UttgSglas hervor und legte sich auf seine» Re­genmantel nieder, um geuauer sehr» zu können wobei er mehr mit sich selbst als mit uns sprach: »Das sind des jungen Mc. Cnrths Spuren. Zweimal ging er ruhig, und einmal lief er so geschwind, daß die Sohlen sehr kräftig, die Absätze nur gar z flüchtig einge­drückt find. Darin liegt seine ganze Geschichte. Er lief als er seinen Vater am Boven sah. Ferner sind hier die Fußstapfen des Vaters als er auf- und abging was ist aber das? Das Koldenende des Gewehrs an der Stelle, wo der Sohn stand und oufhocchte. Und dies? Ha! h«! Was haben wir hier? Fußspitzen! Fußspitzen! Und das sind breite

ganz ungewöhnliche Stiesel! Sie kommen

gehen kommen wieder, wegen des Man­tels. Wo aber' kamen sie her? Holmes lief auf und ab, balh fand er die Spur, bald ver­lor er sie, bis wir an der Waldecke, zu einer Buche, dem größten Baum der Umgegend, gelangten. Holmes ging weiter >m Schatten des Baumes, legte wieder das Gesicht an den Boden und stieß einen leisen Ruf der Befrie­digung auS. Lange Zeit blieb er in dieser Stellung, durchsuchte Blätter und trockene Zweige nahm, wie mich dünkte, etwas Staub in einen Briefumschlag und untersuchte niit seinem Glas nicht allein den Boden, sondern sogar die Rinde des Baumes, so hoch er reichen konnte. Ein spitzer Stein lag im Moos, auch den be­trachtete er genau und nahm ihn zu sich. Dann folgte er einem Fußweg durch den Wald bis zur Landstraße, wo jede Spur verschwand.

>Da- war ein höchst merkwürdiger Fall," 'bemerkte er und nahm wieder sein gewohnte» : Wesen an.Ich denke, das graue HauS 'dort muß die Wohnung des Aufseher» sein. Ich werde wohl hineingehen, ein paar Worte Mlt Mora» reden und vielleicht einige Zeilen schreiben. Nachher können wir zum Frühstück ^ zurückfahren. Gehen Sie gefälligst voraus zum Wagen, ich folge sogleich." s Ungefähr zehn Minuten später waren nur auf dem Wege »ach Roß; Holmes hielt noch ! immer den Stein, den er im Walde aufgelesen ! hatte.

Das könnte Ste interessieren, Lestrade," 'bemerkte er und wies auf den Stein,der Mord wurde damit ausgeführt."

Ich sehe keimrlei Anzeichen an dem Stein."

Es sind auch keine daran."

Wie wollen Sw es dann wissen?"

DaS Gras wuchs darunter, also lag der Stein erst seit wenigen Tagen dort. Die Slelle, wo er weggcnommen worben war, ließ sich nicht finden. Er paßt genau zu den Verletzun­gen. Von einer anderen Waffe ist keine Spur vorhanden."

Und der Mörder?"

Ist »in großer Mann, der links ist, mit dem rechten Fuß hinkt, stark>oh!ige Jagdstiefel und einen grauen Mantel träge, indische Zi­garren raucht eine Zigarrenspitze benützt und ein stumpfes Federmesser in der Tasche hat. Noch einige andere Judicien sind vorhanden, doch mögen diese genügen, um uns auf die rechte Fährte zu bringen."

Lestrade lachte.Ich gehöre leider noch immer zu den Ungläubigen," sagte er.Theo­rien sind schön und gut, aber, wie Sie wissen, haben wir'» mit einem hartschlägigen, englischen Schwurgericht zu tun."

dlouo vorrous," meinte Holme» gelaffen. Sie arbeiten nach Ihrer Methode ich nach meiner. Heute nachmittag habe ich zu tun und werde wahrscheinlich mit dem Abend­zug nach London zurückkehren."

Und die Sache hier im Stich lassen?"

Nein beendigt."

Aber das Geheimnis?"

Ist gelöst."

Wer war denn also der Mörder?"

Der Herr den ich beschrieb."

Aber wer ist er?"

DaS herauszufinden wird gewiß nicht schwer sein. Allzu bevölkert ist ja die Umge­gend nicht."

Lestrade zuckte mit den AchselnIch bin ei» Praktiker," sagte er,und kann wirklich ^»icht im Lande umherlaufen, um einen lahmen Herrn, der links ist, zu suchen. Ich würde ja tarnst bei der ganzen Polizei zur Zielscheibe des SpottcS."

Schon gut," meinte HolmeS gelassen. Meine Schuld ist's nicht, wenn Sie sich bla­mieren. Hier ist Ihre Wohnung. Leben Sie wohl. Vor meiner Abreise schreibe ich ! Ihnen noch ein Wort." j(Fortsetzung folgt.)

Wildbad. >

Bekanntmachung. I

Zum Zweck der Verhütung von Waldbränden wird die Einwoh­nerschaft aus die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht und zwar:

Par. 308 des Strafgesetzbuchs.

Wegen Brandstiftung wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren de- straft, wer vorsätzlich Gebäude, Schiffe, Hutten, Bergwerke, Magazine, Warenvorräte, welche aur dazu bestimmte» öffentlichen Plätzen lagern, Vorräte von landwirtschastlichen Erzeugnissen oder von Bau- oder BrennmäteriaUen, Früchte auf dem Felde, Waldungen oder Torfmoore in Brand setzt, wenn diese Gegenstände entweder fremdes Eigentum, oder zwar dem Brandstifter eigentümlich gehören, jedoch ihrer Be­schaffenheit und Lage nach geeignet sind, das F uec einer der in Par. 306 Nr. 1 bis 3 bezeichneteu Räumlichkeiten oder einem der vorstehend bezeichnelen fremöen Gegenstände nutzuteilen.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter 6 Monaten ein.

Par. 309 des Strafgesetzbuchs. l

Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand, der in den Par. 306 u. 308 bezeichnelen Art herbeigeführt, wird mit Gefängnis bis zu einrm Jahr oder mit Geldstrafe V>S zu 900 Mk. und, wenn durch den Brand der Tod eines Menschen verurfacht worden ist, mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren bestraft.

Par. 368, Z. 6, des Strafgesetzbuchs.

Mit Geidstrajo bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft: wer an gesährlicheu -Stellen in Wälder oder Heiden s oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangendeii Sachen l Feuer anzündet.

Art. 30 des Polizeistrafges tzes. >

Mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mir Hast bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer I

1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht im Walde betreten wird, >

2. im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, ff

fortwirsl oder unvorsichtig handhabt, ,

3. abgesehen von den Fällen des Par. 368 N''. 6 des Reichs- strasgesetzvuchs im Walde oder in gefährlicher Nähe desfelben im Freien ohne Erlaubnis der Forstpolizerbehörde Feuer anzündel, oder im Falle der Erlaubnis dasselbe gehörig zu beaufsichtigen oder aus- zulöfchen unterläßt oder bei der Erteilung der Erlaubnis ihm vorge­schriebenen Bedingungen zuwiverhandelt.

4. wer der Veipstlchtung zur Anzeige eines WaldbrandeS ohne genügende Entschuldigung mchl nachkommt oder bei einem Waldbrande der Aufforderung der zuständigen Br amten zur Hilfeleistung nichl ent­spricht, ovschoa er der Aufforderung ohne erhebliche» eigenen Nachteil Folge leiste» konnte.

Art. 32 desselben Gesetzes.

Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird bestraft, w/r Waiöflächen oder Felder, welche an Waldungen angrenzen, ohne Erlaubnis der Forstpol>zeibehörde abbrennt oder den hieraus bezügli­chen Anordnungen der Forstpslizeibehörde zuwiderhandelt.

Den 11. April 1908.

Stadtschultheißenamt:

Bätzner.

Wildbad.

Munilige " ^ ^ .

Die Erben der verstorbenen Karoline Wil» helmine Schmid, gcb. Seyfried, Witwe des Karl Christian Schmid, Sleinyauers hier, bringen am nächsten

Montag- den 13. April 1908

vormittags 11 Uhr

auf dem Grundbuchamtskanzlei die Grundstücke:

Geb. A.. 14. 1 ar 61 pm Wohnhaus in der Olgastraße.

Parz. Nr. 967/1. 4 ar 82 gm Garten dabei im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf.

Das Anwesen hat eine sehr günstige Lage, auch ist dem Käufer Gelegenheit geboten, tue Einrichtung miizuerwerben.

Den 7. April 1908.

Kgl Grundbuchamt:

Oberdörfer.

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