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Hat, beeile fich, dieses noch vor: 7 HLHr:
--- * Herr Karl Schmid zur Nhlandshöhe bekam gestern von seiner Kuh 3 Kälber, gewiß ein wichtiges Ereignis.
Tie Kälber sind alle gesund und im Verhältnis ziemlich aroß. (Es besteht nun, wenn das Jahr 1907 so fortmacht, kein Zweifel mehr, daß das Kalbfleisch abschlägt.)
* Ein gräßliches Unglück wurde gestern nacht in der Oelmühle (Bahngebäude) durch die Umsicht des Herrn Zugmeister Dobernek verhütet. Die abends hier ankommenden Heizer der Bahn bleiben, falls sie keinen weitern Dienst mehr haben, in obengenanntem Hause in einem besonders für sie eingerichteten Zimmer übernacht. Das geschah auch am Montag abend. Während der eine schon um 7 Uhr im Bett war, kam der letzte erst mit dem späteren Zug um V-12 Uhr. Mit einer Ahnung, daß hier schlechte Lust ist, lag letzterer zwar ins Bett, nichts böses ahnend. Um '/-2 Uhr wurde Herr Dobernek, welcher seine Wohnung unterhalb hat, auf ein ungewöhnliches Stöhnen aufmerksam, nach welchem er auch suchte, zuerst in seiner Familie, noch-
her die Treppe höher, und siebe, als er die Türe öffnete, lagen von den 3 Heizern 2 auf dem Boden starr bereits ohne Lebenszeichen, der dritte lag zwar noch im Bett, aber auch bewußtlos. Durch das Oeffnen der Fenster und Herbeiholen des Herrn Dr. Josenhans gelang es aber, zwei sofort, den dritten nach längerer Zeit ins Leben zurückzu- rufen. Kohlengase waren die Schuld dieses durch Zufall verhüteten Unglücks. Jedenfalls wurde am Abend der Ofen, welcher, wie wir erfahren, ein ganz neuer ist, übermäßig gefüllt, und war durch das nebelige Wetter der Abzug nicht ganz intakt.
* Calmbach, 8. Januar. Die Festtage sind gottlob! vorüber und mit ihnen auch die Feiern der Vereine. Der Turnverein hatte seine Aufführungen am 23. und 30 Dez. in der „Krone". Beidemal war der große Saal voll besetzt, um die Darbietungen des Vereins zu genießen. Es folgten in bunter Reihenfolge Pyramiden, Flaggengruppen, komische und Theaterstücke, und zum Schluß prachtvolle
Marmorgruppen, welche verschiedene Volkslieder versinnbildlichten. Im allgemeinen wurde Gutes geboten und an Beifall mangelte es nicht. — Der Liederkrauz hatte ein Programm ziemlich ernsten Inhalts zusammengestellt, denn er verlegte seine Feiern auf das Weihnachts- und das Er- scheinungssest. Die Chöre wurden präzis und sauber vorgetragen. Dankbare und aufmerksame Zuhörer hatten das Jäger-Duett von Kücken, sowie das Solo: Zwei Aeuglein braun. Besonders aber sind zu rühmen die Darsteller der 12 lebenden Bilder: „Am Weihnachtsabend" und des ergreifenden Weihnachtsstückes: „Der Bergschmied". Es wurden dabei wahre Musterleistungen geboten. Natürlich enthielt das Programm auch einige komische Sachen. Bei diesen Aufführungen war die Wirtschaft zum Bahnhof eben, falls gut besetzt, und die Feier verlief in schönster Harmonie, Mögen solche Vorführungen lässige Sänger anspornen, dem Vereine beizutreten, dann erzielt er nicht bloß pekuniäre, sondern auch ideale Erfolge.
TiMantttülaHrurg
betreffend
Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle.
1. Bezüglich der Anmeldung zur Stammrolle schreibt Par. 25 der Wehrordnung folgendes vor:
1. Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Jan. bis 1. Februar zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle anzu-
melden. ^ .
2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desiemgen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat.
Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen:
g. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen und wenn solche an einem anderen Orte als dem der Wohnung in Arbeit bezw. im Dienste stehen, der Ort, in welchem sie ihre Wohnung (Schlafstelle) haben;
L. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, sofern dieselben auch an diesem Ort wohnen.
3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.
4. Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat. meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
5. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt.
6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Ziff. 2 oder 3 anzumelden haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine entgültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Aenderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, Standes u. s. w. dabei anzuzeigen.
8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.
9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben: dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort. derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
1V. Versäumnis der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.
11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.
ll. Anzumelden haben sich hinach in der Zeit vom IS. Januar bis 1. Februar 1007 ebensowohl Württemberger als Angehörige anderer deutscher Staaten und zwar:
1. Alle im Jahre 1887 geborenen jungen Männer.
2. Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklassen 1885 und 1186, welche weder ausgehoben, noch vom Dienst ausgeschlossen, noch ausgemustert, noch der Ersatzreserve, noch dem Landsturm überwiesen worden sind, mögen dieselben seither am gleichen oder an einem anderen
" Ort gestellungspflichtig gewesen sein.
3. Alle diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche aus irgend einem Grund, z. B. Krankheit, Abwesenheit, Untersuchungs- oder Strafhaft, kürzlich erfolgte Einwanderung, an der Aushebung noch nicht oder noch nicht insoweit teiloenommen haben, daß über ihre Mili- tärpflicht definitiv entschieden werden konnte.
4. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht vorher bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes (Oberamt) schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
Wildbad, den 8. Januar 1907. Stadtschultheißenamt:
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Wildbad, den 8. Januar 1907.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Wildbad, den 8.
Januar
1907.
A Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir W schmerzliche Mitteilung, daß meine liebe Tochter,
W unsere Schwester, Schwägerin und Tante
W gestern abend 9 Uhr nach langem schweren Leiden kW im Alter von 29 Jahren sanft verschieden ist.
W Um stille Teilnahme bitten
B äitz trauernäen llintoidUoboiioii.
W Beerdigung Donnerstag nachmittag '/-4 Uhr.
Schuld- und Bürgscheins
Ich warne hiemit jedermann, meiner Frau etwas auf meinen Namen zu borgen oder zu leihen, da ich für keinen Fall einstehe.
Robert Mayer,
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