dem Rathaus. Eben da können die Wirte später I die Gastmarken wieder gegen Brot- und Mehlmarken Umtauschen in der Weise, daß sie gegen 47 Gast- marken eine vollständige Brot- und Mehlkarte erhalten. Die 47 Gastmarken müssen die Wirte auf einen Bogen aufgeklebt bereit halten. Die Gastmarken haben für jeden Monat eine andere Farbe und zwar dieselbe wie die Brot- und Mehl­karten. Sie verlieren aber ihre Gültigkeit mit dem Schluß des Monats, für den sie aus­gegeben wurden, also nicht erst 10 Tage nachher, wie die Brot- und Mehlkarten. Um sich vor Nachteil zu schützen, müssen die Wirte am 29. und 30 . des Monats, für den die Gastmarken aus­gegeben wurden, und in der Zeit vom 3. bis 7. des »euen Monats auf deni Rathaus die Gastmarken des laufenden Monats gegen Marken des neuen MonatS Umtauschen. Sie erhalten gegen 47 Marken des alten Monats 44 des neuen Monats. Die scheinbare Absonderlichkeit, daß die Wirte 47 alte Marken hergeben müssen und nur 44 neue erhalten, erklärt sich daraus, daß die Wirte, wie schon aus­geführt, von ihren Gästen etwas mehr an Marken­beträgen erhalten, als ihnen zukommt (um ihren Mehlbedarf decken zu können). Von diesem Mehr wird ihnen nachträglich zu Gunsten ger Allgemein­heit wieder etwas emzogen. Auch an Stelle der Tageskarten der Gastwirte treten künftig Gastmarken. Für je 11 Uebernachtungen, die durch die Fremdenbücher oder Fremdenlisten nach- ge>vi»sen werden, werden 44 Gastmarken abgegeben.

Aber nicht nur die Gastmarken genießen künftig ^ Freizügigkeit, sondern auch die gewöhnlichen Brot- und Mehlmarken. Es kann also künftig mit Wildbader Brot- und Mehlmarkey z. B. in einem Freudenstädter oder Stuttgarter Bäckerladen und umgekehrt Brot gekauft werden. Für die Kleinverkäufer (Bäcker, Mehlkleinhändler) wichtig ist die Bestimmung, daß sie die von ihnen vereinnahmten Mehl- und Brotmarken spätestens 10 Tage nachdem ihre Gültigkeit für die Verbraucher endigt (also die roten Marken spätestens am 20. Mai, die weißen spätestens am 20. Juni u. s. w.) gegen Sackanweisungen Umtauschen müssen; nach diesem Zeitpunkt werden sie zum Umtausch nicht mehr angenommen.

Berichtigung.

In dem Artikel über die Versammlung des Kurvereins (Wildbader Chronik Nr. 53) hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Die Zahl der ab­gegebenen Bäder im Jahr 1914 betrug nicht 19 920, sondern 109 920 gegen 171622 im Vorjahr. (D. R.)

Letzte Nachrichten.

Wien, 3. Mai. (WTB.) Der Finanzminister hat die Bedingungen für die neue Kriegsanleihe genehmigt, die in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. Der Bedarf wird in ähnlicher Weise wie im November 1914 durch die Ausgabe von 5Vs °/«igen Schatzscheinen gedeckt werden. Einem

. aus Verkehrskreisen geäußerten Wunsche entsprechend werden diese 10jährige Laufzeit haben. Wie bei der ersten Anleihe wird der Betrag nicht begrenzt sein. Der Kurs wird mit 95V- festgesetzt werden.

London, 5. April. Die Verlustliste vom 29. April verzeichnet den Verlust von 203 Offi­zieren. Bei den Unternehmungen in den Darda­nellen fielen 37 Offiziere, 67 wurden verwundet.

London, 5. Mai. 800900 Eisenarbeiter streiken in dem größten engl. Kabelwerk Nether- ton wegen eines Streites über die Krieqszulage. Die Werke arbeiten fast ausschließlich für die Re­gierung. 700 Arbeiter streiken in den Douglas- Weterwerken in Christal. 2000 Arbeiter streiken in Woolmich, wo 1000 Häuser für die im Kgl. Arsenal beschäftigten Leute gebaut werden.

,O M,

K Oberamt Neuenbürg.

Musterung u. Aushebung der 4 ältesten Jahrgänge des unansgebildeten Landsturms II. Aufgebots.

I. Die Musterung und Aushebung dieser Jahrgänge, d. h. aller in der Zeit vom 27. November 18VS bis 31. Dezember 1872 geborenen Landsturmpflichtigen, findet für den Oberamtsbezirk Neuenbürg am

Samstag, den 8. Mai 1915, vorm. 7v- Uhr

im Rathaus in Neuenbürg statt.

Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahr- Mgvtise und innerhalb der Jahrgänge gemeiu-eweise.

II. Zu der Musterung haben alle unausgebildeten Landsturmpflichtigen der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheine», die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet sind oder sich aufhalten. Unterlassene Anmeldung M Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungs­pflicht.

Unpünktliches Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihen­folge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen ge­hindert ist, hat spätestens bis zum Musterungstag ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vor­zulegen. Gemütskranke, Blödsinnige. Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Erscheinen durch das Oberamt entbunden werden.

III. Die Landsturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militärpapiere mitzubringen; wer für unabkömmlich erklärt ist, hat seine Uuabkömmlichkeitsbcscheiuignng mitzu­bringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn, Post, Telegraphie und militärischen Fabriken find von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen einzureichen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Land- fiurinpflichtigen rechtzeitig und vollständig zur Musterung zu erscheinen haben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß auch die Landsturmpflichtigen zu erscheinen haben, die fich ohne dauernden Aufenthalt zu nehmen, im Bezirk lz> B. in einer Heilstätte) aufhalten.

Ferner wird darauf hingewiesen, daß die Musterung nicht gleichbedeutend ist mit der alsbaldigen Einberufung Mm Dienst, die Aufgabe eines Arbeitsverhältnifseß und dergl. also nicht angezeigt ist.

Wilbbad, den 5. Mai 1915.

Stadtschultheißenamt:

^ Baetzner.

Kartoffelvelkauf.

Im Eichlokal kommen am Samstag, -en 8. Mai, nachmittags von 38 Uhr ca. 10V Zentner

Saat- und Speise-Kartoffeln

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' K. Oberamt Neuenbürg.

Lekllll ntmachnng

1 bktrrffend Adgade mn KM in Wirtschafte«.

In Wirtschaften darf Brot nicht ohne Gastwarke ab­gegeben werden. Die Wirte können für die Abgabe von Mehlspeisen ohne Brot eine Gastmarke verlangen. Wirte, die Brot ohne Gastmarke abgeben, können nach § 44 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft werden.

Den 4. Mai 1915.

Oberamtmann Kindel A.-B.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 5. Mai 1915.

Stadtschultheißenamt: Baetzner.

Wildbad. "

Auf die am Rathaus angeschlagene und am 1. Mai in Kraft getretene

Dekali iltmachuilg.

detr. Wandmcidiiilg nnd Keschingnahioe »«« Metalle«

wird zur Nachachtung hingewiesen.

Die Meldungen über die Metallvorräte sind bei Ver­meidung hoher Strafen unter Benützung der auf dem Rat­hause erhältlichen Meldescheine bis

spätestens 18. Mai ds. Js.

zu machen und künftig alle 2 Monate zu wiederholen. Wildbad, den 5. Mai 1915.

Stadtschultheißenamt: Baetzner.

Württembergische Sparkasse

(Landessparkasse) gegründet 1818, mündelsicher, nimmt Spareinlagen aus den minder bemittelten Volks­kreisen sowie Ueberweisungen aus dem Felde an. Rück­zahlungen ohne Kündigung. Zinsfuß 4°/». Einlagen und Rückzahlungen vermitteln kostenfrei die Agenturen und zwar in Wildbad Frau Aug. Kappelmann We.

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