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mit Erzähler vom Schwarzwald.
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Amtsblatt für die Stadt lvildbad.
verkündigungsblatt
der Kgl. Forstämter wildbad, Meistern, Lnzklösterle rc.
Zeitung für Politik, Unterhaltung und Anzeigen.
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»r. 52
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hat anläßlich der Lesung der Handelsverträge sich über Agrarpolitik und Sozialpolitik im allgemeinen ausgesprochen und dabei versichert, daß beide zu dem-- setzen Ziele führten, nämlich zur stetigen Entwicklung tzer politischen Zukunft unseres Vaterlandes. Dienstag ist nun der Minister im Reichstag aus seine damaligen Ausführungen des Näheren eingegangen. Ter Schwerpunkt seiner letzten Rede liegt darin, daß er wiederholte, ms er schon früher einmal über den Kapitalismus gesagt hat. Man kann zwar den Kapitalismus besser karakterisiereu, als er es tat, aber eine Parlamentsrede muß nicht gerade ein Essay sein, und seine Aeußerungen lassen doch erkennen, daß ihm die Bedeutung des Kapitalismus ausgegangen ist. Das muß man für erfreulich halten, denn die allererste Erkenntnis, ohne die eine zeitgemäße Sozialpolitik schlechterdings nicht möglich ist, liegt in der Anerkennung des Kapitalismus als eines Fortschrittes Damit soll selbstverständlich nicht gesagt sein, daß auch alle Ausschreitungen des Kapitalismus und die Schäden, die er mit sich bringt, zu billigen seien. Davon ist keine Rede. Mer wenn man nicht prinzipiell anerkennt, daß der Großbetrieb im Vergleich zur früheren Alleinherrschaft des Kleinbetriebs ein ungeheuer kultureller Fortschritt ist, der nie mehr rückgängig gemacht werden kann, dann hat man auch wenig Neigung, ein System praktischer Sozialpolitik in den Industrialismus zu verflechten, dann ist man mit halbem Herzen bei der Sache und läßt gern die Hände sinken, wenn etwas Widerstand sich erhebt. Wer den modernen Industrialismus für ein Uebel ansieht, und wenn auch für ein bereits unvermeidliches Uebel, der kann keine großzügige Sozialpolitik schaffen, weil sie ja indirekt den Industrialismus wieder stärkt. Ties ist also das Erste, daß man den Kapitalismus als Fortschritt anerkennen muß. Das Zweite ist dann die Erkenntnis, daß zum Fortschritt aber auch di« Beseitigung der Mängel und weiteres Fortschreiten gehört, daß man abermals nicht stehen bleiben darf, woraus sich für die Gegenwart die Aufgabe ergiebt, den Arbeiter zu sichern und den Arbeitsvertrag auf eine ganz neue Basis zu stellen.
Ob Graf Posadowsky schon zu diesen Konsequenzen vorgedrungen ist, möchte man allerdings bezweifeln. Aber daß er in der Sozialpolitik nicht mehr auf dem Standpunkt der Konservativen steht, die noch vor ein paar Jahren so viel Freude an ihm hatten, ist doch nicht zu verkeimen. Während die konservativen Organe mit Posa- dowskys agrarischer Handelspolitik natürlich einverstanden Md, haben sie nämlich seine Sozialpolitk abgelehnt. Auch in der Mittelstandspolitik sind die Konservativen mit ihm recht unzufrieden, und seine Erklärung über den oesähigungs Nachweis im Handwerk wird ihre Unzufriedenheit nicht mildern. Was Graf Posadowsky da sagte, ist freilich, auch als Regierungs-Erklärung, gar nichts Neues. Tie verbündeten Regierungen sind von Anfang an, als die Zunftfrage wieder auftauchte, der Überzeugung gewesen, daß von' der Wiedereinführung des allgemeinen Befähigungsnachweises keine Rede sein könne. Mer die Konservativen hören das nicht gerne, am wcnig- ' "Erlich vom Ressortminister. Und so bleibt nur ein Gebiet, auf dem sie mit dem aus ihren Reihen her- vorgegangenen Grafen Posadowsky übereinstimmen und Mar herzlich gerne, nämlich mit seiner agrarischen Fadels Politik. Posadolsky hat in seiner Rede vom 23. »Äruar die Meinung vertreten, daß zwischen seiner Sozialpolitik und feiner Handelspolitik kein Widerspruch » Konservativen sind anderer Meinung Wir
auch, aber aus einem Grunde, der ihren Beifall nicht Puden wird. Mit Recht, sagen wir, betrachtet Posadowsky 6?, E^ustrialismus als Quelle aller neuerer! materiellen Mlturfortschritte. Wenn es aber kein Widerspruch ist, otzdem eben diesen Industrialismus durch sogenannte
Handelsverträge öu kndbekn und zu treten, dann hat
Satz des Widerspruchs seit dem Februar "5 sein« Gültigkeit verloren.
Wildbad, Freitag den S. März
L-L Anfgezwungene Zahlungsmittel.
Nachdruck »erboten.
Tas bürgerliche Gesetzbuch hat den lapidaren Grundsatz aufgestellt: „Ter Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Berkehrssitte es erfordern." Ist die Leistung nun eine Geldzahlung, so sind hicfür die Bestimmungen des Reichsmünzgesetzes maßgebend, wonach das gesetzliche Zahlungsmittel auf der Grundlage der Goldwährung das Metallgeld ist. Niemand ist verpflichtet, Papiergeld an Zahlung zu nehmen, auch Reichskassenscheine müssen nur von den staatlichen Küssen genommen werden. Tie Banknoten der in den Einzelstaaten bestehenden Notenbanken müssen nur von diesen eingelöst werden. Außerdem braucht, wenn eine Zahlung von mehr als 20 Mk. geleistet werden muß, Silber nur bis zum Betrag von 20 Mk. angenommen zu werden; Scheidemünze (1, 2, 5, 10 Pfennig) muß überhaupt nur angenommen werden, soweit es sich um Zahlung bis zu 1 Mk. handelt.
Ter Handelsgebrauch hat sich nun allerdings mit der Einrichtung von Checks und den verschiedenen Wechselarten selbst Zahlungsmittel geschaffen, die auf dem Prinzip der Verkehrs-Vereinfachung und Transport-Verbilligung beruhen. Tiefe Zahlungsmittel schalten aus unserer Betrachtung, die sich an die einfacheren Verhältnisse zwischen Publikum und Geschäftsmann halten, aus. Hier nun schieben sich Zahlungsmittel ein, die wohl als ungesetzlich vom Forderungsberechtigten (z. B. dem Ladeninhaber) zurückgcwiesen werden können und doch aus Gründen des guten geschäftlichen Verkehrs geduldet werden. Wir können sie daher aufgezwungene Zahlungsmittel heißen; es sind dies Brief- und Wechselstempelmarken und Zinsscheine (Kvupons). Die Ausgleichung kleiner Posten durch Usbersendung von Brief- oder Wechselstempelmarken hat sich in Geschäftskreisen sehr lebhaft eingebürgert und z. B. in Württemberg nehmen selbst Gerichtskasscn kleine Beträge in Briefmarken an. Nichtsdestoweniger bringt die Ansammlung und Wiederverwertung solcher Marken für viele Empfänger Umständlichkeiten niit sich; auch! sind Verluste nicht zu vermeiden. Es haben sich deshalb schon lebhafte Gegenbewegnngen gegen die Einbürgerung der Briefmarken als Zahlungsmittel und damit einer neuen Verkehrssitte geltend gemacht; sie haben aber an der' Bequemlichkeit ihren größten Widerstand gefunden. Und das wird auch dann so bleiben, wenn die Post ihre An- weisungsgebnhren auf die denkbar niedrigsten Stufen ermäßigt und trotz der Sicherheit des postalischen Versands. Es geht eben rascher, die Briefmarken in einein Umschlag in dm Briefkasten zu werfen, als zu den vorgeschriebenen Tienststunden am Postschalter die Posteinzahlung zu machen. Es soll hier nur der Karakter der Briefmarke als eines aufgezwungenen Zahlungsmittels betont und hervorgehoben werden, daß ohne Einverständnis des Forderungsberechtigten eine Zahlung in Briefmarken den Schuldner nicht befreit.
Mit größerem Risiko für den Empfänger ist die An nähme einer Zahlung in Gestalt eines Zinsscheins (Konsums) verknüpft. Ter Zinsschein ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber, für welche Art von Schuldverhältnisstm das Bürgerliche Gesetzbuch besondere Vorschriften aufstellt. Tas Risiko besteht für den Empfänger (z. B den Ladeninhaber) darin, daß der ihm in Zahlung gegebene Konsum verjährt oder „notleidend" ist, weil ihn der bankerotte oder halbbankcrotte Aussteller (z. B. ein exotischer Staat, eine hakbverkrachte Aktiengesellschaft u. s. w.) nicht einlösen kann. Zn diesem Risiko treten dann noch die aus Betrug, Fälschung u. dergl. herrührende Gefahren. Ter gefällige Geschäftsmann wird ja seiner- Kundschaft gegenüber sich nicht auf den direkt ablehnenden Standpunkt stellen können und den Koupon eben in Zahlung nehmen, sofern ihm nicht gar zngemutet wird, unverfallene Zinsscheine als bares Geld anzunehmen. Das Risiko kann er auch selbst dadurch geradezu beseitigen, daß er Zinsschcine nur von ihm bekannten Kunden in Zahlung nimm!, daß er den Namen des Zahlenden auf der Rückseite des Zinsschcine vermerkt, noch darüber setzt: „crfnllungshalber von N. N" und seinen eigenen Stempel beifügt. Ein Landgerich:
1905
hatte dem Klageantrag eines Geschäftsinhabers auf Zurücknahme eines „notleidenden" Zinsscheins mit der Begründung entsprochen, es komme darauf an, ob der Koupon von dem Verkäufer an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber angenommen worden sei: Im ersten Falle sei das aus dem Kaufverträge entsprungene Schuldverhältnis nach § 364 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erloschen, der Anspruch auf Rücknahme des Kvupons daher unbegründet. Habe jedoch die Annahme erfüllungshalber stattgefunden, wofür in diesem Falle die Vermutung spreche, weil der Verkäufer die Adresse des Käufers auf der Rückseite des Zinsscheines notiert habe, so bleibe das ursprüngliche Schuldverhältnis bestehen, bis die Einlösung des Kvupons erfolgt sei. Das Oberlandesgericht, welches in der Berufungsinstanz angerusen wurde, beschloß, ein Gutachten der Handelskammer darüber einzuholen, ob es Verkehrssitte sei, daß die Zinsscheine stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungsstatt angenommen werden. Diese Entscheidung ist uns nicht bekannt geworden. Es kann sich aber auf die angedeutete Weise jeder Geschäftsmann selbst vor Schaden aus aufgezwungenen Zahlungsmitteln schützen.
Politische Rnnvscha«.
Deutschland. Ueber die Handelsverträge fanden im Reichstag am 22. Februar bei der dritten Lesung zwei namentliche Mstimmungen statt und zwar über die Annahme des österreichisch-ungarischen und des russischen Handelsvertrages. Von den Württembergs schen Abgeordneten stimmten beidemale mit Ja: Erzberger, Gröber, Hieber, Hofmann, Leser, Vogt-HaA Wolfs; mit Nein: Haußmann, Hildenbrand, Lindemann, Payer, Schweickhardt, Sperka, Storz; Krank: Schlegel, Wagner; beurlaubt: Vogt-Crailsheim. ^
Südafrika. Der Earl of Selburne ist zum Oberkommissar für Südafrika und zum Verwalter von Transvaal und der Oranje-River-Kvlonie an Stelle Milners ernannt worden.
Berlin, 1. März. Die schnelle Beilegung der Differenzen an der Hochschule in Hannover ist angeblich aus das direkte Eingreifen des Kaisers zurückzuführen, der unzweideutig zu erkennen gegeben hat, daß er die schleunige Erledigung der unerquicklichen Angelegenheit in dem nachher erfolgten Sinne wünsche.
« Berlin. 1 März Ein Zusatz-Vertrag zum russ Handelsvertrag wird im Reichsgesetzblatt veröffentlicht.
London» 1. März Im Unterhaus beantragte Buchanan einen Unterarttrag zum Adreßentwurf, in dem erklärt werden soll, die Zunahme der StaatSauS- gaben sei übermäßig, und es sei daher dringend notwendig, daß d eselben revidiert und vermindert würde«.
V Christiania, 1. März. Sein Abschiedsgesuch hat der Staatsminister Hagerup eingereicht. Der Kronprinz bat den Minister, bis auf Weiteres die Geschäfte fortzuführen. _,
ReichstagS-Brief.
O Berlin, 1. März.
Tie Beratung des Etats des Reichsamts des Innern winde heute vor recht leeren Bänken fortgesetzt. Ten sozialpolitischen Standpunkt des Zentrum- entwickelte in langer Rede der rheinische Justizrat Trim- born: von einem Automobilteinpo in der Sozialpolitik könne keine Rede sein. Zum zweitenmale zu dem vorliegenden Etat innerhalb zweier Tage nahm der sozialdemokratische Abg. Wurm das Wort, um die vorliegenden Petitionen seiner Partei zu begründen. Besonders beschäftigte sich der Redner mit den Verhältnissen in den Fabriken wo giftige Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden. Nun folgte eine Reihe kürzerer Reden. Ter freisinnige Abgeordnete Blell befürwortete seine Resolution über die Handelsagenten. Abg. Storz (D. Vp.):
Tie Sozialdemokraten werfen dem Zentrum vor, daß es in Bayern die sozialpolitischen Anregungen ablehne.
Ich verstehe nur nicht, wie die Sozialdemokratie da in Bayern ein Bündnis mit dem Zentrum abschließen kann, das die Herrschaft des Zentrums dort auf absehbare Zeit festlegen wird. Dem Vorwurf des Witz. Erzberger gegen die Behörden, weil sie gegen den Hausierhandel- nnd speziell gegen den Kolvortagehandel nicht genügend