Her kreis
Vi/llüvsäer ünreigei' Mü Isgeklstt
mit Erzähler vom ^chwarzwald.
k»rchr«*I «, «Ne« verttt»M>. Nd»nn«»r«<
i« 4« 5t»«II eiMrijSdN. M4.34 »«»»«. 44 N.
det «S«, W»>«. ?»»«Eit»U»« ««4 S««r« im Sei»- «. S»ck- d»f»M»«sileks K.«.
I ,«»,«kd,tt> ckrrrri^e« IS.
I dteru »«teilgM 3* N,.
crleton Nr. 4>.
Amtsblatt für die Stadt Wildbad.
verkündigungsbkatt
öer Xg!. Fsrstämter wildbad, Meistern, Lnzklösterte rc
mit
amtlicher Fremdenliste.
Mi»«S»«igr >v p«,
r»«Niv 8»rmen<Ir«i«.
Nein»««« IS Pi,, sie p«Mr«N«.
Sei BieeesdoltNtg«« «SM «KI»»«.
Mennemenl» a»ch lieSerrinkunii
keiM»mm-Ii<If«»»r:
Lb»»rr«B er Aittv«il , -^
Hlr. 199.
Menrtag, den 27. August
1907
Amtliche Kur-kiffe
der am 24.s25. August angemeld. Fremden:
In den Gasthöfen:
Gasth. zum Bad. Hof.
Hoffmann, Hr. Richard, Professor, Gymnasial- Oberlehrer Schlettstadt
Reus, Frau Adolf Frankfurt a. M.
Brechtl, Hr. August, Händler mit Frau
Offenburg
Frigiolini, Hr. Ludwig Karlsruhe
Weiß, Frau Mary, Kfmsg. Nürnberg
Hotel Belle vue.
Lilienfeld, Hr. A- mit Frau Gem. London Meißner, Hr. Paul, Fabrikbesitzer mit Frau Gem. Leipzig
Hermann, Hr. Gustav mit Frau Gem und Chauffeur Mailand
de Rudgisch, Mons. Direktor Paris
Gasth. zur Eisenbahn.
Gatter, Frau Anna Malsch
Gauß, Hr. Karl, Kfm. mit Sohn Murrhardt Wahrer, Hr. Fritz, Kfm. Straßburg
Hotel Klumpp.
Bodenheimer, Hr. M. New-Aork
Palmer, Miß London
Hicksohn, Miß
Larisch. Hr. Graf Fritz mit Frau Gem. Wien de la Chapelle, Monsieur le Comte Paris Aher. Hr. Albert A., Großhändler München Larios, Mons. Ernest Algeciras
Levy. Hr. Felix Straßburg
Nußbaum, Hr. S. Frankfurt a. M.
Thomaß, Hr. Karl, Hosjuwelier München Marshall, Mr. F. Kings Connsel London Marshall, Mrs, „
Berlin
Köln
Evang. Diakonissenstation.
Gellinek, Frau Hauptmami Göttingen
Gellinek, Frl. Anni
Wörner, Frau Brühl
Postunterbeamter Eitel.
Schäffer, Frau Worms
Villa Elisabeth.
Kassel Schiller, Hr. C-, Fabrikbesitzer mit Frau Gem
Berlin
Geschwister Fuchs.
Haußner, Frl. Eva Erlangen
Horeld, Frl Mathilde „
Fleig, Hr Hermann, Kfm. mit Frau Gem.
Untertürkheim
Geisel, Hr. Franz, Eisenbahnbeamter „
Lade, Frau Heilbronn
Billa Hanselmann.
Kaffel-Wilhelmshöhe Zapf, Hr. Heinrich, Privatier mit Frau Gem.
Henßler, Hr. Kfm. Kannstatt AugsburglGeisert, Hr. Josef, Buchbinder
Hotel Russischer Hof. Villa Kaiser Wilhelm.
Moritz, Hr. Herm., mit T. Freiburg Everling, Hr. Karl, Rentner mit Frau Gem
Gasth. zur Sonne. Tabarz i. Th.
Scheibe, Hr. Ernst, stud. phil. Elberfeld
Kaufmann Kappelmann.
Stern, Hr. Jos. mit Diener Luig, Hr. W
Hotel Maisch.
Sammler, Hr. Fr., Kfm. Barmen
Hotel Pfeiffer zum gold. Lamm.
Bäuerle, Hr. stud. med. Bühlertal
Hüpp, Hr. Rechtspraktikant Althweier
Kleine, Hr.
Hotel Post.
Ulrich, Hr. C. H., Fabrikant mit Frau Gem.
Dresden
Hofpauer, Hr. Kgl. bayr. Hofschauspieler
München
Kümmerle, Hr. Kfm. mit Frau Gem.
Göppingen
Gasth. zum gold. Roß.
Rohrsdvrff, Hr. G., Rentier
Zink, Hr. Kanzleirat Würzburg
Giesel, Hr. Privatier Kannstatt
Lutz, Frau Karlsvorstadt-Stuttgart
Bräuninger, Hr. Stuttgart
Stahl, Hr. W.
Stech, Hr. Reinhold
Hotel gold. Stern.
Bay, Hr. H., Kfm. Nürtingen
Hettich, Hr. Eugen, Kfm. Kannstatt
Flaschnermstr. Beck.
Wart, Hr. Stiftungspfleger
Kaufmann Bosch.
Beeh, Frau
Geißler, Hr. Gärtnereibesitzer Wörz, Hr. H., Malermstr.
Billa Bristol.
Brand, Hr. Rudolf, Kfm.
Stuttgart
Ulm
Ulm
Pforzheim
Ehrmann, Frau Oberamtstierarzt Schorndorf Beyer, Hr. Emil, mit Frau Gem Berlin
Zahl der Fremden 13 902.
Fischer, Frl.
Lock, Frl. Marie Staib, Frau
Ehrmann, Hr. Oberamtstierarzt Bäckermftr. Krauß.
Zumstein, Frau mit Frl. T.
Postsekretär Kübel. Villa Charlotte. Kübel, Hr. Oberpräzeptor mit Frau Gem
Freudenstadt
Karl Lamport.
Adam, Hr. Karl Zuffenhausen
M. Lebherz. Villa Carmen. Sturm, Hr. H., Professor mit Frau Gem.
Reutlingen
Karol. Mundinger Ww.
Bott, Frau Emma Pforzheim
Ludwig Pfeiffer. Hauptstr. 107. Stuhlinger, Frl. Barbara Laichingen
Johannes Paucke.
Paucke, Hr. Martin, stud. chem. Leipzig Fr. Rometsch, Baddiener.
Breu, Hr Georg, Lehrer mit Frau Gem
Grafing Oberbayern Kürschner Rometsch .i Arnold, Hr. Erich, stud. rer. nat. Tübingen Sattlermstr. Rothfuß.
Hoch, Fr. Amalie Gönningen O.A. Tübingen Hönes, Fr. AmalieD New-Aork
Luise Schill, Baddienerin.
Stumpp, Hr. Christ., Oberamtsdiener a. D. mit Frau Reutlingen
Ulrich Schund. Hauptstr. 134.
' Gengenbach
Wächter, Frau B., Prioatiere Stuttgart Weber, Frl. Sophie Eßlingen
Jda Stokinger. Hauptstr. 104. Franck, Frl. M Köln
Villa Treiber.
Stuttgart Münsingen Brötzingen Schorndorf Holzer, Hr
Karlsruhe
Müting, Hr. Karl Mannheim
Müting, Hr Fritz
Lehrer Veyl.
Postsekretär mit Frau Gem.
Püttlingen Bez. Trier Villa Viktoria.
Gelpcke, Hr. H. mit Frau Gem.
Rostock i. Meckl. Baddiener Weber.
Kaltenbach, Hr. Privatier Heilbronn
Villa Weizsäcker.
Speer, Frau Tony mit Tochter Dortmund
Villa Wetzet.
Rö, Charles F., General and. Mrs New-Dork
Sitzung der bürgerl. Kollegien vom 23. Aug. IS07.
Unter Abänderung des Beschlußes der bürgerl. Kollegien vom 23. September 1905 über Bewilligung von Beiträgen an Rekruten und Reservisten wird beschlossen, zukünftig den Beitrag von 5 Mk. gleichmäßig allen von hier aus zur Abdien- ung ihrer Dienstzeit einrückenden Rekruten und den zu Waffenübungen von hier aus einrückenden Reservisten und Landwehrmännern auszubezahlen, welche selbst hier wohnhaft sind oder deren Eltern ihren Wohnsitz hier hoben. Den Reservisten und Landwehrmännern soll der Betrag von 5 Mk. aber erst nach ihrer Rückkehr von der Uebung ausbezahlt werden und zwar nur gegen den Nachweis, daß sie die Uebung auch wirklich geleistet haben
Das Protokoll der Amtsoersammlung vom 27. Juni 1907 wird den bürgerl. Kollegien publiziert.
Gemäß Art. 21 des Waffergesetzes und Par. 39 der Vollzugsoerfügung hiezu wird von den bürgerlichen Kollegien beschlossen, folgende Ortsstatularische Vorschrift über die Entnahme von Sand, Kies, Schlamm, Eis, Schilf, und von sonstigen Materialien oder Pflanzen aus der Enz oder ihren Nebenbächen aufzustellen:
Par. 1.
Die Entnahme von Sand, Kies, Schlamm, Eis, Schilf, and von sonstigen Materialien oder Pflanzen aus der Enz »nd ihren Nebenbächen, soweit sie öffentliche Gewässer sind, darf nur nach vorgängiger Erlaubnis durch das Stadlschult- beißenamt unter Einhaltung der gesetzlichen, sowie der vom Stadtschultheißenamt gegebenen Beschränkung und gegen Entrichtung der in Par. 3 festgesetzten Gebühren an die Stadtkasse erfolgen.
Par. 2.
Die Entnahme darf nur innerhalb der räumlichen Grenzen des Flußbetts, also innerhalb der Uferlinien und ohne Beschädigung des Ufers und seiner Anpflanzung stattfinden. Für eine etwaige Beschädigung der letzteren sowie fremden Eigentums hat der Nutzende voll und ganz aufzukommen; wie er auch nicht berechtigt ist, fremdes Eigentum als Zugang oder Zufahrt zu dem Gewässer zu benützen.
Par. 3.
Die Höhen der Gebühren wird nach Maßgabe des aus der erteilten Erlaubnis für den Gesuchsteüer sich ergebenden Nutzens festgesetzt und zwar nach Menge und Umfang der gewonnenen Materialien. Es sind an die Stadtkasse zu bezahlen:
u. für 1 cbm. Sand, Kies, Schlamm und Eis 1 Mk
b. für 1 Doppelzentner (100 kg.) Schilf oder sonstigen Wanzen 1 Mk.
Par. 4.
Nack ihrer Gewinnung und vor ihrer Abfuhr sind die Materialien vnd Pflanzen in geordnete Haufen zu verbringen, damit dieselben durch den städtischen Forstwart gemessen bezw. gewogen werden können. Dieselben dürfen auch erb nach Bezahlung der Gebühr an die Stadtkaffe ab- geführt werden.
Par. 5.
Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. HO, Ziffer 2 und 3 des Wassergesetzes vom 1. Dez. 1900 mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu einer Woche bestraft
Die im Stadtwald beschäftigten Holzhauer bitten um Erhöhung ihrer Taglöhne und zwar für diBZeil vom l. März bis 31. Oktober jeden Jahrs von 3 Mk. auf 3 Mk. 30 Pf. und für die Zeit vom 1. Nov. bis 28. Februar jeden Jahrs von 2 Mk. 80 Pf auf 3 Mk. mit der Begründung, daß die Lebensmittelpreise sich erheblich gesteigert haben und die Taglöhne der Arbeiter in anderen Betrieben und bei Privaten jetzt allgemein 3 Mk. 50 Pf. bis 3 Mk. 80 Pf. betragen Die Erhaltung eines Stammes gelernter Holzhauer und Kulturarbeiter ist für die hiesige Gemeinde bei ihrem ausgedehnten Waldbesitz von großer Wichtigkeit, sie ist aber nur möglich, wenn die Holzhauer bei der Stadt die gleichen Löhne erhallen, wie sie in anderen Betrieben, bei Privaten u s. w. hier und in der Umgegend bezahlt werden. Auch muß zugegeben werden, daß der Jahresverdienst eines Holzhauers bei dem seitherigen Taglohne in Berücksichtigung der jetzigen Lebensmittelpreise zum Unterhalt einer Familie kaum zureicht. Die bürgerlichen Kollegien sprechen sich deshalb für Genehmigung des Gesuchs aus. Es soll aber mit der diesmaligen Lohnerhöhung die schon früher angeregte Ueber- nahme der vollen Beiträge zur Kranken-, Jnvaliditäts- und Altersversicherung der bei der Stadt beschäftigten Holzhauer und Taglöhner verbunden und hiegegen nur einejLohnerhchung von je 20 Pf. bewilligt werden. Auf Antrag des Stadtvorstands wird hienach einstimmig beschlossen, den Taglohn der städtischen Holzhauer und Kulturarbeiter mit Wirkung vom 1. September 1907 ab für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahrs von 3 Mk. auf 3 Mk. 20 Pf. und für die übrige Jahreszeit von 2 Mk. 80 Pf. auf 3 Mk. zu erhöhen, und vom gleichen Zeitpunkt an den städtischen Holzhauern sowie sämtlichen bei der Stadt beschäftigten Tuglöhnern, Weg- und Kulturarbeitern, soweit sie beitragspflichtig sind, ihre vollen Beiträge zur Kranken- Jnvaliden- und Altersversicherung in stets wiederruflicher Weise aus der Stadtkaffe auszubezahlen, also von dem gesetzlichen Ersatz der dieselben treffenden Quoten abzusehen.
Stadtbaumeister Weyhenmeyer, welcher infolge Krankheit seinen Dienst nicht mehr länger versehen kann, beabsichtigt anfangs des nächsten Jahres um seine Pensionierung einzukommen Der zu seiner Unterstützung und teilweisen Vertretung bisher verwendete Bauwerkmeister Hagemeyer wurde in den letzten Tagen zum König!. Straßenmeister in Horb ernannt und hat diese Stelle am am 15. September ds Js anzutreten. Damit die Vorarbeiten zur Ausführung der Bätzner- und Parkstraße keine Verzögerung erleiden, erscheint es deshalb notwendig, daß die Anstellung eines neuen Stadbaumeister noch im Laufe dieses Herbstes erfolgt Nach eingehender Beratung der Sache wird einstimmig beschlossen: 1. die Anstellung des neuen Stadtbaumeisters auf 15. September vorzunehmen und Bewerberaufruf hiezu in den hiesigen Blättern, im Staatsanzeiger und Schwäbischen Merkur zu erlassen. 2. den künftigen Gehalt des Sladtbaumeisters auf jährliche 3500 Mk. neben den Gebühren als Vorstand der Bauschau und als Baukontrolleur festzusetzen, um welche Bezüge der Stadtbaumeister alle in sein Amt einschlagenden Geschäfte zu besorgen hat, so daß Nebenrechnungen jeder Art künftig aus. geschlossen sind. 3. die Anstellung des Stadbaumeisters gegen beiden Teilen zustehende halbjährliche Kündigung vorzunehmen und den hiezu von der Kommission ausgearbeiteten Dienstvertrag, der die Anstellung zu Grunde gelegt werden soll, zu genehmigen und 4. dem künftigen Stadtbaumeister die Uebernahme und Ausführung von Privatgeschäften jeder Art, wie auch die Uebernahme von weiteren amtlichen Funktionen als Schätzer u. dgl., zu verbieten.
Das Stadtbauamt legt Kostenvoranschlag über die Verbesserung der Wasserleitung in Sprollenhaus durch Tieferlegung bezw. Neulegung einer gußeisernen 80 mm weiten Rohrleitung von der alten Brunnenstube an durch den Ortsweg bis zum Gebäude Nr. 34 mit einem Gesamtaufwand von 7835 Mk. 04 Psg., sowie über die Herstellung einer Wasserleitung in Nonnennuß vom Brunnen bei Gebäude Nr. 16 an, entlang der Staatsstraße bis zu Gebäude Nr. 14 mit einem Gesamtaufwand von 987 Mk. 86 Pfg vor. Die Ausführung beider Wasserleitungen wird von den bürgerlichen Kollegien als ein dringendes Bedürf- nis anerkannt. Bei dem großen Aufwands, den dieselben verursachen, knüpfen sie aber die Bedingung an die Genehmigung. daß sich die Besitzer sämtlicher am Ortsweg in Sprollenhaus und an der Staatsstraße in Nonnenmiß gelegenen Häuser vor der Inangriffnahme der Wasserleitung unterschriftlich verpflichten, ihre Häuser imt Anschlüssen an die Wasserleitung zu versehen und den von der Stadtgemeinde angesctzten Wasserzins zu bezahlen. (Forts. 4. Seite)