Württ. Landtag.

Kammer der Abgeordneten.

91. Sitzung.

Stuttgart, 21. Mai.

Präsident v. Payer eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 15 Minuten.

Am Ministertisch: Minister des Innern Dr. von Pischek mit einem Regierungskommissär.

Auf der Tagesordnung stehen die Anträge der Kom­mission für Gegenstände der inneren Verwaltung zu ver­schiedenen ihr überwiesenen Anträgen aus dem Hause und Eingaben.

Jmmendörfer (B.K.) berichtet über folgenden An- trag der Abg. Gröber, Dr. v. Kiene und Gen. zu Etats- kapitel 34 Titel 1:

Die Kammer wolle beschließen:

Die K. Staatsregierung zu ersuchen, ' - . ^

I. dem Landtag einen Gesetzesentwurs vorzulegen, in welchem unter Abänderung des Gesetzes vom 31. Mai 1893 betr. die Entschädigung für das an Maul« und Klauenseuche gefallene Rindvieh und des zum Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen er­gangenen Ausführungsgesetzes vom 20. März 1881

1) eine Entschädigung für Tiere, welche innerhalb einer bestimmten Frist wertlos notgeschlachtet oder ver­scharrt werden müssen, gewährt und

2) die Entschädigung für das an Maul- und Klauen­seuche gefallene Jungvieh ausreichend bemessen und rich­tig abgestuft werden solle;

3) die Kosten der Zuziehung der Tierärzte zur Be­kämpfung der Viehseuchen auf öffentliche Fonds übernom­men werden sollen;

II. dafür zu sorgen, daß bei Bekämpfung der Maul­und Klauenseuche vor der Anordnung einschneidender po­lizeilicher Absperrungsmaßregeln Landwirte gutachtlich ein­vernommen werden.

Nach längeren Darlegungen, in welchen er auch auf die früheren Kammerverhandlungen eingeht, kommt der Be­richterstatter namens der Kommission zu folgendem Antrag:

Die Kammer wolle beschließen, die Kgl. Staatsregie« rung zu ersuchen,

a) dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch welchen das Gesetz vom 31. Mai 1893 dahin erwei­tert wird, daß

1) Klauenleiden, welche während der Verseuchung eines Gehöfts oder innerhalb der Frist von 4 Wochen, nachdem in demselben die Maul- und Klauenseuche als er- loschen erklärt ist, auftreten, als von der Maul- und Klauenseuche veranlaßt zu betrachten sind und daß des- halb solche Rindviehstücke, welche an den Folgen dieses

lauenleidens innerhalb dieser Frist verenden oder als voraussichtlich unheilbar aus Antrag des Besitzers mit Genehmigung des Oberamts notgeschlachtet werden, tn Höhe von drei Fünftel des gemeinen Werts entschädigt werden;

2) die Entschädigung für das an Maul- und Klauen­seuche gefallene Jungvieh in einer den jetzigen Viehprei­sen entsprechenden Weise zu erhöhen;

K) dafür zu sorgen, daß bei Bekämpfung der Maul­und Klauenseuche nach der Anordnung einschneidender po­lizeilicher Absperrungsmaßregeln über die Dauer und den Umfang der letzteren Landwirte gutachtlich vernommen werden.

In der Kommission ergab die Abstimmung über den Antrag lit. d Stimmengleichheit (7:7).

Hiezu liegt ein Antrag des Zentrums vor:

1) in lit. s, Ziff. 1 statt:mit Genehmigung des Ober- rrnts" zu setzen:mit Zustimmung des beamteten Tier-

arztes".

2) in lit. a die Ziff. 2 wie folgt zu fasten:

Die Entschädigung für das an Maul- und Klauen­seuche gefallene Jungvieh in der Weise festzusetzen, daß

für Tiere in einem Alter bis 2 Wochen 20 Mk., von 24 Wochen 40 Mk., von 46 Wochen 60 Mk, ge­währt werden." ' ' -- ' ^ .

Berichterstatter Jmmendörfer (B.K.) beantragt für seine Person, im Kommissionsantrag lit.» die Ziffer 2 wie folgt zu fassen:Die Entschädigung für das an Maul­und Klauenseuche gefallene Jungvieh in der Weise festzu­setzen, daß für Tiere in einem Alter bis zu drei Wochen 30 Mk., von 36 Wochen 50 Mk. gewährt werden."

Bantleon (d. P.): Er und seine Partei seien Mit der lit. a des Kommifsionsantrags und mit dem Antrag

Jmmendörfer emverstandensi' 7'n - . --

Körner (B.K.): Die Frist von 4 Wochen sei etwas kurz; allein zunächst könne man sich damit begnügen. Die Gefahr der Seucheneinschleppung dürfe man nicht leicht nehmen. Der Antrag Jmmendörfer sei richtiger und bester als der Zentrumsantrag. Auf die gutachtliche Vernehmung der Landwirte bei Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche sei ein ganz entschiedener Wert zu legen. Wenn die Landwirt­schaft einen Schütz verlange, sei sie bereit, auch die nötigen Nittel dafür aufzubringen. - 'si

»('^Minister des JnneKi^Dr. v. Pi sichet: Es sei nicht einzusehen, warum man" allgemein in Württemberg Gesund­heitszeugnisse verlangen solle, solange das Land vollständig seuchenfrei sei. Das wäre eine große Belästigung und würde den Staat jährlich etwa 100 000 Mk. kosten. Wenn die Seuche bedrohlich auftrete, werde man die Gesundheitszeug­nisse einführen; aber das vorher zu tun, wäre eine unnö­tige Belästigung. Gegen den Antrag des Zentrums, daß die Entschädigung für Notschlachtungen dann eintreten solle, wenn die Zustimmung des beamteten Tierarztes zur Not­schlachtung gegeben sei, habe er gewichtige Bedenken. Kör­ner habe den Satz von 20 Mk. für das an der Seuche ge­fallene Jungvieh als zu nieder bezeichnet; er habe dabei Übersehen, daß durch einen Beschluß der Zentralstelle für die Landwirtschaft, der im landwirtschaftlichen Wochenblatt ausführlich veröffentlicht worden sei, eips Erhöhung dieses Betrags auf 30 Mk. erfolgt sei. Eine Abstufung in der Entschädigung würde eine Aenderung des Gesetzes von 1893 notwendig machen. Da müßte man ja fast ein Geburts­register einführen. (Heiterkeit.) '

. Schock (Bolksp.): Für den Zentrumsantrag, der die Genehmigung des Oberamts ausschaltkn wolle, werde ein Teil seiner Freunde stimmen, sich aber die prinzipielle Stel­lungnahme bis zur Vorlage des Gesetzesentwurfs Vorbehal­ten. Auch in der Entschndigungsfrage behalte sich seine Fraktion die prinzipielle Stellungnahme vor. Dem Antrag Jmmendörfer werde er zustimmen. ' i. >

Keilbach (Zentr.): Die Genehmigung des Oberamts solle deshalb ausgeschaltet werden, weil das Oberamt doch das Gutachten des beamteten Tierarztes brauche und weil dieser der einzige Sachverständige sei. In der Frage der Entschädigung für das Jungvieh lasse das Zentrum mit sich darüber reden. Es sei nicht auf drei Stufen versessen, son­dern begnüge sich auch mit zwei; nur lege es Wert darauf, daß überhaupt eins Abstufung stattfinde.

Ströbel (B.K.): In Württemberg haben wir eine Million umlagepflichtige Tiere; der aufzubringende Schaden sei jährlich im Durchschnitt 200 000 Mk.; es müßten also in Zukunft 20 Pfg. pro Tier ausgebracht werden, während seither im Durchschnitt 15 Psg. aufgebracht werden müßten. Angesichts dieser Zahlen wäre man fast versucht, alle Krankheiten hereinzunehmen; allein er gebe zu, daß das nicht ratsam sei, und daß nur diejenige Nachkrankheit, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche nachgewiesen sei, entschädigt werde. Dieser ursächliche Zu­sammenhang fei ohne weiteres nachgewiesen beim Klauenlei­den. Deshalb müsse das an dieser Krankheit leidende Vieh entschädigt werden, und zwar treffe der Satz von drei Fünf­tel des gemeinen Werts das Nichtige. Was die Entschä­digung der Kälber anbelange, so werde diese nach dem An­trag Jmmendörfer am besten geregelt.

Krug (Zentr.) empfiehlt den Antrag des Zentrums, den: ersten Teil (a) des Kommissionsantrags werde seine

Das Zeichen der Vier.

2) Ucn Couan Doyle.

lN^chd-ick retteten.)

(Fortsetzung.)

Mein Geist", sagte er,empört sich gegen den Still­stand. Geben Sie mir ein Problem, eine Arbeit, die schwierigste Geheimschrift zu entziffern, den verwickelsten Fall zu enträtseln. Dann bin ich im richtigen Fahr­wasser und kann jedes künstliche Reizmittel entbehren. Aber ich verabscheue das nackte Einerlei des Daseins; mich verlangt nach geistiger Aufregung. (Das ist auch die Ursache, weshalb ich mir einen eigenen, besonderen Beruf erwählt odeb vielmehr erschaffen , habe; denn ich bin der Einzige meiner Art in der Welt."

Der einzige, nicht angeftellte Detektiv?" fragte ich mit ungläubiger Miene.

Der einzige, nicht angeftellte, beratende Detektiv," entgegnete er.Ich bin die letzte und sicherste Instanz im Detektivfach. Wenn Gregfon, oder Lestrade, oder Athelny Jones auf dem Trocknen sind was, beiläufig gesagt, ihr normaler Zustand ist so.wird mir der Fall vvrgelegt. Ich untersuche die Tatsachen als Kenner und gebe den Ausspruch des Spezialisten. Mein Name erscheint in keiner Zeitung, ich beanspruche keinerlei An­erkennung. Die Arbeit an sich, das Vergnügen, ein an­gemessenes Feld für meine besondere Gabe der Beob­achtung und Schlußfolgerung zu finden, ist mein höchster Lohn. Uebrigens bin ich nicht ganz unbekannt; meine kleinen Schriften werden sogar jetzt ins Französische übertragen."

Ihre Schriften?"

Oh, wußten Sie es nicht?" rief er lachend.Sie Verhandeln lauter technische Gegenstände. Hier ist z. B.

AbhandlungUeber die Verschnvvttheit der TabcsiZ- chchL- >;ch zähle da hundert und vierzig Sorten aus:

Zigarren und Zigaretten, deren Ai che sich unterscheiden laßt wre Sie aus den beigedruckttn, far­bigen Tafeln ersehen. Vor Gericht ist das oft von der

größten Bedeutung. Wenn man z. B. mit Bestimmt­heit sagen kann, daß ein Mord von einem Manne öer- übt worden ist, der eine indische Lunkah rauchte, so wird dadurch offenbar das Feld der Untersuchung wesentlich beschränkt. Für das geübte Auge unterscheidet sich die schwarze Asche der Trichinopvlly-Zigarre von den weißen Fasern des Birds Ehe-Tabaks wie ein Kehlkopf von ei­ner Kartoffel."

Sie haben ein außerordentliches Genie für kleine Nebendinge", bemerkte ich.

Ich erkenne ihre Wichtigkeit. Hier ist ferner mein Aufsatz über die Erforschung der Fußspuren, mit Anmerkungen über den Gips als Mittel, die Abdrücke zu bewahren. Dies hier ist ein kleines, merkwürdiges Schriftchen' über den Einfluß, des Handwerks auf die Form der Hand, mit Abbildungen der Hände von Dach­deckern, Schiffern, Zimmerleuten, Schriftsetzern, Webern und Diamantschleifern. Das ist von großem praktischen Interesse für den wissenschaftlichen Detektiv, besonders wo es sich um die Erkennung von Leichen oder um die Vorgeschichte der Verbrecher handelt. Aber ich lang­weile Sie mit meinem Steckenpferde."

Durchaus nicht," erwiderte ich eifrig.J'ch in­teressiere mich sehr dafür, seit ich Gelegenheit Hatte/Zeuge seiner praktischen Anwendung zu sein. Sie sprachen so­eben von Beobachtung und Schlußfolgerung, sind diese nicht in gewissem Grade gleichbedeutend?"

Hm kaum."

Er lehnte sich behaglich in den Lehnstuhl zurück und blies dichte blaue Wolken ans seiner Pfeife.Die Be­obachtung zeigt mir z. V., daß, Sie heute früh in der Wigmore-Straße auf der Post gewesen sind, aber die Schlußfolgerung läßt mich wissen, daß Sie dort ein Tele­gramm aufgegebcn haben."

Richtig! Beides trifft zu," rief ich.Aber wie in aller Welt haben Sie das herausaebracht? Der Ge­danke kam mir ganz plötzlich, und ich habe keiner Seele etwas davon gesagt."

^Das ist lächerlich einfach", sagte er, vergüngt über mein Erstaunen,und erklärt sich eigentlich ganz von

Fraktion zustimmen; den Zentrumsantrag werden sie ableh- nen. Bei dieser Frage hätte man die allgemeine staatliche Viehversicherung näher ins Auge fasten sollen. Die gestrige' Debatte, wo es sich um kranke Menschen handelte, habe er den Bauernbund sehr hartherzig gefunden; heute, wo es sich um das kranke Vieh handle, appelliere der Bauernbund an dis Humanität. Also sei für den Bauernbund das Vieh mehr wert als der Mensch.

Präsident v. Payer: Diese Unterstellung sei unzulässig und er müsse sie zurückweisen.

Bantleon (d. P.): Es herrsche offenbar Einmütig­keit darüber, daß für die aus der Maul« und Klauenseuche herrührenden Nachkrankheiten eine Entschädigung gewährt werden solle. Für die Ziff. d des Konlmissionsantragz könne er sich nicht begeistern. Eine so große Verantwortung können die Landwirte nicht übernehmen, zu bestimmen, wie lange die Absperrungsmaßregeln dguern sollen.

"rcorner (B.K.) macht dem Minister den Vorwurf daß trotz Kammerbeschluß die Gesundheitsscheine, die sich h/. währt haben, nicht wieder eingeführt wurden.

. .. Nach einer Polemik Schocks (Zentr.) erklärt der Mi­nister des Innern Dr. v. Pischek: Zur Wiedereinfüh- rung der Gesundheitsscheine haben die notwendigen Voraus- setzungen gefehlt. Der Minister geht noch auf einige an­dere Einzelheiten der Debatte ein.

B Frhr. Pergler von Perglas (B.K.) erklärt sein Einverständnis mit dem Kommissionsantrag, und be­antragt, den Zusatz zu machensofern begründete Be- » schwerden Anlaufen". , - L

Nach weiteren Ausführungen des Abgeordneten Jmmem I dörfer (B.K.), Frhr. von Perglas (B.K.) und Keßler (Z.) 8

schreitet man zur Abstimmung. «

Der Zentrumsantrag zum Kommissionsantrag Ziff. g. i > wird abgelehnt, der Kommissionsantrag in Ziff. 1 angenom­men. Der Zentrümsantrag zu Ziff. 2 wird abgelehnt, der > ! Antrag Jmmendörfer angenommen. Der Kommissionsantrag ' zu lit. b wird, nachdem der Antrag von Perglas genehmigt ist, angenonimen.

Nächste Sitzung morgen vormittags 9 Uhr mit der Ta­gesordnung: Bauordnung, Wahl zwxier Mitglieder in die volkswirtschaftliche Kommission.

Schluß 12 Uhr 15 Minuten.

Fünf-, Drei-, rind '/« Markstücke.

Der Bundesrat hat, wie bereits mitgeteilt, den Be­schluß des Reichstages, Dreimarkstücke einzuführen, ange­nommen. Wie wir erfahren, besteht zunächst die Absicht, die Fünfmarkstücke in der alten Form beizubehalten (Durchmesser 38 Millimeter) und die Ausprägung in den geplanten Grenzen weiter vorzunehmen. Für ein Drei­markstück kann nur die Größe des alten Talers (33 Mil­limeter) in Betracht kommen, an Stelle des WortesTaler" wäreDrei Mark" zu setzen. Der Wunsch des Reichs­tags, das Fünfmarkstück handlicher zu gestalten, läßt sich,^ wie dies von uns von vornherein behauptet wurde, nicht mehr durchführen, da'eine Verkleinerung des Durchmessers Verwechselungen mit dem Dreimarkstücke herbeiführen kann und eine Gewichtsverringerung nur auf Kosten des Silber­wertes vorzunehmen wäre.

Von den neu.en Fünfundzwanzigpfennig­stücken werden, nachdem die Münze Vorschläge über die Art der Ausprägung gemacht haben wird, Probestücks in den nächsten Wochen geprägt werden. Es sollen Versuche mit reinem Nickel und Kupfernickellegierungen gemacht werden. Das reine Nickel soll die Münze 21 bis 23 Milli­meter Durchschnitt erhalten.

* V »

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Polnische Schützenvereine.

Die Polen planen, der Nat.-Ztg. zufolge, als neues nationales Agitationsmittel die Gründung polnischer Schü- tzenveveine. Diese sollen sich über alle von Polen be-

selbst; es kann jedoch. dazu dienen, die Grenzen der Beob-, achtung und der Schlußfolgerung festzustellen. Die Be- k obachtung sagt mir, daß xin kleiner Klumpen rötlicher 8

Erde an Jhrpr Fußsohle klebt. Nun wird aber gttade n

beim Postamt in der Wigmore-<Äraße das Pflaster aus- gebessert, und dabei ist die ausgeworfene Erd« vor den Eingang zu liegen gekommen. Diese Erde hat eine ab­sonderliche, rötliche Färbung, wie sie, soviel ich weiß sonst nirgends in der Umgegend vorkommt. Das ist die »Beobachtung. Das klebrige ist Schlußfolgerung "

Und wie folgerten Sie das Telegramm?"

Fe nün, ich wußte natürlich, daß Sie keinen Brief geschrieben haben, da ich den ganzen Morgen Ihnen ge­genüber gesessen habe. In Ihrem offenen Pult dort liegt i! auch noch ein Vorrat von Briefmarken und Postkarten. » Wozu könnten Sie also auf die Post gegangen sein, außer um eine Depesche abzugeben? Räumt man alle anderen Faktoren fort, so muß der, welcher übrig bleibt, den wahren Sachverhalt zeigen,"

In diesem Fall trifft das zu," erwiderte ich. nach einigem Bedenken.Die Lösung war allerdings höchst - einfach. Ich möchte jedoch Ihre Theorie einmal einer strengeren Probe unterwerfen, wenn Sie das nicht un­bescheiden finden?"

Im Gegenteil", versetzte er,es wäre mir sthr ! lieb; wenn Sie mir irgend ein Problem zu erforschen geben, brauche ich 'heute keine zweite Dosis Cocain zu nehmen."

Ich, habe Sie einmal behaupten hören, daß ^ Mensch den Gegenständen, welche er im täglichen M- brauch hält, fast ausnahmslos den Stempel seiner Per­sönlichkeit aufdrückt, so 'daß ein geübter Beobachter an den Sachen den Charakter ihres Eigentümers zu erkenn« vermag. Nun habe ich, hier eine Uhr, die mir noch niM lange gehört. Würden Sie wohl die Güte haben, nn Ihre Meinung über die Eigenschaften und Gewohnheill des früheren Besitzers zu sagen-'"

(Fortsetzung folgt.)