Orsmra, Nsriv kreiner, Lsrl Oröner, Wilkelin ksdn, Oottbill ksusser, kuävig knober, Lugnet löektls, Llieksel Lsller, krieäerilrs Lissling, Kvorg klein, kniss klelnksns, loksnn knapp, Wilbslminö köbler, Ooorg Krämer, Karl! Kenveburger, Lerubsrck Issbksrckt, üoset liUtr, Obrlstins Kut2, llobsnn Llsler. krisärlek KsII, ü.nns Nsnser, Karl Neistertribeim, Karl Nüller, ^.lois Nüller, krisclrieb

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Koos, Karl

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Kobsukele, kuise

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Lebiedel, ckskob

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Letimitr, ^Vilkelm

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Walter, August

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Weber, Kackvig

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Otto L Llltser, Ssüdronn s. X. u. ffrlsörlclisislä I. 8.

Hiezu ein Sommer-Fahrplan "MW

K. Oberamt und K. Oberamtsphysikat Neuenbürg.

Anzeigepflicht bei Lungen- und Kehlkopstuberkulose.

Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß jeder Wohnungswechsel einer an vorgeschrittener oder offener Lungen- oder Kehlkopftuberkulose erkrankten Person und jeder Todesfall an Lungen- oder Kehlkopftuberkulose der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen ist. Dieselbe Anzeigepflicht besteht auch für diejenigen Fälle, in welchen Kranke mit offener Lungen- oder Kehlkopstuberkulose ihre Umgebung infolge enger oder sonst unzureichender Wohnungs­verhältnisse gefährden. ->

Zur Anzeige sind verpflichtet:

s) bei Verdachts» oder Erkrankungsfällen, sowie bei

Wohnungswechsel:

1. der behandelnde Arzt,

2. das Krankenpflegepersonal,

3. der Haushaltungsvorstand,

4. der Wohnungsinhaber.

d) bei Todesfällen:

1. der Leichenbeschauer.

Die Verpflichtung der unter Buchstabe s Nr. 24 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein in einer vorausgehenden Nummer genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.

Von der Ortspolizeibehörde ist die Anzeige an das K. Oberamtsphysikat einzusenden; im Fall der Gefährdung der Umgebung durch Kranke infolge ungünstiger Wohnungs­verhältnisse ist zugleich eine Abschrift der Anzeige dem Vorstand des Bezirkswohltätigkeitsvereins mitzuteilen. (Vgl. 88 3, 4, 7 der Min. Verf. vom 9. Februar 1910, betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Reg.Bl. S. 84.1

Den Ortspolizeibehörden und den Aerzten des Bezirks wird die Anschaffung der eine Zusammenfassung der Be­stimmungen über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten enthaltende Textausgabe von Friedel, erschienen 1910 im Verlag von I. Heß, dringend empfohlen.

Den 21. April 1911.

Oberamtmann: Oberamtsarzt:

Hornung. vr. Härlin.

Warum wird Kathreiners Malzkaffee ^ von so vielen Aerzten täglich empfohlen ^

Erstens: weil Kathreiners Malzkaffe wohlschmeckend und bekömmlich ist Zweitens aber: weil er von Natur aus frei von allen schädlichen Stoffen ist.

Wegen dieser hygienischen Vorzüge verordnen Tag für Tag Hunderte und Tausende von Aerzten Kathreiners Malzkaffee an Herzkranke, Nervöse, Magenleidende rc. Ein Versuch würde auch Sie von den aromatischen Vor­zügen des echt Kathreiners Malzkaffee überzeugen. Ver­langen Sie aber ausdrücklich Kathreiners Malzkaffeei

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Vorstehendes wird hiemit öffentlich bekannt gemacht. Wilbbad, den 27. April 1911.

Stabtfchultheitzenamt:

Baetzner.

Stadt Wildbad.

Stammholz-Verkauf

am Montag den 8. Mai d. Is.,

vormittags 11 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad im schriftlichen Aufstreich aus Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 3 t Farnplatte Normal und Ausschuß

951 St. Nadelholz-Langholz I.IV. Kl. mit zus. 863,79 Fm. 65 Sägholz I.III. 41,68

Dieverschlosfenen,vomBieter Unterzeichneten, bedingungs­losen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten An­gebote mit der AufschriftAngebot auf Nadelstammholz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Stadt­schultheißenamt übergeben werden; der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise pro 1911; der Ausschuß ist zu 100°/a der Taxpreise angeschlagen.

Wilbbad, den 28. April 1911.

Stabtfchultheißenamt:

Baetzner.

StM.HandelsMe Pforzheim!

Zerrennerstr. 45. I

Abteil. Kandetsjahresschule. !

(Freiw. Vorbereitungsschuie für den kaufmänn. Beruf.)

In diesem Jahreskurse werden die Schüler (Knaben und Mädchen) durch Ganztagnntcrricht, wöchentlich 33 Stunden, für den kaufmännischen Beruf vorbereitet.

Gründliche Ausbildung iu allen Handetssiichern- Buchhaltung, Kaufmänn. Rechnen, Korrespondenz, Handels­und Bürgerkunde, Fremdsprachen, Stenographie und Maschinenschreiben.

" Aufnahmefähig sind nicht mehr volksschulpflichtige Schüler und Schülerinnen, welche in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen Vorkenntnisse Nachweisen können.

Auswärtigen Besuchern der Schule wird durch die Schulleitung Aufnahme in guten Familien nachgewiesen.

Das jährliche Schulgeld beträgt 72 Mk. und wird in 3 Tertialen ä 24 Mk. erhoben.

unter Vorlage des letzten Schul-- Zeugnisses Dienstag, den s.

Mai, vorm. 811 Uhr.

Alle weitere Auskunft erteilt auf schriftliche oder mündliche Anfrage der Unterzeichnete.

Pforzheim, 26 . April 1911. ,

Der Vorstand der stiidt. Handelsschule: l

Willareth. l

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