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mit Erzähler vom Hchwarzwald.

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Leleton Nr. 41.

Amtsblatt für die Stadt wildbad.

Verkündigungsblatt

der Kgl. Forstämter wildbad, Meistern, Lnzklösterle rc. mit

amtlicher Fremdenliste.

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M. 136.

-onnerstag, den 14. Juni

1906.

Der Streit um das Wudgetrecht.

Die Kämpfe um die Verfassungsreform sind jetzt in ihr entscheidendes Stadium getreten. Ter Brennpunkt der Verhandlungen ruhte in der Budgetfrage, über die der Fr. Ztg. .aus Stuttgart folgende interessante Aus­lassungen zugehen:

Der Schlüssel zur württembergischen Ver­fassung sre form liegt, wie bereits mehrfach betont wurde, in der Frage, ob über die Verteilung der Rechte beider Kammern ans dem Gebiete des Staatshaushaltes eine Einigung erzielt wird. Aber so wichtig diese Rechte für die Gestaltung des württembergischen Finanzwesens sind, und so viel von der Entscheidung über sie für das Schicksal der ganzen Revision abhängt, so viel Unklar­heit herrscht, von dem Kreis näherer Beteiligten abgesehen, über diese allerdings nicht ganz leicht übersehbaren Ver­hältnisse. Es wird deshalb im gegenwärtigen Augen­blick der Versuch einer kurzen Darstellung vielleicht am Platze sein.

Das Budgetrccht im ganzen, d. i. das Recht der Festsetzung des Etats, hat eine doppelte Bedeutung. Es begreift zunächst, und das wird im Volke vielfach al­lein darunter verstanden, in sich das Recht, die für die Verwaltung des Staates notwendigen Ausgaben festzusetzen. Da sich aus diesen der Staatsbedarf und demgemäß die Höhe der erforderlichen Deckungsmittel crgiebt, so ist dieser Teil des Etats nicht minder wichtig als der zweite. Im Ausgabeetat aber bleibt auch nach den Forderungen der Kammer der Standesherren das Vorrecht des Abgeordnetenhauses, allein zu bestimmen, was eingestellt werden soll, unangetastet. Es ivird nur bei abweichenden Beschlüssen eine nochmalige Prüfung durch die Abgeordnetenkammer verlangt, die aber in den weitaus meisten Fällen kaum eine Aenderung der früheren Beschlüsse bringen wird.

Die materiellen Zugeständnisse, welche die Erste Kam­mer wünscht, liegen im Einnahmebudget und zwar genau gesprochen nur in einem Teil desselben. Das Ein­nahmebudget setzt sich im wesentlichen aus den Ertrügen des Kammerguts, also der Domänen, Staatsbetriebe und Verkehrsanstalten, und den Steuern und Abgaben zu­sammen. Die Veranschlagung der Einkünfte des Kam­merguts ist, da durch sie die Höhe der zu erhebenden Steuern bestimmt wird, ein starkes und brauchbares In­strument in der Hand der Abgeordnetenkammer. So hat in der vorigen Etatsperiode .diese unter Führung des Vorsitzenden der Finanzkommission, Abg. Liesching, es fast ausschließlich durch eine andere Veranschlagung der Erträge des Kammerguts zustande gebracht, daß der mit einem erheblichen Millionen-Defizit eingebrachte Etat ohne Stenererhöhnng balanzierte. Die Rechnungsergeb-

GsfahrvoCs Wegs.

Nomau vou Ewald August König. 12

Mürrisch und verdrossen kamen sie seinem Verlangen nach, Verwünschungen folgten ihm, als er in de» offenen Wage» stieg.

Wissen Sic, wo Schloß Ravenberg liegt?" fragte er den Kutscher leise, ohne die Menge eines Blickes zu würdigen.

Gewiß, Herr, eine Stunde von hier."

Ganz recht, fahren Sie mich hin!"

Der alte Herr lehnte sich in die Polster zurück und blickte den Ranchwölkchen seiner Zigarre nach. Was kümmerten ihn die Sorgen der Menschen, die mit mühsam verhaltener Wut zu ihm anfschaute» und auch ihn verantwortlich machen wollten für die Schuld seines toten Bruders? Er hatte selbst seine Sorgen, die ihn genügend in Anspruch nahmen. Unwillkürlich mußte er jener Zeit gedenken, in der er noch ein vermögender Mann, Besitzer eines blühenden Geschäftes gewesen war. Wenn er da­mals seine Leidenschaften gezügelt und ans den klugen Rat sei­ner braven Frau gehört hätte, wenn er fleißig und sparsam ge­wesen wäre, so müßte er heute ein reicher Mann sein, ein Mann, der in der Achtung seiner Mitbürger hoch stand und vielleicht manches Ehrenamt bekleidete. .

Bah, was hätte er dann vom Leben gehabt? Nur Arbeit und Svrge und selten eine frohe Stunde.

Nun aber hatte er das Leben genossen, und e» war ihm ziemlich gleichgültig, was die Zukunft ihm brachte; ein Mann, wie er, konnte nicht in Armut und Elend verkommen, er fand immer wieder eine Hilfsquelle, die ihn vor dem Hungertode schützte.

Vorab blieb ihm die Hoffnung, daß eS ihm gelingen werbe, ans dem Schifsbruch einige nennenswerte Trümmer zu retten; Arnold sollte sein mütterliches Vermögen beanspruchen, und er selbst wollte auch einige Forderungen geltend machen.

Gelang dies aber nicht, so fand er immer noch eine Zu­flucht im Schlosse Naveuberg, so lange Baron Rüdiger auf der Reise war. '

An eine baldige Rückkehr deS Barons glaubte er nicht; er­folgte sie dennoch, so hatte Onkel Heinrich auch für diesen Fall seine Pläne bereits fertig. ^

Gedankenvoll ruhte der Blick Onkel Heinrichs auf dem schö-

nisse haben der Kammer nachher Recht gegeben. In die­sem Teil des Einnahmebudgets will die erste Kammer ebenfalls das Vorrecht des Unterhauses bestehen lassen.

Was sie will, bezieht sich allein auf die aus Steuern fließenden Einnahmen, und auch da nur auf einen umgrenzten Teil von Steuern. Sie verlangt, daß diejenigen Steuern, deren Sätze im Wege der ordentlichen Gesetzgebung fest bestimmt sind, nur ermäßigt oder auf­gehoben werden können, wenn beide Kammern einig sind. Es handelt sich hierbei um die Wandergewerbestener, die Umsatzsteuer von Grundstücken, die Abgabe von Wein und Obstmost (das sogenannte Umgeld),, die Sporteln und Gerichtskosten, soweit sie durch Landesgesetz bestimmt sind. Diese Steuern machen nach dem letzten Etat rund Mark 8 600 000 unter rund 39 250000 Mark Stenern bei einem Etat von 82 bis 83 Millionen aus.'

Bisher schon hatte nun die Abgeordnetenkammer nicht das' Recht, eine dieser Steuern abzuschaffen. Das konnte nur im Wege der ordentlichen Gesetzgebung ge­schehen, in der beiden Kammern gleiches Recht zusteht. Ob sie einseitig das Recht hat, die Sätze dieser Steuern im Wege des Etats zu ermäßigen, ist eine umstrittene Fra­ge. Unbestritten aber ist ihr Recht, eine oder mehrere dieser Steuern für eine Finanzperiode zu suspendieren, d. i. dem Steuerzahlern zu erlassen. In diesem Falle bleiben aller­dings die Steuergesetze in Kraft: der ganze Verwaltungsap­parat mit seinen Beamten u. Einrichtungen bleibt bestehen, nur die Steuer wird während dcr Etatsperiode nicht er­hoben. Es ist klar, daß die Ausübung eines solchen Rechts mancherlei Schwierigkeiten bietet und Bedenken gegen sich hat; aber es lassen sich Fälle denken, wo es trotzdem angezeigt wäre, aus besonderen Gründen den in Betracht kommenden Steuerzahlern eine Erleichterung zu gewähren und von diesem bisher noch nie angewandten Rechte Gebrauch zu machen.

Die Verfassungskommission der Abgeordnetenkammer will nun das nicht außer Zweifel stehende und umstrittene Recht der Ermäßigung der Steuersätze darangeoen, das andere, zweifellose Recht der Suspension von Stenern aber in der Hauptsache ausrecht erhalten. Aber eine Einschränkung dieses Rechts will sie zugestehen dahin, daß- die Suspension der Steuern nur erfolgen darf, so­weit eine solche ohne Erhöhung anderer Steuern und bei Zugrundelegung der von der Regierung vorgeschla­genen Erträge des Kammerguts und der einzelnen Steuern erfolgen kann. Damit ist einer willkürlichen und ten­denziösen Gestaltung des Etats zu Gunsten einzelner Ka­tegorien von Steuerträgern vorgebengt. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß der materielle Wert dieser Streit­punkte recht gering ist, daß es sich vielmehr im wesent­lichen nur um Prinzipienfragen handelt.

Die Erste Kammer verlangt nun auch die Gleich-

nen, stattlichen Gebäude, das in der Ferne sich zeigte, seitab von der Landstraße, von Wiesen und Obstgärten umgeben; den Hintergrund bildete ein großer, dichtcrPark, dessen Riesenbäume von hohem Alter zeugten.

Es war kein altersgraues Schloß mit Zinnen und Türmen, obschon es den NamenSchloß Ravenberg" führte, sondern ein modernes, schönes Gebäude mit hohen, breiten Fenstern, dem man's schon von außen ansah, daß es Helle, luftige Räume ent­hielt.

Seitwärts, durch einen großen Obstgarten von dem Herren­hause getrennt, lagen die Oekonomiegebäude und das freund­liche Wohnhaus des Verwalters. Man erkannte auf den ersten Blick, daß Schloß Naveuberg eine große und gut verwaltete Be- sitzung sein mußte; das letztere bekundeten die prächtigen Wie- sen und die sorgsam bebauten Aecker.

Der Wagen bog jetzt von der Landstraße in eine Allee von Obstbäiimen ein, und einige Minuten später hielt er vor der großen Freitreppe des Herrenhauses.

Ein bereits bejahrcer Diener in schwarzer Livree kam die Treppe herunter, um den Wagenschlag zu öffnen; mit ernster, fast finsterer Miene erwiderte er den Gruß des alten Herrn.

Gnädige Frau zu sprechen?" fragte Onkel Heinrich kurz, wäh- rend er die Treppe hinaufstieg.

Im Salon!" antwortete der Diener in derselben kurz an­gebundenen Weise, und über sein eckige-, bartloses Gesicht glitt dabei ein Schatten des Unmuts.

Ist mein Neffe bei ihr?"

Ich weiß eS nicht, Minna wird Ihnen darüber Auskunft geben können."

Der alte Herr nickte befriedigt.Lasten Sie den Wagen war­ten, Gottfried," sagte er in befehlendem Tone; dann stieg er im Innern des Hauses die breite Treppe hinauf, die mit Tep­pichen belegt und mit exotischen Pflanzen reich geschmückt war.

Oben im Korridor kam die Zofe ihm entgegen, ein junges, hübsches Mädchen mit einem etwas schnippischen Gesicht, das eine Fülle hellblonder Löckchen umrahmte.

Sie empfing den alten Herrn mit einem koketten Lächeln und duldete eS willig, daß er mit der Hand über ihre rosig ange­hauchten Wangen strich.Treten Sie nur ein," sagte sie leise, die gnädige Frau erwartet Sie, der Herr Bruder ist bei ihr

berechtignng bei der Erhöhung der Sätze dieser Steuern. Dieses Recht ist einseitig von der Abgeordnetenkammer nie beansprucht worden, und die Kommission hat bean­tragt, hierin nachzugeben. Dieselbe Gleichberechtigung will das Oberhaus aber auch für die Steuer mit Einheits­sätzen in die Verfassung ausgenommen haben. Es kommt einstweilen nur eine solche Steuer in Betracht, das ist die Einkommensteuer. Es ist aber möglich, daß später eine Vermögenssteuer mit Einheitssätzen geschaffen würde, aus welche dann diese Bestimmung vorauswirken würde. Für die Erhöhung der Einheitssätze der Einkommens­steuer steht heute schon der Ersten Kammer ein, wenn auch der Form nach beschränktes, Mitwirkungsrecht zu. Tie Annahme die Bestimmung würde die Mitwirkung zu einer unbeschränkten machen, wobei freilich materiell kaum etwas geändert würde. Die Kommission lehnt es, wohl hauptsächlich mit Rücksicht auf die künftige Gestalt­ung unseres Stenerwesens ab, die Gleichberechtigung auch auf die Steuern mit Einheitssätzen, auszudehnen.

Nicht unmittelbar das Budgetrecht betrifft es, aber mit ihm enge zusammen hängt es, wenn die Erste Kam­mer verlangt, daß die Aufnahme von Anlehen und die Veräußerung von Teilen des Kammer guts nur unter Zustimmung der Ersten Kammer soll erfolgen dürfen. Tatsächlich ist das in den 87 Jahren des Be­stehens der württembergischen Verfassung stets die Pra­xis gewesen, wenn auch in der Theorie mehrfach Verwahr­ungen von Seiten der Zweiten Kammer erfolgt sind. Wenn heute die Abgeordnetenkammer nur diesem Begehren des Oberhauses nachkommt, so wird damit gewiß kein Volks­recht mehr preisgegeben. Hat doch auch in diesem Punkte selbst der Vertreter der Sozialdemokratie zugestimmt. Nur das Zentrum versuchte aus einem niemals ausgeübten, vielmehr durch die Tatsachen beharrlich ignorierten Aus­spruch ein wichtiges Volksrecht zu konstruieren, um ans diese Weise einen Differenzpunkt mehr zwischen beiden Häu­sern zu schaffen. Glück hat es damit freilich nicht ge­habt.

Tie Bedeutung aller dieser etwas verwickelten Rechts­fragen darf gewiß nicht unterschätzt werden. Daß es den Abgeordneten schwere Ueberwindung kosten wird, oer Er­sten Kammer neben seinner Stärkung und Verbesserung ihres Mitgliederbestandes auch noch diese Vermehrung und Sicherstellung ihrer Rechte zuzugestehen, ist ohne weiteres begreiflich. In der anderen Wagschale aber liegt die freiere Betätigung des Volkswillens in einer reinen Volkskam­mer und die doch immerhin ein klein wenig an moderne Verhältnisse angepaßte neue Gestalt der Ersten Kammer. Das Gewicht dieser beiden Fortschritte, besonders des er­sten, ist groß genug, um'diese Opfer aufzuwiegen."

im Zimmer. Das ist ja ein schreckliches Unglück! Wenn nun noch der Herr Baron zurückkäme . .

Hat er seine Rückkehr gemeldet?" fragte Onkel Heinrich rasch.

Gottlob, nein!"

Daun wollen wir uns auch jetzt noch keine Sorgen deshalb machen; ich denke, er bleibt noch einige Jahre draußen."

Der alte Herr war bei den letzten Worten an der Tür beS Zimmers angelangt, er pochte leise an und trat ein.

In dxm hocheleganten, mit allem erdenklichen Komfort und Luxus ansgestatteten Gemach herrschte ein trauliches Halbdun­kel, die dichten Doppelvorhänge an den hohen Fenstern ließen das Tageslicht nur gedämpft ein.

Arnold saß neben dem rotseidenen Divan, auf dem seine Schwester in einem reich mit Spitzen besetzten Trauergewand lag.

Die Baronin von Navenberg richtete sich beim Eintritt On­kel Heinrichs empor, um ihm mit einem schmerzlichen Blick die Hand zu reichen.

Bon mittlerer Größe und schlank gewachsen, mochte sie etwa achtimdzwaiizig Jahre zählen; ihr feines, blasses Antlitz zeigte hübsche, interessante Züge, aber einen sympathischen Eindruck machte dieses jugendliche Gesicht nicht, es trug den scharf aus­geprägten Stempel trotzigen Eigenwillens.

Ich wußte, daß Du heute kommen würdest," sagte sie mit matter Stimme.Du kannst nur freilich keinen Trost bringen, das einmal Geschehene läßt sich nicht ungeschehen machen, in da» Unabänderliche müssen wir uns zu finden suchen, so gnt eS geht."

Du bist wohl dem Lärm im Hanse aus dem Wege gegan­gen?" fragte Arnold ironisch.Ich sagte es Dir ja voraus, wir werden nun für die Sünden des Verstorbenen verantwortlich gemacht."

Ich begreife Papas Leichtsinn noch immer nicht, er mußte doch auch die Zukunft seiner Kinder berücksichtigen. Wird für u»S gar nichts übrig bleiben? Hat Herr von Jachmaim Dir keine Andeutungen gemacht?"

Onkel Heinrich hatte sich in einen Sessel niedergelassen; er drehte an den Spitzen seines grauen BarteS und hielt den for­schenden Blick fest auf seinen Neffe» gerichtet. 125,20