Bekanntmachung.
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Die bei der Landsturmmusterung für
Infanterie a, Maschinengewehr-Kompagnie s, Kavallerie a, Feldartillerie u, Pionier s. und Train a. ausgehobenen Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1899—1894 gelangen am
Freitag, den 8 Januar 1915;
die für Fußartillerie a ausgehobenen Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1888—1894 am
Freitag, den 15. Januar 1915
zur Einstellung.
Die für Kavallerie a, Feldartillerie a, Train a ausgehobenen Landsturmpflichtigen dieser 5 Jahrgänge sind zur Infanterie umbestimmt.
Die Gestellungsbefehle werden den Mannschaften noch zugehen.
Ealw, den 24. Dezember 1914.K. Bezirkskommando
Räll Kürschnermeister
Westliche 5 f^svlflfeiln Telefon 2404
Jabrik und Lager
feinster Aelzwaren,
Küt- und Mühen
Mein Lagebuch Mährens des Krieger i-> 4 . »«»»
W Mit 65 klstt äckreibpupier, clem Lilclnis 5. M. äes liulsers, einer
V Eascke 2 ur ^ukbewakrung von vrucksscken, Karten usw. sowie
V einem Merkblatt über äie biskerigen Ereignisse. 6rö6e l 10:15cm M okne Eext Mk. —.65. 6rö6e 1 mit 96 Zeiten Eext: vokumente
V rur Sesckickte ües Krieges. Mit Einleitung von M. v. Massow. M Mk. —-.80. 6rö6e II 12:18 cm mit 164 Zeiten Eext: Kaiser- unä
V Ksnrlerreäe Mk. I.—. 6röIZe III 16:23 cm mit 56 Zeiten Eext:
V Ekronreüe, venksckritt, Aktenstücke Mk. 2.20. — 2u Kuben bei: G I. paucke. öuckkanälung, ksauplstrasse 99.
M Kein Soldat, der cien fürcktcrlicksten «Iler Kriege mitmacht, sollte ver- W säumen, seine Erlebnisse und Eindrücke niederrusckreiben. Ein solches Csge- M buch enthält kür Sen Lesitrer selbst, noch mehr aber kür seine Angehörigen. M seine Kinder und Kindeskinder einen unschätzbaren wert, es kann von keiner auch noch so ausführlichen gedruckten Chronik ersetzt werden. Im kelde kann sich der Soldat wohl nur kurze Notizen machen, erst daheim wird ihm eine sorgfältige Niederschrift, r. C. aus dem 6edächtnis, möglich sein, Dabei
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V möge nicht nur der eigenen Caten, sondern auch der der Kameraden gedacht M) werden. Cs darf an dieser Stelle noch darauf hingewiesen werden, daß von M demselben Verlag, gewissermaßen als Ergänzung der Cagebücher, auch ein M recht praktischer, geschmackvoller Sammelkosten für keldbriete in Luchform L (v. k. M-5 ), Preis Mk. t-20, in den kjandel gebracht worden ist. wer möchte
V nickt keldbriete, die gar oft mit verzehrender Ungeduld erwartet worden sind,
V die bald frohe, gar oft auch traurige Nachricht gebracht haben, für immer D sorgfältig aufbewahren? Vas ist für jedermann Ledürfnis und Ehrensache.
rieasbestsn
Hummistoffvvesten, ^ ^
mit langen vermein,
(halten die Nässe vom Körper fern, schützen vor Erkältung « Krankheit )
K. Oberamt Neuenbürg.
Mll^klllllH lm>. Awhcdmg» 1915
I. Die Musterung für die Militärpflichtigen von Wildbad findet am
AiensLcrg, öen 5. Januar
vormittags 8 /s Uhr in Ealmbach
statt.
II. Die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1895, soweit sie noch nicht freiwillig dienen, sowie solche früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden ist, haben pünktlich auf dem Rathaus in Calmbach zu erscheinen, soweit nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt befreit sind.
Unpünktliches Erscheinen kann Bestrafung und Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Die Einstellung außerhalb dxr gewöhnlichen Reihenfolge muß erfolgen bei böswilligem oder wiederholtem Nichterscheinen; auch kann in diesem Falle die sofortige Einstellung beim Truppenteil verfügt werden. ^
Unterlassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
Jeder Militärpflichtige ist in dem Aushebungsbezirk gestellungspflichtig, in welchem er sich zur Stammrolle zu melden hat, also in dem Bezirk, in dem der Ort seines dauernden Aufenthalts oder mangels eines solchen der Ort seines Wohnsitzes liegt. Eine Gestellung in einem anderen Aushebungsbezirk ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Teilnahme an dem in ihrem Musterungsbezirk stattfindenden Musterungs- geschäft verhindert waren.
1-11. Am Tage der Musterung haben die Militärpflichtigen
mit rein gewaschenem Körper und mit frischer Leibwäsche zu erscheinen.
Wer an Schwerhörigkeit zu leiden behauptet, hat das Innere des Ohres gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu ermöglichen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen; desgleichen haben Militärpflichtige, welche erhebliche Krankheiten durchgemacht haben oder mit Gebrechen belastet sind, die nicht augenscheinlich sind, Zeugnisse behandelnder Aerzte, der Geistlichen, Lehrer usw. beizubringen und dem Oberamt vor der Musterung vorzulegen.
IV. Die Gemeindebehörde» können von der Gestellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung durch das Oberamt befreit werden.
V. Die Verhandlung über die
Zurücüsteilungsgefuche
findet nach Schluß der Musterung am 8. Januar im Rathaus zu Neuenbürg statt. Da behauptete Erwerbsunfähigkeit von Angehörigen der Reklamierten unter j Umständen durch ärztliche Untersuchung beim Musterungs- ! geschäft festgestellt werden muß, haben sich die genannten j Personen zu dieser Zeit der Ersatzkommission hier vorzu- ^ stellen, falls sie nicht bereits ärztliche Zeugnisse vorgelegt > haben oder über das Reklamationsgesuch schon vor dem Musterungsgeschäft entschieden worden ist.
Den 24. Dezember 1914.
Oberamtmann (gez.) Ziegele.
Vorstehendes wird hiemit bekannt gegeben. Wildbad, den 29. Dezember 1914.
Stadtschultheißenamt: Raetzner.
pulzwäl-mer,
22 cm lang, wollenes, starkes Sewebe, kelclgrau. Mk. 1.25.
pulzxvät'met',
33 cm lemg, kelügrau, äoppelt starkes 6ewebe mitvaumen- lock, Mk. 1.80.
Kopfsckülrer unä äcklsuckmütren, tciägmu.
aus glattem Erlcotgewebe, Mk 1.30.
vesgl. kelägrsu, gestrickt mk. 1 . 80 . Alles in verbürgt besten Ounlitüten.
?S. S 08 V».
Wildbar».
Irauen-Arbeitsschute.
Die Frauenarbeitsschule, II. Kurs, beginnt am
7. Januar 1915.
Der Unterricht umfaßt die Fächer: Stricken, Häckeln, Flicken, Hand« und Maschinennähen (Weißzeugnähen), Kleidernähen, Weiß- und Buntsticken, sowie Schnittmusterzeichnen.
Das Schulgeld ist gleich wie im I. Kurs. Anmeldungen, auch von auswärtigen Schülerinnen, wollen an die staatlich geprüfte Lehrerin, Fräulein Luise Schwäble hier (Villa Augusta), gerichtet werden.
Wildbad, den 28. Dezember 1914.
Stadtschultheißenamt: Baetzner
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Telefon Nr. L3.
i 1. rauelik, kuekdruvlcsrki, Wilädsst.
Truck und Verlag der A. Wildbrett'schen Buchdrucker« Wildbad lJnh.: I. Paucke). — Redaktion: Carl Jlum daselbst.