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Der kreis 5

mit Erzähler vom Schwarzwald.

kkscheint »n allen Anklagen. Hbonnemenl

in (irr Stadt vierteljälirl. MI.20 monall. 40 ?i.

bei allen «All. portanrtalten uncl Koten !m Orts- u. Nach- darorlsvrrkehr vierlelj. M. 1.20 aurrerkalb derselben M. I.Z0, dieru Lesteilgeld ZV?lg.

Lelelon Nr. 41 .

Amtsblatt für die Htadt Wildbad.

Verkündigungsblatt

der Agl. Lorstämter Wrldbad, Meistern, Lnzklösterle rc.

Zeitung für Politik, Unterhaltung und Anzeigen.

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Wilddad, D»ensta-; den L. Jsnuar

- 1905

Das Lehrzengnis für de« Handwerkslehrling.

Der «ene Erlaß

gegen die Sold ate nmißhandlun gen wird trotz seiner löblichen Tendenz schwerlich den erwarteten Nutzen stiften, weil er nur hall« Arbeit macht. Er beschränkt sich ausschließlich auf das Unteroffizierkorps, sagt aber nichts über die Offiziere, aus die doch auch ein erheblicher Teil der Schuld an den cingerissenen schtveren Mißständcn fällt. Man will vorsichtiger fein bei der Aus­wahl der Unteroffiziere, die zu Gewalttätigkeiten Neigen­den fernhalten und mit den wegen Mißhandlungen Be­straften nicht weiter kapitulieren. Alles recht schön und gut. Aber das trifft doch nicht die Grundursache. Es genügt nicht, sich der schon Bestraften zu entledigen, s lu­dern man muß auch den Anreiz zu den Mißhandlungen beseitigen, und es liegt zum guten Teil in dem ganzen militärischen System, in der Rechtsunsicherheit aller Untergebenen gegen ihre Vorgesetzten, unter der auch die Unteroffiziere nicht zum wenigsten leiden, an dem ganzen übertriebenen Parade- und Trillsystem, das alle Teile nervös macht und dazu verleitet, mit Gewaltmitteln die militärische Erziehung zu betreiben. Ein Unter­offizier, der bei Mängeln in der Ausbildung der Rekruten und das sind oft nur eingebildete Mängel gleich seine Stellung riskiert, verliert gar leicht die Selbstbeherrschung. Man sichere die Stellung der Unter­offiziere und der Offiziere besser gegen das Uebelwollen von Vorgesetzten, und man wird damit einen der Haupt-- Äelstände beseitigt haben. Andererseits muß auch das Befchiverderecht für die Untergebenen wirksamer und das ganze Militärstcafrecht für sie gerechter gestaltet werden. Kommt dazu unnachsichtliche Behandlung der Mißhan­delnden, der Offiziere ebensogut wie der Unteroffiziere, dann ist ein durchgreifender Erfolg mit Sicherheit zu er­warten.

Graf Pückler alsüberzeugter Sozialist."

Dem bekannten Grafen Pückler-Klei n-T schirne, den die Polizei seit längerer Zeit in Berlin nicht mehr reden läßt, obwohl er noch nicht entmündigt oder für geisteskrank erklärt worden ist, ist es gelungen, bei einer Weihnachtsfeier seiner Anhänger zn Wort zu kommen, lieber das s chlla sende Be r lin hat er, wie dieFckf. Ztg." berichtet, gesprochen, und für das nächste Jahr einen Krieg mit England prophezeit. Er ist mit der Regierung nicht zufrieden und sagt: Auch unsere Minister und Staatsmänner schlafen fest den Schlaf des Gerechten. Wenn die Herren so weiter murksen, weiter simpeln, weiter dösen, dann werden sie die wichtigsten Tinge ver­schlafen. Ten Staatsanwälten nimmt der Graf es sehr übel, daß sie ihn fortwährend verfolgen. Er meinte: Wenn die Herren über weiter fortfahren, die Vorkämpfer des Teutschtnms zu verfolgen und zu chikanieren, dann werden die Kerls über kurz oder lang der allgemeinen Verachtung aicheimfalleu uns kein anständiger Mensch wird mehr mit den Onkels verkehren. Auch die deutschen Fürsten sind nicht nach dem Geschmack des Grafen Pückler. Viele von ihnen verkehren jahraus jahrein mit Judenkerls, die ich nicht mit der Zange anfassen möchte/ Ten deutschen Frauen empfahl der Graf, Furien und Xanthippen mit furchtbar großen Schnauzen zu werden und ihre Männer gegen die Juden auszuhetzen. Tie Hilfe erblickt Graf Pückler schließlich in einem Bündnis der Sozialdemokratie mit den Antisemiten gegen die Inden. Hierbei geht er auch der anti­semitischen Re sormp artest seinen ursprünglichen Protektors, zu Leibe, von der er sagt: in der sogenannten Reformpartei, da befinden sich allerdings viele Schwindler und Betrüger. Tiefe Lümmel werden über kurz oder- lang erkannt werden in ihrer ganzen Erbärmlichkeit und der allgemeinen Schmach und Verachtung anhermfallen. Graf Pückler erklärte dann, er sei ein überzeugter Sozialist und fordert seine,roten Brüder^ auf, bei dm reichen Inden ein kleines Revolutiönchen zu veran­stalten rnrd sich die Taschen mit ihrem Gelde vollzu- stecken.

Nachdruck serkoter.

Bei Beendigung des Lehrverhältnisses hat nach den Vorschriften der ReichSgewerbeordnung der Lehrherr dem Lehrling unter Angabe des Gewerbes, in welchem der Lehrling unterwiesen worden ist, Wer die Tauer der Lehrzeit und die während derselben erworbenen Kennt­nisse und Fertigkeiten sowie über sein Betragen ein Zeugnis auszustellen, welches von der Gemeindebehörde kosten- und stempelfrei zu beglaubigen ist.

Ein solchesLehrzeugnis" kann nach! seinem gesetzlich notwendigen Inhalt auf Grund folgenden Musters ausgefertigt werden:

Ter Lehrling i . . . hat vom .... 190 . . bis .... 190 . . bei mir das .... -Gewerbe erlernt.

In den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten kann ich ihm das Zeugnis .... geben. Sein Be­tragen war'. ...

. . . ., dm .... 190 . .

t.: Ter Lehrmeister , . ,

An Stelle dieser Zeugnisse treten, wo Innungen oder andere Vertretungen der Gewerbetreibenden bestehen, die von diesen ausgestellten Lehrbriefe.

Wenn die Innung oder sonstige Vertretung einen Lehrbrief tatsächlich! ausgestellt hat, kann von dem Lehr­herrn einLehrzeugnis" nach obiger Vorschrift nicht mehr verlangt werden. Eine- Verpflichtung der Innungen, Lehrbriefe" auszustellen, besteht übrigens nicht. Tie Innungen können für Ausstellung der Lehrbriefe Ge­bühren erheben. ,

Das Lehrzengnis ist auszustellen erstbei Beendig­ung des Lehrverhältnisses", d. h. wenn das Lehrverhält­nis durch Ablauf der vertragsmäßigen Lehrzeit oder be­rechtigte einseitige Auflösung nach! Z 127b oder ß 127e oder durch Vereinbarung zwiscken Lehrherr und Lehrling bezw. dessen gesetzlichem Vertreter rechtlich aufgelöst ist, nicht aber dann, »nenn der Lehrling unberechtigt ent­wichen ist, aber nicht deshalb entlassen wurde.

Tas Zeugnisbei Beendigung des Lehrverhältnisses" Luszustellc-n, ist eine Pflicht des Lehrherrn, die er wuchs ohne besonderes Verlangen des Lehrlings auszuüben hat. Ihre Versäumung ist nach 8 148 Zisf. 9 der R.-G.-O. strafbar. Tie Ausstellung liegt dem Lehrherrn oder dessen Stellvertreter ob. Mit einem Zeugnis, das nur von einem, wenn auch mit der Anleitung beauftragten Ge­hilfen ausgestellt ist, braucht sich! der Lehrling nicht zn begnügen.

Ist der Lehrling nur in einem einzelnen Zweig eines Gewerbes angeleitet worden, so ist dies im Lehr­zeugnis genau anzngeben. Tie erworbenen Kenntnisse - und Fertigkeiten brauchen im Zeugnis nicht einzeln auf­gezählt zu werden; es genügt, daß das Maß der ver­langten Kenntnisse und. Fertigkeiten durch eine allgemeine Bezeichnung der erlangten Brauchbarkeit angegeben wird. Ist diese eine ungenügende, so ist auch das anzugeben. Wenn dasBetragen" kein lobenswertes war, so ist das zu Tadelnde im allgemeinen anzugeben.

Was die B eg laub ig un g der Lehr zeug nisse anbelangt, so hat die Kgl. württ. Zentralstelle für Ge­werbe und Handel der Handwerkskammer Stuttgart mit­telst Erlasses folgenden Bescheid gegeben:

Wir sind des Dafürhaltens, daß die Bestimmungen des § 127c der Reichsgetverbeordnung weder die Lehr­herrn noch die Lehrlinge verpflichten wollte, die von den ersteren bei Beendigung eines Lehrverhältnisses auszu- stellendm Zeugnisse der Gemeindebehörde zur Beglaubig­ung zu unterbreiten. Fragliche Borschrist scheint uns viel­mehr nur eine Verpflichtung der Geineindebehörden aus- zusprecheu, Beglaubigungen solcher Zeugnisse, soweit erstere von beteiligter Seite beantragt wird, kosten- und stempelfrei vorzunehmen.

Zuständig zur Beglaubigung ist diejenige Gemeindebehörde, in deren Bezirk der Gewerbebetrieb des Lehrherrn sich befindet. Geme in d e be Hörde sind in Preußen die Gemcindevvrstände bezw. Gntsvorsteher, in Bayern die Magistrate oder Gemeindeausschüsse und Gemeinderäte, in Württemberg die Ortsvorsteher, in Baden die Bürgermeister In beglaubigen ist übrigens

nur die Unterschrift^, nicht der- Jstybll des Zeugnisses.

'Nicht' zu verivechseln ist Lehrzeugnis und Lehrbrief mit demPrüfungszeugnis"-das Äbersdas Bestehen der GeMenprüfung ausgestellt wird. Tas Lehrzengnis oder der LLHrMef ist dem GesüchFM Zulassung zur Prüf­ung beizEgen und-' Prlsiungszeugins

auszusMÜ'n^ Absichtlich'Falsche Angaben im Lehrvertrag ödevrim Lehrzengnis MM Zweck. dW'Täüschbng sind ge­richtlich strafbar. - ' '

Wir empfehlen allen Lehrmeistern, sich'diese Grund­sätze bestens zu merken. ' - r -

Moderne Senssttto,<i8sÜistt.

Unter den Betrachtungen,' stchanöen-Mordprsizeß Berger angeschlossen haben, -verdierch-hesorLerr Beno­tung die derKöln. Ztg."/ineil sie das Publikum ge­nauer ins Auge faßt, das für die in diesem Prozeß ent­hüllten grausigen Tinge ein reges Interesse betätigt. Tie Köln. Ztg." schreibt n. a:In einem eigentümlichen Gegensatz zu oen handelnden Personen des Dramas stand die Zuhörerschaft. Ganz unverhältnismäßig zahlreich waren darin die höheren Stände."vertreten. Unter deren Angehörigen waren ja zweifellos viele, die-ein ernst­haftes Interesse an diese Stätte führte, vor allem Ju­risten, Wer auch Schriftsteller und Schauspieler, die hier wertvolle Anregungen für die künstlerische Darstellung empfingen, die in ihren gewöhnlichen Schlupfwinkeln auf­zusuchen nicht jedermanns Sache ist. Wenn man aber in den Prozeßberichten liest, daß sich, die Vertreter der sog. ersten Gesellschaftskreich eim Zühörerraum dräng­ten, darunter auffallend viele, zum Teil sehr jugendliche Damen in den elegantesten Toiletten, so ist klar, daß hier von. einem ^berechtigtes Interesse an den Verhand­lungen keine Rede sein kann. Was diese Leute in diese Atmosphäre von Blut und Unzucht trieb, war weiter nichts als das allergewöhnlichste Sensationsbedürf- nis, das Verlangen nach einem Nervenkitzel verächtlichster Art, der aus Grausamkeit und Wollust gemischte perverse Zug der menschlichen Natur. Auch das äußere Verhalten der Zuhörer war sehr bezeichnend und zeigte aufs neue,

. was ja schon öfter hervorgehöben worden'ist, d'äß Nament­lich das Publikum der Großstadt in solchen Sensations­prozessen so etwas wie zu seinem Vergnügen ge­troffene Veranstaltungen sieht, zu denen man wie zum Theater oder zum Pferderennen geht und wo man glaubt, sich dementsprechend benehmen zu können. Ter Prozeß­bericht verzeichnet sehr häufig bei drastischen Bekundungen im Berliner Dialekt u. bergt.: Heiterkeit. Man bedenke: es Handel! sich um einen''viehischen Mord-an einem kleinen München, auf der.-Zeugenbank sitzen, völlig ge­brochen, die Eltern des unglücklichen Opfers, auf der Anklagebank kämpft ein Mensch, rin sehr minderwertiger zwar, aber dach immer ein Mensch, verztveifelt um sein Leben, die Verhandlung enkrosilt foriwährend Bilder der tiefsten sittlich n Verkommenheit, und dabei - findet. das Publikum noch- Anlaßizu Heiterkeit!. -

P ilitischeMnv-schau.

Preußen. Die sozialdemoLratllsche Preu­ßen - K 0 n f e r en z, die Samstag zu Ende ging, wird von den Blättern verschiedenster Richtung als e WS p e ktakel- stück voll starker Worte abgetan, das der praktischen poli­tischen Bedeutung entbehrt und das durch! die Aufstellung von Forderungen, die in absehbarer Zeit unmöglich erfüllt werden können, namentlich in Bezug arrf das Klasse n- wahlrecht, die notwendigen lind berechtigten Forder­ungen, wie sie in dieser Beziehung von anderen Parteien längst vertreten werden, nicht'fördert,'sondern hindert.

Oesterreich. Körbers Nachfolger. Freiherr v. Gau t s ch ist zum Ministerpräsidenten ernannt worden. Gautsch gilt alsobjektiver" Staatsmann, da er sich weder nach links noch nach rechts engagiert hat. Er gehört auch im Herrenhause der Mittelpartei. Das Ministerium Gautsch soll kein Nbbergang's-Ministerium sein und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments wiederherstellen. Tie Tschechen nehmen das Kabinett Gautsch sehr günstig auf.