allgemeinen zu überwachen und nachzuprüfen, die glichen Preisstellen in ihren Obliegenheiten zu unterstützen und die Landesbehöroen in allen die Preisentwicklung und die Versorgung der Bevöl­kerung mit Gegenständen des notwendigen Lebens- bedarss betreffenden Fragen zu beraten. Die Übertragung weiterer Aufgaben an die Landespreis- ftelle bleibt Vorbehalten. Die Überwachung der Preise für Brotgetreide, Mehl und Brot, sowie für Hülsenfrüchte, verbleibt der Landesgetreidestelle, die für Futtermittel der Landesfuttermittelstelle. Die Oberämter, die Gemeindebehörden und die örtlichen Preisprüfungsstellen haben der Landes­preisstelle auf Erfordern Auskunft zu geben, ihren Anweisungen zu entsprechen und sie über ihre Wahr­nehmungen und Arbeitsergebnisse fortwährend auf dem Lausenden zu erhalten. Die Landespreisstelle besteht aus fünf Mitgliedern, unter denen sich neben dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter je ein vom Ministerium des Innern berufener Vertreter der Zentralstelle für Gewerbe und Handel, der Zentralstelle für die Landwirtschaft und der großen Aid mittleren Städte befindet. Der Landespreis­stelle wird zur sachverständigen Beratung ein Bei­rat beigegeben. Seine Mitglieder bestellt das Mi­nisterium des Innern aus de» Kreisen der Waren­erzeuger, Groß- und Kleinhändler und Verbraucher, ferner aus Vertretern der mit der Durchführung der Versorgungsregelung betrauten Behörden und aus unbeteiligten Sachverständigen. Hinsichüich der örtlichen Preisprüsnngsstellen und der Ver- forgungsregelung wird bestimmt: Kommunalver­bände im Sinne der Bundesratsverordnung sind die Ämtskörperschaften; Vorstand der Gemeinde

der Gemeinderat; zuständige Stellen im Sinne des 8 4 Zisf. 4 der B.-V. sind insbesondere die Landes- zentralbehörden, Oberämter und Ortsvorsteher.

Letzte Nachrichten.

Der verzweifelte ferbifche Rückzug.

Benin, 23. Okt. Der militärische Mitarbeiter der KopenhagenerPolitiken" schreibt, wie dem Berliner Tageblatt" gemeldet wird, daß die Lage der serbischen Armeen verzweifelt sei. Das bul­garische Heer sei glänzend reorganisiert worden. Den Serben bleibe nur ein verzweifelter, schwieriger Rückzug in die montenegrinischen Berge übrig.

Uesküb geräumt.

Berlin, 23. Okt. Aus Kopenhagen wird dem Berliner Tageblatt" berichtet: Nach einer Pariser Meldung derBerlingske Tidende" ist Uesküb ge­räumt. Bei Kotschana stehe eine große Schlacht bevor. Die Bulgaren dringen über Veles gegen Monastir vor.

Griechenland hat abgelehnt.

London, 23. Okt.Times" meldet, es ver­laute in wohlunterrichteten Kreisen, daß Griechen­land das Angebot betreffs Cyperus abgewiesen habe.

Rumänischer Kabinettwechsel in Licht.

Berlin, 23. Okt. Ten Berliner Morgenblättern wird aus Budapest gemeloet, die Bukarester Zeitung Uuiversul" schreibe, daß Carp einem ungarischen Politiker gegenüber geäußert habe: Ich kann Ihnen versichern, daß im rumänischen Kabinett in nächster Zeit Änderungen eintreten werden.

Was träumt ihr vom Frieden,

Was träumt ihr vom Frieden?"

Was nährt ihr der Sehnsucht Keim.

Seid ihr nicht Helden daheim?

Wer träumt da vom Frieden I Durchhalten, soll unsre Parole sein!

Durchhallen, im Dunkel und Sonnenschein.

Alle die blutigen Opfer,

Sind sie nicht ruhmreichen Friedens wert? Alle die blühenden Leiber,

Tief, tief in des Feindesland's Erd? Durchhalten, ob grau auch und bleiern der Tag. Seid stark! Über Nacht und es grünt schon im Haag Was träumt ihr vom Frieden?"

Klopft auch das Herz in der Brust,

Ist nicht der Sieg euch bewußt?

Erst Sieg und dann Frieden!"

SLILkLL

K. Oberamt Neuenbürg

öeKllNIltMlUhllllg

Die Maul- und Klaueuscuche

ist ausgebrochen im O.-A. Calw:

1 . in Rötenbach,

2. in Martins moos.

Zum 15-lem-Umkreis gehört im Oberamt Neuenbürg u. a. Wildbad und Parzellen.

Den 20 . Oktober 1915 .

Amtmann Hiifcle

Bekannt gegeben.

Wildbad, den 20. Oktober 1915.

Stadtfchultheißenamt: Baetzner.

Stadt Wildbad

Straßensperre.

Wegen Grab- und Pflasterarbeiten ist die Olgastraße i» ihrem unteren Teil bei der Einmündung in die städt. Hauptstraße vom 2128. Oktober für den Fuhrwerks- Verkehr gesperrt.

Wildbav, den 20. Oktober 1915.

Stadtfchultheißenamt: Baetzner.

Wildbad.

Krimd-M-, SchmcrAteil- md HchiWl-Dtzk- Vttxachtim-.

Am Montag, den 25 Oktober, vormittags

11 Uhr wird im Rathaus die Parzelle Nr. 171, 3 Ar 48 Quadratmeter Aäer im Haslach aus unbestimmte Zell öffentlich verpachtet, hieraus ein Scheueranteil in der Güters­bach und sodann von Parzelle Nr. 18 die Böschung im Etrauberg oben rechts.

Nachmittags von 1 Nhr an der Platz an der Laisteig oberhalb der Geschirrhülte des K. Bozenhardt; hierauf dre Holzlaoerplätze am Feldweg Nr. 10 (von der Villa Mar­garetha abwärts bis an den Eisenbahnübergang) und so­dann die Holzlaaerplätze am Blöcherweg und oberhalb dem Panoramaweg.

Die Stadtpflege.

Wilvbad.

Weitere Verpachtungen

iE den nächsten Montag Vormittag II Uhr stattfindenden Verpachtungen werden weiter noch verpachtet.

I- Der Platz in der Rennbach, auf dem früher der Metzger Pfau'sche Eiskeller stand. ll> Ein Gemüsegarten bei der Turnhalle von ca /2 Ar. Den 16. Oktober 1915.

Die Stadtpflege.

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Heute Samstag, 23. Okt., von nachm. 2 Nhr an

(kv. üwttcMklijt.

werden im hiesigen Schlachthaus wieder

das Pfund um 45 Pfennig abgegeben.

Am Montag, 25. Oktober, nachm, von 14 Uhr,

Fildcrkraut-Verkauf

in der Turnhalle per Zentner 3 60 Mk.

Wildbad, 22. Oktober 1915.

Städt. Berkanfskommiffion.

Dekaniltmachllng

des Stellv. Generalkommandos XIII (K W) Armeekorps.

Das Abschießen von Kanonen, Böllern oder anderen Geschützen, das Abbrennen von Raketen, Leuchtkugeln, bengalischen Feuern, sowie überhaupt von Fenerwerkskörpern jeder Art, mit Ausnahme des sogen. Zimmerfeuerwerks und das Steigenlassen von Luftballons, Flugzeugen und Drachen, auch wenn sie nur Spielzeuge darstellen, wird für den Bereich des XIII. (K. W.) Armeekorps außerhalb des militärischen und hinsichtlich des Schießens des von den zuständigen Behörden etwa angeordneten öffentlichen Alarmdienstes verboten.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden, wenn nach den allgemeinen Strafgesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, auf Grund des § 9, Buchstabe k des preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4 Juni 1851 in Verbindung mit Art. 68 der Reichsverfassang mit Ge­fängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Stuttgart, den 13. Oktober 1915.

Der stellvertretende kommandierende General:

v. Marchtaler.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemncht. Wildbad. 18. Oktober 1915.

Stadtfchultheißenamt: Baetzner.

Sonntag, 24. Oktober.

(21. Sonntag nach Trinitatis.)

Vorm. °/«10 Uhr Predigt. Stadtpfarrer Röster.

Nachm. 1 Uhr Christenlehre mit de» Töchtern: Stadtvikar Remppis.

Abends 8 Uhr Bibelstunde. Stadtvikar Remppis. Mittwoch, den 27. Oktober. Abends 5 Uhr Kriegsbet- stunde in Sprollenhaus, abends 8 Uhr hier. Stadtvikar Remppis.

Freitag, den 29. Oktober. Vorm. Vr 11 Uhr Vor­bereitungspredigt und Beichte fürs Abendmahl am Refor- matiansfest. Stadtv. Remppis. (Anmeldung nach der Beichte.)

Sonntag, den 24. Oktober.

9 Uhr Predigt und Amt. 2 Uhr Andacht.

Montag keine hl. Blesse, an den übrigen Tagen der Woche 7-/2 Uhr'hl. Messe.

Kriegsbetstunde: Montag und Freitag abend 6 V 2 Uhr. Beicht: Samstag früh und nachmittags von 4 Uhr an. Kommunion: Sonntag 7 '/2 Uhr, Montag 6 V 4 Uhr, an den übrigen Tagen vor der hl. Messe.

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