Erscheint wöchentlich dreimal und zwar:
Dienstag Don »erstag SamSta g. Abonnement in der Stadt vierteljährlich 90 4 monatl. 30 4 Bei allcnwürlt. Postanstalten und Boten im : «.«N Ortö u. Nach- "" barortSver'khr vicrtelj. 1. 10.lt außerhalb des- selben 1.15.«; T'cr hierzu Bestell- gkldlb^.
Inserat« nur 8 4 Auswärtige lk» 4 die klein- spaltige^ Garmondzeilc.
Reklamen 15 4
die Petitzcile.
e
Bei) Wiedcr-
zngleich Verküudrgsngsblstt der Kgl. Forstämter WildbsS, Meistern, Gnzklösterle rc. h°lungen
Anzeige- rrrrb MrrlevbcUturrgsbkatt füv Wikdbcrd rrrrd Wrrrgedirrrg.
AmLsbLütt für die StcrdL Wil'öücrö
entspr. Rabatt
, . Abonnement«
„Wlldbader Anzeiger" ist in Wildbad und Umgebung das am meisten gelesene uud billigste Blatt, nach lieberem- Telefon Nr. 41. Telegramm-Adresse: Anzeiger Wildbad
87
Dienstag, den 26. Juli 1664.
Wildbad.
uuü ttrivnl-^urigiKeu.
MM ^ M
In einer Badestadt, in welcher Kranke Genesung und Erholung suchen, ist Ruhe und Ordnung namentlich zur Nachtzeit erste Bedingung.
Nach § 360, Ziff. 1l des deutschen Strafgesetzbuchs ist jede in ungebührlicher Weise verübte Ruhestörung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bedroht, sei es auf der Straße, sei es in einer Wirtschaft oder sei es in einem milbewohnten Hause; ob durch Menschen oder Tiere veranlaßt.
Nach den hiesigen Ortspolizeilichen Vorschriften vom 16. Mai 1873. tz 2, Zifs. 25 ist nach nachts 10 Uhr jedes mutwillige Schreien, Fluchen, Schimpfen, Lärmen, Händel, Schlägereien, Pseiffen; desgleichen das Singen, namentlich das Singen Angetrunkener und jede die Ruhe störende Unterhaltung und Hant'ernng auf den Straften verboten und strafbar.
Ferner ist auf Grund der Ortspolizeilichen Vorschrift vom 2l. Juli 1885, 22. Februar 1896, ohne spezielle ortspolizeiliche Erlaubnis, verboten: alles Singen, Musizieren und jedes Lärmen (auch Kegeln) in den Wirtschaften und Wirtschaftsgärten (Kegelbahnen) nach nachts 10 Uhr.
Für die Einhaltung dieser Vorschrift ist neben den Gästen auch der Wirt verantwortlich; also im Falle des Zuwiderhandelns strafbar.
Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung vorstehender Vorschriften strenge zu überwachen, und die Excedenten unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen; eine empfindliche Strafe wird dann nicht aus- bleiben. Zugleich hat die Polizei den Auftrag erhalten, solche welche nicht Folge leisten und solche von denen die Fortsetzung der Ruhestörung zu befürchten ist, sofort in Ortsarrest zu sistieren.
Hilft dies nichts, so muß eben die Polizeistunde eingeführt werden, was »ach einem Minist.-Erlaft vom 14. Nov. 1874 auch für einzelne Wirtschaften geschehen kann.
Die Einwohnerschaft und titl. Fremden werden dringend ersucht, die Polizei in Anfrechtsrhaltung der Ruhe und Ordnung nach allen Beziehungen zu unterstütze».
Den 18. Juli 1904. Stadtschultheißenamt
(gez.:) I. V. Bätzner
Iltzltzütz l'uiviiiol'
6 Nt 1 8 litt
G
Villa Llttmtztttlral
uobtzu 6er kritiio!. Lleell«
U^potlwkt tt DanZoiwu
auf gute !. Hypothek gewähren wir in jedem Betrage bis zu
MG" 60 °/° der amtlichen Schätzung
unter günstigen, zeitgemäßen Bedingungen von ersten Kassen.
WM-Iür Kapitalisten
werden Anlageposten spesenfrei, solid und sachgemäß in Baden und Württemberg plaziert.
— Auskünfte bereitwilligst. --- Referenzen zu Diensten. —
Badisches Finanz- und Handels-Geschäft
G. m. b. H.
Pforzheim (Baden). Direktion: Otto Katzenberger.
E
M
Wildbad und Hcrrenalb.
Erlaube mir den geehrten Herrschaften meinen Bazar für
Llläeilkeil-Lrtike!
sowie alle Arten von
Holz-, Schmuck- und Galanterie-Waren
angelegentlichst zu empfehlen.
gegenüber der „Sonne".
Großer Umsatz daher billige Preise.
Schwarzwälder Uhren, sowie sämtliche Holzwaren in meiner Filiale
M HLUxtLtlLLLS 79 2- VIL-L-ViL äeiri HiiLek.
-LtS
VV-
^ VjV V.
Iüv MvcruLLeuLe
sowie bei sonstigem Bedarf von Möbeln empfehle ich zu herabesetzten Preisen alle Sorten
Holster- und Lchreinermöbel,
Betten, Bettfedern und Bettbarchent.
Es sollte daher niemand versäumen, vor Einkauf von Möbeln mein groftes Li'gcr zu besichtigen, indem ich nur solide Ware führe und zu den billigsten Preisen absetze.
Sehr große Auswahl in Schlafzimmern
hell Nnftbaum, Satin und Eichen von 2L»0 Mark an, sowie alle anderen Sorten Möbel findet man bei
LoinULrll SiekävKvr,
Möbel- u. Aussteuergeschäft, Eigene Polstere! u Schreinerei, Pforzheim, Waisenhausplatz 8.
orliLli
SMP6P
fsdeslsb»» sllösvsg» tZeiiöimmvv ösrNems: liofüöföl'SNsLeinsrWestätlIes Xsisers uml XöiiigrWüisImII.'
smkMsussin «ollllöüU» sm WüsMn.
bsgl'. 1846.
LEkännt dtzZier' k!iter!iköi'!
Luklinivkliok!
24 k^rsis^-IVIsclÄillskik
Zchuld- u. Burgscheine
druckerei von B. Hosniann,