ekctnnLmcrcbung

betreffend die Erteilung von Wandergewerbescheinen für

das Jahr 19VS.

Diejenigen Personen, welche beabsichtigen, im Kalenderjahr 1909 das Wandergewerbe zu betreiben und demgemäß eines Wan- dergewerbescheines bedürfen, werden hiemit aufgefordert, sich behufs Erteilung dieses Scheines unter Vorlage des bei dem Kgl. Ortssteuer­amt hier zuvor gelösten Steuerscheines sowie des etwaigen alten Wan­dergewerbescheines bei der Unterzeichneten Behörde anzumelden.

Wildbad, den 16. Dezember 1908.

St adtschultheißenamt:

B a etzner.

WildbaH

ekclnntmclchung

des Tags der Bürgerausschußwahl.

I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres aus dem Bürgerausschuß und sind durch eine neue Wahl auf 4 Jahre zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar, die Herren

1. Knch, Karl, Zimmermeister,

2. Riexinger, Hermann, Messerschmied,

3. Pfau, Karl, Sattlermeister,

4. Rothfuß, Friedrich, Schreinermeister,

5. Schwerdtle, Karl, Schlossermeister,

6. Pfeiffer, Wilhelm, Wagnermeister

(am 7. Januar 1908 auf Ansuchen von seinem Amt als Bürgerausschußmitglied enthoben.)

Vor dem Eintritt des ordentlichen Wahltags sind aus dem Bürgerausschuß ausgeschieden und für den noch übrigen Teil ihrer Amtszeit durch eine Erqänzunqswahl zu ersetzen, folgende Mitglieder:

7. Treiber, Ehrrstof, Privatier,

8. Schmid, Christian, Zimmermeister.

II. ES find daher 8 Mitglieder neu zu wählen Die Wahl findet nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der dazu erlassenen Vollzugsverfügung statt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der giltig abgegebenen Stimmen erhalten haben.

Als auf die kürzere Amtsdauer gewählt (als Ergänzungsmitglie­der) gelten die mit den niedersten Stimmenzahlen Gewählten.

III. Die Wahl selbst wird am

Montag, den 2l. Dezember d. Js.

ans dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen

Die Wahlhandlung beginnt Nachmittags 2 Uhr u. wird nachmittags 8 Uhr -geschlossen. Nach dem für den Schluß der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, welche im Wahlraum bereits anwesend sind.

Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch un­mittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten vollzogen. Nur derjenige ist zur Wahl zugelassen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel müssen von weißem Pa» Pier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verletzen sein. Auf jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Bürgerausschusses zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungiltig. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.

Wildbad, den 7. Dezember 1908.

Stadtschultheiß:

Baetzner.

W i l d b a d.

Freiwillige GMMöveMgemng.

Das in Nr. 143 dieses Blattes näherbeschrie­bene Anwesen (Löwenbergstraße) des Friedrich Fischer, Malermeisters hier kommt am nächsten

Montag, den A. -s. Mts.

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auf der hiesigen Grundbnchamtskanzlei letztmals zur Versteigerung, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Den 16. Dezember 1908.

K Grundbuchamt:

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