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Der kreis 5
mit Erzähler vom Schwarzwald.
kkscheint »n allen Anklagen. Hbonnemenl
in (irr Stadt vierteljälirl. MI.20 monall. 40 ?i.
bei allen «All. portanrtalten uncl Koten !m Orts- u. Nach- darorlsvrrkehr vierlelj. M. 1.20 aurrerkalb derselben M. I.Z0, dieru Lesteilgeld ZV?lg.
Lelelon Nr. 41 .
Amtsblatt für die Htadt Wildbad.
Verkündigungsblatt
der Agl. Lorstämter Wrldbad, Meistern, Lnzklösterle rc.
Zeitung für Politik, Unterhaltung und Anzeigen.
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Wilddad, D»ensta-; den L. Jsnuar
- 1905
Das Lehrzengnis für de« Handwerkslehrling.
Der «ene Erlaß
gegen die Sold ate nmißhandlun gen wird trotz seiner löblichen Tendenz schwerlich den erwarteten Nutzen stiften, weil er nur hall« Arbeit macht. Er beschränkt sich ausschließlich auf das Unteroffizierkorps, sagt aber nichts über die Offiziere, aus die doch auch ein erheblicher Teil der Schuld an den cingerissenen schtveren Mißständcn fällt. Man will vorsichtiger fein bei der Auswahl der Unteroffiziere, die zu Gewalttätigkeiten Neigenden fernhalten und mit den wegen Mißhandlungen Bestraften nicht weiter kapitulieren. Alles recht schön und gut. Aber das trifft doch nicht die Grundursache. Es genügt nicht, sich der schon Bestraften zu entledigen, s ludern man muß auch den Anreiz zu den Mißhandlungen beseitigen, und es liegt zum guten Teil in dem ganzen militärischen System, in der Rechtsunsicherheit aller Untergebenen gegen ihre Vorgesetzten, unter der auch die Unteroffiziere nicht zum wenigsten leiden, an dem ganzen übertriebenen Parade- und Trillsystem, das alle Teile nervös macht und dazu verleitet, mit Gewaltmitteln die militärische Erziehung zu betreiben. Ein Unteroffizier, der bei Mängeln in der Ausbildung der Rekruten — und das sind oft nur eingebildete Mängel — gleich seine Stellung riskiert, verliert gar leicht die Selbstbeherrschung. Man sichere die Stellung der Unteroffiziere und der Offiziere besser gegen das Uebelwollen von Vorgesetzten, und man wird damit einen der Haupt-- Äelstände beseitigt haben. Andererseits muß auch das Befchiverderecht für die Untergebenen wirksamer und das ganze Militärstcafrecht für sie gerechter gestaltet werden. Kommt dazu unnachsichtliche Behandlung der Mißhandelnden, der Offiziere ebensogut wie der Unteroffiziere, dann ist ein durchgreifender Erfolg mit Sicherheit zu erwarten.
Graf Pückler als „überzeugter Sozialist."
Dem bekannten Grafen Pückler-Klei n-T schirne, den die Polizei seit längerer Zeit in Berlin nicht mehr reden läßt, obwohl er noch nicht entmündigt oder für geisteskrank erklärt worden ist, ist es gelungen, bei einer Weihnachtsfeier seiner Anhänger zn Wort zu kommen, lieber das s chlla sende Be r lin hat er, wie die „Fckf. Ztg." berichtet, gesprochen, und für das nächste Jahr einen Krieg mit England prophezeit. Er ist mit der Regierung nicht zufrieden und sagt: Auch unsere Minister und Staatsmänner schlafen fest den Schlaf des Gerechten. Wenn die Herren so weiter murksen, weiter simpeln, weiter dösen, dann werden sie die wichtigsten Tinge verschlafen. Ten Staatsanwälten nimmt der Graf es sehr übel, daß sie ihn fortwährend verfolgen. Er meinte: Wenn die Herren über weiter fortfahren, die Vorkämpfer des Teutschtnms zu verfolgen und zu chikanieren, dann werden die Kerls über kurz oder lang der allgemeinen Verachtung aicheimfalleu uns kein anständiger Mensch wird mehr mit den Onkels verkehren. Auch die deutschen Fürsten sind nicht nach dem Geschmack des Grafen Pückler. Viele von ihnen verkehren jahraus jahrein mit Judenkerls, die ich nicht mit der Zange anfassen möchte/ Ten deutschen Frauen empfahl der Graf, Furien und Xanthippen mit furchtbar großen Schnauzen zu werden und ihre Männer gegen die Juden auszuhetzen. Tie Hilfe erblickt Graf Pückler schließlich in einem Bündnis der Sozialdemokratie mit den Antisemiten gegen die Inden. Hierbei geht er auch der antisemitischen Re sormp artest seinen ursprünglichen Protektors, zu Leibe, von der er sagt: in der sogenannten Reformpartei, da befinden sich allerdings viele Schwindler und Betrüger. Tiefe Lümmel werden über kurz oder- lang erkannt werden in ihrer ganzen Erbärmlichkeit und der allgemeinen Schmach und Verachtung anhermfallen. Graf Pückler erklärte dann, er sei ein überzeugter Sozialist und fordert seine, „roten Brüder^ auf, bei dm reichen Inden ein kleines Revolutiönchen zu veranstalten rnrd sich die Taschen mit ihrem Gelde vollzu- stecken.
Nachdruck serkoter.
Bei Beendigung des Lehrverhältnisses hat nach den Vorschriften der ReichSgewerbeordnung der Lehrherr dem Lehrling unter Angabe des Gewerbes, in welchem der Lehrling unterwiesen worden ist, Wer die Tauer der Lehrzeit und die während derselben erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie über sein Betragen ein Zeugnis auszustellen, welches von der Gemeindebehörde kosten- und stempelfrei zu beglaubigen ist.
Ein solches „Lehrzeugnis" kann nach! seinem gesetzlich notwendigen Inhalt auf Grund folgenden Musters ausgefertigt werden:
Ter Lehrling i . . . hat vom .... 190 . . bis .... 190 . . bei mir das .... -Gewerbe erlernt.
In den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten kann ich ihm das Zeugnis .... geben. Sein Betragen war'. ...
. . . ., dm .... 190 . .
t.: Ter Lehrmeister , . ,
An Stelle dieser Zeugnisse treten, wo Innungen oder andere Vertretungen der Gewerbetreibenden bestehen, die von diesen ausgestellten Lehrbriefe.
Wenn die Innung oder sonstige Vertretung einen Lehrbrief tatsächlich! ausgestellt hat, kann von dem Lehrherrn ein „Lehrzeugnis" nach obiger Vorschrift nicht mehr verlangt werden. Eine- Verpflichtung der Innungen, „Lehrbriefe" auszustellen, besteht übrigens nicht. Tie Innungen können für Ausstellung der Lehrbriefe Gebühren erheben. ,
Das Lehrzengnis ist auszustellen erst „bei Beendigung des Lehrverhältnisses", d. h. wenn das Lehrverhältnis durch Ablauf der vertragsmäßigen Lehrzeit oder berechtigte einseitige Auflösung nach! Z 127b oder ß 127e oder durch Vereinbarung zwiscken Lehrherr und Lehrling bezw. dessen gesetzlichem Vertreter rechtlich aufgelöst ist, nicht aber dann, »nenn der Lehrling unberechtigt entwichen ist, aber nicht deshalb entlassen wurde.
Tas Zeugnis „bei Beendigung des Lehrverhältnisses" Luszustellc-n, ist eine Pflicht des Lehrherrn, die er wuchs ohne besonderes Verlangen des Lehrlings auszuüben hat. Ihre Versäumung ist nach 8 148 Zisf. 9 der R.-G.-O. strafbar. Tie Ausstellung liegt dem Lehrherrn oder dessen Stellvertreter ob. Mit einem Zeugnis, das nur von einem, wenn auch mit der Anleitung beauftragten Gehilfen ausgestellt ist, braucht sich! der Lehrling nicht zn begnügen.
Ist der Lehrling nur in einem einzelnen Zweig eines Gewerbes angeleitet worden, so ist dies im Lehrzeugnis genau anzngeben. Tie erworbenen Kenntnisse - und Fertigkeiten brauchen im Zeugnis nicht einzeln aufgezählt zu werden; es genügt, daß das Maß der verlangten Kenntnisse und. Fertigkeiten durch eine allgemeine Bezeichnung der erlangten Brauchbarkeit angegeben wird. Ist diese eine ungenügende, so ist auch das anzugeben. Wenn das „Betragen" kein lobenswertes war, so ist das zu Tadelnde im allgemeinen anzugeben.
Was die B eg laub ig un g der Lehr zeug nisse anbelangt, so hat die Kgl. württ. Zentralstelle für Gewerbe und Handel der Handwerkskammer Stuttgart mittelst Erlasses folgenden Bescheid gegeben:
Wir sind des Dafürhaltens, daß die Bestimmungen des § 127c der Reichsgetverbeordnung weder die Lehrherrn noch die Lehrlinge verpflichten wollte, die von den ersteren bei Beendigung eines Lehrverhältnisses auszu- stellendm Zeugnisse der Gemeindebehörde zur Beglaubigung zu unterbreiten. Fragliche Borschrist scheint uns vielmehr nur eine Verpflichtung der Geineindebehörden aus- zusprecheu, Beglaubigungen solcher Zeugnisse, soweit erstere von beteiligter Seite beantragt wird, kosten- und stempelfrei vorzunehmen.
Zuständig zur Beglaubigung ist diejenige Gemeindebehörde, in deren Bezirk der Gewerbebetrieb des Lehrherrn sich befindet. Geme in d e be Hörde sind in Preußen die Gemcindevvrstände bezw. Gntsvorsteher, in Bayern die Magistrate oder Gemeindeausschüsse und Gemeinderäte, in Württemberg die Ortsvorsteher, in Baden die Bürgermeister In beglaubigen ist übrigens
nur die Unterschrift^, nicht der- Jstybll des Zeugnisses.
'Nicht' zu verivechseln ist Lehrzeugnis und Lehrbrief mit dem „Prüfungszeugnis"-das Äbersdas Bestehen der GeMenprüfung ausgestellt wird. Tas Lehrzengnis oder der LLHrMef ist dem GesüchFM Zulassung zur Prüfung beizEgen und-' Prlsiungszeugins
auszusMÜ'n^ Absichtlich'Falsche Angaben im Lehrvertrag ödevrim Lehrzengnis MM Zweck. dW'Täüschbng sind gerichtlich strafbar. - ' '
Wir empfehlen allen Lehrmeistern, sich'diese Grundsätze bestens zu merken. ' - r -
Moderne Senssttto,<i8sÜistt.
Unter den Betrachtungen,' stchanöen-Mordprsizeß Berger angeschlossen haben, -verdierch-hesorLerr Benotung die der „Köln. Ztg."/ineil sie das Publikum genauer ins Auge faßt, das für die in diesem Prozeß enthüllten grausigen Tinge ein reges Interesse betätigt. Tie „Köln. Ztg." schreibt n. a: „In einem eigentümlichen Gegensatz zu oen handelnden Personen des Dramas stand die Zuhörerschaft. Ganz unverhältnismäßig zahlreich waren darin die höheren Stände."vertreten. Unter deren Angehörigen waren ja zweifellos viele, die-ein ernsthaftes Interesse an diese Stätte führte, vor allem Juristen, Wer auch Schriftsteller und Schauspieler, die hier wertvolle Anregungen für die künstlerische Darstellung empfingen, die in ihren gewöhnlichen Schlupfwinkeln aufzusuchen nicht jedermanns Sache ist. Wenn man aber in den Prozeßberichten liest, daß sich, die Vertreter der sog. ersten Gesellschaftskreich eim Zühörerraum drängten, darunter auffallend viele, zum Teil sehr jugendliche Damen in den elegantesten Toiletten, so ist klar, daß hier von. einem ^berechtigtes Interesse an den Verhandlungen keine Rede sein kann. Was diese Leute in diese Atmosphäre von Blut und Unzucht trieb, war weiter nichts als das allergewöhnlichste Sensationsbedürf- nis, das Verlangen nach einem Nervenkitzel verächtlichster Art, der aus Grausamkeit und Wollust gemischte perverse Zug der menschlichen Natur. Auch das äußere Verhalten der Zuhörer war sehr bezeichnend und zeigte aufs neue,
. was ja schon öfter hervorgehöben worden'ist, d'äß Namentlich das Publikum der Großstadt in solchen Sensationsprozessen so etwas wie zu seinem Vergnügen getroffene Veranstaltungen sieht, zu denen man wie zum Theater oder zum Pferderennen geht und wo man glaubt, sich dementsprechend benehmen zu können. Ter Prozeßbericht verzeichnet sehr häufig bei drastischen Bekundungen im Berliner Dialekt u. bergt.: Heiterkeit. Man bedenke: es Handel! sich um einen''viehischen Mord-an einem kleinen München, auf der.-Zeugenbank sitzen, völlig gebrochen, die Eltern des unglücklichen Opfers, auf der Anklagebank kämpft ein Mensch, rin sehr minderwertiger zwar, aber dach immer ein Mensch, verztveifelt um sein Leben, die Verhandlung enkrosilt foriwährend Bilder der tiefsten sittlich n Verkommenheit, und dabei - findet. das Publikum noch- Anlaßizu — Heiterkeit!. -
P ilitischeMnv-schau.
Preußen. Die sozialdemoLratllsche Preußen - K 0 n f e r en z, die Samstag zu Ende ging, wird von den Blättern verschiedenster Richtung als e WS p e ktakel- stück voll starker Worte abgetan, das der praktischen politischen Bedeutung entbehrt und das durch! die Aufstellung von Forderungen, die in absehbarer Zeit unmöglich erfüllt werden können, namentlich in Bezug arrf das Klasse n- wahlrecht, die notwendigen lind berechtigten Forderungen, wie sie in dieser Beziehung von anderen Parteien längst vertreten werden, nicht'fördert,'sondern hindert.
Oesterreich. Körbers Nachfolger. Freiherr v. Gau t s ch ist zum Ministerpräsidenten ernannt worden. Gautsch gilt als „objektiver" Staatsmann, da er sich weder nach links noch nach rechts engagiert hat. Er gehört auch im Herrenhause der Mittelpartei aü. Das Ministerium Gautsch soll kein Nbbergang's-Ministerium sein und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments wiederherstellen. Tie Tschechen nehmen das Kabinett Gautsch sehr günstig auf.