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und landwirtschaftlichen Interessen erfordern es, daß Würt­temberg durch die Schiffahrt ans Meer komme. Der Kanal solle entweder von Mannheim bis Heilbronn (115 kva) oder bis Cannstatt (188 km) gebaut werden. Der Neckar wäre alsdann auf 2,2 Meter zu vertiefen. Die Kosten seien früher auf 25 Millionen berechnet worden, bei größerer Vertiefung dürften sie sich auf 30 Millionen belaufen. Hinsichtlich der Einführung einer Finanzgemeinschaft handle es sich um eine volkswirtschaftlich Frage von der allergröß­ten Bedeutung. Die Finanzgemeinfchaft habe Auslagen zu decken, worin inbegriffen seien 12 ^ 215 Millionen, d. h. die Hälfte des Betrages den wir für den Kanal aufwen­den. Für Württemberg sei von ausschlaggebender Bedeu­tung die Frage ob durch die Kopfstation des Kanals in Heilbronn, wesentliche Vorteile erreicht werden. Preußen habe berechnet, daß wir nach dem Durchschnitt von 0,04 Pfennig wesentlich billiger fahren würden, als wie bei der Erhebung bloß in Württemberg. Redner bezeichnet die Vorteile einer Kopfstalion in Heilbronn als enorm. Die Klagen der Verkehrsumleitungen würden sich vermindern. Der Verkehr würde außerordentlich gesteigert. Dies feien Vorteile denen auch sehr erhebliche politische und wirt­schaftliche Nachteile für das Land gegenüberstehen. Die Behandlung der Schiffahrtsabgabenfrage durch Preußen berechtige diesen gegenüber zu einem Mißtrauen, dem auch seitens des Landtags Ausdruck gegeben werden sollte. Eine wichtige Frage in der Tarifsache sei: Welcher Schutz be­stehe gegen eine Aenderung der Tarife? Nur auf Grund von Staatsverträgen könne die Finanzgemeinschaft herge­stellt werden. Die seitherigen Verträge und die Rheinschif­fahrtsakten von 1868 bestehen zur Zeit weiter, es fei nicht möglich ohne Zustimmung der beteiligten Staaten die Ab­gabenfreiheit auf dem Rhein aufzuheben. Eine Bindung müsse hier eintreten, wonach die einzelnen Kontrahenten nicht ohne Zustimmung sämtlicher Beteiligten eine Tarif­änderung eintreten lassen können. Nach der Reichsverfass­ung dürfe man auf den natürlichen Wasserstraßen keine Abgaben erheben, demnach sei eine Aenderung nur möglich unter Abänderung der Reichsverfassung. Die Regierung dürfe sich auf einen anderen Weg nicht einlassen. Nun­mehr liege es in der Hand von Württemberg im Bun­desrat die Entscheidung herbeizuführen ob das Prinzip der Abgabenfreiheit aufgehoben werden solle oder nicht. Diesen Wünschen und Anforderungen sei auch in der von der Volkspartei vorgeschlagenen Resolution Rechnung getragen. Was in dieser Resolution enthalten sei, müsse als ganzes erreicht werden, und wenn auch nur ein einziger Punkt nicht erreicht werden sollte, dann müsse Württemberg den Kanal aus eigenem bauen. Man dürfe sich hier nicht ein­schüchtern lassen durch politische Drohungen.

Betz (V.) Wenn Baden und Hessen mit Württemberg - einig gehen würden, zur Errichtung des Kanals so brauchen wir keine Schiffahrtsabgaben.

Hier wird abgebrochen. Die Weiterberatung erfolgt ); Freitag vormittag.

Kundschau.

Ans dem Leben eines preußischen Richters.

Der Fall Th eisen beschäftigt demnächst das preußische Abgeordnetenhaus. Er hat folgende Vorgeschichte: Ter Landgerichtsrat Theisen in Düsseldorf hat als Amtsrich­ter in Frankfurt a. M. häufig die Beobachtung gemacht, daß die Frankfurter Polizeibehörde die zum schütze der persönlichen Sicherheit erlassenen gesetzlichen Bestimmun­gen nicht beobachtet. Die Polizeibehörde soll zum Teil Personen festgenommen haben, bei denen die Vor­aussetzungen für die Festnahme offenbar nicht Vorgelegen hätten, zum Teil die Festgenomi,reuen zu spät dem Rich­ter vorgeführt haben. Als die Fälle der ungesetzlichen Festnahme und verspäteter Vorführung sich mehrten, auch die Vernehmung Festgenommencr ergab, daß ihrem Ver­langen, sofort dem Richter vorgcführt zu werden, nicht statrgegeben worden fei, als wiederholte Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen unbeachtet blieben und er die Uebcrzeugung gewann, daß in vielen Fällen der Tatbe­stand des §' 341 des Strafgesetzbuches, vorsätzliche Freiheitsberaubung, vorliege, richtete Theisen ein Schreiben an den stellvertretenden Amtsanwalt mit der Bitte, feststellcn zu lassen, weshalb von den Polizeibeam­ten die gesetzlichen Bestimmungen nicht beobachtet würden. In vielen Fällen sei die Vorführung nicht, wie vorgeschrie­ben,unverzüglich", sondern erst in drei odev mehr Tagen erfolgt. (Nach der preußischen Verfassung muß jeder Verhaftete mindestens binnen 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden. Red.) Als auf dieses Schreiben drei Wochen lang keine Antwort erging, richtete der Richter ein Ersuchen an den Amtsanwalt um Erledig­ung, dadie Vergehen der Freiheitsberaubung seitens des königlichen Polizeipräsidiums fort ge setzt weiter be­gangen werden." Er bitte um größte Beschleunig­ung,damit diesen schweren Rechtsbeugungen durch Anzeige an die königliche Staatsanwaltschaft in Zukunft vorgebeugt werde." Es kam keine Antwort. Theisen richtete deshalb ein Schreiben an die Staatsan­waltschaft, worin er behauptete, es liege ein Vergehen ge­gen Z 341 des St.-M.-B. vor. Das Polizeipräsidium hatte inzwischen zu den gegen die Beamten erhobenen Vor­würfe Stellung genommen. -Ob es die Beamten ermahnt hat, sich streng nach den gesetzlichen Vorschriften zu rick>- ten, ist nicht bekannt. Man erfährt nur, daß es sich beim Oberlandesgerichtspräsidenten über den Landgerichtsrat Theisen beschwerte. Der Oberlandesgerichtsprä- fident aber erteilte dem Landgerichtsrat, dessen Gerech­tigkeitssinn durch die polizeiliche,: Rechtsverletzungen em­pört war,eine Mahnung", weil er sich durch den Vor­wurf eines vorsätzlichen Vergehens einer starken Ueber- tretung feiner Befugnisse schuldig gemacht und sichdes Ansehens, das sein Beruf erfordere, nicht würdig ge­zeigt habe"!! Der Richter hielt diese Mahnung für un­begründet. Er beantragte gegen sich das förmliche Disziplinarverfahren. Er bestand auch darauf, als der Oberstaatsanwalt ihn um Zurücknahme des Antrages ersuchte. Der Disziplinarsenat des Oberlandes­gerichts in Frankfurt a. M. verurteilte ihn zu einem Verweis und 275 M ark Geldstrafe! Der große Disziplinarsenat beim Kammergericht aber hob die­ses Urteil auf und erkannte auf Versetzung in ein anderes

Richteramt von gleichem Rang unter Verlust des Rech­tes auf Umzugskosten!

Nun hat Theisen seinen Fall dem Landtag vorge­legt. Der' Vertreter des Justizministeriums gab in der Kommission die Erklärung ab, daß am 13. März 1907 gegen Landgerichtsrat Theisen wegen Herausgabe der DruckschriftUnwürdig oder unfähig?", die er seiner Petition zur Begr ündung beigelegt hatte, die Dis- ziplinaruntersuchung eingeleitet und die vor­läufige Enthebung von, Amt angeordneL wordensei.

So hat Herr Theisen erfahren müssen, daß mit der Polizei nicht gut Kirschen essen ist. Sie hat mächtige Schützer in den höheren Richterkreisen selbst. Und so wird aus der Affäre des Landgerichtsrats mit dem stren­gen und unerläßlichen Gerechtigkeitssinn gegenüber den polizeilichen Ungesetzlichkeiten in, Handumdrehen ein disziplinierter, ein strafversetzter, ein vorläufig abgesetz­ter Richter, weil sein Gerechtigkeitsgefühl ihn treibt, auch seine eigene Sache nunmehr znm Gegenstände allgemeiner Erörterungen über die Unzulänglichkeit des geltenden Dis­ziplinarverfahrens zu machen. Er wird dadurch znm Wortführer aller preußischen Richter, znm Schützer ih­rer Rechte denn so. wie es ihm ergangen ist, kann es täglich jedem anderen Richter ergehen. . . .

T^ges-ßhronik.

Berlin, 6. Juni. Wie dieBert. Korresp." meldet, ersuchte auf Grund des Reichstagsbeschlusses auf Ver­einheitlichung der deutschen Stenographie der Staatssekretär des Innern die Regierungen, Gut­achten der stenographischen Bureaus der größeren par­lamentarischen Körperschaften einzuholen. Der Staats­sekretär beabsichtigt nach Prüfung der eingegangenen Aeußerungen eine Konferenz im Reichsamt des Innern nach dem Vorbilde des Vorgehens bei der Einführung einer einheitlichen deutschen Orthographie einzuberufen.

Premcrhafeu Juni. Ein »blösungStransport von 14 Offizieren, 27 Unteroffizieren und 4S8 Mann ging heute Nachmittag 5 Uhr mit dem LloyddampferWillehad* nach Ostasien in See.

Düsseldorf. 6. Juni. In 1er heutigen 1. Auischuß- sttzmig der deutschen landwirtschaftlichen Gesellschaft wurde beschlossen, für 1908 Stuttgart für l909 L ipzig und für 19lO Hamburg als Ausstellungsorte für die Wanderausstel­lung der deutschen landwirtschaftlichen Gesellschaft in Vor­schlag zu bringen.

München, 7. Juni. Der sozialdemokratische Führer Wunder in Nordhalben, oer für die Wahl des liberalen Kandidaten, Pfarrer Grandinger, eingetreten sei, soll demnächst aus der Partei ausgeschlossen werden.

Wien. 6 Juni. Der Kaiser verlieh dem. päpstlichen Staatssekretär Merry del Val das Großkreuz des Sttpäansordens.

Paris, 6. Juni. Der Radikale Beauquier über reichte der Kammer eine mit 70000 Unterschriften bedeckte Petition, die verlangt, vaß Frankreich auf der Haager Kon­ferenz für die Einführung des obligatorischen Schiedsgerichts in allen internationalen Streitigkeiten cintrete.

London. 6. Juni. DieTribüne" meldet aus -Peking: Ovgllich es hnß, baß die chinesische Regierung d e Automobilfalnt Peking-Parts, die am 10 Juni be­ginnen sollte, genehmigt habe, weigert sich die Regierung jetzt, für den Schuh der Teilnehmer Bürgschaft zu über­nehmen.

Stockholm, 6 .Juni. Die goldene Hochzeit des Köniasnaares wurde im ganzen Lande festlich bcganaen.

Madrid, 6. Juni. Ter König hat heute durch De­kret diedeutsch-atlantische Telegraphengesellschaft" ermäch­tigt, ein von Emden ausgehendes Telegraphenkabel über Teuerifa zu legen.

Tiflis, 7. Juni. Ter Kommandeur der Eisenbahn­schutzbrigade und der Untersuchungsrichter in Signach sind ermordet worden.

In Oberwesel entstand in der Rathausstraße ein Großfeuer, dem in kurzer Zeit 10 Wohnhäuser und 2 Scheunen zum Opfer fielen. Eine alte Frau wurde infolge des Schreckens durch Schlaganfall getötet. Ein Weinkeller mit 20 Fuder Wein gilt als verloren.

Eine Eisenbahnbrücke, die zur Herstellung eines An­schlußgleises zwischen der Malzfabrik Londerzeele und der Station Mecheln bei Brüssel erbaut worden war, stürzte bei Belastungsversuchen zusammen. 5 Per­sonen kamen hiebei ums Leben, eine größere Anzahl trug Verletzungen davon.

Kerkorner-Hahrt.

Eisenach, 6. Juni. Sämtliche gestern hier ein- getroffenen 143 Wogen starteten um 7 Uhr zur zweiten Etappe: Eisenach-Mannheim. Disqualifiziert wurden Wagen 42 (H. Bösneck-Glauchan, Jsotta Fraschini) und 75 (Oblt. Fritzsche-Flensburg, Beckmann). Die Hohe Sonne wurde gut passiert. Die Abfahrt war um 8h(z Uhr beendet. Das Wetter ist kühl und regnerisch.

Würzburg, 6. Juni. Bis 121/? Uhr waren fast alle in Eisenach gestarteten Wagen hier angekommen. Wagen Nr. 77 (Fr. Mousson-Franffurt, Opel), hat we­gen Erkrankung des Führers unterwegs aufgegeben. Wa­gen Nr. 13 (I. Mvppes-Heidelberg, Stoewer) ist in Arns- hausen bei Bad Kissingen in den Graben gefahren und hat umgeworfen. Beide Fahrer sind leicht am Kopfe verletzt. Um 1 Uhr erfolgte von hier die Weiterfahrt.

Mannheim, 6. Juni. Statt wie erwartet erst um 5 Uhr nachmittags trafen die ersten Wagen der Her- komer-Koukurrenz bereits um 31/2 Uhr hier ein und die weiteren passierten daraus sehr rasch aufeinander die Pfor­ten des Schlachthofes, wo sie sich sammeln sollten, um gemeinsam den Einzug in die Stadt zu unternehmen. Es berührte hier angenehm, daß die beiden ersten Wagen Be­sitz eines Sohnes der Stadt sind, des Herrn Edgar La­denburg, von dem zwei Wagen lausen, ein Mercedes, den er selbst lenkt und ein Benz, den der Mannheimer Fahrer Erle steuert. Kurz vor Mannheim, an der L-ecken- heimer Landstraße überfuhr der Wagen 23 einen Knaben, der einen Oberschenkelbruch erlitt. Später fuhren die ge­sammelten Autos im feierlichen Zuge vor das Schloß, wo

das großherzogliche Paar in einer Equipage die Reihe der Kraftwagen entlang fuhr.

Heidelberg, 6. Juni. Bis 5.15 Uhr hatte« neunzig Wagen Heidelberg passiert. In Klein-Gmünd stießen zwei Rennwagen zusammen.

Aus KürUemtz-Tg-

Die Einkommensteuerbelastung in Württem­berg. Nach den Berechnungen derStat. Korr." be­trägt bei uns die Einkommensteuerbelastung bei einem Einkommen von 950 Mark bis 3050 Mark 13 Mark 60 Pfennig auf den Kopf der Besteuerten, bei Einkommen von 3050 Mark bis 6000 Mark beträgt die Steuer 84 Mark 49 Pfg. pro Kopf, bei Einkommen von 6000 bis 10000 Mark 231 Mk. 45 Pfg., von 1000030000 Mk. 587 Mk. 92 Pfg., von 30 000100 000 Mk. 2067 Mk. 88 Pfg., bei Einkommen von mehr als 100000 Mk. be­trägt die Steuerbelastung pro Kopf 10 217 Mk. 95 Pfg., die Durchschnittsbelastung beträgt 46 Mk. 5 Pfg. pro Kopf. Die Mehrzahl der Besteuerten, 84,45 Proz., hat ein Einkommen bis zu 3050 Mark, ein Einkommen von 30506000 Mark haben 11,3 Proz. der Besteuerten, bis 10000 Mark Einkommen haben 2,43 Proz., bis 30000 Mark 1,48 Proz., bis 100000 Mark 0,30 Proz., mehr als 100 000 Mark Einkommen haben 0,04 Proz. der Be­steuerten. Im Vergleich mit anderen deutschen Staaten steht Württemberg hinsichtlich der Steuerbelastung mit an höchster Stelle, durchschnittlich fallen auf den Kopf der Besteuerten in Hessen 49,42 Mark, in Württemberg 46,05 Mark, in Preußen dagegen 42,83 Mark, in Baden 34,36 Mark. Die Ziffern kennzeichnen im allgemeinen das Wirtschaftsleben und Volkseinkommen der einzel­nen Staaten und sind daher äußerst beachtenswert.

Stuttgart, 6. Juni. Die Angelegenheit betr. Ge­währung eines Darlehens von 700000 Mark an die Bau­genossenschaft in Cannstatt wurde in der heutigen öffent­lichen Sitzung des Gemeinderats zur Sprache gebracht und dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß eine Klarstell­ung des Sachverhalts im städt .Amtsblatt gegeben werden sollte. Von OBM. v. Gauß wurde betont, daß eine Darlegung über den Sachverhalt in Vorbereitung sei und im Amtsblatt veröffentlicht werde, sobald die Ver­träge, die mit dieser Angelegenheit im Zusammenhang stehen, zum Abschluß gekommen sind. Es wurde auch hervorgehoben, daß die Stadtverwaltung gar keine Ur­sache habe, mit -dieser Angelegenheit nicht vor die Oeffent- lichkeit zu treten. Der Gemeinderat beschloß in seiner heutigen Sitzung, die Einführung des fakultativen Kna­benhandarbeitsunterrichts, wofür im Schuletat ein Mehr­aufwand von 34000 Mark pro Jahr und einmaliger Aufwand von ca. 2000 Mark in Rechnung zu nehmen sind.

Von einem Paukrag der Studenten der tierärztlichen Hochschule, der ln einem Wirtschaftssaa! in Cannstatt hinter geschloffenen Türen stuttsand, hat die Kriminalpolizei Kennt­nis errolten. E«, wurden 2 Paukanten t« Saal in ärztlicher Behandlung vorgesunden und die Waffen beschlagnahmt. Da» übliche gerichtliche Nachspiel mit der obligaten Fest­ungshaft dürft- nicht ausbleiben. Ein Eingreifen der Be­hörde bei einer ähnlichen Angelegenheit hat vor kurzer Zeit auch in einem Stuttgarter Restaurationssaal stattgefunden, hier waren Studenten der Techu. Hochschule die Paukanten.

Im Walde bei hingen O.A. Nagold wurde ein 29-jähriges Mädchen von einem Handwerksburschen über­fallen, blutig geschlagen und der Barschaft mit 45 M. beraubt. Radfahrer verfolgten den Täter und konnten seine Festnahme in Oberjettingen bewerkstelligen. Es ist ein Metzger aus Rußland.

Bei Abnahme eines auf einen, Hause angebrachten Ständers der elektrischen Leitung in Tuttlingen machte man die Entdeckung, daß er - die Ständer sind mehrere Meter lang und hohl nahezu ganz mit Bo- gelleichen angefüllt war. Untersuchungen an anderen Ständern haben ähnliche Ergebnisse geliefert. In einem Ständer wurden neben einer größeren Zahl von Vogcl- skeletten 30 Stück Vögel aller Art gezählt. Ueber den Ständern findet sich eine Schutzkapsel, die aber nicht dicht anschließt, sodaß die Schutz- oder Nistgelegenheil suchen­den Vögel eindringen können. Ein Auffliegen in der engen Röhre ist dann nicht mehr möglich; sie wird den armen Tieren zum Grab. Der Vogelzuchtverein in Tutt­lingen ist bei der Behörde vorstellig geworden.

In Dürrm e n z - M üh l a cker ereignete sich auf dem Bahnhof ein schwerer Unglücksfall. Der 24jährige lwige Rangierer Ktssling von Ottitzbeim, kam mäwend des Ankuppelns so unglücklich unter eine Rangierablecknog, daß er den erhabenen schweren Verletzungen erlegen ist.

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Stuttgart, 6. Juni. (Strafkammer,. , Der schon vielfach, darunter ganz erheblich vorbestrafte Bauführer Heinrich Hilberger von Steinbach OA. Hall kann das Schwindeln nicht lassen. Nach Verbüßung seiner letzten Strafe wurde er im September v. Js. aus der Straf­anstalt entlassen und schon vom Februar an verfiel er wieder in sein altes Leben. Da er einen gediegenen Ein­druck machte, gelang es ihm, von einer Reihe hiesiger Personen durch bas frische Vorbringen, er habe sein Por­temonnaie vergessen und sei augenblicklich in Geldverlegen­heit, Darlehensbeträge von 25 Mark zu erschwindeln. Wegen acht Verbrechen des Betrugs im Rückfälle wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

KusK »«j» Wike«schctt't.

München 6. Juni. Der Prinzregent hat heute das Entlassungsgesuch des Generalmusikdirektors Felix Mottl um Entlassung aus dem bayrischen Hofdienst zum Herbste d. I. abgelehnt mit Rücksicht auf die bis zum Jahre 1910 in München dauernde kontraktliche Verpflichtung. Hierzu bemerkt dieAllgem. Ztg.": Es erscheint auch mit Rücksicht auf die Satzungen des deutschen Bühnenvereins, dem auch die Wiener Hofoper angehört, ein Uebertritt Mottls dorthin ohne Genehmigung seines Rücktrittsgesuchs als ausgeschlossen. Mottl beabsichtigt um eine Audienz beim Prinzregenten einzukommen und vom Regenten die Bewilligung seines Abschiedsgesuches persönlich zu erbitten.