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mit Erzähler vom ^chwarzwald.

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Amtsblatt für die Stadt Wildbad.

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Menrtag, den 27. August

1907

Amtliche Kur-kiffe

der am 24.s25. August angemeld. Fremden:

In den Gasthöfen:

Gasth. zum Bad. Hof.

Hoffmann, Hr. Richard, Professor, Gymnasial- Oberlehrer Schlettstadt

Reus, Frau Adolf Frankfurt a. M.

Brechtl, Hr. August, Händler mit Frau

Offenburg

Frigiolini, Hr. Ludwig Karlsruhe

Weiß, Frau Mary, Kfmsg. Nürnberg

Hotel Belle vue.

Lilienfeld, Hr. A- mit Frau Gem. London Meißner, Hr. Paul, Fabrikbesitzer mit Frau Gem. Leipzig

Hermann, Hr. Gustav mit Frau Gem und Chauffeur Mailand

de Rudgisch, Mons. Direktor Paris

Gasth. zur Eisenbahn.

Gatter, Frau Anna Malsch

Gauß, Hr. Karl, Kfm. mit Sohn Murrhardt Wahrer, Hr. Fritz, Kfm. Straßburg

Hotel Klumpp.

Bodenheimer, Hr. M. New-Aork

Palmer, Miß London

Hicksohn, Miß

Larisch. Hr. Graf Fritz mit Frau Gem. Wien de la Chapelle, Monsieur le Comte Paris Aher. Hr. Albert A., Großhändler München Larios, Mons. Ernest Algeciras

Levy. Hr. Felix Straßburg

Nußbaum, Hr. S. Frankfurt a. M.

Thomaß, Hr. Karl, Hosjuwelier München Marshall, Mr. F. Kings Connsel London Marshall, Mrs,

Berlin

Köln

Evang. Diakonissenstation.

Gellinek, Frau Hauptmami Göttingen

Gellinek, Frl. Anni

Wörner, Frau Brühl

Postunterbeamter Eitel.

Schäffer, Frau Worms

Villa Elisabeth.

Kassel Schiller, Hr. C-, Fabrikbesitzer mit Frau Gem

Berlin

Geschwister Fuchs.

Haußner, Frl. Eva Erlangen

Horeld, Frl Mathilde

Fleig, Hr Hermann, Kfm. mit Frau Gem.

Untertürkheim

Geisel, Hr. Franz, Eisenbahnbeamter

Lade, Frau Heilbronn

Billa Hanselmann.

Kaffel-Wilhelmshöhe Zapf, Hr. Heinrich, Privatier mit Frau Gem.

Henßler, Hr. Kfm. Kannstatt AugsburglGeisert, Hr. Josef, Buchbinder

Hotel Russischer Hof. Villa Kaiser Wilhelm.

Moritz, Hr. Herm., mit T. Freiburg Everling, Hr. Karl, Rentner mit Frau Gem

Gasth. zur Sonne. Tabarz i. Th.

Scheibe, Hr. Ernst, stud. phil. Elberfeld

Kaufmann Kappelmann.

Stern, Hr. Jos. mit Diener Luig, Hr. W

Hotel Maisch.

Sammler, Hr. Fr., Kfm. Barmen

Hotel Pfeiffer zum gold. Lamm.

Bäuerle, Hr. stud. med. Bühlertal

Hüpp, Hr. Rechtspraktikant Althweier

Kleine, Hr.

Hotel Post.

Ulrich, Hr. C. H., Fabrikant mit Frau Gem.

Dresden

Hofpauer, Hr. Kgl. bayr. Hofschauspieler

München

Kümmerle, Hr. Kfm. mit Frau Gem.

Göppingen

Gasth. zum gold. Roß.

Rohrsdvrff, Hr. G., Rentier

Zink, Hr. Kanzleirat Würzburg

Giesel, Hr. Privatier Kannstatt

Lutz, Frau Karlsvorstadt-Stuttgart

Bräuninger, Hr. Stuttgart

Stahl, Hr. W.

Stech, Hr. Reinhold

Hotel gold. Stern.

Bay, Hr. H., Kfm. Nürtingen

Hettich, Hr. Eugen, Kfm. Kannstatt

Flaschnermstr. Beck.

Wart, Hr. Stiftungspfleger

Kaufmann Bosch.

Beeh, Frau

Geißler, Hr. Gärtnereibesitzer Wörz, Hr. H., Malermstr.

Billa Bristol.

Brand, Hr. Rudolf, Kfm.

Stuttgart

Ulm

Ulm

Pforzheim

Ehrmann, Frau Oberamtstierarzt Schorndorf Beyer, Hr. Emil, mit Frau Gem Berlin

Zahl der Fremden 13 902.

Fischer, Frl.

Lock, Frl. Marie Staib, Frau

Ehrmann, Hr. Oberamtstierarzt Bäckermftr. Krauß.

Zumstein, Frau mit Frl. T.

Postsekretär Kübel. Villa Charlotte. Kübel, Hr. Oberpräzeptor mit Frau Gem

Freudenstadt

Karl Lamport.

Adam, Hr. Karl Zuffenhausen

M. Lebherz. Villa Carmen. Sturm, Hr. H., Professor mit Frau Gem.

Reutlingen

Karol. Mundinger Ww.

Bott, Frau Emma Pforzheim

Ludwig Pfeiffer. Hauptstr. 107. Stuhlinger, Frl. Barbara Laichingen

Johannes Paucke.

Paucke, Hr. Martin, stud. chem. Leipzig Fr. Rometsch, Baddiener.

Breu, Hr Georg, Lehrer mit Frau Gem

Grafing Oberbayern Kürschner Rometsch .i Arnold, Hr. Erich, stud. rer. nat. Tübingen Sattlermstr. Rothfuß.

Hoch, Fr. Amalie Gönningen O.A. Tübingen Hönes, Fr. AmalieD New-Aork

Luise Schill, Baddienerin.

Stumpp, Hr. Christ., Oberamtsdiener a. D. mit Frau Reutlingen

Ulrich Schund. Hauptstr. 134.

' Gengenbach

Wächter, Frau B., Prioatiere Stuttgart Weber, Frl. Sophie Eßlingen

Jda Stokinger. Hauptstr. 104. Franck, Frl. M Köln

Villa Treiber.

Stuttgart Münsingen Brötzingen Schorndorf Holzer, Hr

Karlsruhe

Müting, Hr. Karl Mannheim

Müting, Hr Fritz

Lehrer Veyl.

Postsekretär mit Frau Gem.

Püttlingen Bez. Trier Villa Viktoria.

Gelpcke, Hr. H. mit Frau Gem.

Rostock i. Meckl. Baddiener Weber.

Kaltenbach, Hr. Privatier Heilbronn

Villa Weizsäcker.

Speer, Frau Tony mit Tochter Dortmund

Villa Wetzet.

, Charles F., General and. Mrs New-Dork

Sitzung der bürgerl. Kollegien vom 23. Aug. IS07.

Unter Abänderung des Beschlußes der bürgerl. Kollegien vom 23. September 1905 über Bewilligung von Beiträgen an Rekruten und Reservisten wird beschlossen, zukünftig den Beitrag von 5 Mk. gleichmäßig allen von hier aus zur Abdien- ung ihrer Dienstzeit einrückenden Rekruten und den zu Waffenübungen von hier aus einrückenden Reservisten und Landwehrmännern auszubezahlen, welche selbst hier wohnhaft sind oder deren Eltern ihren Wohnsitz hier hoben. Den Reservisten und Landwehrmännern soll der Betrag von 5 Mk. aber erst nach ihrer Rückkehr von der Uebung ausbezahlt werden und zwar nur gegen den Nachweis, daß sie die Uebung auch wirklich geleistet haben

Das Protokoll der Amtsoersammlung vom 27. Juni 1907 wird den bürgerl. Kollegien publiziert.

Gemäß Art. 21 des Waffergesetzes und Par. 39 der Vollzugsoerfügung hiezu wird von den bürgerlichen Kollegien beschlossen, folgende Ortsstatularische Vorschrift über die Entnahme von Sand, Kies, Schlamm, Eis, Schilf, und von sonstigen Materialien oder Pflanzen aus der Enz oder ihren Nebenbächen aufzustellen:

Par. 1.

Die Entnahme von Sand, Kies, Schlamm, Eis, Schilf, and von sonstigen Materialien oder Pflanzen aus der Enz »nd ihren Nebenbächen, soweit sie öffentliche Gewässer sind, darf nur nach vorgängiger Erlaubnis durch das Stadlschult- beißenamt unter Einhaltung der gesetzlichen, sowie der vom Stadtschultheißenamt gegebenen Beschränkung und gegen Entrichtung der in Par. 3 festgesetzten Gebühren an die Stadtkasse erfolgen.

Par. 2.

Die Entnahme darf nur innerhalb der räumlichen Grenzen des Flußbetts, also innerhalb der Uferlinien und ohne Be­schädigung des Ufers und seiner Anpflanzung stattfinden. Für eine etwaige Beschädigung der letzteren sowie fremden Eigentums hat der Nutzende voll und ganz aufzukommen; wie er auch nicht berechtigt ist, fremdes Eigentum als Zu­gang oder Zufahrt zu dem Gewässer zu benützen.

Par. 3.

Die Höhen der Gebühren wird nach Maßgabe des aus der erteilten Erlaubnis für den Gesuchsteüer sich ergebenden Nutzens festgesetzt und zwar nach Menge und Umfang der gewonnenen Materialien. Es sind an die Stadtkasse zu bezahlen:

u. für 1 cbm. Sand, Kies, Schlamm und Eis 1 Mk

b. für 1 Doppelzentner (100 kg.) Schilf oder sonstigen Wanzen 1 Mk.

Par. 4.

Nack ihrer Gewinnung und vor ihrer Abfuhr sind die Materialien vnd Pflanzen in geordnete Haufen zu verbringen, damit dieselben durch den städtischen Forstwart ge­messen bezw. gewogen werden können. Dieselben dürfen auch erb nach Bezahlung der Gebühr an die Stadtkaffe ab- geführt werden.

Par. 5.

Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. HO, Ziffer 2 und 3 des Wassergesetzes vom 1. Dez. 1900 mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. und im Unvermögens­falle mit Haft bis zu einer Woche bestraft

Die im Stadtwald beschäftigten Holzhauer bitten um Erhöhung ihrer Taglöhne und zwar für diBZeil vom l. März bis 31. Oktober jeden Jahrs von 3 Mk. auf 3 Mk. 30 Pf. und für die Zeit vom 1. Nov. bis 28. Februar jeden Jahrs von 2 Mk. 80 Pf auf 3 Mk. mit der Begründung, daß die Lebensmittelpreise sich erheblich gesteigert haben und die Taglöhne der Arbeiter in anderen Betrieben und bei Privaten jetzt allgemein 3 Mk. 50 Pf. bis 3 Mk. 80 Pf. betragen Die Erhaltung eines Stammes gelernter Holzhauer und Kulturarbeiter ist für die hiesige Gemeinde bei ihrem aus­gedehnten Waldbesitz von großer Wichtigkeit, sie ist aber nur möglich, wenn die Holzhauer bei der Stadt die gleichen Löhne erhallen, wie sie in anderen Betrieben, bei Privaten u s. w. hier und in der Umgegend bezahlt werden. Auch muß zugegeben werden, daß der Jahresverdienst eines Holz­hauers bei dem seitherigen Taglohne in Berücksichtigung der jetzigen Lebensmittelpreise zum Unterhalt einer Familie kaum zureicht. Die bürgerlichen Kollegien sprechen sich deshalb für Genehmigung des Gesuchs aus. Es soll aber mit der diesmaligen Lohnerhöhung die schon früher angeregte Ueber- nahme der vollen Beiträge zur Kranken-, Jnvaliditäts- und Altersversicherung der bei der Stadt beschäftigten Holzhauer und Taglöhner verbunden und hiegegen nur einejLohnerhchung von je 20 Pf. bewilligt werden. Auf Antrag des Stadt­vorstands wird hienach einstimmig beschlossen, den Taglohn der städtischen Holzhauer und Kulturarbeiter mit Wirkung vom 1. September 1907 ab für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahrs von 3 Mk. auf 3 Mk. 20 Pf. und für die übrige Jahreszeit von 2 Mk. 80 Pf. auf 3 Mk. zu erhöhen, und vom gleichen Zeitpunkt an den städtischen Holzhauern sowie sämtlichen bei der Stadt beschäftigten Tug­löhnern, Weg- und Kulturarbeitern, soweit sie beitrags­pflichtig sind, ihre vollen Beiträge zur Kranken- Jnvaliden- und Altersversicherung in stets wiederruflicher Weise aus der Stadtkaffe auszubezahlen, also von dem gesetzlichen Er­satz der dieselben treffenden Quoten abzusehen.

Stadtbaumeister Weyhenmeyer, welcher infolge Krankheit seinen Dienst nicht mehr länger versehen kann, beabsichtigt anfangs des nächsten Jahres um seine Pensio­nierung einzukommen Der zu seiner Unterstützung und teilweisen Vertretung bisher verwendete Bauwerkmeister Hagemeyer wurde in den letzten Tagen zum König!. Straßenmeister in Horb ernannt und hat diese Stelle am am 15. September ds Js anzutreten. Damit die Vorar­beiten zur Ausführung der Bätzner- und Parkstraße keine Verzögerung erleiden, erscheint es deshalb notwendig, daß die Anstellung eines neuen Stadbaumeister noch im Laufe dieses Herbstes erfolgt Nach eingehender Beratung der Sache wird einstimmig beschlossen: 1. die Anstellung des neuen Stadtbaumeisters auf 15. September vorzunehmen und Bewerberaufruf hiezu in den hiesigen Blättern, im Staatsanzeiger und Schwäbischen Merkur zu erlassen. 2. den künftigen Gehalt des Sladtbaumeisters auf jährliche 3500 Mk. neben den Gebühren als Vorstand der Bauschau und als Baukontrolleur festzusetzen, um welche Bezüge der Stadt­baumeister alle in sein Amt einschlagenden Geschäfte zu be­sorgen hat, so daß Nebenrechnungen jeder Art künftig aus. geschlossen sind. 3. die Anstellung des Stadbaumeisters gegen beiden Teilen zustehende halbjährliche Kündigung vor­zunehmen und den hiezu von der Kommission ausgearbeiteten Dienstvertrag, der die Anstellung zu Grunde gelegt werden soll, zu genehmigen und 4. dem künftigen Stadtbaumeister die Uebernahme und Ausführung von Privatgeschäften jeder Art, wie auch die Uebernahme von weiteren amtlichen Funktionen als Schätzer u. dgl., zu verbieten.

Das Stadtbauamt legt Kostenvoranschlag über die Verbesserung der Wasserleitung in Sprollenhaus durch Tieferlegung bezw. Neulegung einer gußeisernen 80 mm weiten Rohrleitung von der alten Brunnenstube an durch den Ortsweg bis zum Gebäude Nr. 34 mit einem Gesamt­aufwand von 7835 Mk. 04 Psg., sowie über die Herstel­lung einer Wasserleitung in Nonnennuß vom Brunnen bei Gebäude Nr. 16 an, entlang der Staatsstraße bis zu Gebäude Nr. 14 mit einem Gesamtaufwand von 987 Mk. 86 Pfg vor. Die Ausführung beider Wasserleitungen wird von den bürgerlichen Kollegien als ein dringendes Bedürf- nis anerkannt. Bei dem großen Aufwands, den dieselben verursachen, knüpfen sie aber die Bedingung an die Ge­nehmigung. daß sich die Besitzer sämtlicher am Ortsweg in Sprollenhaus und an der Staatsstraße in Nonnenmiß gelegenen Häuser vor der Inangriffnahme der Wasserleitung unterschriftlich verpflichten, ihre Häuser imt Anschlüssen an die Wasserleitung zu versehen und den von der Stadt­gemeinde angesctzten Wasserzins zu bezahlen. (Forts. 4. Seite)