wie man uns imtteilt, der ganze Mtterbesranü - etwa 100 000 Liter — unter Siegel gelegt wurde.
Zwei in Ertzfügen OA. Waldshut beschäftigte italienische Fabrikmädchen lauerten einem Landsmann auf, der sie um Liebe und Geld betrogen hatte, griffen ihn mit Messern an und übergossen den um Hilfe Rufenden mit Spiritus, den sie anznzünden versuchten. Ter Mißhandelte liegt krank darnieder, die beiden Mädchen wurden verhaftet.
Aus Württemberg.
Tienstuachrichtca. Befördert: Auf die erledigte Stelle eines Finanzrats bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen den Eisrnbahnbrtriebsinspektor Raunecker, Vorstand der Güterstelle Stuttgart Hauptbahnhof, auf die Stelle des Vorstands des bahnbautechnischen Bureaus der Generaldirektion der Staatseisenbahnen mit der Dienststellung eines Baurats den Eisenbahnbau- inipektor, tit. Baurat Glocker bei dieser Generaldirektion.
Verliehen: dem Eisenbahnbetriebsinspektor Hindrnnach in Calw den Titel und Rang eines Finanzrats.
Versetzt: den Werkmeister Müller in Eßlingen seinem Ansuchen gemäß zu der Maschineninspektion Tübingen.
Ernannt: die Eisenbahnpraktikanten I. Klaffe Friedrich zum Oberbahnassistenten in Mühlacker, Sihler zum Oberbahnasststenten in Ulm, Wagner zum Oberbahnasststenten in Rottweil, Balle zum Oberbahnasststenten in Lorch, Köhler zum Oberbahnasststenten in Heffental und Schmitt zum Oberbahnasststenten in Calw.
Nebergattgstiestimulungett der neuen Gemeindeordnung. Die Auffassung, Paß die Uebergangs- bestimmungen der neuen Gemeindeordnung eine Lücke auf- weisen, soweit der Wegfall von Ersatzwahlen in Betracht kommt, wird in einer Auslassung des St.-A. als unrichtig bezeichnet. Das Schw. K. hat kürzlich berichtet, daß diese Auffassung in parlamentarischen Kreisen vertreten werde, und daß ihm von dieser Seite mitgeteilt wurde, daß die Schaffung eines Notgesetzes hier zu erfolgen habe. Auf Seiten der Regierung scheint man jedoch diese Ansicht nicht zu teilen. Die Erläuterung, die nun im St.-A. gegeben wird, läßt aber doch erkennen, daß die einschlägigen Bestimmungen der neuen Gemeindeordnung hier keine klare Fassung aufweisen. Wenn es hier heißt: „Ersatzwahlen finden nicht statt", so muß der Wortlaut dieser Bestimmung zu dem Schlüsse führen, daß mit dem Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung die Ersatzwahlen in Wegfall kommen. Wenn dieser Satz nur auf die im Wege der Verhältniswahl gewählten Mitglieder der Kollegien sich bezieht, so ist die aus dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls nicht ersichtlich. — Ter Staatsanzeiger schreibt: „Während der nächsten 4 Jahre sind in großen und mittleren Städten dje Gemeindekollegien zusammengesetzt teils aus Mitgliedern, die im Wege der Verhältniswahl gewählt wurden und teils ags Mitgliedern, die vor Inkrafttreten der Gemeinde- ordnung noch im Wege der Listenwahl gewählt worden sind. Art. 85 der Gemeindeordnung bestimmt nun, daß, tvenn in großen und mittleren Städten gewählte Mitglieder nicht in das Kollegium eintreten oder im Laufe der Wahlperiode aus demselben ausscheiden, diese durch die demselben, und wenn er erschöpft ist, eineni mit ihm verbundenen Wahlvorschlag augehörenden weiteren Bewerber ersetzt werden, daß daher Ersatzwahlen nicht stattfinden. ^ Diese Bestimmung kann selbstverständlich ihrem Inhalt und ihrer Stellung nach nur auf denjenigen Teil der Mitglieder der Gemeindekollegien Anwendung finden, welcher im Wege der Verhältniswahl gewählt ist. Der letzte Satz des Artikels 85, der besagt, daß Ersatzwahlen nicht stattfinden, und der, wie es scheint, Anlaß zu der mißverständlichen Auffassung gegeben hat, hat keine selbstständige dispositive Bedeutung, er dient vielmehr lediglich zur Erläuterung des ersten Satzes, welcher das Nachrücken der weiteren Bewerber regelt. Der fragliche Satz wurde von der Kommission der Kammer der Staudesherren hinzugefügt und zwar, wie der Kommissionsbericht ausdrücklich hervorhebt, zum Zwecke der „besseren Verdeutlichung". Gilt hienach Art. 85 nur für die im Wege der Verhältniswahl gewählten Mitglieder der Gemeindekollegien, so finden auf den etwaigen Ersatz der übrigen Mitglieder gemäß Art. 71 die für die Gemeinderatswahlen in den kleineren Städten und Landgemeinden getroffenen Bestimmungen Anwendung. Hienach ist gemäß Art. 11 Abs. 5 eine Stelle, welche vor dem Eintritt des ordentlichen Wahltags erledigt wird, erst an diesem Zeitpunkt wieder zu besetzen, wenn nicht der Gemeinderat eine frühere Wiederbesetzung für nötig erachtet, die im Falle des Herabsinkens der Mitgliede^zahl auf Zweidrittel der Normalzahl erfolgen muß. Solche Ergänzungswahlen sind selbstverständlich in großen und mittleren Städten im Wege der Verhältniswahl vorzunehmen, da Art. 73 das Wahlverfahren in großen und mittleren Städten allgemein regelt. Werden diese Ergänznngswahlen mit den regelmäßigen Erneuerungswahlen verbunden, so gelten nach der entsprechend anzuwendenden Bestimmung des Art. 22 Abs. 3 diejenigen, auf welche die niedersten Höchstzahlen entfallen, als auf die kürzere Amtsdauer gewählt. Nach dem Ausgeführten kann also während der nächsten 4 Jahre in großen und mittleren Städten eine Ergänzung der Gemeindekollegien sowohl mit der regelmäßigen Erneuerungswahl verbunden werden als auch im Bedarfsfall durch Vornahme einer besonderen Ersatzwahl erfolgen."
Bauordnungskommission. Die Mittwoch-Sitz- ung der Kommission für die Bauordnung war mit Beratung des Art. 4 des Entwurfs ausgefüllt. Berichterstatter v. Gauß und Mitberichterstatter Dr. Lin dein ann stellten eine Reihe von Abänderungsanträgen, die indes mehr redaktioneller Natur waren, v. Gauß begrüßte die Anstellung eines Staatstechnikers zur Beratung der Gemeinden bei Feststellung von Ortsbauplänen; nur dürfe kein Zwang auf die Gemeinden ausgeübt werden. Ha ns er (Z.), Häffner (D. P.) und Haug (BK.) wandten sich gegen die Streichung der Worte in Abs. 3 des Art. 4: „einzelne Baulinien mit Höhenlagen", da im Sprachgebrauch ein großer Unterschied zwischen Orrsbauplan und Baulinie bestehe. Ein Antrag Häff- n e r (T. P.), in Abs. 4 die Worte: „Wenn die Feststellung von einem Beteiligten beantragt ist" zu streichen, da der Begriff „Beteiligter" noch sehr unklar sei, wurde angenommen. S ch m'i d - Neresheim (Ztr.) bringt Klagen technischer Kreise über die zu weit gehende Zuziehung
staatlicher Spezialtechniker vor. Jede auch suasorische Einwirkung auf die Gemeinden sollte vermieden werden. Haug (BK.) wandte sich besonders dagegen, daß das Oberamt über die bürgerlichen Kollegien hinweg eine Verfügung zur Feststellung von Baulinien treffen könne. Walter (Ztr.) stellte den Antrag, daß der Besitzer eines Grundstückes auf diesem solche Handlungen, die zur Feststellung eines Ortsbauplans erforderlich sind, gegen Ersatz des hiedurch entstehenden Schadens geschehen lassen muß. Dieser Antrag wurde mit 13 gegen 2 Stimmen (Reihling, Schmiid-Freudenstadt) angenommen. Die Mg. Sch mid-Neresheim und Speth-Wangen (Z.) betonten die Notwendigkeit," daß in Art. 4 für ländliche Verhältnisse besondere Bestimmungen getroffen würden. Ein von ihnen gestellter Antrag: „In weiträumig gebauten Landorten wie auch auf Einzelwohnsitzen ist von der Feststellung von Baulinien in der Regel, jedoch unter Wahrung der in Abs. 4 verlangten Rücksichten, namentlich des Verkehrs, Umgang zu nehmen, wurde mit 13 gegen 2 Stimmen (Jmmendörfer, Kraut) angenommen. Morgen Donnerstag vormittags 9 Uhr Fortsetzung.
Stuttgavt, 11. Dez. Die Deutsche Partei hat in einer Mitgliederversammlung folgenden Wahlvorfchilag für die Gemeinderatswahl festgesetzt: 4. Hofwerkmeister Hauser, 2. Apotheker Reihten, 3. Rechtsanwalt Wölz, 4. Professor Weitbrecht, 5. Architekt Heim, 6. Handelsgärtner Bauer-Cannstatt, 7. Schultheiß a. D. Geiger-Wangen, 8. Schultheiß ä. D. Fichtner-Untertürkheim, 9. Kaufmann Adolf Stübler sen. _
In Willsbach erhängte sich in seiner Wohnung der 78jährige Schmiedmeister M. Geistige Zerrüttung dürfte die Ursache des Selbstmordes sein.
Ein Bauer von Ne ckärHaufen OA. Nürtingen namens Bwuktrecht, wurde im Walde von einer stürzenden Eiche getroffen und so schwer verletzt, daß der Tod eintrat.
Kunst und Wissenschaft.
München, II. Dez. Als Festspiele tm Sommer 1908 sind sechs Mozartspi le im Residenz! heater und 20 Richard Wagner-Festspiele im Prinz Regenter-t - Theater in Aussicht genomm n und zwar für dis Monate August ' und September.
Gerichtssaal.
Stuttgart, 10. Dez. Strafkammer. Um 6000 Mk. geschädigt wurde eine hiesige Firma von dem verheirateten Alfred Buch mann. Er war seit drei Jahren bei der Firma als Portier angestellt und hatte zugleich die Lohnbücher zu führen. In die Lohnlisten setzte er nun die Namen von in der Fabrik gar nicht beschäftigten Arbeitern ein, verrechnet« für dieselben die Löhne und erhob die Beträge an der Kasse. Auf diese Weise verschaffte er sich innerhalb zwei Jahren 6000 Mark, um die die Finna bei der Vermögenslosigkeit des Angeklagten dauernd geschädigt sein wird. Das Urteil gegen ihn lautete auf ein Jahr 6 Monate Gefängnis, abzüglich einen Monat Untersuchungshaft. Seine der Hehlerei angeklagte Frau wurde freigesprochen.
Stuttgart, 10. Dez. Schöffengericht. Wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz und wegen Ueber- ( tretung des Margarinegesetzes hatte sich, heute der Käuf- ! mann Paul Rössler von hier zu verantworten. Der ? Polizeiiuspektor für die Nahrungsmittelkontrolle, Göz, hatte sowohl bei dem Angeklagten, als auch bei einem Wiederverkäufe:: desselben Proben von angemachtem Kbänter- käs, teilweise durch geheimen Ankauf, entnehmen lassen. Durch die im städt. chem. Laboratorium vorgenommene Untersuchung des Produktes wurde festgestellt, daß der Kräuterkäs mit Margarine zubereitet worden war. Der Wiederverkäufer, sowie einige Personen, die angemachten Kräuterkäs bei Rössler gekauft hatten, gaben an, sie haben angenommen, daß der Kräuterkäs mit Butter angemacht gewesen sei. Nach den Ausführungen des als Sachverständiger geladenen Dr. Mezger vom städt. chem. Laboratorium ist es hier nicht üblich, daß Kräuterkäs mit Margarine zubereitet wird, und er glaube, daß das Publikum, wenn ihm angemachter Kräuterkäs angeboten wird, die Erwartung hege, daß dieser mit Butter und nicht mit Margarine anqemacht sei. Das Urteil lautete auf 10 Mark Geldstrafe.
Berlin, 11. Dez Vcr kern kaiserlichen Diszchlinar- hof für die Schutzgebiete hatte sich heute wegen Verletzung des Reicksbeamtengesse-s der Gouverneur von Togo, Waldemar Horn, zu verantwort', der tm Jahr l903 einen wegen Diebstahls angeklagten Neg°r 25> Hiebe aofzählen an einen Pfahl binden und 24 Stunden l!nuiitero>ochen kur gräßlichsten Ownuenhitzs aues tzeu l eß Der Neger ist dann am Pfahl gestorben Horn wurde am 4. Mai von der DOzipIinaikrinmer zur Dtensieatlüssurig verurteilt umer Belastung an zwei Drittel der gesetzlichen Pension. Gegen dieses Urteil Hai Horn Benttunz eingelegt, die heuie zur Perhand, lung kam. — Das Urteil wird am 23. Dez. b kannlgegsbcn.
Prozeß Llössel.
St. Petersburg, 10. Dez. Heute begann im großen Saal des Flotten- und Armeekasinos der Prozeß Stös- s e l, sowie der Mitangeklagten Generäle Fock, Reiß und Smirnoff. Der Zudraug des Publikums war nur mäßig. Das Hauptkontingent stellt das hohe Militär, darunter viele Dekorierte des letzten Krieges. Stös s e l ist in Zivil erschienen und mit zwei Georgskreuzeu geschmückt. Die übrigen Angeklagten erschienen in großer Paradeuniform. Von den 123 Zeugen waren fast alle zur Stelle, viele Generäle, Admiräle ebenfalls. In dem seiner Zeit beanstandeten Bericht ist ein Punkt sehr belastend für Stöffel, nämlich der, daß er seine Koffer schon pajcken ließ zwei Tage vor der Kapitulation der Festung. Das Sündenregister Stös- - sels ist enorm groß. Laut der Anklageakte ließ erden Befehl unberücksichtigt, das Kommando Port Arthurs dein General Smirnoff zu übergeben und sich selbst zur Armee zu verfügen. Er mischte sich in die Angelegenheiten des
Festungskommandanten, wodurch dieser seine Autorität verlor, dadurch die Verleioigung der Festung erschwereno. Er meldete von Siegen, an denen er gar nicht beteiligt war. Er schickte dem Zaren falsche Telegramme, um später die Kapitulation zu rechtfertigen. Er schlug den General Fock zum Georgsritter vor, trotzdem dieser die Schlacht bei Tschinschiou verloren hatte. Er trat mit General Nogi in Unterhandlungen, entgegen dem Beschluß des K'riegsrates. Er unterschrieb die Kapitulation unter ungünstigen Und erniedrigenden Bedingungen. Kock, Reiß und Smirnoff fabrizierten ebenfalls falsche Telegramme und erwiesen sich in jeder Beziehung ihrer Stellung unwürdig. Der Prozeß dürfte acht Tage dauern.
Vermischtes.
Scheintod.
Ein eigenartiger Fall von Scheintod erregt in Dresden nichr geringes Auffehen. In die Totenhalle des St. Pauli-Friedhofes wurde vor einigen Tagen ein Toter gebracht, dessen Ableben ein Arzt bescheinigt hatte. Er wurde zwischen Pen anderen Verstorbenen anfgebahrt Und daun die Halle, wie übliche verschlossen. In -der, Nacht ist Nun der Mann, ein Fleischermeister, an dein in einer ärztlichen Privatklinik eine Operation vollzogen worden war, bei deren Ausführung die Narkose seinen Tod scheinbar herbeigeführt hatte, wieder erwacht, und hat in dem Glauben, sich in seinem Bett zu befinden, die Hand nach seiner Gattin ausgestreckt. Diese Hand berührte aber das eiskalte Gesicht eines Toten und durch den Schreck erlangte der Erwachte das volle Bewußtsein zurück. Er lärmte nun solange, bis man ihn hörte. Schreckensbleich trat der Dolenbettmeister in die Halle, wo er von dem erregten Manne über den Vorgang aufgeklärt wurde. Der Fleischermeister wurde unverweilt nach dem Stadtkran- kenhause überführt, wo er dann am Tage darauf tatsächlich verschieden ist.
Die Höhe des Bogelfinges.
Interessante Beobachtungen über die Höhen, bis zu denen sich die Vögel bei ihrem Fluge über der Erde erheben, werden von Prof. I. Pöschel in seinem soeben erschienenen Buche „Luftreifen" mitgeteilt. Der Verfasser; sagt bei 8er Schilderung einer Fahrt nach Spichern: „Es umschwirrt uns Flügelschlag, ein Vogel fliegt rasch an unserem Korbe vorbei, eine große Seltenheit in eine« Höhe von 2 200 Metern. Die Vogelkunde verdankt erst der Luftschiffahrt in dieser Hinsicht sichere Nachweise. Bis dahin überschätzte man die Höhe des Vogelfluges; so glaubte Alexander v. Humboldt, der Kondor erreiche 7100 Meter, und Gätke kam bei seinen Beobachtungen ans Helgoland zu der Annahme, Wandervögel suchten Höhen von 3000 bis 5000 Metern. Das ist gänzlich ausge- geslchossen. Die Kälte, bet 10 000 Metern etwa Minus 54 Grad Celsius, Und der verminderte Luftdruck machen Vögeln den Aufenthalt in so hohen Luftschichten unmöglich. Luftschiffer z. B. Lucanus, haben fest-gestellt, daß sich die Vögel ungezwungen nicht über die erste Wolkenschicht er- j heben, vielmehr halten sie sich im allgemeinen innerhalb der ersten tausend Meter über der Erdoberfläche auf, die meisten in sehr geringer Höhe. Nur vereinzelt beobachtete man Krähen 1400 Meter hoch, eine Lerche in 1900, einen Adler in 3000 Meter Höhe. Auch der von uns bemerkt: Vogel schien ein Raubvogel zu sein.
Gemeinnütziges.
— Springerl e. 1 Pfund feines Mehl, 1 Pfund Zucker, 4 Eier, abgeriebene Zitronenschale. Zucker und Eier werden 1 Stunde gerührt, das Mehl leicht darunter gemengt, eine Weile hingestellt, dann ausgewällt und ausgedrückt und andern Tags gckacken.
— Mandelnüsse. Man rührt 70 Gr. Butter zu Schäum, fügt nach und nach drei Eier, 250 Gr. Zucker, die abgeriebene Schale einer Zitrone und 250 Gr. gestoßene Mandeln hinzu, eine Viertelstunde rührt man alles nach eine« Seite, mischt darunter 250 Gr. feines Mehl, formt kleine Kugeln, setzt sie auf ein bestrichenes Blech und bäckt sie gelb.
Handel und Volkswirtschaft.
Ttu tgart, U. Dez Der hemigen Ledcrmeffe in der Gewerbehalle waren etwa 7ü» Ztr. Meiührt Die Preise stellten sich per Psd. sür Sohlleder 1.30 Mk. bis I 40 Mk. für WildwaäSleder 1 Mk. bi« 12" Mk. Wildoberleder l n 2 Mk bis 2 !'i Mk., Wildoberleder II s. l, 0 bi« I SV Mk., SchmalUder 1,9: lis 2,10 Mk, Kalbleder 2,70 bis 3.80 Mk.. Zaum-Zeug-und ili oßleder l 80 bis 1 80 Mk., Cchasteder Ib bis Mk per 10 Felle. Das G-.schäft nahm einen schleppenden Verlauf. Umsatz beträgt etwa 10 060 Mk.
Böblingen !2. Dez. Die Geneialvelsammlrnrg der Aktien- brauerei Zahn-Böblingen genehmigte die Voischlt^e der Verwaltung und setzte die Dividende uns 8'/, Prozent fest.
vom SchNmrzwalb. 12 . Dez. In der Uhrenindustrie und den damit verbundenen Nebrnzwrigen macht sich seit einigen Wochen Flauheit geltend. Um diese Zeit sind sonst alle Kräfte angespannt, diesmal trifft es, wenigstens an vielen Stellen nicht zu. Es ist bereits in Erwägung gezogen worden, die Arbeitszeit auf 8 Strmden herabzusetzen, um Ärbeitereutlaffungrn zu verhüten. Auch ist ein Ueberangebot an Arbeitskräften zrrtagr getreten.
Ko«?«»« - Eröffnungen. Friedrich Metzger,. Fabrikant Stuttgart RetnSburgsiraße Grau Da viel Bauer und Gemeinderat in Plattenhardt. A brecht Krauß, Li rbiauereibesitzer zum Ltisch in Riedllngeii Nachlaß des am 8. Oktober i907 verstorbenen Ferdinand Bentel, Stadischuliheißen Vaihmen E.
Stuttgart. Schlachtvtehwarkt. Zugelrieben Ochsen Farren 079, Kalbeln u. Kühe 20 >, Kälber. 346 Säweme 810 Verkauft: Ochsm 21. Farren 070, . Ka beln und Kühe 189 KLber S<8, Schweine 7S2 Unverkauit: Ochsen 0 Farren OA Kalbeln 49. Kälber Ov, Schweine 078. Erlös au« '/, Kilo Schlacht- gcw'cht: Ochsen: 1. Qualität außgemäflett von — bis — Pg., 8. Qualität von — bis Psg. Bullen: 1. Qualität, vollfleischige von 88 bis 89 Pfg. 2. Qualität ältere und weniger fleischige von i>6 bis 87 Pfg. Stiere und Jungriuder: 1. Qualität, ausgemäitete von 78—80 Psg. 2. Qualität fleischige von 78 77 Psg., 8. Qual, geringere von 73—7b Pfg., Kühe 1. Qualität junge aemäfietc vo« — bis — Pfg, 8. Qual älte-e von b9—es Pfg., 8. Qual, geringe von 38-48 Psm Kälber: l. Qual, beste Saugkälber von 78 80 Pf. 8. Qual gute Saugkälber von 78—77 Pfg., g Qual, geringe Saugkälber von 70—73 Pfg., Schweine; 1. Qual, junge fleischige von 6i bis 64 Pfg., 2. Qual, schwere fette von 61- 68 Pfg.. S. Qual, geringere Sauen) von 86-87 Pfg. Verlauf des Marktes: belebt