die Mt Wildbad.

Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags.

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Anzeigers

für Wildbad «ad Umgebung.

Die Einrückungsgebühr

beträgt für die einspaltige Petitzeile^ oder deren Raum 8 Pfg-. auswärts 10 Pfg., Reklamezeile 20 Pfg. Anzeigen müssen den Tag zuvor aufzegeben werden; bei Wiederholungen ent­sprechender Rabatt.

Kiezrr: SLl'ustr reales L-onuLclgsblQLL unö während der Snilon ArnMche Iremöenliste.

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Donnerslnq, den 28. Oktober I9t5

I 5t. Iuhroanq.

der Krieger-Witwen und -Waisen.

In den Reichstagsverhandlungen vom August 1915 kam es seitens der Reichsregierung wie des Reichstags zum Ausdruck, die Fürsorge sür die Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer solle so aus­reichend sein, daß sie gegen wirtschaftliche Not ge­schützt sind und in ihrer bisherigen sozialen Lage erhalten bleiben. Es ist deshalb beabsichtigt, nach dem Fliedensschluß die Gewährung von Zusatz­renten auf gesetzlichem Wege zu regeln. In der Zwischenzeit soll durch Gewährung einmaliger Zu­wendungen geholfen werden.

Voraussetzung ist, daß für die Hinterbliebenen die gesetzliche Kriegs-Versorgung zuständig und der Bezug eines Arbeitseinkommens des Verstorbenen nachgewiesen ist. Die Bewilligungen folgen auf Antrag vom ersten Tage des auf den Eingang des Antrages folgenden Monats ab in zwölf gleichen Beiträgen monatlich im Voraus. Einmalige Zu­wendungen dürfen nur bis zur Erreichung eines Jahresgesamteuikommens der Witwe und Kinder von 3000 Mk. bewilligt werden. Ferner dürfen die gesetzlichen Versorgungsgebührnisse der Witwen und Waisen und die einmaligen Zuwendungen weder einzeln noch zusammen 75°/» des Arbeits­einkommens des Verstorbenen übersteigen. Ergibt sich zusammen ein höherer Betrag, so sind die einzelnen Zuwendungen im gleichen Verhältnis zu kürzen. Was die Höhe der Zuwendung betrifft, so ergibt sich folgendes:

1. Die einmalige Zuwendung an die Witwe beträgt ein Zehntel des Arbeitseinkommens des Verstorbenen; sie darf aber zusammen mit der Militärhinterbliebenen-Versorgung nicht mehr als 30°/» des Arbeitseinkommens des Verstorbenen betragen. Ihr Mindestbetrag ist 50 Mk.

Die einmalige Zuwendung berechnet sich somit für die Hinterbliebene Witwe eines

bei einem Arbeits-

einkommen des

Feldwebels

Sergeanten

Gemeinen

Verstorbenen von

Mark

Mark

Mark

Mark

15001600

50

16011700

80

17011800

50

110

18011900

50

140

19012000

- '

70

170

20012100

100

200

21012200

50

130

210

22012300

60

160

230

23012400

90

190

230

24012500

120

220

240

25012600

150

250

250

26012700

180

260

260

27012800

210

270

270

28012900

240

280

280

29013000

270

290

290

30013100

300

300

300

31013200

310

310

310

32013300

320

320

320

33013400

330

330

330

3401-3500

340

340

340

35013600

350

350

350

Wegen Vewiuigung von Arbeitseinkommen von mehr als ^600 Mk. l Kriegsministerien der Kontingente das Nähere gehalten.

ei spiel: Der verstorbene Kriegsteilnehmer am 2. August 1914 infolge Moknlmachung i Heer eingetreten; gestorben am 6. September

1914. Dienstgrad: Gefreiter. Im bürgerlichen Leben Schreinermeister, seit drei Jahren selbst­ständig. Er hinterläßt Witwe und drei Kinder unter 18 Jahren. Jährliches Arbeitseinkommen vor dem Kriege nach der Steuerveranlagung 1830 Mark. Die einmalige Zuwendung beträgt hiernach für die Witwe nach obiger Tabelle 140 Mk. und hiervon für jedes der Halbwaisen ein Fünftel (für Vollwaisen ein Drittel), gleich 28 Mk. Auf die Zuwendung sind anzurechuen alle Bezüge der Witwe aus Reichs-, Staats- und Gemeindemitteln, daher die Invalidenrente der Witwe mit jährlich 26 Mk Mithin zuständig: für die Witwe (140 26) 114 Mk-, für die drei Kinder je 28 Mk.

Das Jahresgesamteinkommen der Witwe und der Kinder berechnet sich nunmehr folgendermaßen:

n) Gesetzliche Versorgungs-Gebührnisse nebst Zuwendungen:

1. Witwen- und Kriegswitwengeld

2. Waisen- und Kriegswaisengeld für

3 Kinder (3 mal 168 Mark)

3. Zuwendung für die Witwe

4. Zuwendung für die drei Kinder

(3 mal 28 Mk.)

400 Mk.

504

114 ..

84

Summe a) 1102 Mk. b) Sonstige Einnahmen:

1. Invalidenrente 26 Mk

2. Kapitalzinsen 50

3. Verdienst einer Tochter 120

Summe n) und b) gleich 1298 Mk.

Aus 1830 Mk. betragen 75°/» 1372,50 Mk.; es bleibt somit an den 1298 Mk. nichts zu kürzen und ist mithin einmalig zu zahlen für die Witwe 114 Mk., für jedes der drei Kinder 28 Mk. vom 1. September 1915 ab in zwölf gleichen Beträgen monatlich im Voraus.

Die Anträge sind an die Ortspolizeibehörde des Wohnortes oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsortes entweder besonders oder gleich­zeitig mit dem Antrag auf gesetzliche Hinterbliebenen- versorgung zu richten. Es ergibt sich daher für die mit Aufnahme der Witwen- und Waisenrenten­anträge gemäß der R.-B--O. befaßten Beamten günstige Gelegenheit, die Kriegerwitwen auf diese neue Sache aufmerksam zu machen. Die Orts­polizeibehörden geben die ausgefüllten Anträge unter Beifügung geeigneter Unterlagen an die zu­ständigen Bezirkskommandos weiter.

Alle schon in Bezug von Kriegs-Witwengeld und Kriegs-Waisengeld befindlichen Hinterbliebenen von Teilnehmern an dem gegenwärtigen Kriege, soweit sie den Unterklassen (Gemeine, Unteroffiziere, Sergeanten, Feldwebel) angehören, geht die Sache an. Diese haben daher Anlaß, sich ohne Verzug an die Ortspolizeibehörden mit ihrer Antragstellung zu wenden.

Die LafieSdenchle.

Grotzes Hauptquartier MTV. (amtl.)

Dienstag, 26. Oktober.

Westlicher Kriegsschauplatz

Nordöstlich von Souchez wurden französische Handgranatenangriffe abgewiesen. In den Kämpfen vom 24. find an der vorspringenden Ecke nördlich von Le Mesnil in der Champagne etwa 250 Meter unserer Stellung vorübergehend in Feindeshand gekommen. Gestern wurden die Franzosen wieder vertrieben. 5 Offiziere und 150 Mann blieben gefangen in unserer Hand. Nordöstlich von Le Mesnil hält der Feind noch ein kleines deut­sches Grabenstück.

Auf der Combreshöhe hatten unsere Sprengungen guten Erfolg.

Französische Sprengungen im Priesterwalde bliehen ergebnislos.

Östlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall von Hindenburg.

Der Jlluxt-Abschnitt nördlich von Jlluxt ist wieder überschritten. Das bereits vorgestern vor­übergehend gewonnene Gehöft Kasimirschki ist fest in unserer Hand.

Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall Prinz Leopold von Bayern.

Russische Angriffe östlich von Baranowitschi und gegen unsere Kanalstellung des Wygrowskoie- Sees sind abgeschlagen.

Heeresgruppe des Generals von Lin singen

Östlich von Kukil (westlich Czartorysk) wurde in der Nacht vom 25. die feindliche Stellung ge­stürmt. Ein allgemeiner russischer Gegenangriff blieb erfolglos. Gestern wurden weitere Fort­schritte gemacht. Der Feind ließ 4 Offiziere !45v Mann und 10 Maschinengewehre in unsere Hand.

Balkaukriegsschauplatz.

Östlich von Nisegrad ist die Höhenlinie Suha, Gora, Panos erreicht.

Der Angriff "der Armeen von Koeveß und von Gaüwitz schreitet gut fort. Südlich von Paianka sind die Nordhänge des Racätales in unserem Besitz. Weiter östlich sind Markovac, Nk. Larlo, Kucevo gewonnen. In den letzten drei Tagen sind 880 Serben gefangen genommen.

Von der Armee des Generals Bojadjeff liegeil keine neue Meldungen vor.

Oberste Heeresleitung.

Mittwoch, den 27. Oktober.

Westlicher Kriegsschauplatz.

An der Straße Lille-Arras entwickelte sich gestern Abend nach einer französischen Sprengung ein unbedeutendes Gefecht, das für uns günstig verlief.

Nordöstlich von Massiges drangen die Fran­zosen im Handgranatenkampf an einer schmalen Stelle in unfern vordersten Graben ein, sie wur­den des Nachts wieder vertrieben.

Im Luftkampf schoß Leutnant Jmmelmann das 5. feindliche Flugzeug ab. einen französischen Doppeldecker mit englischen Offizieren, die gefangen genommen sind.

Zwei weitere feindliche Flugzeuge wurden hinter der feindlichen Linie zum Absturz gebracht. Eines davon wurde durch unsere Artillerie völlig zerstört, das andere liegt nördlich von Souchez.

Ocstlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall von Hindenburg.

Südlich der Eisenbahn Abeli-Dünaburg drangen unsere Truppen in der Gegend von Tymschany in etwa 2 Kilometer Breite in die russische Stellung ein. Sie machten 6 Offiziere und 450 Mann zu Gefangenen und erbeuteten 1 Maschinengewehr und 2 Minenwerfer. Die gewonnene Stellung wurde gegen mehrere russische Angriffe behauptet. Nur der Kirchhof von Szaszali (1 Kilometer nord­östlich von Garbunowka) wurde nachts wieder geräumt.