Krauenkömgin war. Zweimal habe sin das Fetisch-Essen verhängt; .das sei eine Strafe, die bei Ehebruch verhängt werde. Die Sihakbe habe auch Mädchen zu nächtlichen Tänzen gebracht; nachher habe es dann allerlei Belustigungen im Stationsgebäude gegeben. Der Zeuge stellt in Abrede, daß bei den nächtlichen Tänzen Patres »uaegen gewesen seien, wohl aber bei Festlichkeiten, wie Kaisers Geburtstag. Rechtsanwalt Brederik will beweisen, daß der Zeuge doch bei nächtlichen Tänzen war. Pater Müller bekundet noch, er habe erfahren, Schmidt habe der Sihakbe einen Säbel verliehen, und diese habe An auch getragen. Der Zeuge Arend behauptet. Die sihakbe sei nicht die Geliebte Schmidts gewesen, sondern nur die Königin über die Frauen; einen Säbel habe sie bei ihrer Einsetzung nicht bekommen. Bezirksrichter R o t- berg für das Schutzgebiet bekundet, die Sihakbe sei eingesetzt worden, um kleine Streitigkeiten unter den Frauen zu schlichten. Pater Müller sagt, nach seinem Wissen Und nach seinen Informationen sei nie eine Frauenkönigin vor- l'er dort gewesen und er sei doch secbs Jahre dort gewesen. Kolonialdrrektor Stnebel erklärt auf Befragen Rörens, Mt Bezug auf die Sihakbe und deren Beziehungen zum Beklagten, daß er sich erinnere, daß sie Gegenstand einer Unterredung mit dem Präfekten Bücking gewesen sei, daß er sich aber der Einzelheiten nicht erinnere. Wenn der Fall besprochen worden sei, sei er auch untersucht worden. Wenn er zu den bei seinem Rücktritt erledigten Lachen gehört habe, hätte kein Anlaß Vorgelegen, gegen Schmidt vorzugehen. Zeuge Kammergerichtsrat Wilke sagt, eine Frauenkönigin habe es bis dahin, wie aus den Akten hervorgehe, nicht dort gegeben, aber es sei der Wunsch danach laut geworden. Tie Häuptlinge hätten die Frauenkönigin gewählt und Schmidt habe sie bestätigt. Ob Schmidt mit ihr verkehrt habe, sei in den Akten nicht aufgeklärt. Damit schließt die heutige Sitzung.
Köln, 19. Sept. Der Vorsitzende verliest die Fortsetzung der Reichstagsrede Roerens. Es handelt sich hauptsächlich darum, ob Schmidt ein Mädchen unter 14 Jahren unter Anwendung von Gewalt geschlechtlich hebraucht habe. Schmidt erklärt, die Behauptung sei unwahr und wider besseres Wissen. Es sei zweimal ein Verfahren wegen Notzucht gegen ihn eingeleitet, aber jedesmal wieder eingestellt worden. Von: Gouverneur Horn sei das Verfahren zum dritten Male eröffnet worden, aber er sei glänzend sreigesprochen worden. Gegen den Pater Schmitz sei ein Verfahren wegen Verleumdung und Beleidigung eröffnet worden. Der beschuldigte Bezirksamtmann Schmidt wird sodann vom Präsidenten uufgefordert, über den Fall Atjara zu berichten. Er ' teilt mit, daß, als er aus Urlaub gewesen, die Mission f gegen ihn zu Hetzen begonnen habe, denn sie habe keine > Macht besessen, es aber zu einer solchen bringen wollen. Gouverneur Horn habe alles getan, was die Mission ge- j wollt und habe auch keine Untersuchung eingeleitet. Mis- ! sionare seien in -die Hütten gegangen, hätten die Leute s verhetzt und so ein Sittlichkeitsverbrechen gegen ihn konstruiert. Gouverneur Horn würde nur zu Gunsten der Missionare entschieden haben. Als er fort gewesen, habe Freiherr von Rotberg ein Verfahren gegen ihn eingeleitet, er aber sei freigesprochen worden. Rotberg habe, als er (Angeklagter) Ltrafantrag wegen falscher Beschuldigung gestellt habe, die Patres ins Untersuchungsgefängnis gesetzt und festgestellt, wie die ovr- tigen Leute verhetzt worden waren. Der Präfekt wandte sich an den im Hinterlande weilenden Gouverneur Horn, der eines Tages kam und, ohne die Verhältnisse zu kennen, die Patres aus dem Gefängnis entließ und die Richter absetzte. Er sagte zu mir, ich solle die Klage gegen die Patres zurücknehmen, er wolle mir für eine Stelle in Kamerun und für eine Auszeichnung für mich sorgen. Die Schwarzen find zu Aus sag e n g e g e n mich g oz w nn g en wo r- jden; ich gebe zu, mit schwarzen Mädchen verkehrt zu haben, aber nicht mehr als andere Europäer auch.
Roeren bemerkt hierzu, daß Schmidt die Atjara im September 1901 zu sich genommen habe, obwohl sie damals erst 141/2 oder IZich Jahre alt war. Schmidt gebe selbst zu, daß er eine ständige schwarze Konkubine hatte; außerdem habe er aber auch Pins unerwachsene junge Mädchen aus der Station gehabt. Rechtsanwalt Schreiber bemerkt: Freiherr von Rotberg habe gegen Schmidt ein Verfahren wegen Vergehens gegen den Z 176 Abs. 3 eingeleitet. Bei Kiefer Gelegenheit sagte Schmidt: Ich betrachte das Mädchen als di« Person, die mich lieb gewonnen hat, und die später meine Frau werden wird. Weiter bezeichnet Redner die Verhaftung der Patres als skandalös; sie sei durch den Gouverneur Horn airfgehoben worben.
Ter Präsident verliest sodann das Togoer U r- !teil gegen Schmidt wegen Sittlichkeitsverbrechen; alsdann erfolgt die Verlesung des Urtei ls gegen den Misstonspriester Pater Schmidt wegen wissentlich falscher Denunziation, Hiervon wurde dieser! zwar sreigesprochen, aber wegen Beleidigung zu vierzehn Tagen ^Gefängnis verurteilt, welche jedoch durch die Borhaft als verbüßt erklärt wurden. Die Oeffentlichkeit wurde wegen der vorkommenden starken Stellen trotz Widerspruchs der Vertreter Roerens ausgeschlossen. Die Behauptungen des Paters lauteten folgendermaßen: Die Atjara habe ihm gesagt, sie habe. Schmidt mitgeteilt, sie halte sich noch nicht für reif, worauf Schmidt sie mit der Pferdepeitsche so geschlagen habe, daß die Wunde noch lange Zeit zu sehen Kar. Atjara habe ihrer Mutter erzählt, wie diese sagte, daß sie gewaltsam mißbraucht worden sei. Zeuge Frhr. v. Rotberg, z. Zt. Richter in Togo, bekundet, im April 1903 hielt er Atjara für ein vollständig reifes Mädchen, bas sich schon öfter der Liebe hingegeben habe. Sie habe sich in solche Widersprüche verwickelt, besonders bezüglich vorhandener Namen, daß er sie als ausschlaggebend nicht habe betrachten können. Aus Gefäß und Oberschenkel seien drei bis vier Narben gewesen, ferner eine Linie don Narben schräg über das Gesäß. Letztere sei entstanden, als sich das Mädchen auf einen brennenden Zweig eines offenen Hausbrandseners gesetzt habe. Eine Narbe, auf die Peitschenhiebe gepaßt hätten, sei ausdrücklich von Atjara als von anderer Herkunft bezeichnet worden. Er fei -plötzlich durch ein Telegramm dos Gouverneurs feines Am
tes enthoben worden. Er habe zweimal das Verfahren ge- s gen Schmidt eingestellt, weil er als Staatsanwalt nicht der: i leisesten Verdacht, der zur Verurteilung hätte führen vn- ' nen, erkannte.
In der Nachmittagssitzung wurden weiter darüber Zeugen vernommen, ob Schmidt sich mit jugendlichen Mädchen eingelassen Habe. Zum Schluß der Sitzung frag- dem Abgeordnetem Roeren zugewendet: Wollen Sie das, was Sie im Reichstag gesagt haben, wiederholen, hier vor ganz Deutschland! Ja oder nein? (Große Unruhe.) (Es handelt sich dabei um die Behauptung, daß v. Rotberg mr der Verhaftung der ganzen Mission beteiligt gewesen sei, was zur Entlassung von Rotberg und zu einer Entschuldigung der Regierung an die Mission geführt habe.) Es folgt eine Ermahnung des Vorsitzenden an das Publikum. Abgeordneter Roeren erklärt: Was ich gesagt habe mit Bezug auf Herrn v. Rotberg, werde ich hier wiederholen. Der Vorsitzende hält Herrn v. Rotberg vor, daß er nicht das Recht habe, hier so herausfordernd aufzutreten.
Köln, 20. Sech. Heute wurde noch der frühere Kolonialdirektor Stübel vernommen, gegenüber dessen Ansjagen Roeren erklärte, die Nachricht, daß seine Pensionierung mit der von ihm gehaltenen Reichstagsrede auch nur im geringsten im Zusammenhang stände, beruhe vollständig ,auf Erfindung. Rechtsanwalt Bredereck, der Verteidiger Schmidts, zog die Widerklage zurück, die er mit dem Antrag auf Kompensation gegenüber allen gegen Schmidt seitens des Privatklägers gemachten Vorwürfe erhaben hatte, ebenso auch die zweite Widerklage, die er erhoben hatte, weil Roeren mit den Worten: „Ein Teil der Beamten sind Schurken", den Angeklagten gemeint habe. Rechtsanwalt Bredereck erklärte, er glaube mit Rücksicht ausv ie Anssage Stübels, diese Behauptung niW beweisen zu können. Die Beweisaufnahme wurde hieraus geschlossen. Am Samstag beginnen die Plädoyers.
Leuff ««»Ir» Harde».
Berlin, 20. Sept. Der Beleidigungsprozeß, den der Schriftsteller Hans L eu ß gegen den Herausgeber der Zukunft, Maximilian Harden, wegen eines über ihn in der Zukunft erschienenen Artikels angestrengt hatte, kam tzeuie nacynnrrag vor der Strafkammer des Landgerichts III zur Verhandlung. Maximilian Harden war nicht erschienen. Der Gerichtshof hielt eine Kompensation nicht für gegeben, hob das erste Urteil aus und verurteilte Ma - ximilian Harden wegen Beleidigung in zwei Fällen Ul 20 Mk. Geldstrafe.
Schwere Haftpflicht traf einen Landwirt in folgendem Falle: Es kamen zwei Verwandte zu Besuch, die er in dem gewöhnlichen Gastzimmer unterbrachte. Am nächsten Morgen fand man beide in ihren Betten tot liegend. Als Ursache des Todes wurde Vergiftung durch Kohlenoxhdgas festgestellt, das sich infolge unvollkommener Verbrennung der Kohlen in dem zur Heizung des Zimmers ausgestellten Ofen gebildet hatte. Untersuchung durch Sachverständige ergab, daß der bedauerliche Unfall zur letzten Ursache die ganz mangelhafte und offenbar reparaturbedürftige Beschaffenheit des Ofenrostes, welche die Bildung des tödlichen Gases begünstigte, sowie den schlechten Zug im Ofen hatte. An den Unfall knüpften sich nun zwei Prozesse gegen den Gutsbesitzer seitens der Hinterbliebenen bezw. deren berufener Vertreter auf Ersatz der Beerdigungs- und sonstigen durch die Todesfälle direkt erwachsenen Kosten, sowie auf Zahlung einer Entschädigungssumme von 75 000 Mark für die 5 unmündigen der elterlichen Fürsorge beraubten Kinder. Die Gerichtsinstanzen urteilten verschieden über dieVerschuld- ungsfrage und dementsprechend auch über die Schadenersatzpflicht des Landwirts. Schließlich sollte die Entscheidung von einem Eide des Beklagten abhängig gemacht werden, einem Eide des Inhalts, daß ihm von keinem früheren Bewohner des fraglichen Zimmers der darin bei geheiztem Ofen genächtigt hatte, Mitteilung über die Empfindung erheblicher Kopfschmerzen gemacht worden sei. Bei Ablehnung des Eides sollte er der fahrlässigen Verschuldung der Todesfälle insofern überwiesen sein, als er unterlassen habe, den Ofen reparieren zu lassen, und das Zimmer noch weiter in geheiztem Zustande als geeigneten Schlafraum angewiesen habe. Der Gutsbesitzer hat den Cid nicht geleistet. Hierauf vermittelte der Stuttgarter Verein, bei dem er unter mehr als 120000 deutschen Landwirten gegen Haftpflicht versichert ist, einen außergerichtlichen Vergleich, demgemäß die Kinder 41000 Mark Entschädigung erhalten, wozu noch etliche Tausend für Gerichts- und sonstige Kosten kommen.
Eine dreifache Hinrichtung.
Aus Petersburg wird der „Voss. Ztg." geschrieben:
Ein Zufall führte mich mit einem der- Offiziere zusammen, -die durch schwere Pflicht gezwungen waren, der Hinrichtung der drei Hanptangeklagten im Verschwörer- Prozeß, Nikitenko, Sinjawski (alias Purkin) und Naumow, anznwohnen. Erstand ganz unter dem Eindruck des Gesehenen und erzählte mir mit tiefer Bewegung, die grausamen Einzelheiten desVorgangs: „Es war uns allen, die zur Anwesenheit bei der Hinrichtung bestimmt waren, vorgeschrieben, um 2 Uhr nachts am Newakai an der Anlegestelle der Staatsdampfer zu erscheinen. Als ich dorthin kam, fand ich dort einen kleinen Zugdampfer und eine Barke. Ans dem Deck des Dampfers waren Offiziere, höhere Polizeibeamte, Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Gerichtsbehörden versammelt, auf der Barke waren die Angeklagten und die Mannschaften untergebracht. Auf dem Dampfer befand sich außer uns auch der Henker, ein blutjunger, kaum neunzehnjähriger Bursche. Wir kamen mit ihm ins Gespräch, und er erzählte uns, er sei lediglich aus Haß gegen die Revolutionäre, von denen er als eifriges Mitglied des Verbandes des russischen Volkes einmal verwundet wurde, Henker geworden. „Sie hängen", erklärte er uns, „ist mir ein Vergnügen." Die Fahrt führte uns nach der der Kronstadt gegenüberliegenden schmalen Halbinsel „Lis- sij Nos" (Fuchsschnauze). Es gibt dort, wie Sie wohl wissen, eine kleine Eisenbahn, die von der Landungsbrücke nach Sestrorezk führt. Man hielt es jedoch für einen überflüssigen Luxus, uns mit einem Zuge nach dem für die Hinrichtung bestimmten, etwa zwei Kilometer von der Land
ungsbrücke entfernten Platz zu befördern; die ganze Expedition mußte den Weg zu Fuß zwrücklegen. Auf denk Platze stand ein Galgen und unter diesem ein Fußbrett auf Rädern. Nach der Ankunft äußerte Naumow den Wunsch, vor dem Tode zu beichten." Der Pope reichte ihm das Kreuz und Naumow küßte es. Man schritt zur Verlesung der Todesurteile und deren Vollstreckung. Sie wurden jedoch nicht eines unmittelbar nach dem anderen, sondern für jeden Verurteilten besonders verlesen, worauf der betreffende Verurteilte sofort hingerichtet wurde. Zuerst wurde — gleichsam zur Belohnung für gutes Benehmen. — das Todesurteil über Naumow verlesen. Während dieser Verlesung spielte sich eine peinliche Szene ab. Die Soldaten präsentierten, die Zivilbeamten nahmen ihre Dienstmützen iaib, und auch Naumow nahm seine Kopfbedeckung ab. Die anderen beiden Verurteilten behielten sie aber auf. Der Henker riß sie ihnen herunter. Naumow betrat in voller Ruhe das Trittbrett des Galgens; der Henker legte ihm den Strick an und schob das Trittbrett Unter seinen Füßen weg. Dann wartete man, bis der Arzt den Tod Naumows feststellte. Hierauf schnitt der Henker den Strick durch und die Leiche fiel wie ein Sack zu Boden. Die Soldaten schleppten sie nach der ein paar Schritte abseits zu einer schon vorher ausgeschanfelten Grubeiwnd verscharrten sie. Die beiden anderen Verurteilten mußten das mit ansehen. Das gräßliche Schauspiel raubte ihnen jckwch nicht ihre Selbstbeherrschung. Als das Todesurteil über Nikitenko verlesen wurde Und er das Trittbrett bestieg, konnte ich mir den Gedanken nicht erwehren: Hätten wir uns im Kriege ebenso benommen, wir würden den Feldzug nicht verloren haben. Der Henker riß das Trittbrett wieder" weg und die Schlinge zog sich zu. Der Tod ließ jedoch aus sich warten. Nach 18 Minuten war der Arzt noch immer nicht im stände, den Eintritt des Todes festzustellen. Um ihn zu beschleunigen, faßte der Henker den Hängenden an den Beinen und zog den Körper nach unten. Das half: nach wenigen Minuten war Nikitenko tot. Als letzter wurde Sinjawski gehenkt; auch er blieb bis zum Schluß völlig ruhig. Nachdem er tot war, versuchte der Henker, den Ehering abzunehmen, den Sinjawsk, am Finger hatte, Das wurde von einem Offizier bemerkt, der Einspruch dagegen erhob. Wütend erklärte der Henker: „Meinetwegen soll er mit seinem Ring verenden!" (Sinjawski wurde, nachdem das Todesurteil -gesprochen war, im Gefängnis mit seiner Braut, einer Studentin, getraut.) „Ich kam," schloß der Offizier, „in völlig erschöpftem Zustand nach Petersburg zurück und kann mich bis jetzt von den furchtbaren Eindrücken nicht los machen." — In dieser Erzählung des Offiziers fällt besonders die Roheit auf, mit der die Hinrichtungen vollzogen wurden. Jede Einzelheit spricht für sich. Man braucht nicht anzunehmen, daß solche Grausamkeit rkur bei diesen drei Hinrichtungen an den Tag gelegt wurde. In derselben Weise gehen wohl alle Hinrichtungen ans dem „Lissij Nos" vor sich, und es wurden ihrer, wie ich höre, an 160 vollzogen. Ja noch mehr: jetzt werden die Verurteilten nie einzeln hingerichtet, da der Transport eines einzelnen Verurteilten zu große Kosten verursachen würde. Man wartet vielmehr ab, bis mehrere zum Tode Verurteilte da sind, und dann werden sie alle zusammen nach der „Lissij Nos" gebracht, wo, abgesehen von deni ersten zum Tode Beförderten, alle die Hinrichtung ihrer Vordermänner mit ansehen müssen und ebenso moralisch gefoltert werden wie es mit Nikitenko und Ninjawski der Fall gewesen ist.
Vermischtes.
Ein wahres Vaudeville im Beichtstühle
wird dieser Tage, wie aus Paris geschrieben wird, vor einem französischen Gericht verhandelt werden. Es handelt sich um folgendes: Gin braver Notar vom Lande und seine ebenso brave Ehegattin lebten seit Jahren in herzlichster Eintracht und in gemeinsamer Frömmigkeit dahin. Natürlich verlangte ihr gläubiges Gemüt in gewissen Intervallen die Absolution für ihre kleinen Vergehen. Eines Tages begaben sich beide zum Beichtiger. Die Frau trat zuerst ein und begann ihr Sündenregister äufznsagen. Plötzlich bemerkte sie aber, daß der Pfarrer eingeknickt war. Alle Bemühungen, ihn durch Husten und Räuspern aufzuwecken, waren vergeblich, sodaß die Dame, in ihrer Würde tief gekränkt, schließlich unverrichteter Dinge abziehen mußte. Jetzt ging der Notar, in den Beichtstuhl, schneuzte sich aber, bevor er anfing, so gewaltig, daß der Beichtvater aus seinem süßen Schlummer emporfuhr. Hier beginnt nun das wahre Vaudeville. Der schläfrige Beichtväter bemerkte nämlich in der Dunkelheit nicht, daß ein neues reuiges Schaf eingetreten war, und sagte im väterlichen Tone: „Fahren Sie sott, teure Tochter. Sie sagten eben, daß Sie sich mehrere Male der Untreue Ihrem Gatten gegenüber schuldig gemacht haben . . ." Der Notar fuhr wütend auf und stürmte hinaus, um seine von dem Auftritte entsetzte Frau mit sich fortzuziehen. Er hat den Beichtiger vor Gericht geladen, wo er sich wegen Verleumdung zu verantworten hat-
— Im Ehescheidungsprozeß. Vorsitzende^: Frau Müller Sie sollen Ehebruch getrieben haben ? — Frau Müller: Janz und jar nich, Herr Präsident, und denn war et ooch bloß eenmal! — Vorsitzender: Oester nicht? — Frau Müller: Nee, Herr Präsident, nur een cenzig- stes Mal, da Hab ick meine Zeujen zu!
Handel und Volkswirtschaft.
Obst.
Stuttgart, 20. Sept. fMostobstmarkt au? dem Nordbahnhrf j Stand: 57 Wagen, neu zugeführt 4! Wagen nnd zwar: 2 au» der Schweiz 6 aus Ungarn I (WO—1- 50 M.. 1 au» Serbien 1050 M. 32 au» Italien 600 bis 102g M. Nach auswärts adgegangeu: 33 Wagen. Marktlage: Markt etwas lebhaft. Klein verkant: Mark: ruhig.
Eßlingen, 20 Sept. Am Güterbahnhof flehen heute nur 3 Wageu Mostodst aus Oestreich. Breis 5.70 per Zenmer.
Heilbronn, 21 Sept. Obst- und Kartoffelmarkt an der W»ll- balle Mostobst 5 60- SSO Mk., Tafelobst Il.w,—15 0<, Mk. Gelbe Kartoffeln 2,70-3.2g Mk, dlasuum donuru 2,(0-2 50, Mt. Wurstkartoffeln 3.70-4.00 Mk.
Göpvingeu, 20- Zept sMosjobst aui dem öahnhof-j Zu- geführt 0 Wagen Mostodst. Preis S—4,50 M. pr. Zenmer.