Wildbad.

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Die Periode, auf welche die Herren

1- Wilhelm Pfeifer, Wagnermeister,

2. Karl Kraust, Bäckermeister,

3. Hermann Riexinger, Messerschmied,

4. Karl Eitel, Baddiener,

in den Bürgeraiisschuß gewählt wurden, geht mit dem laufenden Jahre zu Ende.

Außerdem sind im vorigen Jahr ausgeschieden durch Eintritt in den Gememderal:

5. Friedrich Knch fen., Zimmermeiste,

6. Friedrich Brachhold, Schreinermeisterr.

Es sind daher 6 Mitglieder auf die Dauer von 4 Jahren neu zu wählen und es haben die Stimmzettel deshalb, sechs, Namen- zu enthalten. Die oben unter 1. bis 4. aufgeführten Herren sind wieder wählbar.

Wahlberechtigt und wählbar sind nach den Bestimmungen des Gesetzes betr. die Gemeiudcangehörigkeit vom 16. Juni 1885 (Reg.-Bl. S. 257) Art. 12ff mit den hienach bezeichneten Ausnahmen diejenigen männlichen Bürger, welche im Gemcindebezirk wohnen, das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinde unterworfenem Vermögen oder Ein­kommen, oder wenigstens Wohnsteuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten, sowie die außerhalb des Gemeinde­bezirks wohnenden 25 Jahre alten männlichen Bürger, welche in demselben mit Staatssteucr aus Grundeigentum, Gebäuden oder Ge­werben im Mindestbetrag von 25 Mk. veranlagt sind.

Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach tz 31 des Strafgesetzbuchs alle zu einer Zucht­hausstrafe verurteilten Personen.

Zeitweise vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit aus­geschlossen sind diejenigen Bürger:

1. welche unter Vormundschaft stehen;

2. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur

Begleitung öffentlicher Äemtcr aberkannt worden sind (§ 32/36 St. G. B.) während der Dauer des Verlustes dieser Rechte oder welchen die bürgerlichen Ehren- und die Dinistrechte durch ein nach der früheren Württembergischen Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, solange diese nicht wieder hcrgestellt sind (Art. 13 des-Gesetzes aom 26. Dezember 1871, Reg.-Bl. S. 384); ' r.

3. gegen welche wegen eines Verbrechens , oher Vergehens das Hauptoerfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des Landgerichts als wahrscheinlich anzünehmen ist) däsi die. Verurtei­lung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrechte zur; Folge haben werde (Art. 4 des Ansführnngsgesetzes zur Reichsstrasprozeß- ordnung vom 4. März 1879, Reg,-Bl. S. 50);

4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist), während der

Dauer des Verfahrens; _ > ' ,

5. welche, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder letztvorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben;

6. welche, obwohl sie mindestens 4 Wochen vorher speziell ge­mahnt wurden, mit Bezahlung der vorstehend in Absatz 3 bezeichneten Steuern aus einem der letztvorangegangenen 3 Rechnungsjahren mehr als 9 Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres, in welchem dieselben fällig geworden sind noch ganz oder teilweise im Rückstand sind und auch keine Stundung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rückstandes;

7. welche wegen verweigerter Annahme oder verweigerter Ver­setzung eines Gemeindeamtes vom Gemeinderat der Gemeindebürger­lichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte für verlustig erklärt worden sind (Art. 18), auf die Dauer dieses Verlustes.

Von der Wählbarkeit sind nach Art. 9 des Gesetzes vom 21. Mai 1891, ferner ausgeschlossen : die Mitglieder des Gemeinderats und die auf Lebensdauer oder auf einen bestimmten Zeitraum angestellten Gemeindebeamten. Die Liste über die wahlberechtigten Per­sonen ist von heute an auf dem Rathaus zur Einsicht auf­gelegt.

Einsprachen gegen die Wählerliste, sei es wegen Nebergehens eines Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme eines Nichtwahlbecechtig. ten find bis zum 18. d. M. bei dem Gemeinderat vorzubringey. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufge- nommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkommission in die Liste nicht ausgenommen wurde.

Die Wahl selbst findet am

Mittwoch, den 21. Dezember 1904

auf dem Rathaus vor der Wahlkommission von 9 MHr vournrtlcrgs bis 12 WHv mittags statt Die Abstimmung geschieht geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne nieder- zulegen, auf welchem die Gewählten verzeichnet sind. (Gesetz vom 6. Juli 1849, Art. 10, Abs, 2)

Wenn an dem festgesetzten Wahltags nicht mehr als die Hälfte der Wahlberichtigten abstimmt, muß zur Fortsetzung der Wahl ein neuer Termin anberaumt werden.

Im Bürgerausschuß verbleiben die Herren

'l. Karl LiPPs, Ggpsermeister,

2. Wilhelm Bott, Schuhmachsrmeister,

3. Christof Treiber, Feileuhauer,

4. Gottlob-, Eitel, Holzhauer,

5. Friedrich Schulmeister, Schneidermeister,

6. Hermann Gxoßmaün, Flaschnermeister,

7. Wilhelm Mössrnger,, Maurernieister.

Den 5. Dezember 1904.

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* Herr Paul Baur von hier hat an der vom 3.17. Okt. stattgefundenen staatlichen Vorprüfung für das Maschineningenieurfach an der technischen Hochschule mit Erfolg teilge­nommen.

Calmbach, 7. Dezember. Unserm Bericht über die Einweihung des neuen Schulhauses hier, tragen wir über die Bauführung noch folgendes nach. Die baulichen Arbeiten haben Mitte Juni 1903 begonnen. Der Rohbau war gegen Ende des Jahres erstellt. Von Mitte Dezember 1903 bis Mitte April 1904 ruhte der Bau. Der innere Aufbau nahm die Zeit von Mitte April bis gegen Enbe Novem­ber d. I. in Anspruch. Der Bau ist bis unter

das Hauptgebält mit Innen- und Außenwänden vollständig massiv. Das Sockelgemäuer ist ganz aus. Hausteinen aufgeführt, für die Außen­wände sind Backsteine verwendet. Für das Gebälk im' Erdgeschoß und im Gang des 1. Stockes sind Eisenbalken verwendet worden. Die Fertigung und Lieferung der Hausteine hatten Gebrüder Denzinger in Birkenfeld, die Saalböden sind von Krauth u. Co. in Höfen geliefert und verlegt, worden. Sämtliche Maurer-, Zimmer-, Gipser-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-Arbeiten u.s.w. sind von hiesigen Handwerker meistermäßig ausgeführt worden.

Rundschau.

Stuttgart, 7. Dezember. Auf eine Ein­

gabe um Beseitigung der Schaukästen an den Bahnhöfen hat die Generaldirektion der Staats­eisenbahnen der Ulmer Handelskammer die Antwort erteilt, daß die gegenwärtig aus­hängenden Kästen in absehbarer Zeit zurück­gezogen werden würden und daß künftighin der Aushang von Schaukästen nicht mehr gestattet würde, - -

, Can n st a-t t, 7.' Dezember. Im Hause des Photographen Klaiber, Ecke der König- und Eisenbahnstraße, wurde heute abend gegen 6 Uhr ein Raubmord verübt. Der Täter drang in das zu ebener Erde gelegene Bureau des Potographen ein, tötete das 23 Jahre alte Empfangsfräulein Mast durch einen Schnitt in den Hals und machte sich mit der Tageskasse