Abg. Haus bezüglich des Bundesrats sei unbegründet. Der Bundesrat werde für Elsaß-Lothringen doch sicherlich das annehmen, was er vor drei Jahren auch angenommen habe, und die Sprachenfreiheit konzedieren. Sobald das Reichsgesetz perfekt sei, werde durch ein Landcsgesetz für Elsa^Lothringen der alte Zustand wieder hergestellt wer­den. Abg. Haus weist auf die Gefahr hin, daß der Bundesrat seine Gesinnung ändern könne. Es sei Pflicht des Landesausfchusses gewesen, sich rechtzeitig über die eventuelle Haltung der Regierung zu unterrichten.

Der Antrag wird hierauf einstimmig angenom­men.

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Rachklänge zum Journalistenstreik.

Der Journalistenstreik hat nun doch noch ein Opfer gefordert. Der Berliner Vertreter derRheinisch-West­fälischen Zeitung", Redakteur Harnisch, wurde vor­gestern abend von seinem Verlage in Essen telephonisch in brüsker Form entlassen; es wurde ihm gleichzeitig verboten, das Berliner Bureau überhaupt noch zu betreten. DieRheinisch-Westfälische Zeitung" hatte gegenüber den Solidaritätserklärungen ausländischer Journa- gisten geschrieben, die Herren täten gut, sich aus solchen Fragen herauszuhalten. Gegen Inhalt wie Tendenz dieses Satzes legte Herr Harnisch in der Journalistenversamm­lung Widerspruch ein, was ohne sein Wissen und Zutun in dem offiziellen Bericht mitgeteilt wurde. Darauf erfolgte seine Entlassung. Die Berliner Blätter tadeln das

«erhalten derRheinisch-Westfälischen Zeitung".

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Roosevelts Sondcrbvtfchaft.

Präsident Roosevelt hat in einer an den Kon -- Zreß gerichteten Sonderbotschaft seine bisherigen Forderungen wiederholt, ein Gesetz betreffend Kinder­arbeit wenigstens für den Distrikt Kolumbia, ferner ein Gesetz betreffend die Haftpflicht der Arbeit­geber und ein Gesetz, das die Praxis gerichtlicher Anordnungen bei Arbeitsstreitigkeiten re­gelt, zu schaffen. Die Botschaft richtet alsdann eine Auffor­derung an den Kongreß, das Gesetz über den Handel zwischen den Bundesstaaten und das Anti- truft ge setz zu verbessern. Die Botschaft dringt ferner auf eine Finanzgesetzgebung, die unverzüg­lich in Angriff genommen werden soll, sagt aber nicht, in welcher Weise sie sich bewegen soll. Sie betont, daß die Zeit gekommen sei, sich mit derZolltarifreoision zu befassen. Der Präsident bittet schließlich den Kongreß, eine permanente Kommission für Wasserstraßen zu bilden.

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Die Wirren in Haiti.

Die Lage scheint sich gebessert zu haben. Tie Personen, die als Verschwörer verhaftet worden waren, sind wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Gegen 100 auf die deutsche und französische Gesandtschaft geflüchteten Personen ist von der Regierung zugestanden worden, daß sie die Gesandtschaften unbehelligt verlassen können; doch machen sie keinen Gebrauch davon, da sie der Regierung mißtrauen. Fünf fremde Kreuzer blieben auf der Reede.

abgewiesen wurde, aus Rache das Haus an. Der ganze Hof ist abgebrannt. Der Täter ist geständig.

Bei dem bereits erwähnten Brandunglück in Hasköi (Konstantinopel) am 13. März sind 312 Häu­ser abgebrannt und 5000 Menschen, sämtlich Israeli­ten, obdachlos geworden. Aber auch Menschenleben sind zu beklagen: Greise und Kinder, die sich nicht zeitig retten konnten, kamen in den Flammen um.

Vom Arbeitsmarkt.

Geislingen, Stg., 26. März. Nachdem die Schneidergesellen von hier und Altenstadt wegen Lohndiffc- renzen am Samstag in Ausstand getreten sind, wurden gestern die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Ar­beitnehmer wieder ausgenommen. Diese Verhandlungen haben zu einem günstigen Ergebnis geführt. Es wurde gemeinsam ein neuer Lohntarif aufgestellt, wobei von bei­den Seiten Konzessionen gemacht wurden. Die Arbeit wird nach Stück- und Stundenlohn bezahlt; der letztere be­trägt 3036 Pfg., sdie Gesellen werden morgen die Arbeit wieder aufnehmen.

Berlin, 25. März. Eine Konferenz der Vertreter der Lederwarenfabrikanten Deutschlands und des Portefeuiller- und Sattlerverbandes, die vorgestern in Berlin tagte, beschloß, einen Einheits­tarif für die gesamte deutsche Lederindustrie zu schaffen, der am 1. Juli ds. Js. in Kraft treten soll. Alle be­stehenden Tarife sollen gemeinsam gekündigt werden. Als Grundlage gelten folgende Leitsätze: Höchstarbeitszeit von 54 Stunden wöchentlich, aber nicht länger als 9 Stunden täglich; die Regelung der Mindeststunden- und Akkordlöhne und der Arbeitszeit bleibt örtlichen Verhand­lungen Vorbehalten; Bezahlung der Ueberstunden mit min­destens 25 Prozent Zuschlag. Sonntags- und Nachtarbeit höher; neue Akkordsätze sind nur unter vorhergehenden Aussprachen mit Fabrik- und Heimarbeitern und -Arbeiter­innen zu vereinbaren; Befugnis der Schlichtungskommis- sion, Exekutivstrafen für Tarifbrüche festzusetzen j Vor­standsmitglieder der Organisationen dürfen der Schlich­tungskommission nicht angehören, aber als Kläger fun­gieren; Dauer des Tarifes drei Jahre. Hierzu nahm ge­stern Nacht im großen Saale des Gewerkschaftshauses eine äußerst zahlreich besuchte öffentliche Versammlung der Täschner, Galantttiearbeiter und -Arbeiterinnen und Por­tefeuiller Stellung ltttd beschloß einstimmig, sich mit der Kündigung aller Tarifverträge zum 1. Juli und mit dem Einheitstarifmuster als Grundlage für die Tarife aller be­teiligten Orte einverstanden zu erklären. In Frage kom­men hierbei hauptsächlich außer Berlin die Städte Offen­bach, Leipzig, Stuttgart, Frankfurt a. M. nsw. Zur Aufstellung der neuen Lohn- und Arbeitszeitforderungcn sollen in allen betroffenen Orten Sonderversammlungen stattfinden.

Rostock, 25. März. Nach Beschluß der deutschen Schiffswerften sperren infolge des Streiks auf den Ho- waldtwerken die Werften in Schleswig-Holstein von Sams­tag, den 28. ds. ab 60 Prozent, alle übrigen 30 Pro­zent ihrer Arbeiter aus.

baubaren Grundstück, falls sic an die n Straße gr^, zen, zu den Straßenherstellungskosten he«angezogcn wer­den können. Graf-Heidenheim (BK.) stellte zu Ms. 8 den in der ersten Lesung abgelehnten Antrag, daß die ortsbaustatutarischen Bestimmungen über die Straßenbei­träge der Genehmigung durch die Kreisregierung be­dürfen ; v. Gauß trat diesem Antrag entgegen, während Kraut (BK.), Min. v. Pischek für denselben eintre- ten. Der Antrag fand schließlich Stimmengleichheit. Zu Art. 16 wurde entsprechend einem Antrag Gauß ein Zu- satz beschlossen, durch welchen der Rechtstveg zwecks Fest, setzung des Preises bei minder erheblichen Grenzberichtig­ungen offen steht. An den weiterhin erledigten Artikeln 1724 wurden nur unwesentliche redaktionelle Aender- ungen beschlossen.

Verzeichnis der Fernsprechteilnehmer. So­eben ist das neue Verzeichnis der Teilnehmer an den Fernsprechanstalten in Württemberg für das Jahr 1908 herausgegeben worden. Die Neuauflage stimmt im druck­technischen Arrangement mit ihrer Vorgängerin vom Jahre 1907 ungefähr überein, zeigt aber auf den ersten Blick eine erhebliche Zunahme der Fernsprechteilnehmer. Um die Zahl her Mehrabonnenten im Ueberschlag fest­zustellen. mag man M Durchschnitt für jede der 68 neuen Druckseiten 40 weitere Teilnehmer annehmen; st kommt man auf rund 2700 'Telephonbesitzer, die sich im Laufe eines Jahres in Württemberg für ein Billiges den ungehinderten Zugang für diese moderne Einricht­ung gesichert haben. Ob die schwebende Neuerung im Telephongebührentarif nach norddeutschem Muster diese jährliche Steigerung weiterhin verbürgt, mag mit Recht bezweifelt werden.

Stuttgart, 26. März. Die Handelskammer Stutt­gart hat neben ihren bisher bestehenden fünf Kommissio­nen (Gewerbe-, Verkehrs-, Finanzkommission, Kommission für Handel und Gewerbe, Kommission für das kaufmänni­sche Schulwesen) eine neue, sechste Kommission für Fragen des Kleinhandels eingesetzt.

Stuttgart, 25. März, Der am 14. Rärz ds. A verstsrbei'S Vorstand des physiologisch-chemischen Instituts, Prof. Dr. GllMS v. H üfner - Tübingen hat den Zins­ertrag aus 50826 Mark zur jedjährlichen Ueberweisung nach Bedürfnis an eineZ ^ Institute der naturwissenschaft­lichen Fakultät bestimmt. Seine wertvolle Bibliothek und seine Instrumente hat. der Geskhtte seinem Institut zn- geeignet.

Ein Betrüger hat in der Nacht vom Montag Ms Dienstag in der Bahnhofwirtschaft in Stuttgart eineü Kellner durch Verausgabung von längst außer Kurs gesetz­ten 10 und 20 Dollarnoten vom Jahr 1864 den Betrag von 302 Mark abgeschwindelt. Der Unbekannte ist entkommen.

Am 24. März halb 1 Uhr nachm, ist in Herbrech­tingen der Triebwagenzug 990 auf den Güterzug 6454 aufgefahren, wodurch die beiden letzten Wagen d«s Gü­terzugs entgleisten. Zwei Reisende wurden leicht verletzt. Ursache Nichtbeachtung der Haltestellung des Einfahr-- stgnals.

La^es-iLhromL.

Berlin, 22. März. Der Verein deutscher H an de ls Müller hielt hier gestern seine 10. ordent­liche Generalversammlung ad, an der Handelsmüller aus allen Teilen Deutschlands teilnahmen. Auf der Tages­ordnung stand u. a. die M ü h l e n u msatzsteuer. Die Versammlung /rahm einstimmig folgende Resolution an: Die Versammlung erklärt sich einstimmig gegen die Einführung einer staffelförmigen Mühlenumsatzsteuer. Die Versammlung erblick in einer solchen Steuer keinerlei Vorteile für irgend einen Teil der deutschen Müllerei, sondern eine schwerwiegende Gefährdung der Handelsmül­lerei und des gesamten Wirtschaftslebens. Sie bittet unter Berufung auf die bekannten Eingaben des Vereins deut­scher Handelsmüller den Reichstag und die Reichsregier- nng, den ungerechtfertigten Anträgen auf Einführung ei­ner staffelförmigen Mühlennmfatzsteucr keine Folge geben zu wollen.

Köln, 25. März. Der Prinz von Wales und seine Gemahlin treffen heute abend halb 11 Uhr in Köln ein. Der Besuch trägt ausschließlich militärischen Cha­rakter. Morgen findet Parade des Kürafsierregiments statt. Abends ist Diner im Hotel du Nord. Die Rück­fahrt erfolgt Freitag, wahrscheinlich über Darmstadt, da das Prinzenpaar noch einen Besuch seiner Darmstädter Verwandten beabsichtigen soll.

Köln, 24. März. Die städtische Hochbaukommission lehnte heute die Annahme des der Stadt Köln von dem Artisten Danny Gürtler als Geschenk angebotenen Hei­ne-Denkmals aus persönlichen Gründen einstim­mig ab.

Karlsruhe, 24. März. Die Herbst Manöver des bad. 14. Armeekorps werden von Anfang Sep­tember an in der allernächsten Umgebung von Basel statt- pnden. Als Manövergebiet ist der Sundgau, speziell die Gegend südlich von Mülhausen vorgesehen. Hauptsäch­lich werden die Divisionsmanöver bei Pfirt abgehalten.

Mannheim, 24. März. Eine weitere Stiftung von Frau Julia La uz wird bekannt. Die Witwe des bekannten Großindustriellen Heinrich Lanz überwies der Deutschen Landwirtschaftsgescllschaft ein Ka­pital von 50 000 Mark, dessen Zinsen vorzugsweise für Maßnahmen zu Gunsten kleinerer und mittlerer deutschen Landwirte Verwendung finden sollen.

Brüssel, 25. März. Die Kvlonialkommission hat heute endgültig über das Kolonialgesetz und den Zongo- Angliederungsvertrag abgestimmt. Das ganze Gesetz wurde mit 11 gegen 1 Stimme angenommen, der Angliederungsvertrag Mt 10 gegen 2 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung.

Wien, 25. März. Professor Wahrmund ist heute aus Innsbruck hier eingetroffen. Morgen nach­mittag findet vor dem Erkenntnis-Senat des Wiener Landgerichts die Einfpruchsverhandlnng gegen die Kon- srskatron der Broschüre Wahrmunds statt.

In Aubin (Oberbayern) züydete ein 19jähriqer Bauernknccht, der beim Fensterln von einer Dienstmagd

Aus Württemberg

DieuftuaMrtchten. B körv^r: di-S'rlleins Finanz

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In den Ruhestand verletz': D Vo u nd dr lauüw. Win'eisitulr Hall Üekanomi i a 'ü in ,> r un'c Veite h ! d,r fild > - e lan'w B rd e stmeda'U , een ^lußmeiller Jo.s K tetz m a»n in a dach u e Be le-bn g der B->i»ennm da e der K oao e«r den Odos k erär sei der Regie, nie; der -tchwad-ldk eis.s S ve llense r Se Mine schult Heer V«e i! e r -« ' cg> g , »nt.: V.rle hun > der

Verdienstm-vo ll' r>e« K ono-.dens

Die scharfen Göppinger. In der Generalver­sammlung der Göppinger Volkspartei, die einen starken Besuch aufweisen konnte, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die Versammlung ist der An­sicht, daß die Blockpolitik Bülows in den nahezu Ihr Jahren ihres Bestehens die versprochene liberale Aera Echt gebracht hat und guch nicht bringen wird. Sie be­trachtet die in der Kommission des Reichstags ange­nommene Form des Vereinsgesetzes als eine allen de­mokratischen Grundsätzen widersprechende Fassung eines Gesetzentwurfes und fordert ihre Abgeordneten dringend auf, im Plenum unter allen Umständen dagegen zu stim­men. Mit Entrüstung nimmt die Versammlung davon Kenntnis, daß ein Teil ihrer Abgeordneten in der Kom­mission ihre Zustimmung gegeben hat. Die Volkspar- tei,,Göppingen erwartet von der demnächst stattfinden­den'weiteren Landesausschußsitzung die'Aufforderung an die Abgeordneten, im Plenum gegen die jetzige Fassung dieses Vereinsgesetzes, insbesondere gegen den 8 7 zu stim­men. Sollte diese Landesausschußsitzung nicht in diesem Sinne beschließen, so könnte die Göppinger Bolkspartei einer Organisation nicht mehr angehören, welche die vor 60 Jahren aufgestellten Grundsätze der deutschen Bolks­partei mißachtet.

Die Bauor-nungskorninission hat bei der

Fortsetzung der 2. Lesung zunächst den Art. 15, welcher von der Verteilung des Aufwands für die Herstellung neuer oder Verlängerung bestehender Ortsstraßen handelt, bera­ten. Entsprechend einem Antrag v. Gauß wurde Satz 2 des Abs. 1 in folgender Fassung beschlossen:Die Ersatz­pflicht hat zur Voraussetzung, daß nach dem Inkraft­treten des Ortsbaustatuts die Ortsstraße hergestellt und vor oder nach der Straßenherstellung, jedoch nach der Feststellung des Ortsbauplans auf die Dauer "bestimmte Gebäude errichtet werden. Abs. 3 des Art. 15 fand nach Anträgen von Graf-Heidenheim (BK.) und v. Gauß (Vp.) eine neue Gestaltung. In Abs. 3 wurde entsprechend den Anträgen des Berichterstatters v. Gauß und Kübel (D. P.) die Frage geregelt, inwieweit die Eigentümer der schon vor der Feststellung des Ortsbau­plans oder vor dem Inkrafttreten des Artsbaustatuts überbauten und der ?wch nicht überbauten, aber über-

Gericbtssaal.

Trier, 20. März. Nach' der Entscheidung der hie­sigen Strafkammer ist der Zusatz von Kochsalz keine Weinfälschung. Bei dem Winzer Frick in Longuich wurden im Dezember v. I. 3 Fuder Wein be­schlagnahmt, die nach dem Gutachten des Gerichtschemi­kers Dr. Wellenstein einen ungewöhnlich hohen Gehalt an Kochsalz, 500 bis 600 Gramm auf 1000 Liter mehr, als der Wein im Naturzustände haben sollte. Als dir gerichtliche Untersuchung gegen den Winzer wegen Wein- fälschnng eingeleitet wurde, beging dieser aus Scham Selbstmord. Das Verfahren nahm aber trotzdem seiim Fortgang, da eine Entscheidung darüber herbeigeführt werden mußte, was mit dem beschlagnahmten Wein zu geschehen sei. Der Staatsanwalt hielt den Wein nicht für gesundheitsschädlich, fodaß er noch zur Essigfabrikation verwandt werden könne. Er beantragte darum nicht die Vernichtung, sondern die Einziehung des beschlag­nahmten ^Weines. Das Gericht verkündete nach längerer Verhandlung, das folgende Urteil: Das Weingesetz verbietet den Zusatz von Stoffen, wodurch der Extraktgehalt erhöht wird. Durch den Zusatz von Kochsalz findet jedoch keine Vermehrung , hes Extraktgehaltes im gesetzlichem Sinne statt. Da ein Verstoß gegen das Weingesetz nicht vor­liegt, so war zu prüfen, ob nicht etwa ein Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz begangen war. Dies würde der Fall sein, Mnn der Wein durch den Zusatz von Koch­salz .gesundheitsschädlich geworden wäre. Das trifft aber auch nicht zu. Der Antrag.der Staatsanwaltschaft auf Einziehung des Weines wird daher ab gewiesen. Da es sich um eine Frage von prinzipieller Bedeutung han­delt, wird der Staatsanwalt gegen das Urteil Revision einlegen.

Frankfurt, 24. März. Schwurgericht. Am 25. Januar war ein 19jähriger Hausbursche aus Call» in Württemberg nach Frankfurt gekommen, um sich hier eine Stellung zu suchen. In der Herberge zur Heimat traf er zwei Leute, die ihm vorspiegelten, sie wüßten eine gute Stelle für ihn, und ihn dann aufs Bornheimer Feld führten, wo sie ihn zu Boden warfen und seiner Uhr und seines Geldes im Betrage von 2 Mark 40 Pfennig beraub­ten. . Zwei Tage nachher traf der Beraubte in der Her­berge den einen der Täter wieder und veranlaßte seine Verhaftung. Es war der 24jährige Taglöhner Gott- lrob Schwarz, ein schon 13mal bestrafter Mensch. Eh bestreitet jede Schuld, wird aber von dem Beraubten mit Bestimmtheit wiedererkannt und vom Schwurgericht zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach der Verurteilung salb er:Bis jetzt war ich noch kein Verbrecher; aber wenn ich herauskomme, werd' ich einer."

Berlin, 23. März. Wie bekannt, ist aus Anlaß des ersten Moltke-Harden-Prozesses ein Strafverfahren ge­gen Maximilian Harden und seinen Verteidiger, Ja- stizrat Bernstein-München, wegen Beleidigung des Fürsten Philipp zu Eulenburg eingeleitet wor­den. In dem wegen dieser Affäre eröfftreten Ermittlung^ verfahren finden zur Zeit vor der 146. Abteilung des