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Bestehender Vorschrift gemäß werden in nachstehendem die wesentlichen Bestimmungen über das
polizeiliche Wekdewesen
veröffentlicht.
1. Gastwirte sind verpflichtet, über die bei ihnen übernachtenden Personen fortlaufende Verzeichnisse (sogen. Nachtbücher) zu führen, in welchen der Tag der Aufnahme und der Abreise, der Name, der Stand oder das Gewerbe und der Wohnort des Uebernachtenden einzutragen ist. Tie Uebernachtenden sind zur Erteilung einer wahrheitsgemäßen I Auskunft verpflichtet.
2. Personen, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, sind verpflichtet:
a) beim Anzug sich bei der Polizeibehörde binnen 6 Tagen schriftlich oder mündlich anzumelden, d) beim Wegzug sich bei der Polizeibehörde schriftlich oder mündlich abzumelden und hiebei anzugeben, wohin sie zu verziehen gedenken. Beim An- und Wegzug von Familien genügt die An- und Abmeldung durch das Familienhaupt.
3 . Alle Neuanziehenden haben sich über ihre Staatsangehörigkeit und ihre Militärverhältnisse auszuweisen und sind zur Auskunfterteilung über ihre sonstigen persönlichen und Familienverhältnisse verpflichtet. Auch haben sie die ihnen an ihrem bisherigen Aufenthaltsort ausgestellte Abmeldebescheinigung vorzulegen.
4. Weiterhin haben die Pflicht zur Anmeldung innerhalb 3 Tagen:
a) Arbeitgeber, Lehrherrn und Dienstherrschaften für die eintretenden Arbeiter, Lehrlinge und Dienstboten.
b) Personen, welche Wohnräume oder Geschäftslokale vermieten, oder Zöglinge, Schüler oder Kostkinder bei sich aufnehmen. Der Austritt bezw. Auszug muß ebenfalls angezeigt werden. Insoweit eine Anmeldepflicht im Sinne des Kranken- und Jnvaliden- versicherungsgesetzes besteht, so kann diese mit der polizeilichen Meldung verbunden werden.
Sämtliche Formulare können unentgeltlich bei der Ortspolizeibehörde bezogen werden. Verfehlungen gegen die Meldevorschriften werden nach Art. 15 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Die ortspolizeiliche Vorschrift betr. die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden in der Stadt Wildbad mit den Parzellen Windhof, Sommerberg und Hochwiese vom 28. Februar 1910 bleibt durch Vorstehendes unberührt.
Wildbad, den 29. April 1911.
Sladtschultheitzenamt:
Baetzner.
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Für die Instandsetzung und die Herstellung eines Giebelaufbaus auf dem Verwaltungsgebäude und eines Vordachs am Güterschuppen in Höfen a. Enz werden folgende Arbeiten vergeben:
Maurerarbeit 383 Zimmerarbeit und Schindelschirm 841 Gypserarbeit 139 Pflasterarbeit 116 ^i!, Flaschnerarbeit 314 ^!, Schieferdeckerarbeit 711 Anftricharbeit KY5 und Tapezierarbeit 153
Die Unterlagen sind im Zimmer Nr 3 der Bauinspektion Pforzheim, Lnisenstratze 2 zur
Einsichtnahme aufgelegt. Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis
Dmmsta- de» 11. Mai 11W
einzureichen, jum welche Zeit die Oeffnung der Angebote in Gegenwart der Unternehmer stattfindet. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Pforzheim, den 29. April 1911.
Kgl. Württ Eisenbahnbauinspektion.
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gehen ist oft gleichbedeutend mit sich erkälten. Darum pflegen vorsorgliche Frauen besonders bei rauhem Wetter in der Handtasche neben Portemonnaie und Schlüsselt Schachtel Wybert- Tabletten mitzunehmen, die jede Heiserkeit im Entstehen bannen. Die Schachtel kostet in allen Apotheken nur 1 Mk. und die Wirkung ist unübertroffen. Niederlage in Wildbad bei: Hof-Apotheker I>r. Metzger.
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(Freiw. Vorberettungsschule für den kaufmänn. Beruf.)
In diesem Jahreskurse werden die Schüler (Knaben und Mädchen) durch Ganztagnuterricht, wöchentlich 33 Stunden, für den kaufmännischen Beruf vorbereitet.
Gründliche Ausbildung iu allen Haudeissächern- Buchhaltung, Kaufmänn. Rechnen, Korrespondenz, Handelsund Bürgerkunde, Fremdsprachen, Stenographie und Maschinenschreiben.
Aufnahmefähig sind nicht mehr volksschulpflichtige Schüler und Schülerinnen, welche in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen Vorkenntnisse Nachweisen können.
Auswärtigen Besuchern der Schule wird durch die Schulleitung Aufnahme in guten Familien nachgewiesen.
Das jährliche Schulgeld beträgt 72 Mk. und wird in 3 Tertialen a 24 Mk. erhoben.
unter Vorlage des letzten Schul- zeugnisses: Dienstag, den 9.
Mai, vorm. 8 — 11 Uhr.
Alle weitere Auskunft erteilt aus schriftliche oder mündliche Anfrage der Unterzeichnete.
Pforzheim, 26 . April 1911 .
Der Vorstand der städt. Handelsschule:
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