutsche Spräche mit Lesen und Schreiben, Rech­nen und Raumlehre, Religions- und Sittenlehre usw.", also die Religions- und Sittenlehre bei Auszählung der obligatorischen Unterrichtsfächer von der ersten an die dritte .Stelle zu verweisen, mit 8 gegen 7 Stimmen abge­lehnt, ebenso Mit 11 gegen 4 Stimmen ein Antrag des Abg. v. Gauß, (Vp.), dem Art. 1 folgende weiteren Ab­satz beizufügen:Auf die Mittelschulen finden die Vor­schriften des Bolksschulgesetzes und des Volksschullehrer- gesetzes insoweit entsprechende Anwendung, als nicht durch Beschlüsse der bürgerlichen Kollegien mit Genehmigung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens anderes bestimmt ist." Endlich wurde noch ein Antrag des Abg. Hey mann im letzten Satz, des letzten Absatzes an Stelle der Verweisung aus Art. 8 der Gemeindeordnung den Satz anzusügen:Die Vvllziehbarkeitserklärung dieser Ge- meindefatzung erfolgt durch die Oberschulbehörde" mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen. Ter Art. 1 hat somit durch die Kommissionsbeschlüsse erster und zweiter Lesung folgende Fassung erhalten:

Der AH. 1 des Mt. 2 des Bolksschulgesetzes vom 29. September 1836 wird durch folgende Bestimmung er­setzt : Ter Unterricht in den Volksschulen hat nachstehende Gegenstände zu umfassen: Religions-- und Sittenlehre, Deutsche Sprache mit Schreiben und Lesen, Rechnen und Raumlehre, Geschichte, Erd- und Naturkunde, Singen und Zeichnen, für die Knaben Turnen, für die Mädchen we­nigstens Leibesübungen, ferner weibliche Handarbeit, so­fern für letzteren Unterricht nicht anderweit gesorgt ist. Hiezu tritt in den gehobenen Volksschulen (Mittelschu­len) der Unterricht in einer fremden Sprache. Weitere Lehrfächer können eingeführt werden, insbesondere für die Knaben Handfertigkeitsunterricht, für die Mädchen Tur­nen und Haushaltungskunde. Für Kinder, deren Veran­lagung eine besondere Fürsorge nötig Macht, sollen, wo die Verhältnisse dies gestatten, Hilfsschulen Mit verein­fachten Unterrichtszielen errichtet werden, lieber die Ein­führung weiterer Lehrfächer und deren Verbindlichkeit für die Schüler, sowie über die Errichtung von Mittel- oder Hilfsschulen haben nach Anhörung des Ortsschulrats die zur Verwaltung der örtlichen Angelegenheiten berufe,re Organe unter Mitwirkung des Bürgerausschusses, wo ein solcher besteht, in den Fällen, in denen bürgerliche Ge­meinde und Schulgemeinde nicht zusanrmenfallen, die zur Vertretung der letzteren berufenen Organe zu beschlie­ßen. Die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung der Ober­schulbehörde. Wenn die Verpflichtung zum Besuch weite­rer Lehrfächer als der in Abs. 1 genannten eingeführt wer­den soll, bedarf es der Aufstellung einer Gemeindesatz­ung. Tie Vollziehbarkeitserklärung dieser Gemeindesatz­ung erfolgt durch die Oberschulbehörde."

Zur Frage der Gehaltsaufbesserung der würt- tembergischen Staatsbeamten. Im Hinbick auf die kürzlich stattgefundene Versammlung des Gesamtverbands der württ. Beamtenvereine und die von derselben gefaßten Resolutton, welche wenigstes eine Beseitigung der bestehen­den Unebenheiten und Ungleichheiten im Gehaltstarif tun­lichst schon im kommenden Hauptetat wünscht, ist es von Interesse die Stellung des Kgl. Ministeriums der Auswär­tigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, zu dieser Frage kennen zu lernen, wie sie sich aus der Antwort derselben auf eine Eingabe der Vereinigung der württ. Verkehrs­beamten des mittleren Dienstes ergibt. Darin heißt es u. a.:Zufolge Weisung des Kgl. Ministeriums der aus­wärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung vom 5. ds. Mts. ist der Vereinigung der württembergischen Verkehrsbeamten des mittleren Dienstes zu eröffnen, daß hienach auch für

das Verkehrsdepartement endgültig davon abgesehen sei, in den Etatsentwurf für 1909 10 For­derungen einjustellen, die eine Aenderung oder Ergänzung der Gehaltsordnung nötig machen würdeu. Es sollte bei der in Aussicht gestellten neuen Regelung der Gehalte ge­prüft werden, ob und inwieweit den in der Eingabe vor­gebrachten Wünschen Rechnung getragen werden könne. Eine Vermehrung der Oberbahn- und Oberpostsekretärstellen für den inneren und den äußeren Dienst der Postmeister­stellen und der gehobenen Postsekretärstellen wird in gewis­sem Umfang im Etatsentwurf für 190S/10 vorgesehen wer­den ; um die Vermehrung der Vorstandsstellen des mittleren Eisenbahndienstes könne es sich nur handeln, soweit ein dienst­liche» Bedürfnis zu Tage trete; diese Frage werde von Fall zu Fall geprtft werden. Für die Gewährung von Stellenzulagen an Eisenbahnsekretäre für Verwendung im AufsichtSdienst sei ein Bedürfnis nicht anzuerkennen, um so weniger, als zu solchen Verwendungen in der Regel jüngere Beamte kommen".

Stuttgart, 20. Nov. Die bürgerlichen Kollegien haben für die Hinterbliebenen der verunglückten Bergleute auf der Zeche Rjadbod 1500 Mark und für das hundertjährige Jubiläum des 7. Württemb. In­fanterieregiments Kaiser Friedrich Nr. 125 6000 Mark bewilligt.

Stuttgart, 20. Nov. Die Freien Gewerkschaften ha­ben in ihrer gestrigen Sitzung an Stelle des verstorbenen Otto Näther den Buchdrucker Härle aus Schwab. Hall zum Gewerksch.astssekretär gewählt.

Frievrichshafen, 21. Nov. Der große Ratsaal im hiesigen Rathaus ist zu einer reichhaltigen Ausstel­lung von pa. 68 Entwürfen für die neue zu erbauenden Lustschiffhalle hinter dem Riedle umgewandelt worden. Eolorierte Gemälde, zum teil in ansehnlicher Größe, Federzeichnungen, Modelle und Rohmaterialien geben ein natürliches Bild von der zukünftigen Größe und Ein­richtung der Halle, Jedem Entwürfe liegt eine genaue Beschreibung und Kostenvorschlag bei. Was bei iveiterer Einsicht der einzelenen Pläne ins Auge fällt, ist eine zweckmäßige Lösung der vorgeschriebenen Bedingungen, die gleichzeitig den Ansprüchen an einem modernen Fab­rikbau gerecht wird. Gestern mittag fand eine Sitzung der Preisrichter statt. Graf Zeppelin besichtigte die Aus­stellung und .sprach sich gleichfalls über den vielseiti­gen Wettbewerb und Wer die gut gelungene Lösung be­friedigend aus.

Wangen fm Allgäu, 20. Nov. "In Ratzeuried ist nach langem schwerem Heiden der K- württ. Kammer­herr Michsgraf Franz v. Beroldingen, 62 Jahre alt, gestorben.

Nah und Fern.

Ter Polizeibericht schreibt: In einem.Krankenhaus in Stuttgart hat sich.gestern früh ein Privatkranken­wärter erschossen.

Aus Stuttgart wird gemeldet: Die Schwäbische Tagwacht erhielt, wie sie mitteilt, bisweilen von einem Genossen, hem Heilgehilfen H. B., Unterstichungen für bedürftige Parteigenossen und Freitag früh sein Testa­ment, .worin die Redaktion zum Vollstrecker ernannt, so­wie abermals einen Teil seiner Ersparnisse für be­dürftige Parteigenossen bestimmt wird. Kurz daraus lief die Nachricht bei der Redaktion ein, daß der Genosse Freitag früh sechs Uhr freiwillig aus dem Leben ge­schieden ist.

Wegen Golddiebstahls und Hehlerei wurden in Gmünd vier Personen sestgenvmMen, ein Werkführer der Goldwarenfabrik Bihlmeyer u. Cie, samt Frau und Schwiegermutter, sowie ein bei derselben Firma beschäftig­ter Goldarbeiter. Es soll sich; um größere Werte handeln. Die Untersuchung ist im Gang und es ist möglich, daß sie zu weiteren Festnahmen führt. Tie Haussuchung bei dem Werfführer förderte eine große Geldsumme Man spricht von 20000 M, unter dem Bett verborgen M Tage.

In Pso r z h e i m wurden nach dem Kindsmörder grö­ßere Streifen von der Polizei ausgeführt, die sich bis in die . Gegend von Maulbronn erstreckten. Es waren jedoch alle ergebnislos. Es ist nun keine Hoffnung mehr vorhanden, den Mörder zu finden, außer wenn ihn ein Zufall verrät. Tie Nachricht der Schw. Tw., d^x Mörder sei in Calw festgenommen worden, hat sich als Un­richtig erwiesen.

Auf dem Neu-Ulm er Bahnhof wurde der Bureau- diener Andr. Kraft von einer Rangiermafchine - erfaßt, verstümmelt und getötet.

Die Erdbeben im Vogtland haben nach einer Unterbrechung von einigen Tagen wieder begonnen. In Unters« chsenb erg u. Markneukirchen sind Frei­tag nachmittag und in der vergangen«»:, Nacht neuerdings Erdstöße, darunter auch heftige Erschütterungen, wahr­genommen worden.

erschien jedoch nicht zuM Termin, obgleich sie ihrem Man« versprochen hatte, sie werde kommen. Baudistel wir dar­über sehr erbittert, er ging in die Wohnung seiner Frau, um sie zu fragen, warum sie nicht gekommen sei, er fand aber die Türe verriegelt. Er wartete dann vor demi Hanse bis seine Frau ins Geschäft ging, sie würdigte ihn aber, als sie herunterkam keines Blicks. Trotz die­ser geringschätzigen Behandlung machte der Angeklagte abends, als seine Frau vom Geschäft kam, noch, einmal! den Versuch:, eine Aussprache mit ihr herbeizusnhren, ep traf sie Eck Rote- und Lindenstraße. Auf seine Frage lob sie wieder mit ihm zusammen leben wolle, erhielt er eine absagende Antwort. Daraufhin zog der Ange­klagte ein Transchiermesser, das er schon nachmittags zN sich gesteckt hatte, aus der Tasche und versetzte damit seiner Frau zwei Stiche in die Brustseite, die aber nur unbedeutende Verletzungen zur Folge hatten. Tie Frau flüchtete in einen Metzgerladen. Bei der Verhandlung bestritt Bandistel, daß er seine Frau habe töten wollen. Auf der Polizei und vor dem Amtsrichter hatte er die Tötungsabsicht zugegeben, seine Aussagen aber später wi­derrufen. Die Frau verweigerte das Zeugnis. Baudistel! wird als fleißiger, tüchtiger Arbeiter geschildert; er ist schon' 20 Jahre in einem Geschäft. Der Vertreter der An­klage beantragte Schuldigsprechung im Sinn der Anklage und Zulassung mildernder Umstände. Der Verteidiger bät nur Körperverletzung zu bejahen. Ter Angeklagte habe seine Frau nicht töten, sondern ihr nur einen Denk­zettel geben wollen. Tie Geschworenen sprachen den An­geklagten der Körperverletzung schuldig unter Zubilligung mildernder Umstände. Däs Urteil lautete sodann aus 5 Monate Gefängnis, abzüglich'3 Monate Untersuchungs­haft.

Mm, 20. Nov. Bor dem Schwurgericht begann gestern die Verhandlung gegen den wegen zahlreicher Dieb­stähle mit Gefängnis euch Zuchthaus schon vorbestraften, 1874 in Tübingen geborenen Taglöhner Albert Wilhelm Bay, der eines an der 56 Jahre alten Rosa Pfletsch- inger in Gvsbach verübten Raubmords und zweier Diebstähle im Rückfall angeklagt war. Bay, der anfangs Juni ds. Js. das Zuchthaus verlassen hatte, arbeitet« vom 9. Juli ab in .Nosbach, wo am gleiches Tag'die Ermordete aus Stuttgart, zur Erholung eintraf. Beide wohnten in der Lammwirtschaft im ersten Stock, Bay im Tanzsaal, die Pfletschinger in einem Verschlag ne­benan. Am Sonntag den 12. Juli hatte Bay viel ge­trunken und stand daher nach: seiner Angabe unter der

Einwirkung des Alkohols, als er spät am Wend, als schon alles zur Ruhe gegangen war, sich in unsittlicher Absicht ins Zimmer der Pfletschinger schlich Er will zunächst

die auf dem Nachttisch liegende Uhr und di« im Stock

verwahrte Geldbörse geraubt haben, dann der erwachten Frau, die aus dem Zimmer geflohssn, nachgeeilt sein und sie in sein Zimmer gebracht hüben. Tort sei er zu un­sittlichen Tätlichkeiten übergeg.mgen, die Frau habe sich gewehrt und geschrien. Das habe er durch Würgen am Halse und als das nicht half, durch Schläge mit einem im Saal liegenden hölzernen Bierschlegel wehren wollen. Er habe sie dabei auf die linke Hand getroffen, die von der Frau vor die Stirne gehalten worden sei. Dann sei die Frau hinaus und in ihr Zimmer geeilt. Bay sei gefolgt, habe sein immer lauter werdendes Opfer ins Bett- gedrückt und ihm weitere Hiebe mit dem ,Schlegel auf den Kopf gegeben. Dann sei er fort, .Göppingen und Stuttgart zu, habe am anderen 'Tag in Eltingen OA. Leonbera einen Einbruch verübt, dann Ulm ausgesucht, wo er sich als Eugen Kienzle von Eltingen ausgab und nicht erkannt wurde, trotzdem er mit der Polizei wegen Ruhestörung zu tun bestimmen hatte. Erst in ^Stutt­gart hat sich Bay der Polizei gestellt. Der getötetes Frau war der Schädel ei ngeschlag en, sodah der Tod infolge GehirnlähMung wohl sofort eingetreten ist. Bay bestreitet, die Tat mit Ueberlegung und Vorsatz aus­geführt zu haben. Er will nur in der Erregung gehandelt und nur die Absicht gehabt haben, die Frau zu betäuben, damit sie nicht mehr schreien und ihn verraten könne. Nach dem Befund beim Augenschein und nach dem Gut­achten der Sachverständigen ist es wahrscheinlich!, daß die Frau im Bett erschlagen wurde, sodaß die Erzählung von dem Kampf im Tanzsaal von Bay erdichtet wäre.

>Ulm, 20. Nov. Das Schwurgericht verur­teilte heute nach zweitägiger Verhandlung den Taglöh­ner Albert Wilhelm Bay von Tübingen wegen er­schwerten Totschlags zn lebenslän glichem Zuchthaus und wegen zweier Tiebstahlsverbrechen im Rückfälle zu weiteren 8 Jahren Zuchthaus. Die bürger­lichen Ehrenrechte wurden dem Angeklagten auf Lebens­dauer aberkannt.

Warte, warte!Was ist denn eigentlich di« Wartbürg?" <

^Wahrscheinlich ein Altjungfernstift.""

GerichtssaaL.

Stuttgart, 20. Nov. (Schwurgericht.) Die Ver­zweiflungstat eines betrogenen Ehemannes bildete den Gegenstand der gestrigen Verhandlung. An­geklagt des versuchten Totschlags begangen an seiner 45- jährigen Ehefrau war der 55 Jahre alte Holzdiwher Ge­org .Bandistel von hier. Ter Angeklagte war schon dreimal verheiratet; seine Frauen verlor er durch den Tod. Im März ds. Js. lernte er seine jetzige vierte Frau kennen und heiratete sie Anfangs Mai. Die Frau hatte als Witwe ein Verhältnis mit einem um 18 Jahre jüngeren Mechaniker unterhalten, das nicht ohne Folgen geblieben war und das sie auch nach ihrer Verheiratung fortsetzte. Es kaM infolgedessen öfters zu erregten Auf­tritten zwischen den Eheleuten, wobei sich der Angeklagte einmal zn Tätlichkeiten Hinreißen ließ. Die Frau verließ daraufhin ihren Mann und mietete sich ein Zimmer. Der Angeklagte suchte sich mit seiner Frau wieder auszusöh­nen, da aber alle seine Bemühungen keinen Erfolg hat­ten, reichte er beim Amtsgericht eine Klage auf Wieder­herstellung des ehelichen Lebens ein. Der Termin zum Sühneversuch wurde auf 20. Juni anberaumt. Die Frau

Handel und Volkswirtschaft.

Ulm, SO. Nov Die Firm n E. Schwenk, Z ment ur.d Gieill« w.ike in Ulm, SleinfaLrik Ulm, Gedrttber Merkte Ulm, Leerprodukte Fabrik Biebrich, Seck u D. Au in Hcr.lche», Mox Burck in Ehingen u. Süddeutsche Steinfabrik in Eirlinzea haben zum Zw.cke des gemeinschaftlichen Verkaufes ih er Produktion in TeliajzoköiN» ungen Mosaikwürfeln und Steinmehlen eine Gesellschaft errichtet, deren Sitz Ulm ist und die den NamenDeutsche Terrazzo Vec auft stelle Ulm GmbH führt. Geschä lt sichrer der Firma ist Mox Frey in Ulm

Gchlacht-Vieh-Markt Stuttgart.

19. November. 1908.

Ochsen Bullen Kalbeln u Kühe Kälber

-«trieben: 20 14 202 439

«ft: 18 14 215 439

Erlös aus ' - Kilo Schlachtgewicht:

Schwein«

579

579

vsn

bis

Kühe, 2.

Qual.,

von 58 bis 68

3.

Qual,

38

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69

Kälber, 1. Qual,

85

87

65 .

87

2.

Qual.,

80

84

80

82

3.

Qual.,

75

79

77 .

79

Schweine,

1.

76

77

74

78

2.

Qual,

74

75

3.

Qual.,

85

88

2. Qual..

Bullen, 1. Qual.,

2. Qual.,

Miere u.Jungr,1.

2. Oucck.,

3. Qual.,

Kühe, 1 . Qual.,

Verlauf des Marktes: Schweine lebhaft, sonst mäßig belebt.