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Amtsblatt
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Mas geschieht für dieAilgehimgeil und die Killterbtiehkneil unserer tapferen Krieger?
In der letzten Zell ist in der Öffentlichkeit wiederholt die Frage aufgetaucht, ob bei der längeren Dauer des Krieges und der wachsenden Zahl der Kriegsteilnehmer auch in entsprechender Weise für deren Familien und Hinterbliebenen gesorgt wird. Es verlohnt sich daher, sich einmal klar zu machen, was bisher seitens des Staates in dieser Beziehung geschehen ist.
Nach reichsgesetzlicher Vorschrift werden die Frauen und Kinder aller Unteroffiziere und Gemeinen der Reserve, Landwehr und des Landsturins, die anläßlich der Mobilmachung in den Dienst getreten sind, im Falle der Bedürftigkeit unterstützt. Diese Untelstützunge» sind im Lause des Krieges auch auf die Familien der Mannschaften des aktiven Dienstes ausgedehnt worden, wenngleich für diese in gewissem Maße bereits durch die Bestimmungen der Kriegsbesoldungsvorschrift Vorsorge getroffen war. Auch wurden die unehelichen Kinder den ehelichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt und selbst die berücksichtigt, die erst nach dem Tode der in den Heeresdienst eingelretenen unehelichen Väter geboren werden. Noch m anderer Weise erfuhr der im Gesetz vom 28. Febr. 1888 und 4. Aug. 1914 ausgeführte Personenkreis eine Erweiterung. Die schuldlos geschiedene Ehefrau, erwerbsunfähige Eltern und Großeltern, diese auch dann, wenn der einzige Ernährer seiner aktiven Dienstpflicht genügt, Stiefeltern, Stiefgeschwister und Stiefkinder können jetzt gleichfalls Unterstützungen erhalten. Jeder Familie eines Kriegsteilnehmers soll nach der Absicht der Regierung das zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse Erforderliche gewährt werden. Die Reichsunterstützung beträgt z. B. für eine Frau mit 3 Kindern pro Monat 30 Mk. Die Stadt Wildbad gibt hiezu noch 50 °/o, sodaß also eine Frau im Monat 45 Mk. erhält. Daß dieser Betrag bei den hohen Lebensmittel-, Lederpreisen etc. nicht ausreicht, liegt auf der Haud. Hier bietet sich der privaten Fürsorge ein dankbares Feld. Wenn freilich hie und da eine Frau im Unverstand
DienSlaq, den !9. Oktober 1915
und in der Freude über die baren 45 Mk. einmal einen Teil des Geldes an Unnötiges und Törichtes wendet, so wollen wir doch dies nicht alle vergelten lasse» und zum Teil mit scheelen Augen auf die Unterstützung sehen. Hand aufs Herz I Wer kommt mit 45 Mk. im Monat aus, insbesondere, wenn wie hier gegenwärtig der Verdienst gering ist und die Frau doch hie und da ihrem Mann auch etwas schicken möchte?
Die Höhe der Militär-Hinterbliebenenversorgung hängt von dem militärischen Dienstgrad des Verstorbenen ab. Die Witwe eines Gemeinen erhält jährlich im allgemeinen 400 Mk. Die Waisen - geldec betragen für das vaterlose Kind ein Fünftel, sür das elternlose ein Drittel dieser Witwenver- sorgnng. Den Ellern eines Kriegsteilnehmers kann für die Dauer der Bedürftigkeit ein sogenannntes :nriegselterngeld bis zur Höhe von 250 Alk. gezahlt werden, wenn der Verstorbene ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Außerdem zahlt die Militärverwaltung unter gewissen Voraussetzungen auch unehelichen Kindern und schuldlos geschiedenen Ehefrauen Unterstützungen. Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder bleiben gleichfalls nicht unberücksichtigt, wenn der Verstorbene für diese bis zum Eintritt in das Heer oder bis zu seinem Tode wie ei» Vater gesorgt hat.
Um die Witwe» und Waisen in die Lage zu versetzen, sich nach Möglichkeit auf gesunder wirtschaftlicher Grundlage eine neue selbständige Existenz zu gründen, erfolgen für den Fall eines Bedürfnisses neuerdings noch besondereZuwendungen an Hinterbliebene, bei denen das bisherige Arbeitseinkommen des verstorbenen Kriegsteilnehmers zugrunde gelegt wird. Nähere Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen solche Zuwendungen gewährt werde» können, erteilen ergangener Anweisung zufolge die Ortsbehörden des Wohnsitzes der Hinterbliebenen.
Zum Schluß darf noch erwähnt werden — was nicht allgemein bekannt zu sein scheint — daß die Hinterbliebenen neben der Versorgung aus Militärmitteln in zahlreichen Fällen einen gesetzlichen Anspruch aus die Witwen- und Waisenrenten nach der Reichsversicherungsordnung haben. War
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neben dem Verstorbenen auch die Ehefrau ihrerseits für den -Fall des Alters und der Invalidität sowie zugunsten der Hinterbliebenen versichert, so erhält die Witwe außer den Renten auch noch ein einmaliges Witwengeld und bei Vollendung des 15. Lebensjahres der Kinder für diese eine Waisenaussteuer.
Die Ttiqesbenchle.
Grosses Hauptquartier. (W. T. B. amtlich).
Samstag, 16. Oktober.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Ein feindlicher Angriff gegen die Stellung nordöstlich von Vermclles wurde abgeschlagen.
In der Champagne blieben bei der Säuberung der französischen Nester östlich von Auberive nach erfolglosem feindlichen Gegenangriff im ganzen Ll Offiziere, KOK Mann, 3 Maschinen« geivehre und 1 Mincniverser in der Hand der Sachsen.
Kleine Teilangriffe gegen unsere Stellung nordwestlich von Souain und nördlich non Les Menille, wobei die Franzosen ausgiebige» Gebrauch von Gasgranaten machten, scheiterten.
Ein Versuch der Franzosen, die ihnen am 8. Oktober entrisseneStellung südl Leintrey zurückzu- nehmcn,derenWtedereroberungwir am 10. Okt. nachmittags 4 Uhr amtlich meldeten, mißglückte gänzlich. Mit erheblichen Verlusten, darunter 3 Offiziere 40 Mann als Gefangene, wurden sie abge- wieseu. Ein Angriff zur Verbesserung unserer Stellung auf dem Hartmannsweilerkopf hatte vollen Erfolg.
Neben großen blutigen Verlusten büßte der Feind 5 Offiziere 22k Mann als Gefangene ein, und verlor 1 Revolverkanone, H Ma« sÄ«nengewehre und 3 Minenwerser.
Feindliche Angriffe am Schratzmännle wurden vereitelt.
Östlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe des Gen.-Feldmarschall von Hindenburg.
Ein russischer Vorstoß westlich von Dünaburg scheiterte. Nordöstlich von Wessolowo wurden
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Mein letzter Tag au der Frvnt.
Von Sven Hedin.
(Schluß.)
„Ja, freilich," antwortete ich, „in den Feuerlinien in Polen war es wärmer. Haben Sie Lust, »och einmal dorthin zu fahren uno sich noch einmal zu wärmen?"
„Nein, nein, Gott bewahre," riefen sie von allen Seiten.
Recht bezeichnend ist es, daß sür die gutmütigen Russen nur vier Prozeni der Bewachungsmannschaften gebraucht werden, für die selbstbewußten Engländer aber zehn Prozent, oder mit anderen Worten: vier deutsche Soldaten genügen lür hundert Russen, aber hundert Engländer fauchen zehn Mann Bewachung. Die Erklärung liegt vielleicht in der Forderung der Unterwürfigkeit, die die alte Leibeigenschaft in sich schloß, aber der Hauptgrund dafür, daß die Engländer schwer zu behandeln sind, ist wohl der, daß sie keine Wehrpflicht kennen und nicht an Disziplin gewöhnt sind. Jnsubordinalionsvergehen werden w den Gefangenenlagern fast ausschließlich von Engländern begangen. Die Strafe für das erstemal bestand darin, daß der Delinquent ein paar ^ stunden die Kanonen auf einer kleinen, flachen Erhöhung neben dem Lager bewachen mußte,, wo Ml Wind blies und recht kalt war. Bei schwe
reren Vergehen wurde der Schuldige eine oder ein paar Stunden an einen Baum gebunden. Aber diese letzte Strafe war bloß in einem Fall angewandt worden.
Der Eindruck, den ich von der Gefangenenbe- haudlung in Döberitz erhielt, bestätigte alles, was ich in dieser Hinsicht schon an der Front gesehen halte. Aber die Welt will betrogen werden und wird betrogen. Deshalb verbreiten die Erzieher des englischen Volks die gemeinsten Verleumdungen über die „Barbarei der Hunnen" gegenüber den unglücklichen Gefangenen
In dem prächtigen Salon hinter dem Vestibül des Hotels Kaiscrhof versammelte sich an den Abenden eine kleine schwedische Kolonie. Da sah man Rittmeister Graf Gilbert Hamilton, der deutscher Untertan und Offizier geworden ist, um an dem Kamps der Germanen für ihre Existenz teilnehmen zu können; er war gerade aus dem Weg zu seinem Regiment. Da war auch mein alter Freund Oberstleutnant Gustav Bouveng, der 2 Ve Monate an der Front verweilt hatte und neben anderen Beobachtungen und Eindrücken auch die Überzeugung mitbrachte, daß Deutschland militärisch von seine» jetzigen Gegnern nicht besiegt werden kann. Statt zu ermatten und dezimiert zu werden, wächst nämlich die deutsche Armee von Monat zu Monat an Stärke und Anzahl. Und dort traf ich auch zwei Freunde, mit denen ich gemeinsame Erinnerungen hatte, Major Ernst
Linder von der Beskowschen Schule und Major Krautmeyer vom Königlichen Dalregiment in Falun. Endlich gehörte zu dem kleinen Kreis Hauptmann, jetzt Major Sjöstedt aus Upsala. Einen Abend weilte als Gast in unserer Mitte der frische, unverwüstliche Björn Björnson, der in seinen Mitteilungen tapfer gegen die gesammelten Dichtungen der ausländischen Presse gekämpft hat.
Am 12. November verließ ich den Stettiner Bahnhof, und als ich Saßnitz erreichte, senkte sich die Dämmerung auf die Ostsee herab. Die Pässe und Effekten der Reisende» wurden äußerst genau untersucht. Dieselbe Ruhe, dieselbe Disziplin und Ordnung, die ich in ganz Deutschland und an den Feuerlinien gesehen hatte, herrschte auch hier. In Saßnitz lagen vierzehn Torpedoboote kampfbereit, und draußen aus der Reede lag ein gewaltiges Lazarettschiff verankert, bereit, Verwundete von der See her anfzunehmen. Die Fähre stößt ab. Hinter uns verschwindet das Land, dessen Volk in feurigen Buchstaben seine Heldentaten auf die Blätter der Weltgeschichte einzeichnet.
Aber die Entfernung von Deutschlands Küste nimmt zu. Der Gesang „Lieb' Vaterland, magst ruhig sein" ist längst verklungen. Die Dämmerung, der Übergang vom Tag zur Nacht, ist vorüber, und im Norden wacht nur das trese, undurchdringliche Dunkel.
Gott schütze mein Vaterland!