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ist das ganze Jahr geöffnet und kann benützt werden
an Wochentagen von Morgens 7 bis abends 8 Uhr, an gewöhnt. Sonn- und Feiertagen von morgens 7—12 Uhr Die Anstalt enthält Einrichtungen für Warmbäder,Bassinbäder mit Duschraum, Kaltwasser-Behandlung (Halbbäder, Abreibungen, Packungen, Güsse rc.), schottische (Dampf-) Dusche, elektrische Glühlicht-Bäder, Massagen, Dampfbäder, Kohlensäurebäder, Fango-Anwendungen, elektr. Vibrationsmassage, Licht- und Dampfbäder f. einzelne Teile, elektr. Bäder mit und ohne Lohtannin, sowie alle anderen medizinischen Bäder; ferner
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Kurgebrauchende finden auch vollständige Verpflegung in der Anstalt. im ÜLULS-
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Am Sonntag, den 24. Jan. findet bei günstiger Witterung eine
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nach Gombelscheuer statt. Abfahrt Punkt halb 1 Uhr vom Gasthaus zur „Eisenbahn" aus.
Ter Vorstand.
107.
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Wildbad.
Sonntag, den 24. ds. Mts. nachmittags 2 Uhr, findet im Gasthaus z. „Anker" (1 Treppe hoch) eine
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statt. Vollzähliges Erscheinen wird dringend erwünscht
Der Vorstand.
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Standesbuch-Chronik der Siadt Wtlddad
vom 8. Jan. bis 17. Jan. IS04.
Vebnrten.
8. Januar. Maier Richard, Schlachthausaufseher hier, 1 Tochter.
8. Januar. Kappelmann Louis Friedrich jr.,
Metzgermeister hier, 1 Tochter.
11. Januar. Mössinger Ernst Friedrich, Holzhauer in Sprollenhaus, 1 Tochter. 11. Januar. Eitel Friedrich, Fuhrmann hier,
1 Tochter.
14. Januar. Müller Martin Friedrich, Holzhauer in Ziegelhütte, 1 Sohn.
Aufgebote.
6. Januar. Bechtle Friedrich, Holzhauer hier und Wacker Marie, hier.
9. Januar. Lillich Christian August, Maurer
in Schwann und Wacker Luise in Schwann.
16. Januar. Lückert Ernst, Weingärtner in Winnenden und Krauß Luise, hier.
Mestorbene
10. Januar. Kiefer Ernst, Gastgeber hier, 37
Jahre alt.
13. Januar. Rotfutz Rosa Mina, Tochter des Schlossers Wilhelm Robert Rvth- fuß hier, 7 Monate alt.
Stn » osH » «.
Stuttgart, 15. Jan. Der unbefugten Führung des Meistertitels beginnen die Gerichte jetzt zu Leibe zu gehen. Das Oberlandesgericht Rostock verurteilte einen Klempner zu Geldstrafe, weil er ein an eine Behörde gerichtetes Schreiben als Klempnermeister unterzeichnet hatte, obwohl er nicht die Bedingungen des tz 133 der Gewerbeordnung erfüllt hatte, d. h. die Meisterprüfung nicht vor der Prüfungskommission einer Handwerkskammer abgelegt hatte, wozu noch kam, daß er das Gewerbe nicht selbst, sondern für Rechnung seiner Ehefrau betrieb. Diese Bestrafung mahnt die in Betracht kommenden Kreise zur Vorsicht.
Tübingen, 18. Jan. „Ein heiteres Ge- schichtcheN" erzählt die „Tüb. Ehr." aus dem „schwäbischen Landstädtchen N." i In das Atelier eines Photographen tritt ein junges Mädchen. Auf die Frage, was sie wünsche, erklärt sie, ihr Schatz möchte gern ein Bild von ihr haben, deshalb wollte sie sich photographieren
lassen. „Gut," erwiderte der Photograph, „und > wie ist es dem Fräulein gefällig; ganz oder nur Brustbild?" „Das Brustbild wäre mir schon lieber," lautete die Antwort der Dorfschönen, „aber ich mein halt, der Kopf sollt' doch auch drauf." — Der Photograph hat dann ein Brustbild angefertigt, das nebenbei auch den Kops zeigt!
Ehingen, 20. Jan. Der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Direktors Lude vom Zementwerk Rechtenstein ist gestern wieder zurückgenommen worden.
Göppingen, 19. Jan. Die Danksagung. Die „Göpp. Ztg." berichtet: In der nichtöffentlichen Sitzung vom 7. d. M. teilte Stadtschultheiß Allinger mit, daß sich Bernhard Gutmann „krankheitshalber" veranlaßt sehe, sein gemeinderätliches Mandat und seine Stelle als Gewerbeschulrat niederzulegen. Allinger knüpfte hieran die Bemerkung, daß es wohl angezeigt wäre, B. Gutmann bei Gelegenheit der schriftlichen Bestätigung des Einganges seiner Mandatsniederlegung den Dank für dessen 10jährige Tätigkeit auf dem Rathause auszusprechen. Die Kollegien nahmen hiervon schweigend Kenntnis. Gegen die Abstattung des Dankes an Bernhard Gutmann wurde von keiner Seite etwas eingewendet.
Zum Schwäbischen Sängerfest in Ravensburg. Wie der Ausschuß des Schwäbischen Sängerbundes bestimmt hat, wird das 27. allgemeine Liederfest am 10. und 11. Juli 1904 in Ravensburg abgehalten werden. Das Fest beginnt am Sonntag den 10 Juli vormittags mit Begrüßung in der Festhalle und Uebergabe der Bundesfahne. Das Wettsingen schließt sich sofort an. Nachmittags ist Hauptprobe für die Teilnehmer am Kunstgesang. Montag den 11. Juli morgens Hauptprobe für die allgemeinen Gesänge. Vormittags Hauptaufführung, nachmittags Festzug auf den Festplatz und Preisverteilung. Die Anmeldungen zur Teilnahme sind bis spätestens zum 30. April und zwar ohne Ausnahme von allen Vereinen, die sich am Feste beteiligen (also auch den wettsingenden), beim Festausschuß in Ravensburg mit genauer Angabe der Sängerzahl und ihrer Wünsche in betreff der Nachtquartiere und Mittagessen einzureichen. Diejenigen Bundes
vereine, die sich am Wettgesang beteiligen wollen,
haben sich spätestens bis zum 15. Februar bei dem Bundesausschuß zu melden. Vereine, deren Anmeldung am 15. Febrnar nicht beim Bundespräsidenten Geh. Kommerzienrat Oskar Merkel in Eßlingen eingelaufen ist, können am Wettsingen nicht teilnehmen.
Aus dem Reichstage.
Berlin, 20. Jan. Nach der Formalität der debattelosen Erledigung der dritten Lesung des Nachtragsetats für 1903 in Verfolg der gestrigen Beschlüsse wurde heute der Gescheut- wurf betreffend die Kaufmannsgerichte beraten, zusammen mit dem Initiativanträge der neuen wirtschaftlichen Vereinigung über den gleichen Gegenstand. Letzteren, der gegenüber der Regierungsvorlage etwas weiter geht, befürwortete Herr Lattmann, Amtsrichter in Schmalkalden. Justizrat Trimborn vom Zentrum beantragte Kommissionsberatung und setzte die Wünsche seiner Partei, die gleichfalls etwas über die Vorlage hinausgehen, auseinander. Singer brachte die Wünsche der Sozialdemokraten zum Ausdruck Sie wollen in allen Städten für alle kaufmännischen Gehilfen, männliche und weibliche, die Gerichte ausrichten; das aktive und passive Wahlrecht soll „auf Männlein und Weiblein" ausgedehnt werden und dieses von einem viel früheren Zeitpunkte an, als dem im Gesetze bestimmten 25. Lebensjahre. Graf Posadowsky hält es für einen falschen Konservativismus, dem herrschenden Drange nach korporativen Vereinigungen und nach Standes- gerichtsbarkeit nicht nachzugeben. Das beste wäre freilich eine gründliche Reform der Amts- gerächte, die in den Stand zu setzen wären, schneller zu arbeiten, und denen dann auch alle Rechtsverhältnisse aus dem Arbeitsverhältnisse zuzuweisen wären. Eine Ausdehnung der neuen Gerichte auf kleine Städte hält der Staatssekretär für unpraktisch; die Rechtsprechung würde nicht schleuniger werden. — Nach dem Staatssekretär kamen Noch vier Redner- Beck-Heidelberg- der Konservative Henning- der Freisinnige. Kaufmann Blell, und der Reichsparteiler Schüler, Bürgermeister in Sommerfeld, zur Sprache. Allgemein erkannte man die Regierungsvorlage als eine geeignete Grundlage für eine eingehend^