Lrsdiklnt M gllsll VSerktaggn. Momigllisnt lll der Stiidt vlerlshMrl. Hl. 1.35 Musil. 45 K.
8sl Lllgli württ. kostsiistsltell unll Voten im Orts- n. kigdldsr- orlsverkekr vierteil. kik. 1.35, susssrtiglö desselben A. 1.35, biern öestellgeili 3ü kig.
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Amtsblatt für die LtadL N)ildbad.
Verkündigungsblatt
der Kgl. Forstämter Wildbad, Meistern, Enzklösterle rc. während der Laison mit
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Nr. 205
Wie Lassen sich Aussperrungen und Streiks verhüten.
Ein kanadisches Beispiel*)
Ter kopflose Niekerstrcik auf der Vulkanwerft in Stett tm mit seinen bedrohlichen Nebenerscheinungen hat einmal wieder gezeigt, wie tief wir noch in den Methoden planloser wirtschaftlicher Kriegführung stecken, und wie nötig es ist, wirksame Maßnahmen zu treffen, um auf dem Arbeitsgebiet einen vernünftigen Frieden zu sichern und Differenzen ohne gegenseitige wirtschaftliche Schädigungen auf gütlichem Wege zu begleichen. Man braucht dabei nicht vor gesetzgeberischen Eingriffen znrückzuschrecken, wenn man nur überzeugt sein darf, daß diese zum Ziele führen.
Versuche dieser Art liegeil bereits vor. In Neuseeland und einigeil anderen australischen Staaten hat man sogar Schiedsgerichte bei Arbeitsstreitigkeiten bestellt, deren Spruch für beide Teile rechtlich bindend ist. Aber gerade der durchgeführte Zwang hat die Wirksamkeit dieser Schiedsgerichte mehr und mehr beeinträchtigt und Gesetzesumgehungen Tor und Tür geöffnet. Wenn Fabrikanten ihre Arbeiter los werden wollen, oder Arbeiter das' Ar- bcitsverhältnis zu lösen wünschen, so werden sich immer Mittel und Wege finden, das fertig zu bringen, bevor ein Fall konstruiert wird, der vor das Zwangsschiedsgericht gehört. Mit blossem Zwang kommt man auf diesem Gebiete nicht viel weiter. Alan muß eine Lösung schaffen, die beiden streitenden Teilen es erwünscht erscheinen läßt, sich des dargebotenen gesetzlicheil AusgleichsnAttels zu bediene!!. Von d iesen Grundgedanken ausgehend, hat das Dominion os Canada einen gesetzgeberischen Versuch zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten gemacht, der von ganz ungewöhnlichem Erfolge begleitet gewesen ist. Im März M7 wurde unter beinahe einstimmiger Billigung des kanadischen Bundesparlaments ein Gesetz erlassen, das den Titel trägt: „Viio Inänstwml visputss IilvsststZL-
tion zu Deutsch: „Gesetz zwecks Untersuchung
industrieller Streitigkeiten." Nach dem ausgezeichneten kanadischen Arbeitsminister, dem die Jniciative zu diesem Gesetz zu verdanken ist, wird das Gesetz populär, die Le- mieux-Akte genannte. Ta im Französischen ls misnx- das Beste Herst, sv liegt hier noch ein besonders amüsay-
*) Von Theodor Barth in der „Bert. Volksztg.".
Von Schönheit «der Knnfigefühl sich regieren lassen, ist ja nichts anderes als den Hang haben, alles ganz zu macken, alles zur Vollendung zu bringen. - Schiller.
45)
Rosa-Marina.
Roman von Melati v»n Zaua.
. Den sch von L eo v a,n tz e e msie ü e.
^Nachdruck verboten.)
_— Fortsetzung.
«Er ist eigentlich viel hübscher als Henri. Wie konnte ei Nlb nur jo wegwerfend!" Madame van Lunen zuckerte ihres Kaffee aus der Kristallschale. die Marie ihr darreichte. .Ein Mädchen aus dem Dol'e!"
. »Jü Ihnen Zucker und Milch gefällig?" Diese Frage lichtete Marie mit tonloser Stimme an Emil Sandberg.
Er warf ihr einen zudringlichen Blick zu, wie sie junge Herren sich dienenden Geistern gegenüber öfters berausnehmcn. Sie suhlte die stumme Beleidigung, es zuckte etwas nm ihre Mundwinkel, und sie schlug die Augen auf, aber sie sah Emil E an. sondern ihr Auge suchte Frank, der neben Eugcnie sag und mit ihr eitrig ein Album durchblätterte.
Sie ging mit ihrer Platte weiter und tot Frank Md Eugenit den Kaffee. '
--anke!" sagte Frank kühl: aber als Engem« die Hand usltrecktc, um eine Tasse zu nehmen, kam er ihr zuvor und erwh die ihm dankbar zulächelnde jnnoe Dame mit Rahm und
, ^ Marie sich entfernt hatte, trat Emil zu Charlotte, die . dem Sofa saß; er schob einen niedrigen Sessel
ei und ließ sich darin nieder. »Wie ist es, Cousinchen?" fragte
" Quasten der Armlehnen spielend. »Hast Du Dich "»n Demem Schrecken ein w«nig erholt?"
. ^ sagte gerade zu Luise, beim nächsten Diner, das
ich
Mittwoch, den 2. September
' St>8.
ter Wortwitz vor; denn unzweifelhaft ist unter den bisherigen Versuchen zur gesetzlichen Regelung dieser'ffchwie-
rigen Materie der kanadische der beste.
Tie wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes sind die folgenden: Wenn in einem industriellen Betriebe, in dem mindestens gehn Personen beschäftigt sind, eine Arbeitsstreitigkeit ausbricht, bei der das Mittel der Arbeiteraussperrung oder des Streiks zur Anwendung zu kommen droht, !so darf keine der beiden Parteien, ohne beträchtlichen Geldstrafen zu verfallen, zum Streik oder zur Ar- beiteraussperrnng schreiten, bevor der Streit nicht einer nä doe gebildeten Sachverständigen-Kommission zur Untersuchung und zu einer gutachtlichen Aeußerung unterbreitet worden ist. Bis zum Ende der Untersuchung dürfen Lohn- und andere Arbeitsbedingungen,.nicht geändert werden. Jede solche Untersuchungskommission besteht aus drei Personen, von denen jede der streitenden Parteien eine und diese beiden die dritte wählen. Können sie sich über die dritte Person nicht einigen, so ernennt die Regierung das dritte Mitglied. Tie Verhandlungen der mit richterlicher Gewalt ausgerüsteten Kommissionen sind öffentlich. Alle Mosten des Verfahrens trägt die Kasse der Bundesregierung. Vorsichtigerweise hat man dieses Gesetz nur für solche Betriebe obligatorisch gemacht, die wie Bergwerke Eisenbahnen, Telegraphen, Straßenbahnen, Elektrizitätswerke, Wasserleitungen, Schiffahrtsnnternehmnngen usw. das öffentliche Interesse besonders nahe berühren. Fakultativ kann aber auch jeder Arbeitsstreik in anderem Betrieben unter das Gesetz gebracht werden, sobald beide Teile das wünschen. .Das besonders Charakteristische des Gesetzes ist nun aber die Kardinalbestimmung, wonach die Untersuchungskonunission zwar ein schiedsrichterliches Urteil unter ausgiebiger Begründung abzugeben hat, daß aber keine der beiden Parteien an dieses Urteil gebunden ist. Wenn einem der beiden Streitenden das schiedsrichterliche Urteil nicht gefällt, so kann er zum Stresk oder Aussperrung schreiten; kurzum, er ist ganz frei in seinen weiteren Maßnahmen. Gerade diese den Zwang aus- schließende Bestimmung hat das Gesetz wirksam gemacht. Nach direkten Mitteilungen, die ich dem kanadischen Arbeitsministerium verdanke, ist die Lemieuxakte im ersten Jahre ihres Bestehens achtundzwanzigmal zur Anwendung gelangt.
Insgesamt waren bei diesen Fällen 20 bis 00000 Arbeiter in Mitleidenschaft gezogen. Bei den 28 Anlässen nun, in denen Untersuchungskommissionen niedergesetzt wurden, haben mit Ausnahme eines einzigen Falles beide streitenden Parteien den Spruch des Schiedsgerichts
gelle, nehme iL einen Lolmdiener. Mit den Mägden hat man nichts als Aerger und Mühe."
..Du wirst es das arme Geschöpf doch nicht noch mehr entgelten lassen? Es ist ihr nahe genug gegangen."
„Du scheinst sie sebr genau beobachtet zu haben." — Cbar- lotles Ton sollte scherzend und liebenswürdig sein, war es abel keineswegs — »ich danke für die freundliche Teilnahme!"
„Das ist keine Antwort auf meine Frage. Sage, daß Du Gnade für Recht ergehen lassen willst."
„Weshalb?"
„Weil Du die Liebenswürdigkeit selber bist und das Mädchen so nett ist."
„Das ist ein guter Grund für junge Herren, aber nicht für solide Hausfrauen. Ich weiß nicht, was dem Mädchen fehlt, sie ist heute ganz anders wie gewöhnlich."
„Vielleicht habe ich sie hypnotisiert!"
„Das habe ich auch schon gedacht, aber dergleichen Späße dulde ich nicht in meinen, Hause. Das magst Du Dir merken. Emil!"
Luise zuckte die Achseln.
„Du erinnerst Dich, Lotte, daß sie mir nie so recht gefallen wollte; ich traue lbr nicht."
„Woher baii Dn sie bekommen?" fragte Emil.
„Ich will Dir die Adresse meiner Gesindevcrmieterin geben", sagt« Charlotte, „dann kannst Du Dich über die Angelegenheiten der Dienstboten nach Herzenslust unterhalten."
Sie stand aus. innerlich emvört. Den ganzen Abend blieb sie nervös erregt, und als die Gäste fort waren, hielt sie ihrem Manne eine Strafpredigt; sie warf ihm seine „Gleichgültigkeit und Nonchalance" vor und versicherte, daß sie so bald nicht wieder ein Effen geben würde.
„Bei dem ersten widrigen Vorkommnis oder wenn ich etwas von Emil merke, schicke ich Marie fort", erklärte sie wiederholt: „ich kann die Don Juan-Manieren Deines Vetters nicht leiden."
Scmdbcrg ließ den Redestrom ruhig über sich ergeben. Sie begab stcn weinend zu Bette und weinte eine ganze Zeit fort, ohne selbst recht zu wissen, weshalb, vielleicht allein, weil sie fand, laß die Tränen ihr eine angenehme Erleichterung verschonten.
akzeptiert und so ihren Streit geschlichtet. Nur in einem einzigen Falle zogen die Arbeiler den Streik nach erfolgtem Spruch vor. Der Streik dauerte dreizehn Wochen und das Ende war, daß die Arbeiter die Arbeit wieder aufnahm-en genau zu jenen Bedingungen, die das Schiedsgericht als gerecht und billig bezeichnet hatte.
Dieser durchschlagende Erfolg des Gesetzes 'hat begreiflicherweise speziell im Nachbarreich, in den Vereinigten Staaten, das höchste Interesse der Sozialpolitik erweckt. Präsident Roosevelt entsandte einen SpezialkoM- missar nach Ottawa, um die Wirkungen des Gesetzes an Ort und Stelle eingehend zu studieren. In den Staaten Ohio, Kentucky und Kalisvrnia ist man jetzt dabei, das kanadische Vorbild nachzuahmen. Auch Neusüdwales und Transvaal schicken sich an, den kanadischen Spuren zu folgen.
Das englische Handelsministerium studiert die Frage der Uebertragung des Gesetzes aus Großbritannien. Mir scheint, es ist der Mühe wert, daß. diese wichtige Reform auch iic Deutschland auf ihre Anwendbarkeit für unsere Verhältnisse geprüft werde. Man sieht nicht ein, weshalb das, was in Lanada sich so glänzend bewährt hat, nicht auch bei uns durchführbar sein sollte. Tie Vorgänge der Reformmaßregel springen in die Augen. Bei Streiks wie bei Aussperrungen ist es in erster Linie wichtig, daß nicht in blinder Leidenschaft übereilte Beschlüsse gefaßt werden. In jedem Arbeitsstreik ist eö ferner von der größten Wichtigkeit, daß Mißverständnisse ausgeschlossen und auch der öffentlichen Meinung klarer Wein einge- schänkt wird, damit sie objektiv Stellung nehmen kann.
Das alles wird ermöglicht durch das im kanadischen Gesetz vorgesehene Untersuchungsverfahren. Die Zeit, welche die Untersuchungskommission braucht, um zu einem sachgemäßen Gutachten zu gelangen, gibt der ruhigen Ueberlegung Raum, mildert die Hitze des Kampfes. Der Umstand endlich, daß kein Teil genötigt ist, sich dem Schiedsspruch zu fügen, verhindert, daß es Sieger und Besiegte giebt. Das drückende Gefühl, zwangsweise unterworfen zu sein, fällt weg. Trotz dieser offenbaren Vorzüge des Systems hätten wir daraus gefaßt sein müssen, daß die klugen Praktiker bei uns zu Dutzenden aufgetreten wären und versichert hatten: das möge alles ganz schon und gut sein, ließ ffch aber iu der Praxis aicht durchführen. Dieser Einwaud zieht nicht mehr, seitdem die Probe auf das Exempel mit dem größten Erfolge in Kanada gemacht worden ist.
Ich meine, wir sollten von den Kanadiern lernen.
»»
Aber auch Marie lag noch spät in der Nacht wach zu Bette Md schluchzte, als wenn ihr das Herz brechen wollte.
„Und ich ... . ich muß ihnen aufwarten .... und mein Platz ist doch zwischen ihnen! Aber wo ivll ich bleiben? Wo soll ich mich verstecken?"
* . »
Am folgenden Morgen erhielt Marie einen Brief, den ersten in all der Zeit, seit sie bei Frau Sandberg in Dienst getreten war. Der Umschlag trug einfach die Aufschrift: „An Fräulein Marie, bei Frau Sandberg"; darunter Straße und Hausnummer.
Die Köchin batte den Brief in Empfang genommen und die Neuigkeit brühwarm der Madame mitgeteilt mit der Bemerkung. Marie sei über und über rot geworden, als sie ihr den Brief übergeben habe. Die andere Magd wußte auch allerlei Verfängliches zu berichten, so daß Madame beschloß. Marie streng zu überwachen; es stand bei ihr fest, daß der Brief von Emil sein müsse.
Marie öffnete ihn erst, als sie sich einen Augenblick in ihr Kämmerchen zurückgezogen und die Türe verschlossen hatte. Mit zitternder Hand zog sie eine Karte heraus, aus der folgend« Zeilen standen: „Ich traute gestern abend meinen Augen nicht, Ich muß mit Dir reden. Wenn ich heute abend komme, so sage mir. wo dies geschehen kann, oder schreibe mir. Du kennst mein« Adresse. F. v. H."
Sie steckte die Karte wieder in den Umschlag Md schloß beide- ein; ein entschlossener Zug legte sich um ihre Lippen.
Nach dem Abendessen wurde geklingelt; Marie öffnete dtz Türe und Frank trat ein.
„Hast Dn meinen Brief erhalten, und was antwortest D» voraus?" fragte er leise Md hastig.
„Nichts!"
„Damit gebe ich mich nicht zufrieden; ich muß irgendwo frei mit Dir reden können."
„Ich will nicht. Wir haben nichts miteinander zu reden l* Rasch an die Tür des Wohnzimmers klopfend, meldete sie, „Herr van Harren l"
Frank biß sich auf die Lippen; er trat in das Zimmer mt
Marie stieg zur Küche kinab„
(Fortsetzung folgt.)
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