Der Richter befahl dem Mädchen, sich zu ihrer Herrin in den Wagen zu setzen und be­auftragte die Gendarmen, den Gefangenen in das Gewölbe zu bringen, nachdem er selbst vorher hinuntergestiegen war.

Die Blicke aller ruhten mit dem Ausdruck gespannter Erwartung auf den Zügen des Freiherrn, der, nicht ahnend, welche Über­raschung seiner harrte, mit allen Zeichen der Entrüstung und Wut in das Gewölbe trat

Der Eindruck, den der plötzliche Anblick der vom roten Schein der Fackeln beleuchteten Leiche auf den Freiherrn machte, war ein ge­waltiger.

Entsetzt, die Hände unwillkürlich ausstrek-

kend, als wollte er das Gespenst von sich ab- wehren, fuhr der Edelmann zurück.

Freiherr von Braß, Sie sind eines dop­pelten Verbrechens angeklagt, der Ermordung des Barons Theodor von Reden und der ge­waltsamen Entführung der Komtesse Eleonore von Strahlen/' sagte der Richter im feierlichen Ernst.

Und diese Anklagen stützen sich auf Be­weise, die der geschickteste Advokat nicht wider­legen wird," fügte der Verwalter hinzu.

Beweise?" höhnte der Freiherr, von dem der Bann gewichen war, sobald er sich d r Situation bewußt ward.Wer sagt Ihnen

Ich bin der Baron Oskar von Reden, der Bruder Ihres ermordeten Nebenbuhlers," fuhr der Mann ihn unterbrechend fort;die Gewißheit, daß mein Bruder durch die Hand eines Mörders gefallen sein mußte, führte mich hierher und ich danke Gott, daß er mich mein Rachewerk erfüllen ließ."

Sie zweifeln, ob unsere Beweise überzeu­gend seien?" fragte der Richter.Das Wap­pen auf dem Stilet, welches Sie anfertigen ließen und der goldene Hemdknopf, den der Zufall uns hinter dem Lager des Ermordeten entdecken ließ, genügen, Ihre Schuld festzu­stellen."

(Schluß folgt.)

Wildbad.

Gründung einer

Sclnitäts-Kol'onne.

Auf eine an das Kommando des württembergischen freiwilligen Sanitätskorps in obigem Betreff gerichtete Anfrage ist nachstehende Antwort eingelaufen:

. . . Nach Z 4 Abs. 4 der Satzungen für das Württ. Sanitätskorps sollen die Kolonnen in der Regel aus mindestens 30 Mitgliedern bestehen. Hievon müssen sich ein Drittel im Mobilmachungs­fall dem Württ. Landesverein vom Roten Kreuz zum Dienst im Etap­pengebiet zur Verfügung stellen und in körperlicher und geistiger Be­ziehung hiezu geeignet sein. Es kommen hiebei wieder nur solche Leute in Betracht, welche nicht oder nicht mehr heerespflichtig sind, da die Angehörigen der Reserve und Landwehr I und II im Mobil­machungsfall zu den Truppenteilen eingezogen werden und in der freiwilligen Krankenpflege nicht verwendet werden können; Landsturm­pflichtige dagegen dürfen designiet werden.

Der Württ. Landesverein vom Roten Kreuz erteilt seine Ge­nehmigung zur Errichtung von freiwilligen Sanitätskolonnen in der Regel nur an solchen Orten, an welchen die Einrichtung von Reserve­oder Vereinslazaretten im Mobilmachungsfall vorgesehen! ist, oder an Plätzen mit größeren industriellen Unternehmungen. Vereinigungen, welche ohne Genehmigung des, Württ. Landesvereins gegründet sind, haben zum Führen des Roten Kreuzes sowie zum Tragen der Uniform des Württ. Sanitätskorps gemäß dem Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätsabzeichens keine Berechtigung.

Denjenigen Kolonnen, welchen die Genehmigung zur Gründung erteilt worden ist, wird seitens des Württ. Landesvereins vom Roten Kreuz die erforderliche Anzahl Tragen, sowie die Unterrichsbücher zur Verfügung gestellt, während die Kolonnen für die Uniformierung und die übrige Ausrüstung selbst aufznkommen haben.

Zur Beschaffung der notwendigen Uniformen sowie der Ausrü­stung für eine Kolonne in der Stärke von etwa 30 Mann ist ein erstmaliger Aufwand von immerhin 1800 bis 2000 Mark erforderlich; außerdem müssen die entsprechenden Mittel zur Unterhaltung und Fortfiihrung der Kolonne sichergestellt sein

Bei den bis jetzt in Württemberg bestehenden Kolonnen wurden die Mittel zur Errichtung und Fortführung derselben entweder seitens der Stadt oder der Amtskorporation bewilligt, oder durch freiwillige Spenden der Bürgerschaft ausgebracht. Außerdem haben die Kolonnen ebenfalls von der Stadtverwaltung oder der Amtskorporation zur Unterhaltung der Kolonne einen laufenden jährlichen Beitrag bewilligt

erhalten.

Sollte unter den dargelegten Bedingungen zur Gründung einer Kolonne in dortiger Stadt Aussicht vorhanden sein, so bittet das Unterzeichnete Kommando um Vorlage eines Berichts über den Stand der Angelegenheit, welcher alsdann dem Württ. Landesverein vom Roten Kreuz zur weiteren Entscheidung vorgelegt wird. Dem Bericht wäre ein Verzeichnis beizufügen über die Anzahl der sich gemeldeten Mitglieder, aus welchem ersichtlich ist, welche Leute sich zum Dienst im Etappengebiet sowie wieviel Mitglieder sich zum Dienst im Heimats- gebist bereit erklärt haben und hiezu geeignet sind. Das Verzeichnis muß ferner enthalten: Name, Stand und Angabe der Militärverhält­nisse der Betreffenden.

Zu jeder weiteren Auskunft ist das Kommando jederzeit gern bereit, auch könnte, wenn die Sache soweit gediehen ist, seitens des Kommandos in einer Versammlung der sich für die Sache des Roten Kreuzes interessierenden dortigen Herrn ein Vortrag über die Gründung der freiwilligen Sanitätskolonnen, über ihre Tätigkeit etc. in Aussicht gestellt werden.

(Unterschrift)

?. 8. Aus dem vorerwähnten Bericht muß namentlich auch er­sichtlich sein, ob die zur Errichtung und Fortführung einer Sanitäts- Kolonne erforderlichen Mittel vorhanden sind bezw. sichergestellt wer­den können. _

Hienach fragt es sich vor Allem, ob es möglich ist, die zur Errichtung einer Kolonne erforderliche Zahl geeigneter Leute hier zu­sammenzubringen und ersuche ich hiemit alle diejenigen, die. sich als Krankenträger der Sanitäts-Kolonne anschließen wollen, sich bei mir bis zum 5. Dezember ds. Js. zu melden.

Wildbad, den 25. November 1908.

Stadtfchultheißenamt:

Bätzner.

1'oc1ss-/^n2SiZs.

Heute Nacht entschlief nach langem schwerem Leiden unsere treubesorgte, gute, unvergeßliche Mutter

Fllill Millli Münch,

geb. Treiber,

tief und schmerzlich betrauert von den Ihren.

Wildbad, den 30. Nov. 1908.

Beerdigung: Donnerstag nachmittag 4 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Wikdöad.

Das langjährige Mitglied und Inhaber des Feuerwehr- Dienstehrenzcichens

Friedrich Hammer

Maurermeister

ist gestorben und findet die Beerdigung morgen

Mittwoch den 2. Dezember

nachmittags 3 Uhr

statt.

Die Kameraden werden zu recht zahlreicher Beteiligung eingeladen. Antreten beim Trauerhause.

Den 1. Dezember 1908. Das Kommando.

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