mit Erzähler vom Schwarzwald.
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celekon Nr. 4l.
Amtsblatt für die Stadt lvildbad.
verkündignngsblatt
der Kgl. Korstämter wrldbcrd, Meistern, Lnzklösterle rc. mit
amtlicher Fremdenliste.
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Ar. 137.
Preitag, dev 15. Juni
1906.
Mürtt. Landtag.
Stuttgart, 13. Juni. Kammer der Abgeordneten. Präsident v. Payer eröffnet die Sitzung um 916 Uhr. Am Regierungstisch: Sämtliche Minister mit Ausnahme des Kriegsministers.
In der Beratung der
V er f af s u n g s r e v i s i o n
wird bei Art. 16 fortgefahren. Es werden hier, wie bei den folgenden Artikeln bis Art. 20 redaktionelle Aender- ungen vorgeschlagen und beschlossen.
Art. 26 handelt von der wichtigsten Frage der Reform in ihrem jetzigen Stadium: vom Bndgetrecht.
Ber.-Erst. Fr. Haust mann: Es sei zu erwarten gewesen, das; die Erste Kammer bezüglich des DHmcchme- etats Zusätze beantragen würde. Erfreulich sei es, daß die erste Kammer auf ihre früheren Forderungen bezüglich des Ausgabebudgets nichr mehr zurückgekommen sei. Der K o mm i ssio n s a n t r a g gehe in der vorliegenden Frage dahin: „Diejenigen Steuern, deren Sätze im Wege der ordentlichen Gesetzgebung fest bestimmt sind, werden, außer in dem Fall der Ablehnung des Etats im ganzen, in diesen Sätzen solange und insoweit forterhoben, als nicht beide Kammern über die Ablehnung der Steuer oder die Ermäßigung des Steuersatzes ein- rerstanden sind. Die Erhebung einer solchen Steuer für eine Finanzperiode kann jedoch vom 1. April 1911 ab ohne Zustimmung der Ersten Kammer unterbleiben, wenn auch ohne diese Steirer und ohne Heranziehung anderer Steuern zu einem höheren Steuersatz, als im letztvergangenen Etatsjahr, für den Staatsbedarf bei Zugrundelegung der von der Regierung im Entwurf des Hauptsinanzetats vorgeschlagenen Erträge des Kammerguts und der einzelnen Steuern volle Deckung vorhanden ist. Eines übereinstimmenden Beschlusses beider Kammern bedarf es, wenn eine Steuer, für welche in'einem Steuergesctz ein fester Steuersatz bestimmt ist, in einem höheren Betrag erhob:» werden soll." An d:m Steuer- verwilligungsrecht der Stände wolle nun, führte der Berichterstatter weiter aus, die Erste Kammer im ganzen nichts ändern. Das, Recht, den Etat im ganzen zu verwerfen und alle Steuern zu verweigern, müsse der Abg.-Kammer nach wie vor gewährt bleiben. Im Hinblick hierauf rechtfertige sich der Antrag ans Einschaltung der Worte: außer dem Fall der Ablehnung des Etats im ganzen. Von der Ersten.Kammer werde angestrebt, daß die Steuern mit festen Sätzen (Steuer aus Wandergewerbe, Umsatzsteuer, Sporteln rc.) aus dem Z 181 der Verfassungsurkunde ausgenommen werden, worin die Bewilligung dieser Steuern geregelt ist. Tie Beschlußfassung über die Veränderung der gesetzlichen Sätze oder die Nichterhcbung dieser Stenern soll nach
den Wünschen der Standesherren beiden Kammern unterworfen sein. Die Erste Kammer wolle also den bisher bei uns bestehenden Rechtszustand, bei welchem auch die Erste Kammer beteiligt ist, bei dem aber die Abg.- Kammer nach Z 181 der Verfassung den Vorzug hatte, insofern ändern, als bei jenen Steuern mit bestimmten Sätzen die Nichterhebung oder Veränderung der Steuer sätze im Etat der gleichberechtigten Beschlußfassung beider Kammern unterstellt wird. Seit Bestehen der Verfassung sei der in Frage kommende Fall noch nie in der Praxis vorgekommen, sofern ein Versuch der Abg.- Kammer, eine Steuer mit festen Sätzen in einer einzelnen Finanzperiode nicht zu erheben, bisher nicht gemacht worden sei. Wenn man die Revision wolle, so müsse man sich nun die verantwortungsvolle Frage vorlegen, was dem anderen Hause hier konzediert werden könne, ohne daß diese Konzession im Vergleich mit den durch die Revision zu erwartenden Vorteilen als unverhältnismäßig erscheine. Ter Differenzen wegen, um die es sich hier zunächst handle, das ganze große Werk der Verfassungsrevision scheitern zu lassen, sei nicht' zu verantworten. Bei allem Bestreben, das Werk zustande zu bringen, könne man sich jedoch nicht entschließen, der Ersten Kammer auch nachzugeben, wenn sie verlange, daß eine Steuer, für welche ein Einheitssatz seftgestellt sei (Einkommenssteuer) ohne ihre Zustimmung nicht in einem höherer! Betrag als diesem Einheitssatz erhoben werden dtnfe. Was die Anlehensaufnahme und die Veräußerung des Kammerguts anlange, so werde bei dieser Sachlage seitens der Kommission beantragt, in dieser Richtung dem Beschluß des anderen Hauses beizustimmen. Der Berichterstatter schloß, indem er darauf hinwies, daß bei einem Scheitern der Reform an den jetzt beantragten Einschränkungen die Schuld nicht dieses Haus, sondern das andere Haus treffe, weil es mehr verlange, als unter berechtigten Verhältnissen verlangt werden könne. (Beifall).
Mitberichterstatter Tr. Hieb er HD. P.): Was jetzt konzediert werden solle, dürfe man nicht leicht nehmen und rechtfertige sich nur im Hinblick darauf, daß die jahrzehnte langen Kämpfe um die Verfassungsrevision zur Ruhe kommen. Die Kommissionsmehrheit wolle die Reform an diesen! Stein des Anstoßes nicht scheitern lassen. Es bestehe Grund zur Annahme, daß auch die Erste Kammer das ernstliche Bestreben habe, den jahrzehntelangen Kamps seinem Ende entgegenzuführen.
Prälat v. Braun vertritt die Ansicht, daß mit dem Antrag der Kommission eine Formel gesunden sei, mit der sich in der äußerst schwierigen Materie der Budgetsrage wieder auf Jahrzehnte hinaus leben lasse. Er und seine Freunde hoffen, daß die Erste Kammer die dargebotene Hand ergreife.
Keil (Soz.) bezeichnet die Budgetforderungen als das Produkt eines plutokratischen Gedankens. Es sei der Anschein erweckt worden, als ob der Kommissionsantrag eine wesentliche Abschwächung der Forderungen der Ersten Kammer seif das sei aber tatsächlich nicht der Fall. Hinsichtlich der Frage der Anlehensaufnahme stimme er dem Antrag der Kommission zu. Auf die Bevölkerung mache es einen deprimierenden Eindruck, wenn die Reform mit solcher Nachgiebigkeit auf budgetrechtlichem Gebiet abgeschlossen werden müsse. Wenn die Erste Kammer ausspreche, daß auf Grund des persönlichen Interesses der Standesherren an der Steuerhöhe an der Steuerfestsetzung mitgewirkt werden wolle, so verstoße das gegen die Moral und sei eine direkte Verletzung der Würde der 2. Kammer. Wenn sämtliche Parteien für eine Revision in demokratischem Sinne eintreten, so müßte diese Revision kommen, die Regierung nröge sich verhalten wie sie wolle. An der jetzigen Situation trage das Zentrum die Hauptschuld. Eine Reform, welche die Herrschaft der Kirche über die Volksschule verfassungsmäßig festlegte, wäre noch dutzendmal schlimmer, als die jetzige mangelhafte Reform. Aber auch die anderen Parteien seien nicht ohne Schuld an dem jetzigen Zustand der Dinge. Es wäre eine geschlossene Kampfesweise notwendig gewesen, vor allem ein entschiedener Kampf gegen das Zentrum. Wenn dis Erste Kammer nicht nachgegeben ' hätte, wäre der Konfliktssall gekommen; dann Hütten i sich Mittel und Wege finden lassen, um die Erste Kammer zu beseitigen. Haußmann habe ja einen solchen ernsten Weg gezeigt, nur in einer falschen Situation. Das Land dürfe nicht dem Eigensinn und der persönlichen Jnteressen- politik einzelner Gesetzgeber gegenüber im Sumpf untergehen.
Präsident v. Payer ruft den Redner wegen des letzteren Ausdruckes zur Ordnung.
Gröber (Z.): Es habe ihn gewundert, daß heute vom Berichterstattertisch aus über die Konzessionen, die jetzt der Ersten Kammer gemacht werden sollen, der Ausdruck „Bagatelle" gebraucht worden sei. Wenn Hie- ber gesagt habe, die 2. Kammer könne nicht einseitig die Erhebung einer Steuer aufheben, so fei daran zu erin- uern, daß die Erste Kammer hierüber anders denke, sie verlange nur, daß eine Erhöhung der Steuer über den Normalsatz hinaus der Zustimmung der Ersten Kammer bedürfe. Man brauche doch nicht standesherrlicher zu sein als die Standesherren. Die Ermäßigung des Steuersatzes sei bisher unbestrittenes Recht der 2. Kammer gewesen; in Zukunft soll auch die Zustimmung der Ersten Kammer notwendig sein. Früher habe man solche Konzessionen nicht so leicht genommen wie heute. Wozu sollen denn die Rechte der 2. Kammer preisgegeben werden, teils an die Regierung, teils an die Erste Kammer?-
IS
Gefahrvolle Wege.
Roman von Ewald August König. ^
»Die Gläubiger sind noch nicht znsammengekommen," erwi- > derte er, „ein Akkord mit ihnen wird durch das namhafte Defizit erschwert werden, das in der Kasse entdeckt worden ist. Es fehlen zwülstansend Taler, darunter zweitausend Rubel in russischen Bauknoten, die erst vorgestern abend von dem Bildhauer Klausen riugezahlt worden sind."
Arnold klemmte daS goldene Lorgnon auf die Nase; Aerger und Entrüstung blitzten aus seinen Augen. „Dafür ist der Kassierer verantwortlich i" sagte er.
„Oder Herr von Fachmann, der die Kassenschlüssel an sich genommen hat und sie mir nicht heransgeben wollte," fuhr Heinrich Wallendvrf fort. „Die beiden Herren lehnen freilich jede Verantwortlichkeit ab; sie stützen sich darauf, daß die Schlüssel offen im Schlafgcmach des Verstorbenen gelegen haben."
„Was wollen sie damit sagen?" fuhr Arnold ans, ohne vor dem forschenden Blicke des Onkels die Augen niederznschlagen.
„Nichts weiter, als daß eine andere Person die Schlüssel be- NUtzthabcn könne, um das Geld aus dein Schranke zu nehmen."
„Wenn sie das behaupten, so müssen sie anch die betreffende Person bezeichnen können.
Sie haben das noch nicht getan, aber ans ihren Worten hörte ich deutlich heraus, daß der Verdacht auf demjenigen ruht, der nach dem Tode meines Bruders zuerst das Schlafgemach betreten hat."
Arnold hatte sich hastig erhoben und sein Antlitz war noch fahler geworden; mit großen Schritten durchmaß er auf dem Weichen, persischen Teppich das elegante Zimmer. „Diese Person war ich," sägte er mit zornbebender Stimme; „Herr von Jachmann weiß das, denn ich habe es ihm gesagt. Wie kann er so niederträchtig sein, ans mich diesen entehrenden Verdacht zu werfen? Wenn ich Geld nötig hatte, so konnte ich eS ln seiner Gegenwart ans dem Schranke nehmen; ich brauchte ihm überhaupt nicht die Schlüssel anzuvertranen. Wenn ich es nicht getan hätte, wäre vielleicht kein Defizit in der Kasse entdeckt . worden; jetzt ist ein Verdacht leicht ausgesprochen, aber die Her- ( reu sollen iyre Zunge hüten!" ^ ,
„Denselben Rat habe ich ihnen anch gegeben, nickte Onkel Heinrich, dessen Lippen ein sarkastisches Lächeln uinznckte; „mich
soll verlangen, ob Herr von Jachmann den Mut haben wird, in der Gläubigerversammlung seinen Verdacht.auszusprechen."
„Ich werde ihm vorher den Kopf waschen, sofort nach dem Begräbnis. Er soll mir Beweise liefern, und da er das nicht kann..."
„Wenn dieser Verdacht begründet wäre, müßte ich die Tat entehrend nennen, Arnold," sagte Emmy, die jede Bewegung, jedes Mienenspiel ihres Bruders beobachtet hatte.
„Ich weiß nicht, was Ihr von mir wollt!" fuhr Arnold entrüstet auf. „Es ist richtig, daß ich nach Papas Tode zuerst das Schlafgcmach betreten habe; aber könnt Ihr denn glauben, daß in diesem furchtbaren Augenblick irgend ein Gedanke an meinen Geldbeutel in mir aufgestiegen sei? Ich bin sogleich wieder hinausgegangen, um den Arzt und Herrn von Jachmann rufen zu lassen, und erst als der letztere kam, sah ich aus dein Tische die Schlüssel liegen. Wenn ich meiner Sinne vollständig mächtig gewesen wäre, dann hätte ich als nunmehriger Chef des Hauses selbst die Schlüssel an mich genommen. Aber nicht einmal daran dachte ich; ich ersuchte den Buchhalter, die Schlüssel einzu- stecken, und als ich dies tat, hatte ich noch keine Ahnung davon, daß unser HauS bankerott sein könne. Herr von Jachmann ist mit den Schlüsseln in der Tasche hinuntergegangcn. Hat er nun sofort die Kasse revidiert ?"
„Nein," entgcgncte Onkel Heinrich, „daS hat erst später der Kassierer getan."
„Und lver war dabei zugegen?"
„Niemand."
„Nun wohl, dann kann ich ja auch behaupten, entweder Herr von Jachmann habe die Zeit bis zum Eintreffen des Kassierers zu dem Raube benutzt, oder da« Geld sei von dem Kassierer während der Revision beseitigt worden. Die Behauptung ist wahrscheinlicher als der Verdacht, den man auf mich werfen will."
„Herr von Jachmann will sich darauf stützen, daß er als Ehrenmann bekannt sei," warf der alte Herr ein, dessen lauernder Blick abermals das fahle Antlitz des Neffen streifte.
„Ein Ehrenmann! Was will das heißen?" spottete Arnold. „Ein Ehrenmann ist jeder so lange, bis ihm ein Schurkenstreich bewiesen wird. Ich bin empört über die Frechheit, mit der man mich zu verdächtigen sucht; ich werde morgen Herrn von Jach-
mann persönlich nach dem Verbleib des Geldes fragen, und je nachdem seine Antwort lautet, lasse ich ihn unverzüglich verhaften."
„Halt, keine Uebereilung!" sagte Onkel Heinrich warnend. „Der Verhaftung Jachmanns würde der Ausbruch des Banke- rotts sofort folgen, er ist der einzige, der mit den Gläubigern unterhandeln kann. Bricht der Bankerott aus, so legt das Gericht nicht nur in den Geschäftsräumen, sondern auch in der Privatwohnung die Siegei an, dann aber ist es uns unmöglich gemacht, etwas für uns zu retten. Ich habe mein Augenmerk schon auf manches gerichtet: einige wertvolle Gemälde, einen großen Teil des Silbergeschirrs und die Schmncksachen Eurer verstorbenen Mama wird man nicht vermissen, wenn später ein Inventar ausgenommen werden sollte. Aber diese Sachen müssen beiseite geschafft werden, wenn möglich noch vor morgen.
„Es wäre gut, wenn Du die Gemälde als Dein Eigentum reklamieren wolltest, Emmy, Dein Papa kann sie Dir ja geschenkt haben. Schicke heute abend Deinen Wagen zur Stadt oder komme selbst mit."
„Nein, nein, ich betrete das Haus nicht, so lange der Tote darin liegt!" ries die Baronin angsterfüllt.
„Gut, so übergebe ich die Gemälde und daS Silbergeschirr Deinem Kutscher; Du kannst Dich doch auf ihn verlassen?"
„Johann war mir immer ergebe», er ist es anch heute noch."
„Den Schmuck und andere Kleinigkeiten bringe ich selbst mit," fuhr der alte Herr fort; „für die Gemälde habe ich schon einen Käufer, der einen namhaften Preis dafür zahlt. Ueber das Defizit wollen wir einstweilen schweigen, ich werde Herrn von Jachmann veranlasse», dasselbe schriftlich anzuerkcutten, ist dann später alles geordnet, so fassen wir ihn."
„Er hat nichts!" sagte Arnold achselzuckend, der am Fenster stehen geblieben war und die Vorhänge anseiuandergezogen hatte, - um in den Garten himmterznschanen. 125,20
„Er wird in einen! andern Hanse eine Stelle erhalten, dann muß er von seinem Gehalt die Schuld allmählich tilgen. Wa» wir retten können, das muß gerettet werden^ Kinder, so außerordentlich gewissenhaft brauchen wir dabei nicht zu sein. Da Eure Eltern Gütergemeinschaft hätten, so ist Eüer Anspruch auf das mütterliche Vermögen ziemlich aussichtslos, wie der Advokat behauptet, gleichwohl nmß der Versuch gemacht werden."