Krauenkömgin war. Zweimal habe sin das Fetisch-Es­sen verhängt; .das sei eine Strafe, die bei Ehebruch ver­hängt werde. Die Sihakbe habe auch Mädchen zu nächt­lichen Tänzen gebracht; nachher habe es dann allerlei Belustigungen im Stationsgebäude gegeben. Der Zeuge stellt in Abrede, daß bei den nächtlichen Tänzen Patres »uaegen gewesen seien, wohl aber bei Festlichkeiten, wie Kaisers Geburtstag. Rechtsanwalt Brederik will be­weisen, daß der Zeuge doch bei nächtlichen Tänzen war. Pater Müller bekundet noch, er habe erfahren, Schmidt habe der Sihakbe einen Säbel verliehen, und diese habe An auch getragen. Der Zeuge Arend behauptet. Die sihakbe sei nicht die Geliebte Schmidts gewesen, sondern nur die Königin über die Frauen; einen Säbel habe sie bei ihrer Einsetzung nicht bekommen. Bezirksrichter R o t- berg für das Schutzgebiet bekundet, die Sihakbe sei ein­gesetzt worden, um kleine Streitigkeiten unter den Frauen zu schlichten. Pater Müller sagt, nach seinem Wissen Und nach seinen Informationen sei nie eine Frauenkönigin vor- l'er dort gewesen und er sei doch secbs Jahre dort gewesen. Kolonialdrrektor Stnebel erklärt auf Befragen Rörens, Mt Bezug auf die Sihakbe und deren Beziehungen zum Beklagten, daß er sich erinnere, daß sie Gegenstand einer Unterredung mit dem Präfekten Bücking gewesen sei, daß er sich aber der Einzelheiten nicht erinnere. Wenn der Fall besprochen worden sei, sei er auch untersucht worden. Wenn er zu den bei seinem Rücktritt erledigten Lachen ge­hört habe, hätte kein Anlaß Vorgelegen, gegen Schmidt vorzugehen. Zeuge Kammergerichtsrat Wilke sagt, eine Frauenkönigin habe es bis dahin, wie aus den Akten her­vorgehe, nicht dort gegeben, aber es sei der Wunsch danach laut geworden. Tie Häuptlinge hätten die Frauenkönigin gewählt und Schmidt habe sie bestätigt. Ob Schmidt mit ihr verkehrt habe, sei in den Akten nicht aufgeklärt. Da­mit schließt die heutige Sitzung.

Köln, 19. Sept. Der Vorsitzende verliest die Fortsetzung der Reichstagsrede Roerens. Es handelt sich hauptsächlich darum, ob Schmidt ein Mädchen unter 14 Jahren unter Anwendung von Gewalt geschlechtlich hebraucht habe. Schmidt erklärt, die Behauptung sei unwahr und wider besseres Wissen. Es sei zweimal ein Verfahren wegen Notzucht gegen ihn eingeleitet, aber jedesmal wieder eingestellt worden. Von: Gouverneur Horn sei das Verfahren zum dritten Male eröffnet wor­den, aber er sei glänzend sreigesprochen worden. Gegen den Pater Schmitz sei ein Verfahren wegen Verleumd­ung und Beleidigung eröffnet worden. Der beschuldigte Bezirksamtmann Schmidt wird sodann vom Präsidenten uufgefordert, über den Fall Atjara zu berichten. Er ' teilt mit, daß, als er aus Urlaub gewesen, die Mission f gegen ihn zu Hetzen begonnen habe, denn sie habe keine > Macht besessen, es aber zu einer solchen bringen wollen. Gouverneur Horn habe alles getan, was die Mission ge- j wollt und habe auch keine Untersuchung eingeleitet. Mis- ! sionare seien in -die Hütten gegangen, hätten die Leute s verhetzt und so ein Sittlichkeitsverbrechen gegen ihn kon­struiert. Gouverneur Horn würde nur zu Gunsten der Missionare entschieden haben. Als er fort gewesen, habe Freiherr von Rotberg ein Verfahren gegen ihn einge­leitet, er aber sei freigesprochen worden. Rotberg habe, als er (Angeklagter) Ltrafantrag wegen falscher Beschul­digung gestellt habe, die Patres ins Untersuch­ungsgefängnis gesetzt und festgestellt, wie die ovr- tigen Leute verhetzt worden waren. Der Präfekt wandte sich an den im Hinterlande weilenden Gouver­neur Horn, der eines Tages kam und, ohne die Verhältnisse zu kennen, die Patres aus dem Gefängnis entließ und die Richter absetzte. Er sagte zu mir, ich solle die Klage gegen die Patres zurücknehmen, er wolle mir für eine Stelle in Kamerun und für eine Aus­zeichnung für mich sorgen. Die Schwarzen find zu Aus sag e n g e g e n mich g oz w nn g en wo r- jden; ich gebe zu, mit schwarzen Mädchen verkehrt zu haben, aber nicht mehr als andere Europäer auch.

Roeren bemerkt hierzu, daß Schmidt die Atjara im September 1901 zu sich genommen habe, obwohl sie da­mals erst 141/2 oder IZich Jahre alt war. Schmidt gebe selbst zu, daß er eine ständige schwarze Konkubine hatte; außerdem habe er aber auch Pins unerwachsene junge Mäd­chen aus der Station gehabt. Rechtsanwalt Schrei­ber bemerkt: Freiherr von Rotberg habe gegen Schmidt ein Verfahren wegen Vergehens gegen den Z 176 Abs. 3 eingeleitet. Bei Kiefer Gelegenheit sagte Schmidt: Ich betrachte das Mädchen als di« Person, die mich lieb gewon­nen hat, und die später meine Frau werden wird. Weiter bezeichnet Redner die Verhaftung der Patres als skanda­lös; sie sei durch den Gouverneur Horn airfgehoben wor­ben.

Ter Präsident verliest sodann das Togoer U r- !teil gegen Schmidt wegen Sittlichkeitsverbrechen; als­dann erfolgt die Verlesung des Urtei ls gegen den Mis­stonspriester Pater Schmidt wegen wissentlich falscher Denunziation, Hiervon wurde dieser! zwar sreigesprochen, aber wegen Beleidigung zu vierzehn Tagen ^Gefängnis verurteilt, welche jedoch durch die Borhaft als verbüßt erklärt wurden. Die Oeffentlichkeit wurde wegen der vor­kommenden starken Stellen trotz Widerspruchs der Vertre­ter Roerens ausgeschlossen. Die Behauptungen des Pa­ters lauteten folgendermaßen: Die Atjara habe ihm gesagt, sie habe. Schmidt mitgeteilt, sie halte sich noch nicht für reif, worauf Schmidt sie mit der Pferdepeitsche so ge­schlagen habe, daß die Wunde noch lange Zeit zu sehen Kar. Atjara habe ihrer Mutter erzählt, wie diese sagte, daß sie gewaltsam mißbraucht worden sei. Zeuge Frhr. v. Rotberg, z. Zt. Richter in Togo, bekundet, im April 1903 hielt er Atjara für ein vollständig reifes Mädchen, bas sich schon öfter der Liebe hingegeben habe. Sie habe sich in solche Widersprüche verwickelt, besonders bezüglich vorhandener Namen, daß er sie als ausschlaggebend nicht habe betrachten können. Aus Gefäß und Oberschenkel seien drei bis vier Narben gewesen, ferner eine Linie don Narben schräg über das Gesäß. Letztere sei entstanden, als sich das Mädchen auf einen brennenden Zweig eines offenen Hausbrandseners gesetzt habe. Eine Narbe, auf die Peitschenhiebe gepaßt hätten, sei ausdrücklich von At­jara als von anderer Herkunft bezeichnet worden. Er fei -plötzlich durch ein Telegramm dos Gouverneurs feines Am­

tes enthoben worden. Er habe zweimal das Verfahren ge- s gen Schmidt eingestellt, weil er als Staatsanwalt nicht der: i leisesten Verdacht, der zur Verurteilung hätte führen vn- ' nen, erkannte.

In der Nachmittagssitzung wurden weiter darüber Zeugen vernommen, ob Schmidt sich mit jugendlichen Mädchen eingelassen Habe. Zum Schluß der Sitzung frag- dem Abgeordnetem Roeren zugewendet: Wollen Sie das, was Sie im Reichstag gesagt haben, wiederholen, hier vor ganz Deutschland! Ja oder nein? (Große Unruhe.) (Es handelt sich dabei um die Behauptung, daß v. Rotberg mr der Verhaftung der ganzen Mission beteiligt gewesen sei, was zur Entlassung von Rotberg und zu einer Ent­schuldigung der Regierung an die Mission geführt habe.) Es folgt eine Ermahnung des Vorsitzenden an das Publi­kum. Abgeordneter Roeren erklärt: Was ich gesagt habe mit Bezug auf Herrn v. Rotberg, werde ich hier wieder­holen. Der Vorsitzende hält Herrn v. Rotberg vor, daß er nicht das Recht habe, hier so herausfordernd aufzutreten.

Köln, 20. Sech. Heute wurde noch der frühere Ko­lonialdirektor Stübel vernommen, gegenüber dessen Ans­jagen Roeren erklärte, die Nachricht, daß seine Pen­sionierung mit der von ihm gehaltenen Reichstagsrede auch nur im geringsten im Zusammenhang stände, beruhe voll­ständig ,auf Erfindung. Rechtsanwalt Bredereck, der Verteidiger Schmidts, zog die Widerklage zurück, die er mit dem Antrag auf Kompensation gegenüber allen gegen Schmidt seitens des Privatklägers gemachten Vorwürfe er­haben hatte, ebenso auch die zweite Widerklage, die er er­hoben hatte, weil Roeren mit den Worten:Ein Teil der Beamten sind Schurken", den Angeklagten gemeint habe. Rechtsanwalt Bredereck erklärte, er glaube mit Rücksicht ausv ie Anssage Stübels, diese Behauptung niW beweisen zu können. Die Beweisaufnahme wurde hieraus geschlos­sen. Am Samstag beginnen die Plädoyers.

Leuff ««»Ir» Harde».

Berlin, 20. Sept. Der Beleidigungsprozeß, den der Schriftsteller Hans L eu ß gegen den Herausgeber der Zu­kunft, Maximilian Harden, wegen eines über ihn in der Zukunft erschienenen Artikels angestrengt hatte, kam tzeuie nacynnrrag vor der Strafkammer des Landgerichts III zur Verhandlung. Maximilian Harden war nicht erschie­nen. Der Gerichtshof hielt eine Kompensation nicht für gegeben, hob das erste Urteil aus und verurteilte Ma - ximilian Harden wegen Beleidigung in zwei Fällen Ul 20 Mk. Geldstrafe.

Schwere Haftpflicht traf einen Landwirt in fol­gendem Falle: Es kamen zwei Verwandte zu Besuch, die er in dem gewöhnlichen Gastzimmer unterbrachte. Am nächsten Morgen fand man beide in ihren Betten tot liegend. Als Ursache des Todes wurde Vergiftung durch Kohlenoxhdgas festgestellt, das sich infolge unvollkomme­ner Verbrennung der Kohlen in dem zur Heizung des Zimmers ausgestellten Ofen gebildet hatte. Untersuch­ung durch Sachverständige ergab, daß der bedauerliche Unfall zur letzten Ursache die ganz mangelhafte und of­fenbar reparaturbedürftige Beschaffenheit des Ofenrostes, welche die Bildung des tödlichen Gases begünstigte, sowie den schlechten Zug im Ofen hatte. An den Unfall knüpf­ten sich nun zwei Prozesse gegen den Gutsbesitzer seitens der Hinterbliebenen bezw. deren berufener Vertreter auf Ersatz der Beerdigungs- und sonstigen durch die Todes­fälle direkt erwachsenen Kosten, sowie auf Zahlung einer Entschädigungssumme von 75 000 Mark für die 5 un­mündigen der elterlichen Fürsorge beraubten Kinder. Die Gerichtsinstanzen urteilten verschieden über dieVerschuld- ungsfrage und dementsprechend auch über die Schaden­ersatzpflicht des Landwirts. Schließlich sollte die Ent­scheidung von einem Eide des Beklagten abhängig ge­macht werden, einem Eide des Inhalts, daß ihm von keinem früheren Bewohner des fraglichen Zimmers der darin bei geheiztem Ofen genächtigt hatte, Mitteilung über die Empfindung erheblicher Kopfschmerzen gemacht worden sei. Bei Ablehnung des Eides sollte er der fahrlässigen Verschuldung der Todesfälle insofern überwiesen sein, als er unterlassen habe, den Ofen reparieren zu lassen, und das Zimmer noch weiter in geheiztem Zustande als geeig­neten Schlafraum angewiesen habe. Der Gutsbesitzer hat den Cid nicht geleistet. Hierauf vermittelte der Stutt­garter Verein, bei dem er unter mehr als 120000 deut­schen Landwirten gegen Haftpflicht versichert ist, einen außergerichtlichen Vergleich, demgemäß die Kinder 41000 Mark Entschädigung erhalten, wozu noch etliche Tausend für Gerichts- und sonstige Kosten kommen.

Eine dreifache Hinrichtung.

Aus Petersburg wird derVoss. Ztg." geschrieben:

Ein Zufall führte mich mit einem der- Offiziere zu­sammen, -die durch schwere Pflicht gezwungen waren, der Hinrichtung der drei Hanptangeklagten im Verschwörer- Prozeß, Nikitenko, Sinjawski (alias Purkin) und Naumow, anznwohnen. Erstand ganz unter dem Eindruck des Gesehe­nen und erzählte mir mit tiefer Bewegung, die grausamen Einzelheiten desVorgangs:Es war uns allen, die zur An­wesenheit bei der Hinrichtung bestimmt waren, vorgeschrie­ben, um 2 Uhr nachts am Newakai an der Anlegestelle der Staatsdampfer zu erscheinen. Als ich dorthin kam, fand ich dort einen kleinen Zugdampfer und eine Barke. Ans dem Deck des Dampfers waren Offiziere, höhere Polizei­beamte, Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Gerichts­behörden versammelt, auf der Barke waren die Angeklag­ten und die Mannschaften untergebracht. Auf dem Dampfer befand sich außer uns auch der Henker, ein blutjunger, kaum neunzehnjähriger Bursche. Wir kamen mit ihm ins Gespräch, und er erzählte uns, er sei lediglich aus Haß gegen die Revolutionäre, von denen er als eifriges Mitglied des Verbandes des russischen Volkes einmal verwundet wurde, Henker geworden.Sie hängen", erklärte er uns, ist mir ein Vergnügen." Die Fahrt führte uns nach der der Kronstadt gegenüberliegenden schmalen HalbinselLis- sij Nos" (Fuchsschnauze). Es gibt dort, wie Sie wohl wissen, eine kleine Eisenbahn, die von der Landungsbrücke nach Sestrorezk führt. Man hielt es jedoch für einen überflüssigen Luxus, uns mit einem Zuge nach dem für die Hinrichtung bestimmten, etwa zwei Kilometer von der Land­

ungsbrücke entfernten Platz zu befördern; die ganze Expe­dition mußte den Weg zu Fuß zwrücklegen. Auf denk Platze stand ein Galgen und unter diesem ein Fußbrett auf Rädern. Nach der Ankunft äußerte Naumow den Wunsch, vor dem Tode zu beichten." Der Pope reichte ihm das Kreuz und Naumow küßte es. Man schritt zur Verlesung der Todesurteile und deren Vollstreckung. Sie wurden jedoch nicht eines unmittelbar nach dem anderen, sondern für jeden Verurteilten besonders verlesen, worauf der betreffende Verurteilte sofort hingerichtet wurde. Zu­erst wurde gleichsam zur Belohnung für gutes Beneh­men. das Todesurteil über Naumow verlesen. Wäh­rend dieser Verlesung spielte sich eine peinliche Szene ab. Die Soldaten präsentierten, die Zivilbeamten nahmen ihre Dienstmützen iaib, und auch Naumow nahm seine Kopf­bedeckung ab. Die anderen beiden Verurteilten behielten sie aber auf. Der Henker riß sie ihnen herunter. Nau­mow betrat in voller Ruhe das Trittbrett des Galgens; der Henker legte ihm den Strick an und schob das Trittbrett Un­ter seinen Füßen weg. Dann wartete man, bis der Arzt den Tod Naumows feststellte. Hierauf schnitt der Hen­ker den Strick durch und die Leiche fiel wie ein Sack zu Boden. Die Soldaten schleppten sie nach der ein paar Schritte abseits zu einer schon vorher ausgeschanfelten Grubeiwnd verscharrten sie. Die beiden anderen Verur­teilten mußten das mit ansehen. Das gräßliche Schau­spiel raubte ihnen jckwch nicht ihre Selbstbeherrschung. Als das Todesurteil über Nikitenko verlesen wurde Und er das Trittbrett bestieg, konnte ich mir den Gedanken nicht erwehren: Hätten wir uns im Kriege ebenso be­nommen, wir würden den Feldzug nicht verloren haben. Der Henker riß das Trittbrett wieder" weg und die Schlinge zog sich zu. Der Tod ließ jedoch aus sich warten. Nach 18 Minuten war der Arzt noch immer nicht im stände, den Eintritt des Todes festzustellen. Um ihn zu beschleunigen, faßte der Henker den Hängenden an den Beinen und zog den Körper nach unten. Das half: nach wenigen Mi­nuten war Nikitenko tot. Als letzter wurde Sinjawski ge­henkt; auch er blieb bis zum Schluß völlig ruhig. Nach­dem er tot war, versuchte der Henker, den Ehering abzu­nehmen, den Sinjawsk, am Finger hatte, Das wurde von einem Offizier bemerkt, der Einspruch dagegen erhob. Wü­tend erklärte der Henker:Meinetwegen soll er mit seinem Ring verenden!" (Sinjawski wurde, nachdem das Todes­urteil -gesprochen war, im Gefängnis mit seiner Braut, einer Studentin, getraut.)Ich kam," schloß der Offi­zier,in völlig erschöpftem Zustand nach Petersburg zu­rück und kann mich bis jetzt von den furchtbaren Eindrücken nicht los machen." In dieser Erzählung des Offi­ziers fällt besonders die Roheit auf, mit der die Hin­richtungen vollzogen wurden. Jede Einzelheit spricht für sich. Man braucht nicht anzunehmen, daß solche Grau­samkeit rkur bei diesen drei Hinrichtungen an den Tag gelegt wurde. In derselben Weise gehen wohl alle Hin­richtungen ans demLissij Nos" vor sich, und es wurden ihrer, wie ich höre, an 160 vollzogen. Ja noch mehr: jetzt werden die Verurteilten nie einzeln hingerichtet, da der Transport eines einzelnen Verurteilten zu große Ko­sten verursachen würde. Man wartet vielmehr ab, bis mehrere zum Tode Verurteilte da sind, und dann werden sie alle zusammen nach derLissij Nos" gebracht, wo, ab­gesehen von deni ersten zum Tode Beförderten, alle die Hinrichtung ihrer Vordermänner mit ansehen müssen und ebenso moralisch gefoltert werden wie es mit Nikitenko und Ninjawski der Fall gewesen ist.

Vermischtes.

Ein wahres Vaudeville im Beichtstühle

wird dieser Tage, wie aus Paris geschrieben wird, vor einem französischen Gericht verhandelt werden. Es han­delt sich um folgendes: Gin braver Notar vom Lande und seine ebenso brave Ehegattin lebten seit Jahren in herz­lichster Eintracht und in gemeinsamer Frömmigkeit da­hin. Natürlich verlangte ihr gläubiges Gemüt in ge­wissen Intervallen die Absolution für ihre kleinen Ver­gehen. Eines Tages begaben sich beide zum Beichtiger. Die Frau trat zuerst ein und begann ihr Sündenregister äufznsagen. Plötzlich bemerkte sie aber, daß der Pfarrer eingeknickt war. Alle Bemühungen, ihn durch Husten und Räuspern aufzuwecken, waren vergeblich, sodaß die Dame, in ihrer Würde tief gekränkt, schließlich unverrichteter Dinge abziehen mußte. Jetzt ging der Notar, in den Beichtstuhl, schneuzte sich aber, bevor er anfing, so gewal­tig, daß der Beichtvater aus seinem süßen Schlummer emporfuhr. Hier beginnt nun das wahre Vaudeville. Der schläfrige Beichtväter bemerkte nämlich in der Dunkelheit nicht, daß ein neues reuiges Schaf eingetreten war, und sagte im väterlichen Tone:Fahren Sie sott, teure Tochter. Sie sagten eben, daß Sie sich mehrere Male der Untreue Ihrem Gatten gegenüber schuldig gemacht ha­ben . . ." Der Notar fuhr wütend auf und stürmte hin­aus, um seine von dem Auftritte entsetzte Frau mit sich fortzuziehen. Er hat den Beichtiger vor Gericht ge­laden, wo er sich wegen Verleumdung zu verantworten hat-

Im Ehescheidungsprozeß. Vorsitzende^: Frau Müller Sie sollen Ehebruch getrieben haben ? Frau Müller: Janz und jar nich, Herr Präsident, und denn war et ooch bloß eenmal! Vorsitzender: Oester nicht? Frau Müller: Nee, Herr Präsident, nur een cenzig- stes Mal, da Hab ick meine Zeujen zu!

Handel und Volkswirtschaft.

Obst.

Stuttgart, 20. Sept. fMostobstmarkt au? dem Nordbahnhrf j Stand: 57 Wagen, neu zugeführt 4! Wagen nnd zwar: 2 au» der Schweiz 6 aus Ungarn I (WO1- 50 M.. 1 au» Serbien 1050 M. 32 au» Italien 600 bis 102g M. Nach auswärts adgegangeu: 33 Wagen. Marktlage: Markt etwas lebhaft. Klein verkant: Mark: ruhig.

Eßlingen, 20 Sept. Am Güterbahnhof flehen heute nur 3 Wageu Mostodst aus Oestreich. Breis 5.70 per Zenmer.

Heilbronn, 21 Sept. Obst- und Kartoffelmarkt an der W»ll- balle Mostobst 5 60- SSO Mk., Tafelobst Il.w,15 0<, Mk. Gelbe Kartoffeln 2,70-3.2g Mk, dlasuum donuru 2,(0-2 50, Mt. Wurst­kartoffeln 3.70-4.00 Mk.

Göpvingeu, 20- Zept sMosjobst aui dem öahnhof-j Zu- geführt 0 Wagen Mostodst. Preis S4,50 M. pr. Zenmer.