der Prämienvcrlofung sollen gesammelt und nutzbringend verwertet werden.

Es wurde sodann eine Erhöhung der Zahl der Vor­standsmitglieder von 9 auf 12 mit großer Mehrheit ge­schlossen.

Die statutenmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglie­der wurden wiedergewählt und zur Verstärkung des Vor­standes, die Herren Kretzmann (Elberfeld), Sebke (Stettin) und Stübler (Stuttgart) neugewählt.

Zur Abhaltung des nächstjährigen Verbandstages! wurde Bremen bestimmt.

Ein Antrag des Herrn Förster (Greiz), dem ge­meinsamen Warenbezug durch Private und Vereinen ent­gegenzutreten, wurde .dem Vorstand überwiesen und die von Herrn Sandmann (Linden) mitgeteilten guten Er­fahrungen mit sogenannten Konfirmanden Sparbüchern zur Kenntnis genommen. Nachdem noch der Vorsitzende der Münchener Perbandsleitung für das schöne Arrange­ment der ganzen Tagung des Verbandes seinen Dank aus­gesprochen, prfolgte Um halb 5 Uhr Nachmittag der Schluß s des Verbandstages.

Aröeiteröervegrrng.

BuenoS-AireS, 24. Juli. Zwischen streikenden Hafenarbeitern in Bahia-Blanca und der Hafenwache kam es zu einem blutigen Zusammenstoß, wobei 6 Per­sonen gelötet und viele verwundet wurden. Militär wurde abkommanbiert um die Ordnung wiederherzustellen.

Württ. Landtag.

Stuttgart, 24. Juli. Zweite Kammer. Präsident v. Payer eröffnet die 64. Sitzung um IOH /4 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Gesetzentwurfs betr. Abänderung des Gesetzes vom 2 . Juli 1889 zur Aus­führung des Reichsgesetzes über den

Unter stützungs Wohnsitz.

Es handelt sich hierbei um die Bildung der Landarmen­behörde. Die Zahl ihrer Mitglieder soll sich gemäß dem Entwurf nach der Summe bemessen, die der Umlage des Landarmenverbands auf die ihr angehörigen Oberamts­bezirke als Grundlage dient und zwar in der Weise, daß in Bezirken mit einer der Umlage zu Grunde zu legenden Summe bis zu 150 000 Mark jährlich ein einziges Mit­glied, in solchen mit höherer Summe aber je für volle 150 000 Mark sowie für überschießende Beträge von mehr als 80 000 Mark ein Mitglied zu wählen ist. Dabei darf jedoch kein Bezirk mehr als 2 Fünfteile der Gesamtmit­gliederzahl bestellen. In dem letzten Satz wird eine Ausnahmebestimmung gegen Stuttgart erblickt, das ohne diese Bestimmung eine ständige Mehrheit erreichen würde. Die Kommissionsmehrheit hält diese Bestimmung für ge­rechtfertigt, will andererseits Stuttgart vor der immerhin möglichen mißbräuchlichen Ausnützung des Uebergewichts zu ungunsten Stuttgarts schützen und hat deshalb folgende Bestimmung hinzugefügt: Zu Beschlüssen der Landarmen­behörde, die auf die Errichtung von Landarmenanstalten oder die wesentliche Veränderung solcher Anstalten ge­richtet sind, sowie zu Beschlüssen, durch welche freiwillige Leistungen auf den Landarmenverband übernommen oder mehrere Landarmenverbände zur Gründung und Unter­haltung gemeinschaftlicher Anstalten für Zwecke der Ar­menpflege vereinigt werden sollen, bedarf es bei solchen Landarmenbehörden, deren Mitgliederzahl eine Beschränk­ung auf 2 Fünftel der Gesamtzahl erfahren hat, einer Mehrheit von 2 /g der abgegebenen Stimmen. Die Wieder­aufhebung solcher Beschlüsse erfordert die gleiche Stimmen­mehrheit

Berichterstatter Schick (Ztr.) bespricht den Entwurf sowie eine Eingabe der Stadt Stuttgart, die sich gegen die Beschränkungsbestimmung richtet. Die Kommission habe diese Eingabe nicht als durchschlaggebend und schlüssig anerkannt. Die Gefahr einer Majorisierung Stuttgarts liege in weiter Ferne. Die Kommission habe daher den Entwurf nebst der Beschränkungsbestimmung ange­nommen.

Mitberichterstatter Mattutat (Soz.) betont die gro­ßen Leistungen Stuttgarts an den Landarmenverband, wel­chen Leistungen entsprechende Rechte gegenüberstehen soll­ten. Stuttgart sollte 26, die übrigen Bezirke 24 Ver­treter erhalten. Nach dem Entwurf sollen aber Stuttgart nur 16 Vertreter zugestanden werden. Die Interessen Stuttgarts würden dadurch gefährdet, seine besonderen Pflichten würden nicht berücksichtigt; das führe dazu, daß Stuttgart Lasten auferlegt werden, die es überbürden. Was die Kommission beschlossen habe, sei das Mindeste zur Sicherung Stuttgarts. Er bitte um Annahme des Kommiss ions antrags.

Minister v. Pischek hätte auch gerne eine Einschränk­ung zu ungunsten Stuttgarts vermieden, dann hätte aber Stuttgart immer die Mehrheit gehabt, was mit dem kol­legialen Charakter der Behörde sich nicht vertragen würde. Mit den Vorschlägen der Kommission sei er einverstanden.

Nach weiteren Bemerkungen der Berichterstatter Schick und Mattu tat, wobei letzterer den Standpunkt vertritt, daß wer mehr zahlt, auch mehr Rechte haben soll, und einigen Aeußerungen des Abg. Betz (Vp.) wird der Kommissionsantrag auf Annahme des Entwurfs angenommen.

Schick (Ztr.) begründet dann näher den Kommissions­antrag.

Kübel (D. P.) hätte die 2 /g Mehrheit auch für die Festsetzung des Etats der Landarmenbehörde gerne ge­sehen, will aber keinen Antrag in dieser Richtung stellen.

Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Löchner (Vp.) wird der eingangs erwähnte Antrag des Bericht­erstatters Schick bezw. der Kommission angenommen.

In der Schlußabstimmung wird der Entwurf mit den Kommissionsanträgen in einfacher Abstimmung angenom­men. (Das Haus scheint nicht beschlußfähig zu sein).

Nächste Sitzung morgen vorm, halb 11 Uhr mit der Tagesordnung: Abweichende Beschlüsse der 1. Kammer zum Etat. Schluß der Sitzug halb 12 Uhr.

Stuttgart, 24. Juli. Die Erste Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung einen Antrag der Finanzkommission zum Beschluß erhoben, wonach die Regierung ersucht werden soll, im Bundesrat dafür einzutreten, daß Fünfmarkstücke

, in handlicher Form geprägt werden. Finanzminister v. Zeyer bemerkte, die württ. Regierung habe ein Modell hie- für anfertigen lassen. Sobald die Talerangelegenheit erledigt sei, werde man an die Reform der Fünfmarkstücke herantreten. Bei den Etatskapiteln, welche die direkten Steuern betreffen, führte Dekan Müller Beschwerde hin­sichtlich der Besteuerung der kirchlichen Stiftungen. Prä­sident v. Zeller und der Finanzminister beriefen sich auf die Entscheidungen des Finanzministeriums, denen fluch der Verwaltungsgerichtshof in dieser Frage beigetreten sei und wonach zu «unterscheiden ist zwischen rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen. Dekan Müller erwiderte: Er beuge sich selbstverständlich dem Urteil des hohen Ge­richtshofes; denken könne man darüber allerdings, was man wolle. (Große Heiterkeit). Der sogen,beschränkte Untertanenverstand" könne in der Unterscheidung von rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen angesichts des klaren Wortlauts des Gesetzes der juristischen Beweis­führung nicht folgen.

Au; Württemberg.

Die volkswirtschaftliche Kommission der Abge­ordnetenkammer beschäftigte sich in ihrer Mittwochs-Sitzung mit einer Reihe von vorgesehenen Eisenbahnbauten. Für eine Bahn von Ehingen nach Laupheim wird als erste Rate dey Betrag von 500 000 Mk. verlangt Berichterstatter Dr. Mülberger führte fl. a. aus, es liegen 15 Projekte vor flnh es fei zu untersuchen, oh «die Projekte dem Durchgangs­oder dem volkswirtschaftlichen Verkehr dienen sollen. Kr neige zu letzterer Ansicht und von diesem Gesichtspunkt afls könne das zwischen der Donautalbahn und der Bahn H erbertingen-Afllendorf gelegene Gebiet in Betracht kom­men, also die Bahn Mnnderkingen-Uttenweiler-Mittelbibe- rach-Biberach. Er stelle demnach den Antrag für den Bau von Biberach nach Mflnderkingen 250000 Mk. und für den Bäu der Bahn von Ehingen nach Laupheim eben­falls 250 000 Mk .zfl bewilligen. Ueber die Gründe, wa­rum die Regierung den Bau der Bahn von Ehingen nach Laupheim vorgeschlagen habe, führte Geh. Rat v. Balz auf Befragen des Abg. Hildebrand aus, diese Linie werde nie eine Dflrchgangsbahn bilden. Der Antrag Mülberger sei übrigens unannehmbar, da es nicht angehe in einem Gesetz die vorgesehenen Geldmittel für eine bestimmte Bahn, für eine andere Linie zu verwenden. Sturz: Die Linie Biberach-Mflnderkingen bilde keine Durchgangs­linie. Man könne doch das große Uttenweiler durch eine Schmalspurbahn mit der gestern von der Kommission be­schlossenen Schmalspurbahn Buchau-Riedlingen verbinden. Die allein richtige Bahn wäre hier von Ehingen nach Erbach zfl errichten. Dr. Nübling betont, daß für den Lokalverkehr die Linie Mflnderkingen-Biberach vorzuzie­hen sei Und zwar mit einer Stichbahn nach Uttenweileir. Häsfner: Zwei Bahnen könne man nicht bauen. Man solle von Ehingen-LaUpheim absehen flnd die Mittellinie wählen also Mflnderkingen-Biberach. Der Antrag müßte so geändert werden, Daß die Position von 500000 Mark abgelehnt Und die Regierung aufgefordert werde, der Kam­mer ein Projekt Mflnderkingen-Biberach vorzulegen. Dr. Mülberger erklärt sich hiemit einverstanden. Nach län­gerer Weiterberatung vn der ReMbold-Gmünd, Hilden­brand, v. Balz, Dr. Mülberger, Liesching, Körner, Betz, Direktor v. Fuchs, sich beteiligen, beantragt Dr. Mülber- ger folgende Resolution: Die Regierung zu ersuchen, den Ständen in dem nächsten Eisenbahnbaukreditgesetzentwurf den Bau einer von Biberach abzweigenden der wirtschaftli­chen Bedeutung der bis jetzt nicht an der Eisenbahn lie­genden Ortschaften entsprechenden in MUnderkingen ein­mündenden Nebenbahn zflr Verabschiedung vorzulegen. Rembold-Gmünd stellt den Zusatzantrag : Und die Her­stellung einer Verbindungsbahn von Ehingen nach Laup­heim im Auge zu behalten. Der Antrag Dr. Mülberger gelangt hierauf mit 12 gegen 3 Stimmen (Zentrum) zur Annahme. Und ,ebenso der Züsatzantrag mit 9 gegen 6 Stimmen. Die Beratung handelt hierauf von dem Ar­tikel: Zweite Geleise. Berichterstatter Storz bemängelt, daß bei Anlage der zweiten Geleise fluch Bahnhofneu­bauten wegen der Bahnsteigsperre ausgenommen worden seien. «Erstaunlich seien die hohen Kosten, die hier vor- geseehn seien. Direktor v. Fflchs bestreitet, daß der Neu­bau von Stationsgebäuden durch die Sperre notwendig geworden sei. , Nach kurzer Weiterberatung gelangt der Artikel zur Annahme. Abg. Andre berichtete sodann über die Erweiterung hes Bahnhofs Biberach (450 000 Mk.). Der Antrag geht auf Zustimmung und wird einstimmig angenommen. Bei Art. 5 berichtet Abg. Storz: Durch den! Band er Bahn Möhringen-Hattingen, einer Strecke von 3 Kilom. würden wir Jmmendingen ausschalten können. Der Antrag auf Zustimmung zu diesem Artikel wird ge­nehmigt. Unter Art. 6 entspinnt sich nojch eine kurze Er­örterung über die Gefährlichkeit verschiedener Uebergängc bei «Eisenbahnlinien. Hierauf wird abgebrochen.

Dem Schwab. Albverei« sind seit Januar 2500 neue Mitglieder beigetreten. Am Schluffe des Jahres 1906 zählte er 30 000 Mitglieder. Die Gesamtmitgltederzahl im Verhältnis zur Landes einwohnerzahl beträgt 1,30'/. Eine interessante Statistik über die 100 größeren Orts­gruppen des Vereins ergibt: Ortsgruppen mit mehr als 1000 Mitgliedern 1, mit mehr als 5001000 Mitgliedern 6, mit mehr als 400500 Mitgliedern 2, mit mehr als 300400 Mitgliedern 6, mit mehr als 200300 Mit- gliedern 9, mit mehr als 100200 Mitgliedern 22, mit mehr als 50100 Mitgliedern 55, die übrigen 492 Orts­gruppen haben je unter 50 Mitglieder und machen 24°/o, die 100 größeren 73°/» der gesamten Mitglieder aus.

Stuttgart, 24. Juli. Die Zahlen in der gestrigen Zusammenstellung der Stuttgarter Bevölkerungsziffer find nicht vollständig. Es wurden gezählt: 127 083 männ­liche und 133177 weibliche Personen, zusammen 270 260, gegen 1906 Zunahme 10964.

Stuttgart, 24. Juli. Die Beamtenaufbes­serung e«, welche von der zweiten Kammer genehmigt sind und in wenigen Tagen die Zustimmung der Ersten Kammer erhalten werden, sollen, soweit sie bisher verfallen sind, am 1. August ds. Js. zur Auszahlung gelangen. Die nötigen Vorbereitungen hiezu sind bereit« getroffen.

Ttuttgart, 24. Juli. Hoftheaterneubau. Wie dasN. Tgbl." von gut unterrichteter Seite erfährt, wird

in diesen Tagen die Entscheidung über den Platz ßdeS Hoftheater-Neubaues fallen. Es gilt als sicher, daß das neue Hostheater als Doppelbau im seitherigen Botani­schen Garten errichtet wird, und zwar das Opernhaus parallel mit der Achse der Schloßgartenstraße, wobei dann die seitherige K. Adjudantur beseitigt würde. Den Verhand­lungen, die jetzt der Entscheidung nahen, liegt ein Projekt von Oberbaurat v. Reinhardt zugrunde.

Eßlingen, 24. Juli. Die bürgerlichen Kollegien haben gestern in nichtöffentlicher Sitzung de« Beamte» und Unterbeamten der Stadt eine einmalige Teuerungszu­lage in der Weise verwilligt, daß die Beamten 200 Mk. die Unterbeamten 100 Mk. erhalten sollen. Der Ver­trags entwurf mit der Maschinenfabrik Eßlingen kam nicht zur Verabschiedung, da 15 Mitglieder dafür und 16 Mit- glieder dagegen stimmte«. Infolge dessenwurde Durchstimm­ung beantrvgt, die am Freitag nachm, um 5 Uhr stattfin­den soll.

Tuttlingen, 24. IM. Im hiesigen Konsum­verein droht eine Krisis auSzubrecheu. Vom Aufsichtsrat war dessen Mitglied I. I. Lutz ausgeschlossen worden, weil er der sozialdemokratischen Partei angehört. Nun wurde dieses Vorgehen des Aufsichtsrats von der Generalversamm­lung verworfen, die vielmehr Lutz ein Vertrauensvotum erteilte. Das soll zur Folge haben, daß sehr viele AuStrtttS- erklärungen einlaufen. Auch will der Aufsichtürat in oorxors sein Amt ntederlegen. Auf die weitere Entwicklung der Angelegenheit ist die Bevölkerung mit Recht gespannt.

In Grund OA. Ravensburg ist Dienstag nachmittag 4 Uhr in dem Wtrtschaftsanwesen de« P. Schuhmacher auf bis jetzt unerklärliche Weise Feuer entstanden, welche» da« ganze von Holz erbaute Wirtschasts- und Oekonomie-Gebäude bi» auf den Grund einäscherte.

OerichtssaaL.

Zum Prozeß Hau. Mus Breslau wird dem Ber­liner Tageblatt telegraphiert: Der bekannte Verteidigest in Strafsachen, Jflsttzrat Dr. Mammroth, hält die Möglichkeit einer erfol'gr eichen Revision im Prozeß Han für nicht eben groß. Die Fragestell­ung an die Geschworenen erscheine unbedenklich, die Auf­fassung des Verteidigers, der die Zweiteilung in die Fra­gen ans Totschlag und auf Mord rügte, sei durch die Ju­dikatur anerkannt. Die vom« Verteidiger gerügte Auslass­ung eines Sachverständigen über die Schuldfrage sei trotz ihrer erzwungenen Protokollierung nimmermehr ein Rs» tnfionsgrflnjd. Die Ablehnung der Stellung ähnlicher Fragen an den Angeklagten durch den Vorsitzenden hätte vielleicht einen solchen abgsben können, wenn sie nicht dem­nächst auf Gerichtsbeschluß nachgeholt worden wäre.

Hamburg, 25. Juli. Der Redakteur desHafen­arbeiter" wurde wegen Aufreizung zum Klaffenhaß zu eiuem Monat Gefängnis verurteilt.

Metz, 24. Juli. Wegen Mißhandlung Unter­gebener in zehn Fällen, vorschriftswidriger Behandlung Untergebener in sieben Fällen wurde der Unteroffizier Heckenmüller vom Ul.°Regt. 14 St. Avolt zu 3 Wochen mittlerem Arrest verurteilt. Einer Reihe von Untergebenen hatte erJagdhiebe" auSgetetlt, einen Ulanen mit der Nase in den Dünger gedrückt, einem anderen auf den kranken Fuß getreten, dann ließ er zwei Ulanen in der Kniebeuge mit ausgestreckten Dungkasten und Eimer fitzen, bis die Ge­lenke anschwollen, und gab seinem Spezialfreund dem Ulanen Ertel, keine Zeit zum Sachenputzen, meldete ihn aber wegen Malpropretät", wenn er mit schmutzigem Anzug zum Dienst erschien. Das Kriegsgericht nahm hierbei keine Absichtlich­keit an, sonst hätte in diesem Falle Gefängnisstrafe etntrete» müsse».

AerrniMes.

Der Himmel i« Teinach

scheint viel entgegenkommender zfl sein als anderswo. Be­kanntlich hat es in den letzten Wochen in einigen Ge- Lirgs- flnd Schwarzwaldgegenden Schnee und Frost gegeben, worüber die Zeitungen berichteten. Nun schickt der leitende Badearzt des Badhotels Teinach der Franko Härter Zeitung unter Berufung auf den Z 11 des Preßgesetzes eine Berichtigflng, daßim würt- tembergischen Schwvrzwald, speziell in Teinach, seit Wo- chent s chönes, sommerlich warmes Wetter herrschst ein Wetter, das den Kurgästen den andauernden Aufent­halt im Freien erlaubt." Die Fr. Zt. bemerkt dazu mit gutem Humor: Es freut uns ungemein, sowohl im Jn- tereM er Kurgäste, wie namentlich des Bad-Hotels Tei­nach». baß dort der Himmel mehr Einsehen hat. Im Interesse der übrigen Sommerfrischen und Sommerfrisch­ler, aber möchten wir darum bitten, das himmlische Res­sort für Weiterangelegenheiten aufzufordern und zwar mit Rücksicht fluf die größere Wirksamkeit ebenfalls unter Zuhilfenahme des Berichtigungsparagraphen, die irrefüh­rende Verschiebung der Jahreszeiten, die es sich hat zu schfllden kommen lassen, schleunigst zu adressieren, damit auch über andere Orte als Teinach die Sonne ihr freund­liches: Antlitz strahlen läßt. Vielleicht wird Herr Dr. Krone von jener Stelle flns gleichzeitig auch über die Bedeutung ünd Anwendbarkeit desParagraph 11" aufgeklärt.

Zu den Skandalen

in dem Kinderasyl in Mailand wird der Fr. Ztg. noch berichtet: Die Bestien in Menschengestalt, die sich der Verbrechen schuldig gemacht haben, sind nach der über­einstimmenden Angabe der Kinder zwei Geistliche. Don Longo, der vor einem Monat nach Amerika ausgewan­dert ist, und Don Riva aus Turin, der sofort ver­haftet wurde. Die Anstalt, in der das Furchtbare geschah, nannte sich nach den Schwestern der Consolata, sie ist aber niemals von der geistlichen Behörde anerkannt worden, sondern die erzbischöfliche Kurie hatte sogar in ihrem Amtsblatt wiederholt vor ihr ausdrücklich gewarnt und der Erzbischof Ferrari hatte der Leiterin, einer gewis­sen Maria Fumagalli, verboten, Nonnenkleidung zu tragen, ihr im Dom die Kommunion verweigert und sie polizeilich aus dem Gotteshaus entfernen lassen. Die Schuld scheint vielmehr an einer unbegreiflichen Nachlässig­keit der weltlichen Behörde zu liegen, die von der geist­lichen über das Treiben der Fumagalli unterrichtet wor­den war, aber die Anstalt noch nicht einmal beaufsichtigt hatte. Don Riva, die Fumagalli und mehrere Gehilfin­nen wurden verhaftet.