Sitzung der bürgerl. Kollegien vom 18. Mai 1S07

Die Arbeiter der städtischen Gasfabrik bitten um Er­höhung ihres Taglohnk mit der Begründung, daß sie seit dem Jahre 1898 keine Lohnerhöhung mehr erhalten haben, während sonst allen übrigen städtischen Angestellten während dieser Zeit aufgebessert worden sei. Infolge der Steigerung aller Lebensmittelpreise sei es ihnen nicht mehr möglich mit den seitherigen Löhnen auszukommen. Zugleich suchen die­selben um Gewährung eines jährlichen Erholungsurlaubes von 3 bezw. 6 Tagen unter Fortbezahlung des Lohnes nach Mit Rücksicht darauf, daß es sich bei den Aibeiiern der Gasfabrik um geschulte, teilweise als Mechaniker ausgebildete Leute handelt, spricht sich die Mehrheit der bürgerlichen Kollegien für eine Aufbesserung ihrer Löhne aus. Dagegen wird die Gewährung eines Urlaubs deshalb für nicht ange­bracht gehalten, weil ein Teil der Arbeiter nur während der Sommerzeit Beschäftigung auf der Gasfabrik findet und die Gewünrung des Urlaubs bezüglich der übrigen städtischen Arbeiter bedenkliche Consequenzen nach sich ziehen würde. Es wird beschlossen, den Arbeitern der städtischen Gasfabrik mit Wirkung vom 1 . Juni 1907 «b einen Taglohn von 3 Mk 50 Pf. statt seitheriger 3 Mk. 30 Pf. auszusetzen, aber die Gewährung eines jährlichen Urlaubs unter Fort­zahlung des Taglohns der Consequenzen halber abzulehnen.

In der städtischen Gasfabrik ist an Stelle eines ab­gängigen, nicht mehr reparaturfähigen Regeneratvrofens mit 3 Retorten infolge des erhöhten Gaskonsums ein solcher mit 4 Retorten neu einzurichten. Nach den vom Stadtbau­meister eingezogenen Offerten verlangen für die Erbauung des Vierretortenofens: 1 . das Gas- und Wasserleitungs- Geschäft in Stuttgart einschließlich der Anbringung einer Laufgallerie am Ofen die Summe von 5220 Mk. 2 . Die vereinigten Chamottfabriken in Markt-Redwitz ohne Lauf­gallerie: 5471 Mk. 60 Pf. Das Angebot der Stutt­garter Fabrik ist somit das billigere; auch wurde dasselbe durch Gaswerksdirektor Schimpf in Ulm geprüft, nicht be­anstandet und zur Annahme empfohlen, weshalb beschlossen wird, die Erstellung des 4 Retorcenofens und die Vergebung an die Firma Gas- und Wasferleitungsgeschäft in Stuttgart um die Voranschlagspreise zu genehmigen. Der Fleisch­beschauer Karl Tubach bittet um Erhöhung der ihm durch Beschluß der bürgerlichen Kollegien vom 9. September 1905 ausgesetzten Belohnung von jährlichen 150 Mk., da die von ihm besorgte Fleischbeschau auf dem Bahnhof und die Stell­vertretung für den Fleischbeschauer M a i e r bedeutend mehr Zeit in Anspruch nehme, als man anfänglich vorausgesetzt habe. Die durch die Fleischbeschau auf dem Bahnhof an­fallenden Fleischschaugebühren betrugen pro 1906/7 408 Mk. 75 Pf. Um dem Tubach eine seinen tatsächlichen Leistungen entsprechende Belohnung auszusetzen, wird beschlossen, dem­selben mit Wirkung vom !. April 1907 ab als Belohnung für seine Funktionen als Fleischbeschauer und Stellvertreter des Schlachthausverwalters Maier 40 der durch die von ihm besorgte Fleischbeschau anfallenden Fleischschaugebühren, aber im Mindestbetrage seiner seitherigen Belohnung von jährlichen 150 Mk. zu vergüten.

Die vom Bezirksschulinspektor aus Anlaß der heurigen Bezirksschulvisitation erteilten Rezesse werden beraten und

befürwortet. Zugleich wird auf Antrag der Ortsschulbehörde beschlossen, den fakultativen Zeichenunterricht an den beiden obersten Knaben- und Mädchenklaffen der hiesigen Volks­schule auch zukünftig außerhalb der gesetzlichen 30 Schul­stunden durch die Lehrer erteilen zu lassen und die hiefür durch Beschluß der bürgerlichen Kollegien vom 21 . April 1906 ausgesetzten Belohnungen, nämlich:

a. für Lehrer Eppler für 3 Zeichenstunden 180 Mk.

b. Lächele 2 120 Mk.

o. Veyl . 3 180 Mk.

«t. Monn 2 120 Mk.

mit Wirkung vom 1. April 1907 ab bis auf weiteres be­stehen zu lassen.

Der zu den Gräbern im neuen Friedhof führende Weg ist so steil, daß er namentlich im Winter kaum begehbar ist, wodurch schon mehrere Unfälle bei Leichenbegängnissen vorkamen. Der Stadtbaumeister' wird ^daher beauftragt, Kostenvoranschlag über eine Verbesserung des Wegs durch Einsetzen von Staffeltritten mit Podesten anzufertigen und vvrzulegen.

Karl Schmid z. Uhlandshöhe hier bittet gemäß Par. 1 der Drotschkenordnung um die Erlaubnis mit seinem Jagd­wagen (Omnibus) den öffentlichen Droschkendienst in der hiesigen Stadt ausüben zu dürfen. Dem Schmid wird die Erlaubnis unter der Bedingung erteilt, daß er sich zur ge­nauen Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Droschken- Ordnung insbesondere zur Versehung des Bahnhofdienstes verpflichtet.

Als Dienstmänner werden von den bürgerlichen Kollegien für die Badesaison 1907 ausgestellt: Christian Schmid, Johann Kappler, Gottlob Treiber, Wilhelm Fischer, Paul Wilhelm Krauß, Christof Collmer, Jakob Bott, Robert Funk, Christof Fischer, Albert Bott, Gottlob Horkheimer, Ludwig Pfeiffer.

Sitzung der bürgerl. Kollegien vom 1. Juni 1007.

Stadtbaumeister Weyhenmeyer hat seit 1903 die Aufsicht über das städtische Elektrizitätswerk als weitere Funktion übernommen, ohne hiefür eine besondere Belohnung erhalten zu haben, ebenso hat er durch Ausführung außer­ordentlicher städtischer Bauten z. B. Erweiterung des Schlacht­hauses mit Kühlanlage eine Vermehrung seiner Dienst-Ge­schäfte erhalten. Er bittet nunmehr ihm mit Rücksicht da­rauf eine Gehaltserhöhung vom 1 . Januar 1907 an zu ge­währen. Nach eingehender Beratung wird einstimmig be­schlossen, den Gehalt des Stadtbaumeisters Weyhenmeyer mit Wirkung vom 1. Januar 1907 ab von 2500 Mk. auf 3000 Mk. zu erhöhen.

Der Beitritt des Verwaltungs-Aktuars August Schmid zur Penstonskaffe für Körperschaftsbeamte wird genehmigt.

Das Gesuch des Bierbrauers I. Beuerle hier um Anbringung einer Straßenlaterne vis-a-vis seines Anwesens in der alten Enztalstraße, die nach dem vom Stadtbaumstr. Weyenmeyer hier gefertigten Kostenvoranschlag einen Auf­wand von 371 Mk. 80 Pf. verursachen würde, wird mit 5 gegen 2 Stimmen vom Gemeinderat abgelehnt, weil sich die Mehrheit der bürgerlichen Kollegien nicht davon über­zeugen konnte, daß die Beleuchtung der Straßenstrecke beim Beuerle'schen Anwesen nicht genügend sei.

Die Abgabe der Teerproduktion der städtischen Gas­fabrik für das Rechnungsjahr 1907/8 an die Firma Wilh^ Burck in Stuttgart zum Preise von 1 Mk. 90 Pf. pro IVO Kg. Reingewicht frachtfrei verladen ab Station Wildbad ohne besondere AufftreichsVerhandlung wird genehmigt.

Das Gesuch desWilh. Treiberz. Hirsch in Sprotten- Haus und Consorten um unentgeltliche Abgabe von Stangen und Reisig aus dem Stadtwald zur Uferverbesferung am Kegelbach wird der Consequenzen halber abgelehnt.

Die Herstellung einer Freileitung von der Centrale des städtischen Elektrizitätswerks bis auf das Realschulgebäude mit einem Kostenvoranschlag von 685 Mk. wird genehmigt und der Stadtbaumeister mit der sofortigen Herstellunng der Leitung beauftragt.

Die beiden Taglöhner Johann Bott und Phil. Eitel hier erhalten für die Instandhaltung der städtischen Spazier- und Anlagenwege während der Badesaison eine jährliche Belohnung von 150 Mk., statt seitheriger 130 Mk., da die Spazierwege eine größere Ausdehnung erhalten haben und ihre Instandhaltung daher einen größeren Zeitaufwand als früher erfordert.

Die Anwohn?r bei der Postbrücke lbitten um Verbesser­ung der Beleuchtung dieser Brücke. Sie war bisher da- durch eine sehr mangelhafte, daß die Glühkörper der auf der Brücke stehenden 4 Gaslaternen durch die Erschütterungen der Brücke fortwährend schadhaft wurden Die Gesuchsteller bitten daher uni Anbringung einer elektrischen Bogenlampe bei der Brücke und stellt zu diesem Zweck der Friseur sHeld hier der Stadt eine elektrische Bogenlampe unentgeltlich zur Verfügung. Unter der Voraussetzung, daß nach einer zu­vor anzustellenden Probe die Held'schen Bogenlampe zur Beleuchtung der Brücke ausreicht, soll das Anerbieten des Held acceptiert und die Lampe zur Beleuchtung der Brücke installiert werden.

Es folgen Bausachen, Schätzungen, Decreturen und kleinere Gegenstände.

Konzert-Programm

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Direktion: Di'sm, llöui-;!. üäugikäirsktor.

8 llM 8 triA, 15 ^»Ili, 89 llkr vorm.

(Irinkdallo)

1) Oboral: Vom Uimmsl boob äa komm ivb bsr.

2) Ouvsrturs 2 . Op. Dis vsisvs krau" von Ooisläioa

3) ^Vsiisnepiols, ^Valrsr von Dorrmann

4) zlsäitatinn vaok äsm I. Urüluäium v. Oavb-Ooanvä

5) Uonäino kür DIasinstrnmsnts von D. v. Dsstkovsn

6) Vvgarisobsr Laus Nr. 5 von 4. örabms

Druck und Vertag der Bernd. Hvtmannichen Bu-üdrucker.ei in Wildbad Verantwortl. Redakteur: E. Reinhardt, dalelbst.

Ortspolizeiliche Vorschrift

betreffend

die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in ver Stadt Wildbad mit der Parzelle Wind Hof.

Auf Grund des Art. 15 Z. 2 und der Art. 5! und 52 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 werden für die Stadt Wildbad mit der Parzelle Windhof folgende ortspolizeiliche Vorschriften erlassen:

Par. 1 .

Während der Saison, also vom 15 Mai bis 15 Oktober jeden Jahres sind sämtliche durchreisende Fremde (Badegäste, Luftkurgäste, Geschäftsreisende, Vergnügungsreiserde, Besuche u. s. w), welche in Gast- oder Privathäuser für Eutgeld oder unentgeltlich Wohnung nehmen, durch den Wohnungsgeber bei dem Schultheißenamt an- und abzumelden.

Par .2.

Diese An- und Abmeldungen haben jeden Tag morgens läng­stens bis 8 Uhr, bezüglich aller während des vocangegangenen Tages oder während der Nacht angekommenen, bezw. abgereisten Fremden zu geschehen.

Par. 3.

Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschultheißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:

für Anmeldung von über 2 Tage hier anwesenden Fremden

von weißer Farbe;

für Anmeldung von bloß bis zu 2 Tagen hier anwesenden

Fremden, von roter Farbe;

und für Abmeldung von grüner Farbe.

Für die Verwerdung der richtigen Formulare und die genaue, deutliche, leserliche Ausfüllung der An- und Abmeldezettel ist der Wohnungsgeber strafrechtlich verantwortlich.

Par. 4.

Ve fehlungen gegen diese Vorschrift werden auf Grund des Art. 15 Z. 2 des Polizeistrafgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30Mk. oder mit H it bis zu acht Tagen geahndet.

Dirse Vorschrift wird wiederholt zur Kenntnis der Einwohner­schaft gebracht.

Wildbad, den 10 . Mai 1907. Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

Die Ergänznngswahl zum Kirchengemeinderat findet nächsten Sonntag, den 10. Juni, nach .Schluß des Vormittags­gottesdienstes bis '/2 12 Uhr in der evangel. Kirche statt, eine etwaige Nachwahl am gleichen Tage abends von 5^26 Uhr.

Auszutr:-:en haben, können aber wieder gewählt werden, die Herren:

Oberförster Bosch.

Sattler Eberle,

Kaufmann Daniel Treiber.

Schuhmachermeister Henßler.

Durch Tod ist ausgeschieden Frohnmeister Riexinger. Der Wahl­zettel hat also 5 Namen zu enthalten.

Im Kollegium verbleiben die Herren Schuhmachermeister Bätzner 8 sn., Oberlehrer Baur, Wagnermeister Pfeiffer, Stadtpfleger Gutbub und Schneidermeister Schulmeister.

Die evangel. Gemeindeglieder werden eingeladen, von ihrem Wahlrecht zahlreichen Gebrauch zu machen.

Wildbad, 11. Juni 1907. Die Wahlkommission:

Auch, Baur, Gutbub.

Kgl. Kurtheater

Wildbad.

Direktion: Jntendanzrat Peter L i e b i g.

Freitag, den 14. Juni 1007.

5. Vorstellung. Dutzend-Karten giltig.

VLo dtzition I-oovoroii.

Lustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Samstag, den 15. Juni 1007.

6 . Vorstellung. Dutzend-Karten giltig.

vrrs bo8lo Mltol.

Lustspiel in 3 Akten von Alex. Bisson. Deutsch von B. Jacobson.

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Ziehung am 16. September und folgende Tage.

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