lizeiverwaltung in Hagen ergangene Verbot sei nicht als eine polizeiliche Verfügung anzusehen. Gegen diese Entscheidung wandte sich (der Verein an das Oberverwaltungs- Bericht. Dieses schloß sich den Gründen des Bezirksausschusses an. Nunmehr blieb dem Verein nichts anderes übrrg, als den Bau fertig zu stellen und im übrigen abzuwarten, ob bei der ersten Ermäßigung ein polizeiliches Verbot erfolgen würde, gegen das dann abermals Klage zu erfolgen hätte. Nunmehr erfolgte die Anordnung der Minister, wonach die Polizei die bevorstehende Inbetriebnahme des Krematoriums, wenn nötig zwangsweise zu verhindern habe. Diese Verfügung hat in Hagen große Aufregung verursacht, da man allgemein nn- nahm, daß im Verwaltungswege die Angelegenheit, da Herr v. Studt „nix mehr tv seggen" hat, eine gütliche Schlichtung erfahren würde. Der .Verein wird jetzt den Versuch machen, eine Einäscherung vorzunehmen. Das hierauf erfolgte polizeiliche Verbot hat nun den Anlaß gegeben, im Wege der Klage die Sache der Feuerbestattung in Preußen zu einer endgültigen Lösung zu bringen.
Aus die Dauer wird Preußen, auch wenn cs noch so sehr dürch seine maßgebende Orthodoxie darum bestürmt wird, seinen Widerstand gegen die Leicheneinäscherung nicht aufrechterhalten können. Der Fanatismus, mit dem die rückständigsten kirchlichen Kreise und die reaktionärsten beamteten Theologen die Leichenverbrennung bekämpfen, hat sich noch niemals für immer' und ewig als ein Hindernis des Fortschritts etablieren können. Das einzige, was durch die Mitwirkung des Staates bei diesem Widerstande der rückschrittlichen kirchlichen Mächte gegen die Leicheneinäscherung erzielt wird, ist, daß. sich die Entscheidung über Me Verbrennungsfrage höchst unnötigerweise verschleppt und daß während dieser Zeit Preußen seinen alten Ruf konserviert, „allzeit zurück" zu stehen, und wenn Fürst Bülow durch fünf Millionen Maueranschläge verkündigen ließe: „Preußen allzeit voran!
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Zweierlei Matz. Vor wenigen Tagen verurteilte das Schwurgericht in Stuttgart eine Dienstmagd, Luise Sommer, wegen Kindstötung zu fünf Jahren Zucht- h a u s. Sie war beschuldigt, ihr unehelich geborenes Kind lebendig auf dem Friedhof begraben zu haben. Die Angeklagte gestand, daß sie das Kind auf diese Weise aus der Welt geschafft habe und erklärte, sie habe keinen andern Ausweg gewußt. Wie die Verhandlung ergab, wurde die Angeklagte am 15. Februar aus der Landeshebammenanstalt entlassen. Am gleichen Tage begab sic sich, nachdem sie mit dem Kinde Planlos ü mH erg elaufen war, auf den Friedhof, wo sie auf einem Grab die Erde wegscharrte und das schlafende Kind in die Erde hineinlegte und mit Erde wieder zudeckte. Die Geschworenen sprachen die Angeklagte der Kindstötung schuldig ohne Zubilligung mildernder Umstände. Der Vertreter der Anklage hatte 8 Jahre Zuchthaus beantragt. Die Verhandlung fand teilweise hinter verschlossenen Türen statt. Das ist in § diesem Falle höchst bedauerlich. Das Urteil erscheint an sich schon hoch gegriffen, andererseits entsteht die Frage: Hat denn der Verlauf der Verhandlung tatsächlich keine Momente gezeitigt, die strafmildernde Umstände zugelassen hätten? Haben sich die Herren Geschworenen denn auch in das Seelenleben dieses unglücklichen Geschöpfes versetzt? Waren sie Zeugen des Kampfes, den dieses vor- der Welt geächtete Weib, das vielleicht an mancher Türe vergeblich anpochte, in ihrem Innern kämpfte, als sie die Tat beging? War sie, die nicht wußte, wohin mit dem Kind, wirklich eine Rabenmutter? War sie bei Begehung der Tat üb er Haupt ihrer Sinne mächtig?
Das Schwurgericht Köln sprach vor wenigen Wochen ein Dienstmädchen, das ihr drei Monate altes Kind lebendig begraben hatte, unter der Annahme, daß die Angeklagte bei Begehung der Tat ihrer Sinne beraubt war, frei. Also derselbe Fall; dosch wie ganz anders das Urteil! Hier saßen eben Männer zu Gericht, die es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnten, eine Unglückliche doch ins Zuchthaus zu schicken für eine Tat, die an sich ja barbarisch erscheint, die aber begangen wurde aus Verzweiflung.
Gibt die Tatsache, daß die Mutter des vaterlosen Kindes gerade den Friedhof wählte, dem Psychologen nicht viel zu denken? Säuglingsheime werden geschaffen, Vereine für Mutterschutz werden ins Leben gerufen. Und der praktische Erfolg? Die Landeshebammenanstalt entläßt die Mutter mit dem Kinde — aufdie Landstraße... Vom Elternhause verstoßen, selbst mittellos, findet sie mit dem Kinde nirgends Arbeit, da packt sie die wilde Verzweiflung, und die Mutter wird zur Mörderin am eigenen Kinde. Die Herren am grünen Tische haben zu urteilen über eine Kindsmörderin, sprechen ihr jegliche mildernde Umstände ab und schicken die „Rabenmutter"
5 Jahre ins Zuchthaus. Um zu diesem Urteile zu kommen, mußte sogar teilweise die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden!
Unsere Zeit braucht weniger Humanitätsdusel, mehr praktische Arbeit, auch auf dem Gebiete der Fürsorge für uneheliche Kinder!
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Der 21. Berufsgenossenschafstag hat am Dienstag inMannheim stattgefunden. Dabei sprach sich der Präsident des Reichsversicherungsamts Dr. Kaufmann, anknüpfend an die Bedeutung, welche die Stadt Mannheim als Handels- und Jndustrieemporium sich erworben hat, anerkennend über die selbstlose, erfolgreiche Tätigkeit der berufsgenossenschaftlichen Organe aus. Ihrer verständnisvollen Tätigkeit sei es zu danken, daß es im wesentlichen gelungen sei, die Absichten der sozialpolitischen Botschaft Kaiser Wilhelms II. segensreich durchzuführen. Der sogenannte vierte Stand verdanke gerade dieser vaterländischen Gesinnung der Arbeitgeber seine Kräftigung und soziale Hebung. Die Berufsgenossenschaften hätten sich auch als Förderer allgemeiner beruflicher Interessen erwiesen und besondere politische Bedeutung erlangt, indem sie durch gemeinsame Arbeiten Nord und Süd des deutschen Vaterlandes einander genähert und das gegenseitige Verständnis gefördert hätten, und wenn auch manches bei den Berufsgenossenschaften besserungsfähig sei, so habe er
doch in seiner langjährigen Beschäftigung mit den genossenschaftlichen Fragen die gewisse Ueberzeugung gewonnen, daß die Berufsgenossenschaften im allgemeinen ihre Aufgaben gelöst haben. Auch der Verband der Berufs- genossenschasten habe auf manchem wichtigen Gebiete fördernd mitgewirkt. Er könne Mitteilen, daß auf seine Anregung hin auch die Eisen- und Stahlberufsgenossenschaften sich grundsätzlich bereit erklärt hätten, dem Verbände beizutreten. Alles das sei erreicht auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zwischen den Berufsgenossenschaften und dem Reichsversicherungsamt. Er gebe der Hoffnung Ausdruck, daß dieses Verhältnis sich weiter fortbilden und kräftigen werde zum Segen des gemeinsamen Vaterlandes. Die Ausführungen fanden allseitig lebhaften Beifall. — Die nächstjährige Tagung wird in Kiel stattsinden.
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Die Haager Friedenskonferenz. Die Vorstandsitzung am Dienstag galt der Erörterung der deutschen Verbesserungsvorschläge zur Ge ns er Konvention. Deutschland schlägt vor, den Kriegführenden das Recht zu geben, die an Bord eines neutralen Schiffes befindlichen Kranken und Verwundeten zu reklamieren. Holland wandte sich zuerst gegen diesen Antrag, zog dann aber seine Einwände zurück. Der Franzose Renault führte zur Unterstützung des deutschen Vorschlags an, daß, hierbei ein militärisches Interesse berührt werde, das man achten müsse. Es könne der Fall sein, daß außer den Verwundeten an Bord eines neutralen Schiffes eine Wehrmacht verborgen ist, welche die Kontrolle durch den Kriegssührenden berechtigt erscheinen lasse. Es ergab sich vollkommene Ue- bereinstimmung zwischen dem französischen Delegierten Renault und dem deutschen Admiral Siegel hinsichtlich dieses Punktes. Eine Kommission aus den Delegierten verschiedener Staaten wurde ernannt, die über die Fassung der Verbesserungsvorschläge sich beraten wird.
Tages-Kyronik.
Berlin, 9. Juli. Der Staatssekretär des Reichskolonialamts hat zum Zweck des Studiums des Eingeborenenrechts in den deutschen Kolonien eine Kommission einberufen. Sie hat heute ihre erste Sitzung gehalten und den Geh. Justizrat Prof. Dr. Köhler zum ersten Vorsitzenden gewählt.
Berlin. 10. Juli. Staatssekretär a. D. Graf Posa- dowsky tritt in den nächsten Tagen eine Reise ins Ausland an Er nimmt seinen Aufenthalt zunächst in England.
Hamburg, 10. Juli. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit überwiegender M hrheit für die Beibehaltung der Automobilrennen ausgesprochen.
Hamburg, 10. Juni. Der neue Gouverneur von Kammerun, Dr. Settz, hat sich gestern mit seiner Gemahlin an Bord des Dampfers „Eleonore Wörmann" nach Kamerun eingeschisst.
Essen, 9. Juli. Nach der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung" wird in Arnsberg als voraussichtlicher Nachfolger des zum Unterstaatssekretär ernannten Regierungspräsidenten Freiherrn v. Coels, der Oberregierungsrat Graf Schwerin in Münster genannt.
Leipzig, 8. Juli. Die entschieden liberale „Abendzeitung" bezeichnet das Hohenthalsche Wahlrechtsgesetz als eine Totgeburt. Wenn nur noch ein Fünkchen Liberalismus bei den sächsischen Nationalliberälen vorhanden sei, müßten sie hier mit der Linken zur Opposition stehen. Lieber noch das jetzige Klassenunrecht als diese Schildbürgerreform. Durch diese Annahme der Hohenthalschen Pläne werde man eine wirkliche Reform nur aufhalten.
Darrnstadt, 9. Juli. Von dem bevorstehenden B e- such des Zaren am hiesigen Hofe, der nach der Meldung eines Berliner Blattes demnächst stattsinden sollte, ist nach Auskunft von amtlicher Stelle dort nichts bekannt.
Straßburg, 8. Juli. Deu eucharistischeu Kongreß, der in der ersten Augusthälfte in M e tz stattfinden wird, besucht im Aufträge des Papstes der Kardinal Vinzenz Vanutelli. Zu den Generalversammlungen haben Vorträge angemcldet u. a.: Reichstagsabgeordneter Dr. Gröber, Monsignore Dardolle, Bischof von Dijon, Prinz Max von Sachsen, Rechtsanwalt Dr. Foret, Gemeinderat der Stadt Metz, Domherr Dr. Louis Tinot.
Bergen, 9. Juli. Der d e uts ch e K a i s er hat heute von hier aus seine Nordlandreise nach dem Pord -- fjord fortgesetzt. h
Paris, 9. Juli. In Lausanne präsidierre ein zur Waffenübung einberufener Leutnant in einer antimilitaristischen Versa mm lung und beleidigte den anwesenden Polizeigouverneur und die gesamte Regierung. Er erhielt vom Brigadechef 30 Tage Festungshaft. Der Kriegsminister wird überdies den Untersuchungsrat einberufen.
ParrS, io. Juli. Die Depuiiertenkammer hat den Gesetzentwurf betr. die Entlassung der Soldaten des Jahrganges 1903 angenommen. Das 17. Infam erteregi- meni, das während der Winzerunruhen meuterte wird von der Heimsendung ausgesckloffen.
Bukarest, 10. Juli. 3590 Fabrik- und Hafenarbeiter sind in den Ausstand getreten. Der Holz- und Getreideexport tetdet not. Zwischen dem Müsiär und den Ausständigen kam es zu Strußenküü.pien
Shanghai, 10. Juli In Somkong (China) ist das Theater abgebrannt. Man spricht von mehreren Toten und vielen Verwundeten
Newyork, 9. Juli. Die Bundesregierung beabsichtigt, auf gerichtlichem Wege das Zwangsliquidationsverfahren gegen die Trusts durchzuführen, zunächst gegen den Tabaktrust. Roosevelt ist etwas ettäuscht über die geringen Wirkungen der bisherigen Politik und glaubt, die Einsetzung gerichtlicher Verwalter für die Trusts werde die freie Konkurrenz wieder Herstellen.
BeiAbteufungsarbeiten aus der Zeche Pluio beiRöhling - Hausen wurden drei Arbeiter von stürzenden Balken getötet und ein vierter verletzt.
Der Fuhrmann Vahle in Winterberg (Sauerland), hatte mit italienischen Bahnarbeitern einen Streit. Während der Nacht drangrn zwei Italiener in die Wohnung Vahles und ermordeten ihn durch Dolchstiche. Die Täter sind flüchtig.
Für die im Grunewald bei Berlin neu zu erbauende Rennbahn des Unionklubs ist ein Kaiserp avt l lon vorgesehen, der einstweilen provisorisch aufgestellt worden war, um die richtige Höhenlage ausfindig zu machen. In der vorigen Nacht haben sich, wie das „B. T." berichtet, Diebe seiner bemächtigt und das ganze Holzgestell im Wert von 2000 Mark sowie auch den Goldbrokat entführt, mit dem der Bau ausgeschlagen war. '
Aus Kassel meldet man dem Lokal-Anzeiger: Durch ein Großfeuer wurde das Gasthaus Deutsches Haus im benachbarten Holzhausen mit allen Wirtsgebäudeu eingeäschert.
Zum Fall Lütte wird dem „Fränk. Kur." mitgeteilt, daß tatsächlich am Samstag ein Herr auf dem deutschen Generalkonsulat in London erschienen sei mit der Angabe, er sei Lütte. Eine Verhaftung habe aber nicht statt- finden können, weil damals kein Haftbefehl Vorgelegen habe. Die Tatsache wurde dem Untersuchungsrichter in Nürnberg ,von London ans telegraphisch mitgeteilt, woraufhin angeordnet wurde, in sämtlichen Häfen, in denen von England kommende Schisse anlegen, Vorkehrungen zu treffen, um Lütte bei seiner Ankunft zu verhaften. Allerdings ist nicht festgestellt, ob esftch nicht um einen neuen Trick Lüttes handelt, Um die Nachforschungen auf eine falsche Spur zu leiten.
Rotterdam, 9. Juli. Fast alle hiesigen sowie die bedeutendsten Dortrechter Schleppdampferreedereien haben in die Bedingungen der Arbeiter eingewilligt. Der Ausstand der Maschinisten und Heizer ist somit nahezu beendet.
Aus Mürttemöerg.
Dieustuachrichteu. Ucbertragen: Den Oberrcallehrcr Dr. Seibold seinem Ansuchen entsprechend umer Enthebung von dem Antritt der ihm übertrogenen Oberreallehrersstelle am Realprogym- nasimn in Nürtingen aus seiner jetzigen Stelle als Oberlehrer und Vorstand an der Realschule Künzelsau belassen und die dadurch erledigte Oberreallebreostelle am Realprogpmnafium in Nürtingen dem Hilfslehrer Holl an der Oklasügen Realschule in Stuttgart, ferner dem Amtsverweser Dr. Oberdörfer an der Realschule in Kuittlingen dir OberreallehrerssUlle an der Realschule in Ober, dorj. dem Hilfslehrer Siorz an der Oberrealschule in Eßlingen die zweiie Oberieallehrersslelle an der Realschule in Künzelsau, dem Hilfslehrer Bauser an der Realschule in Dürrmenz Mühlacker die Reallehrersstelle on dieser Schule und dem Nräzepioc Lchro'er in Besigheim eine Reallehr erhelle an der Oberreatschule in Eßlingen eine Jnspektor- stelle bei der Gebäudebrandversicherungsa! stalt dem RegierungSbau- meister Jrion bei der Domäriendtrektion unter Verleihung deS Titels und Ranges eines Baumspektors.
Vom Landtag. 9. Juli. Es wird wohl kaum in den letzten Jahrzehnten vorgekommen sein, daß das Kapitel 118 des Hauptfinanzetats, Eisenbahnen so rasch erledigt wurde wie diesmal, wo der Landtag es an einem einzigen Sitznngstage genehmigte. Diese rasche Arbeit wäre unmöglich gewesen, wenn nicht noch in letzter Stunde zwischen den Parteivertretern, die speziell bei diesem Kapitel das ihnen zugekommene Material eingehender behandeln und verwerten wollten die Einigung zustandegekommen wäre, ans Grund deren man auf die speziellen Ausführungen zu den einzelnen Titeln gegenseitig verzichtete. Der Abg. Graf hatte sich bereits zu sämtlichen 33 Titeln des Kapitels zum Wort- gemeldet. Er nahm aber diese Meldungen wieder zurück, nachdem die Abg. Banmann -und Elsas erklärt hatten, daß sie sonst auch zu sämtlichen Titeln sprechen müßten, daß sie aber ihrerseits darauf verzichten wollen, wenn Graf dasselbe tue, wozu er isi,ch dann auch entschloß.
Die Finanzkommission nahm in ihrer gestrigere Sitzung die zweite Lesung der Beamtenvorlagen vor Innd wird voraussichtlich damit heute Donnerstag zu Ende kommen. Es besteht die Absicht, diese Vorlagen dann in Bälde auf die Tagesordnung einer Plenarsitzung zu stellen, über dieselben nur eine allgemeine Erörterung zN pflegen und sie im übrigen unverändert nach den Kvm- missionsbeschlüssen anzNnchmen. Diese Beschlüsse sehen mehrfache Aenderungen der Vorlage sowohl nach der materiellen wie auch nach der rein beamtenrechtlichen Seite vor, welche durchweg Verbesserungen der Vorlage zugunsten der Beamtenschaft bedeuten.
Stuttgart, lO. Juli. Der Ulmer Beamienbauge- nofsenschast wurde seitens des K. Finanzministeriums ein staatliches Darlehen zugesagl. Die näheren Bedingungen werden gegenwärtig festgesetzt. Auch die Stuttgart er Beamtenbaugenoffenschaft, die nunmehr ins Ge- noffenschaftsregtster beim K. Amtsgericht „Stuttgart eingetragen ist, wird ein staatliches Darlehen erhalten. Die Bedingungen, welche im Finanzministerium ausgearbeitet werden, werden ähnliche sein, wie diejenigen, welche der bayerische Staat zur Grundlage für die Gewährung von Darlehen an Bamtenbuugenoffenschaflen gemacht hat.
Brackcuheim, 9. Juli. In der Ausschußsitzung des landwirtschaftl. Bezirks-Vereins wurde beschlossen das landwirtschaftliche Bezirkssest am Samstag den 21. Sebtemder in Brackenheim in der üblichen Weise abzuhallen.
Gerichtsjaat.
München, 9. Juli. Wie die „Münch. Neuest. Nachrichten" melden, haben noch abends am letzten Termin sowohl Dr. Peters wie Redakteur Gr über Berufung gegen das Urteil des Petersgerichts eingelegt.
Dortmund, 9. Juli. Das Schwurgericht sprach nach zweitägiger Verhandlung den Arbeiter Fischer aus Soest von der Anklage des Raubmordes frei.
A-vdel «ad MolLsrvirtschüN
Ulm, S. Juli. Der Gasthof zum Oberpollinger geht am 1. Oktober dS- Js. von Frau Maier, in den Besitz der Gebr- Lei - b inger Bierbrauerei Goldener Ochsen, über. Damit kehrt dieses Stammhaus der Firma Gebr. Leibnger in dem der Großoater des jetzigen Inhabers der Firma Gebr. Leibingcr ein Pfetfengeschäft betrieb wieder in den Besitz der Familie über.