Nuß Stabt und Umgebung.

:: Am tttzien EonMag, den 17. März, hictt der hiesige Naturhcilverein seine Generalversammlung ab.

Der Vorstand Herr Scknnid zur Uhlandshöhe schlägt als 2. Vorstand Hr. Bucker vor, der auch als solcher ge- wäblt wurde, als Kassier wurde Hr. Weiß und als Schrift­liche, r Schnllchrer Monn gewählt. In den Ausschuß wi nden plwu' lt die Herr, n: Malermeister Lutz. Schwiz- gadele und Ain merme'ster Schmid. Nach den Neuwahlen er Nemenicba'lsberickt des bisherigen Kassiers aus den, zu eninehmen war, daß der junge Verein noch ziem­lick er Beihilfe bedürftig ist, denn aller Anfang ist immer sckwer. Ais 3 Gegenstand der Tagesordnung war ein Vortrag von Herrn Oberstabsarzt Dr. Katz aus Stuttgart vorgesehen über das Naturheilverfahren. Diesem gewandten Redner und seinem gediegenen Vortrag hätten wir mehr willige Zuhörer gewünscht. Der Vortragende weithin be­rühmte Arzt im Naturheilverfahren verbreitete sich in mehr als O/, ständigem Vortrag über die ganze Art des Natur­heilverfahrens, die nicht etwa eine neue gefundene Heilmethode sei, sondern von Anbeginn der Urmenschheit geübt worden sei, die Naturheilmethode ziehe sich wie ein roter Faden durch das ganze Heilverfahren durch. Schon die alten Baby­lonier hätten sie gekannt, ebenso sprechen dafür die Wasch­

ungen der Juden und der Muhamedaner und nur die Christen seien ctw-s wasserscheu gewesen. Erst später habe Priesuitz das Wasser, das wichtigste Heilmittel, wieder zu Ehren ge­bracht, wie ja noch heute die wohltätigen priesnitzschen Um­schläge ja allgemein bekannte seien. Später traten die Ge­brüder Hahn in Breslau in Tätigkeit, indem sie in einer Broschüre, uf die Wichtigkeit des Wassers als Heilmittel aufmerksam machten. Dieses Merkchen habe aber wahrschein­lich dem berühmten Wasserdoktor Kneipp als Unterlage ge­dient. Während Priesuitz das Wasser hauptsächlich inner­lich anwandte habe Kneipp dasselbe mehr äußerlich ange­wandt. Während Joh. Schroth den entgegengesetzten Weg einschlng und das Wasser ganz verbot und nur trockene Nahrung verordnet« und nur alle 3 oder 4 Tage etwas Fleischpreise und Wein zuließ. Die Kneipp'sche Kur machte großes Aufsehen, aber seine Diät war nichts. Kneipp hielt nicht über die Diät, seine Patienten solltennicht wenig aber gut" essen, was für eine etwaige Heilung eben gerade das Gegenteil bedeutet. Das Naturheilverfahren schlägt nun fünf Wege zur Heilung und Gesundung vor, indem sie von dem Grundsätze ausgeht: Krankheiten zu verhindern ist besser als sie zu heilen, jene 5 Wege sind nun: Wasser, Luft. Licht, Diät und Bewegung. Forts, folgt.

* Die gestern mittag im Rathaussaale tagende Vers

sammlung der Zeichner zur Bergbahn dauerte von nach­mittags 2 Uhr bis abends 7 Uhr. Die Aktiengesellschaft wurde konstituiert und besteht nun aus 63 Aktionären. Die Statuten wurden beraten und festgesetzt. Die Gesell­schaft soll am 1. April in Kraft treten. Als erster Vor­stand wurde Herr Direktor Schnitzer, als 2. Vorstand Herr Bankkassier Ulmer gewählt. In den Aufsichtsrat wurden gewählt als Vorsitzender Herr Stadtschultheiß Bätzner und als dessen Stellvertreter Herr vr. Metzger, als Beisitzer Herr Direktor Keßler-Eßlingen, Herr Badkommissär Freiher von Gemmili! en, Herr Robert Kiefer, Herr Carl Aberle, H. O. Fichter, H. G. Schmid und Herr Fr. Keppler-Calmbach. Die Arbeiten sollen in der nächsten Zeit begonnen werden, und ist der Durchbruch zur Einsteigstelle als erster ins Auge gefaßt. Der Schweizer Sachverständige, Herr Strub, hat das Projekt als ein äußerst günstiges bezeichnet und glaubt, daß für die Aktionäre Aussicht auf hohe Dividenden sei.

Druck und Verlag der Bernd. Hoimannschen Buchdruckerei

in Wildbad, Verantwort!- Redakteur: E. Reinhardt, daselbst.

Wildbad.

Bekanntmachung.

betr. die Hun-eabgabe.

Die Hundebesitzer werden auf ihre Pflicht zur An- und Abmeld, ung ihrer Hunde in der Zeit

vom 1. bis IS. April

aufmerksam gemacht.

Auf den 1. April haben diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter hal'en, ohne schon im Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde halten, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April bei der Gemeindebehörde zu machen.

Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen. Die Ver­säumnis dieser Abmeldung hat zur Folge, daß der Steuerpflichtige die Abgabe für das neue Steuerjahr fortzuentrichten hat.

Wer nach dem 1. April einen über 3 Monate alten Hund zu halten beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von dem, der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit ver­steuert worden ist.

Sobald ein Hund, der bisher unangezeigt geblieben ist, weil der­selbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, ist in gleicher Weise binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Eteuerjahres zu entrichten.

Nur in dem Falle, wenn jemand im Laufe des Steuerjahres (nach dem 1. April) einen steuerpflichtigen Hund zu holten beginnt, diesen Hund aber am 1. des nächsten Vierteljahrs nicht mehr besitzt, tritt eine Stenerpflicht nicht ein.

Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgiltip ob er zugleich Eigentümer, oder ob er Mieter. Entleiher, Verwahrer N. des Hundes ist; es genügt, daß er in eigenem Interesse durch Ge­währung von Obdach und Unterhaltung die Sorge für den Hund über­nommen hat.

Mer die Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der vorgeschriebenen Zeit unterläßt, wird mit dem dreifachen Betrag der gefährdeten Abgabe bestraft.

Wildbad, den 14. März 1907.

Stadtschulth.-Amt:

Bätzner.

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zu Gunsten eines Fonds für die Durchführung der Ver­suche mit dem Flugschiff des Grafen v. Zeppelin.

Genehmigt durch Allerhöch. Erlaß Sr. Maj. des Deutschen Kaisers u. Königs vom 24. Nov. 1906 für die ganze preußische Monarchie, außerdem noch für andere deutsche Bundesstaaten.

Ziehung am 16., 17. u. 18. April 1907 in Berlin.

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