die Mt Wildbad.
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Anzeigers
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beträgt für die einspaltige Petitzeile^ oder deren Raum 8 Pfg-. auswärts 10 Pfg., Reklamezeile 20 Pfg. Anzeigen müssen den Tag zuvor aufzegeben werden; bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.
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Donnerslnq, den 28. Oktober I9t5
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der Krieger-Witwen und -Waisen.
In den Reichstagsverhandlungen vom August 1915 kam es seitens der Reichsregierung wie des Reichstags zum Ausdruck, die Fürsorge sür die Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer solle so ausreichend sein, daß sie gegen wirtschaftliche Not geschützt sind und in ihrer bisherigen sozialen Lage erhalten bleiben. Es ist deshalb beabsichtigt, nach dem Fliedensschluß die Gewährung von Zusatzrenten auf gesetzlichem Wege zu regeln. In der Zwischenzeit soll durch Gewährung einmaliger Zuwendungen geholfen werden.
Voraussetzung ist, daß für die Hinterbliebenen die gesetzliche Kriegs-Versorgung zuständig und der Bezug eines Arbeitseinkommens des Verstorbenen nachgewiesen ist. Die Bewilligungen folgen auf Antrag vom ersten Tage des auf den Eingang des Antrages folgenden Monats ab in zwölf gleichen Beiträgen monatlich im Voraus. Einmalige Zuwendungen dürfen nur bis zur Erreichung eines Jahresgesamteuikommens der Witwe und Kinder von 3000 Mk. bewilligt werden. Ferner dürfen die gesetzlichen Versorgungsgebührnisse der Witwen und Waisen und die einmaligen Zuwendungen weder einzeln noch zusammen 75°/» des Arbeitseinkommens des Verstorbenen übersteigen. Ergibt sich zusammen ein höherer Betrag, so sind die einzelnen Zuwendungen im gleichen Verhältnis zu kürzen. Was die Höhe der Zuwendung betrifft, so ergibt sich folgendes:
1. Die einmalige Zuwendung an die Witwe beträgt ein Zehntel des Arbeitseinkommens des Verstorbenen; sie darf aber zusammen mit der Militärhinterbliebenen-Versorgung nicht mehr als 30°/» des Arbeitseinkommens des Verstorbenen betragen. Ihr Mindestbetrag ist 50 Mk.
Die einmalige Zuwendung berechnet sich somit für die Hinterbliebene Witwe eines
bei einem Arbeits-
einkommen des
Feldwebels
Sergeanten
Gemeinen
Verstorbenen von
Mark
Mark
Mark
Mark
1500—1600
—
—
50
1601—1700
—
—
80
1701—1800
—
50
110
1801—1900
—
50
140
1901—2000
- '
70
170
2001—2100
—
100
200
2101—2200
50
130
210
2201—2300
60
160
230
2301—2400
90
190
230
2401—2500
120
220
240
2501—2600
150
250
250
2601—2700
180
260
260
2701—2800
210
270
270
2801—2900
240
280
280
2901—3000
270
290
290
3001—3100
300
300
300
3101—3200
310
310
310
3201—3300
320
320
320
3301—3400
330
330
330
3401-3500
340
340
340
3501—3600
350
350
350
Wegen Vewiuigung von Arbeitseinkommen von mehr als ^600 Mk. l Kriegsministerien der Kontingente das Nähere gehalten.
ei spiel: Der verstorbene Kriegsteilnehmer am 2. August 1914 infolge Moknlmachung i Heer eingetreten; gestorben am 6. September
1914. Dienstgrad: Gefreiter. Im bürgerlichen Leben Schreinermeister, seit drei Jahren selbstständig. Er hinterläßt Witwe und drei Kinder unter 18 Jahren. Jährliches Arbeitseinkommen vor dem Kriege nach der Steuerveranlagung 1830 Mark. Die einmalige Zuwendung beträgt hiernach für die Witwe nach obiger Tabelle 140 Mk. und hiervon für jedes der Halbwaisen ein Fünftel (für Vollwaisen ein Drittel), gleich 28 Mk. Auf die Zuwendung sind anzurechuen alle Bezüge der Witwe aus Reichs-, Staats- und Gemeindemitteln, daher die Invalidenrente der Witwe mit jährlich 26 Mk Mithin zuständig: für die Witwe (140 — 26) 114 Mk-, für die drei Kinder je 28 Mk.
Das Jahresgesamteinkommen der Witwe und der Kinder berechnet sich nunmehr folgendermaßen:
n) Gesetzliche Versorgungs-Gebührnisse nebst Zuwendungen:
1. Witwen- und Kriegswitwengeld
2. Waisen- und Kriegswaisengeld für
3 Kinder (3 mal 168 Mark)
3. Zuwendung für die Witwe
4. Zuwendung für die drei Kinder
(3 mal 28 Mk.)
400 Mk.
504 „
114 ..
84
Summe a) 1102 Mk. b) Sonstige Einnahmen:
1. Invalidenrente 26 Mk
2. Kapitalzinsen 50 „
3. Verdienst einer Tochter 120 „
Summe n) und b) gleich 1298 Mk.
Aus 1830 Mk. betragen 75°/» 1372,50 Mk.; es bleibt somit an den 1298 Mk. nichts zu kürzen und ist mithin einmalig zu zahlen für die Witwe 114 Mk., für jedes der drei Kinder 28 Mk. vom 1. September 1915 ab in zwölf gleichen Beträgen monatlich im Voraus.
Die Anträge sind an die Ortspolizeibehörde des Wohnortes oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsortes entweder besonders oder gleichzeitig mit dem Antrag auf gesetzliche Hinterbliebenen- versorgung zu richten. Es ergibt sich daher für die mit Aufnahme der Witwen- und Waisenrentenanträge gemäß der R.-B--O. befaßten Beamten günstige Gelegenheit, die Kriegerwitwen auf diese neue Sache aufmerksam zu machen. Die Ortspolizeibehörden geben die ausgefüllten Anträge unter Beifügung geeigneter Unterlagen an die zuständigen Bezirkskommandos weiter.
Alle schon in Bezug von Kriegs-Witwengeld und Kriegs-Waisengeld befindlichen Hinterbliebenen von Teilnehmern an dem gegenwärtigen Kriege, soweit sie den Unterklassen (Gemeine, Unteroffiziere, Sergeanten, Feldwebel) angehören, geht die Sache an. Diese haben daher Anlaß, sich ohne Verzug an die Ortspolizeibehörden mit ihrer Antragstellung zu wenden.
Die LafieSdenchle.
Grotzes Hauptquartier MTV. (amtl.)
Dienstag, 26. Oktober.
Westlicher Kriegsschauplatz
Nordöstlich von Souchez wurden französische Handgranatenangriffe abgewiesen. In den Kämpfen vom 24. find an der vorspringenden Ecke nördlich von Le Mesnil in der Champagne etwa 250 Meter unserer Stellung vorübergehend in Feindeshand gekommen. Gestern wurden die Franzosen wieder vertrieben. 5 Offiziere und 150 Mann blieben gefangen in unserer Hand. Nordöstlich von Le Mesnil hält der Feind noch ein kleines deutsches Grabenstück.
Auf der Combreshöhe hatten unsere Sprengungen guten Erfolg.
Französische Sprengungen im Priesterwalde bliehen ergebnislos.
Östlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall von Hindenburg.
Der Jlluxt-Abschnitt nördlich von Jlluxt ist wieder überschritten. Das bereits vorgestern vorübergehend gewonnene Gehöft Kasimirschki ist fest in unserer Hand.
Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall Prinz Leopold von Bayern.
Russische Angriffe östlich von Baranowitschi und gegen unsere Kanalstellung des Wygrowskoie- Sees sind abgeschlagen.
Heeresgruppe des Generals von Lin singen
Östlich von Kukil (westlich Czartorysk) wurde in der Nacht vom 25. die feindliche Stellung gestürmt. Ein allgemeiner russischer Gegenangriff blieb erfolglos. Gestern wurden weitere Fortschritte gemacht. Der Feind ließ 4 Offiziere !45v Mann und 10 Maschinengewehre in unsere Hand.
Balkaukriegsschauplatz.
Östlich von Nisegrad ist die Höhenlinie Suha, Gora, Panos erreicht.
Der Angriff "der Armeen von Koeveß und von Gaüwitz schreitet gut fort. Südlich von Paianka sind die Nordhänge des Racätales in unserem Besitz. Weiter östlich sind Markovac, Nk. Larlo, Kucevo gewonnen. In den letzten drei Tagen sind 880 Serben gefangen genommen.
Von der Armee des Generals Bojadjeff liegeil keine neue Meldungen vor.
Oberste Heeresleitung.
Mittwoch, den 27. Oktober.
Westlicher Kriegsschauplatz.
An der Straße Lille-Arras entwickelte sich gestern Abend nach einer französischen Sprengung ein unbedeutendes Gefecht, das für uns günstig verlief.
Nordöstlich von Massiges drangen die Franzosen im Handgranatenkampf an einer schmalen Stelle in unfern vordersten Graben ein, sie wurden des Nachts wieder vertrieben.
Im Luftkampf schoß Leutnant Jmmelmann das 5. feindliche Flugzeug ab. einen französischen Doppeldecker mit englischen Offizieren, die gefangen genommen sind.
Zwei weitere feindliche Flugzeuge wurden hinter der feindlichen Linie zum Absturz gebracht. Eines davon wurde durch unsere Artillerie völlig zerstört, das andere liegt nördlich von Souchez.
Ocstlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall von Hindenburg.
Südlich der Eisenbahn Abeli-Dünaburg drangen unsere Truppen in der Gegend von Tymschany in etwa 2 Kilometer Breite in die russische Stellung ein. Sie machten 6 Offiziere und 450 Mann zu Gefangenen und erbeuteten 1 Maschinengewehr und 2 Minenwerfer. Die gewonnene Stellung wurde gegen mehrere russische Angriffe behauptet. Nur der Kirchhof von Szaszali (1 Kilometer nordöstlich von Garbunowka) wurde nachts wieder geräumt.