Orsmra, Nsriv kreiner, Lsrl Oröner, Wilkelin ksdn, Oottbill ksusser, kuävig knober, Lugnet löektls, Llieksel Lsller, krieäerilrs Lissling, Kvorg klein, kniss klelnksns, loksnn knapp, Wilbslminö köbler, Ooorg Krämer, Karl! Kenveburger, Lerubsrck Issbksrckt, üoset liUtr, Obrlstins Kut2, llobsnn Llsler. krisärlek KsII, ü.nns Nsnser, Karl Neistertribeim, Karl Nüller, ^.lois Nüller, krisclrieb
Lotnsng
Llüller, Karl
Ltuttgsrt
kotnsng
Kunckls, Augusts
kenningen
Anllsokausen
Uünssr, N artin
VVsZenbsusell
Nürtingen
Oberglsll, Llatkias
keinberA
köelringsn
küug, Beter
^.ob8tetten
kebtsräingen
ktost, Berta
korb
Liberseb
Rau, Wilbelm
8tuttAsrt
Herrlingen
Rieg, Wilbelm
klm
ksobbsrg
köbner, Obristlne
krseb
Os.1v
Koller, ksräinanck
8tuttZsrt
Lrannsbsck
Koos, Karl
8tutt^srt
Lotvang
köscb, vaviä
Oerksusen
Llberseb
Meer, Buävig
keiäsnbeim
kenerbsck
küble, Brisäricb
2nllvnksn86n
kisobbsod
Knopp, Obristian
keckslüllMN
Oebsendausen
8cbaibls, Nicbael
Lreltenberg
keilbronn
Kobsukele, kuise
8tuttgsrt
Backnang
Kebeminingsr, ^.nns
KsntliuZsn
Kerbrecbtingsn
Lebiedel, ckskob
Tuttlingen
8öüing6ll
Lokslleiiborgsr, krieäriob
Löolrjngen
keusibacb
Letimitr, ^Vilkelm
8tuttgsrt
Vaikingan a. k.
Lebneiäsr, Helens
8tuttgsrt
Beutkirck
Lokultbeies, Larl
Osnnststt
8ontbeim s. N.
8ekvsr2, Lsrl
Ltuttgart ^
8tuber, Iskob
Ktsllenbolen
8tütrilg, ^nns
Vökrivger, ^nns
8sulsssu
Osnnststt
Walter, August
Nsulbronn
Weber, Kackvig
8tuttgsrt
Weisebecksl, kaulins
keuerbsob
Winter, Karl
kirlrsob
W0I2, Ulbert
kentlingen
Wörner, Islrob
Ltuttgsrt
Wör/, Krs82enr!
Lssob
Siegler, Oottlieb
Osnnststt
Anlr, K08S
Lotnsng
2abl äsr kremäen . . .
-LMM-
Lolumbus-^isrnuöeln W 0ües?NNLSSS-AL0VS>'0NiI M
ÜLr-otieit lrrblrei. üu Küken in allen keeseren Oetsilze-ckMen. bsbrilesnten-
Otto L Llltser, Ssüdronn s. X. u. ffrlsörlclisislä I. 8.
Hiezu ein Sommer-Fahrplan "MW
K. Oberamt und K. Oberamtsphysikat Neuenbürg.
Anzeigepflicht bei Lungen- und Kehlkopstuberkulose.
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß jeder Wohnungswechsel einer an vorgeschrittener oder offener Lungen- oder Kehlkopftuberkulose erkrankten Person und jeder Todesfall an Lungen- oder Kehlkopftuberkulose der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen ist. Dieselbe Anzeigepflicht besteht auch für diejenigen Fälle, in welchen Kranke mit offener Lungen- oder Kehlkopstuberkulose ihre Umgebung infolge enger oder sonst unzureichender Wohnungsverhältnisse gefährden. ->
Zur Anzeige sind verpflichtet:
s) bei Verdachts» oder Erkrankungsfällen, sowie bei
Wohnungswechsel:
1. der behandelnde Arzt,
2. das Krankenpflegepersonal,
3. der Haushaltungsvorstand,
4. der Wohnungsinhaber.
d) bei Todesfällen:
1. der Leichenbeschauer.
Die Verpflichtung der unter Buchstabe s Nr. 2—4 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein in einer vorausgehenden Nummer genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.
Von der Ortspolizeibehörde ist die Anzeige an das K. Oberamtsphysikat einzusenden; im Fall der Gefährdung der Umgebung durch Kranke infolge ungünstiger Wohnungsverhältnisse ist zugleich eine Abschrift der Anzeige dem Vorstand des Bezirkswohltätigkeitsvereins mitzuteilen. (Vgl. 88 3, 4, 7 der Min. Verf. vom 9. Februar 1910, betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Reg.Bl. S. 84.1
Den Ortspolizeibehörden und den Aerzten des Bezirks wird die Anschaffung der eine Zusammenfassung der Bestimmungen über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten enthaltende Textausgabe von Friedel, erschienen 1910 im Verlag von I. Heß, dringend empfohlen.
Den 21. April 1911.
Oberamtmann: Oberamtsarzt:
Hornung. vr. Härlin.
Warum wird Kathreiners Malzkaffee ^ von so vielen Aerzten täglich empfohlen ^
Erstens: weil Kathreiners Malzkaffe wohlschmeckend und bekömmlich ist — Zweitens aber: weil er von Natur aus frei von allen schädlichen Stoffen ist.
Wegen dieser hygienischen Vorzüge verordnen Tag für Tag Hunderte und Tausende von Aerzten Kathreiners Malzkaffee an Herzkranke, Nervöse, Magenleidende rc. — Ein Versuch würde auch Sie von den aromatischen Vorzügen des echt Kathreiners Malzkaffee überzeugen. Verlangen Sie aber ausdrücklich Kathreiners Malzkaffeei
MMM
WW«»IMWW>»VW
I.oÄso- a. SportskIsickiiiiA
JportSÄQSÜLS
voll Ulk. 13.— bis AK. 4F.—
I^oäsn.- 6 'oVVS».
voll AK. 3.«« bis AK. SS. - voll AK. 8.— bis AK. 3S.—
DosSLSr
voll AK. 16»— bis AK. 3S —
8portksm0sn unr! 8port8trümpf6.
'M'ilLds.L Loscll
ksuptstrsess 121.
Vorstehendes wird hiemit öffentlich bekannt gemacht. Wilbbad, den 27. April 1911.
Stabtfchultheitzenamt:
Baetzner.
Stadt Wildbad.
Stammholz-Verkauf
am Montag den 8. Mai d. Is.,
vormittags 11 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad im schriftlichen Aufstreich aus Stadtwald II Leonhardswald, Abt. 3 t Farnplatte Normal und Ausschuß
951 St. Nadelholz-Langholz I.—IV. Kl. mit zus. 863,79 Fm. 65 „ „ Sägholz I.—III. „ „ „ 41,68 „
Dieverschlosfenen,vomBieter Unterzeichneten, bedingungslosen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Nadelstammholz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Stadtschultheißenamt übergeben werden; der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise pro 1911; der Ausschuß ist zu 100°/a der Taxpreise angeschlagen.
Wilbbad, den 28. April 1911.
Stabtfchultheißenamt:
Baetzner.
StM.HandelsMe Pforzheim!
Zerrennerstr. 45. I
Abteil. Kandetsjahresschule. !
(Freiw. Vorbereitungsschuie für den kaufmänn. Beruf.)
In diesem Jahreskurse werden die Schüler (Knaben und Mädchen) durch Ganztagnntcrricht, wöchentlich 33 Stunden, für den kaufmännischen Beruf vorbereitet.
Gründliche Ausbildung iu allen Handetssiichern- Buchhaltung, Kaufmänn. Rechnen, Korrespondenz, Handelsund Bürgerkunde, Fremdsprachen, Stenographie und Maschinenschreiben.
" Aufnahmefähig sind nicht mehr volksschulpflichtige Schüler und Schülerinnen, welche in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen Vorkenntnisse Nachweisen können.
Auswärtigen Besuchern der Schule wird durch die Schulleitung Aufnahme in guten Familien nachgewiesen.
Das jährliche Schulgeld beträgt 72 Mk. und wird in 3 Tertialen ä 24 Mk. erhoben.
unter Vorlage des letzten Schul-- Zeugnisses Dienstag, den s.
Mai, vorm. 8—11 Uhr.
Alle weitere Auskunft erteilt auf schriftliche oder mündliche Anfrage der Unterzeichnete.
Pforzheim, 26 . April 1911. ,
Der Vorstand der stiidt. Handelsschule: l
Willareth. l
.AM«
Kerl. Versncks-Vorlirlllge
vüok Allllss lisksrt äirskt 2 U b'llbrlkxrsissll AarkissntLbrik
kekü. N. 6kdlM§M., Stmtssäi't
Sopbisvstr. 26. Isl. Ar. 5161.
In neuer großer Auswahl empfiehlt
Kinderkleider
zum Preis von Mk. 2.—.,
3.
F.— ete.
König-Karlstr. 96.