IlntevHcMenöes.

Me Geschichte des blauen Kirsnnkels.

Von Conan Doyle.

Autorisiert. Nachdruck verboten.

(Schluß.)

Aber war denn noch eine da mit gestreif­tem Schwanz?" fragte ich, ,gerade wie die, dich ich mir auSerwählte?'

Freilich, James, zwei waren da mit ge­streiftem Schanz, ich kannte sie nie auseinan­der."

Nun, da war mir denn di« ganze Sache klar, und ich, so schnell mich meine Füße tra­gen wollten, zu diesem Breckinridge. Aber er hatte die ganze Partie gleich weiter verkauft und wollte mir um keinen Preis sagen, an wen. Sie haben ihn ja heut abend selbst ge­hört. So hat er mich von Anfang an abge­trumpft. Meine Schwester meint, ich werde noch verrückt; und manchmal kommt es mir selber so vor. Und jetzt jetzt bin ich als Dieb gebrandmarkt und habe den Reichtum, für den ich meinen ehrlichen Namen verkauft habe, noch nicht von weitem verschmeckt. Gott steh mir bei! Gott steh mir bei!" Er be­grub sein Gesicht in den Händen und brach in ein krampfhaftes Schluchzen aus. Ein langes Schwelgen folgte; nichts unterbrach die Stille, als die schweren Atemzüge des Unglücklichen und das taktmäßige Trommeln

der Fingerspitzen meines Freundes auf dem Tischrand.

Endlich erhob sich der letztere und machte die Türe auf.

Gehen Sie fort," sagte er.

Was!? O, Gott vergelte eS Ihnen!"

Keine Worte weiter; nur fort!"

Und eS bedurfte auch keiner weiteren Worte. In einem Nu war er draußen und über der Treppe drunten; man hörte die Tür gehen, und dann verklangen seine eiligen Tritte vor dem Hause.

Schließlich, Watson," meinte Holmes, lindem er nach seiner Pfeife griff,bin ich doch 'nicht gerade dazu bei der Polizei angestellt, 'um ihr überall nachzuhelfen, wo sie nicht allein

wir uns jetzt an eine Untersuchung anderer Art machen, bei der abermals einem geslügel- ten Wesen die Hauptrolle beschieden ist.

fertig wird. Stünde die Sache für Horner ^ bedenklich, so wäre es etwa» andere?, aber dieser Bursche wird ja nicht gegen ihn auf- treten, und so muß der Fall eingestellt wer­den. Vielleicht, daß ich ein Unrecht damit be­gehe, aber es ist auch gerade so gut möglich, daß ich dadurch eine Seele vom Verderben rette. Dieser Bursche wird nichts mehr ver­brechen. Seine Angst war zu gräßlich. Ihn jetzt ins Gefängnis bringen, hieße ihn für sein ganze- Leben dem Zuchthaus überliefern. Ueberdies stehen wir ja eben auch in der Gnadenzeit. Der Zufall Hai unS einen rät­selvollen, merkwürdigen Fall in die Hände ge­spielt und in seiner befriedigenden Lösung müssen wir unfern Lohn finden. Willst du so gut sein, die Klingel zu ziehen, so wollen

WerrniscHtes.

(Die Lebenszähigkeit der Katzen.) Im Hause des Herrn John Stevenson in Sunderland (England) wurde vor einigen Wochen eine persische Katze vermißt, und da sie nicht wieder kam, so wurde angenommen, daß das wertvolle Tier gestohlen worden sei. Bor einigen Tagen hörte die Familie, als sie im Speisezimmer versammelt war, das leise Miauen einer Katze. Die Dielen wurden auf- gerissen, aber keine Katze vorgefunden. Zwei Tage später hörte man wieder daL Miauen, aber diesmal schien eS aus der Näh« des Ka­mins herzukommen. Herr Stevenson ließ nun an der Stelle, von wo das Miauen hinter der Wand herzukommen schien, die Tapeten abrei­ßen und einige Mauersteine ausheben, und da I fand man in einer Höhlung richtig die voll­ständig abgemagerte Katze, die so schwach war, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte. Vor vier Wochen wurde dort eine Aenderung an der VentilationSöffnung vorgenommen, wäh­rend welcher die Katze offenbar in die Höhlung gekrochen und dann, da sie unbemerkt blieb, in derselben ringemauert worden war. Ihr 30tägige< Fasten hat sie nicht zu töten ver­mocht und unter sorgfältiger Pflege hat si» sich binnen wenigen Tagen wieder nahezu vollstän­dig erholt.

Bekanntmachung.

Nachdem die Gewerbekataster (Steuerkapitale) der neuernge­schätzten Gewerbetreibenden der hiesigen Gemeinde durch die Bezirks- schätzm,gSkommission gemäß Art. 100 Abs. 3. des Gesetzes vom 28. April I87S, betreffend die Grund. Gebäude,- und Gewerbesteuer (Reg.- Bl. S. 344) auf 1. Januar d. Js. sestgestellt sind, wird das Ergeb- nis der Einschätzung gemäß Art. 160 Abs. 4 dieses Gesetzes (vergl- mit Art. 99 Abs. 1 und Art. Kl Abs. 1) 15 Tage lang und -war

vom 27. März bis 10. April 1908

zur Einsicht der Beteiligten aus dem Rathaus aufgelegt sein.

Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steuer­kapitals das Reckt der Beschwerde zu. (Gesetz Art. 99, Abs. 2.)

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätz­ung Vorbringen wollen, sind an das Kgl. Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens

bis zum 13. ApriL ö. Zs.

bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Ver­säumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61, Abs. 2).

Wildbad, den 24 März 1908.

Stadtschnltheißenamt:

Bätzner.

W ild b ad

Bekanntmachung.

Höherer Anordnung zufolge werden die Tierbesitzer des hiesigen Gemeindedezirks zur Anmeldung von Schweinen zur Schutzimpfung gegen Rotlauf spätestens

bis 31. Mär; Vs. Js.

mit dem Anfügen ausgefordert, daß

1) das Kgl. Medizinalkollegium, tierärztliche Abteilung, ermäch­tigt ist, für diejenigen Schweine, welche anläßlich der öffentlichen Schutzimpfung im Gefolge combinriter Serum- und Kultureinspritzung I oder der 12 bis 15 Tage später zur Ausführung kommenden zweiten Kulturinjektion wider Erwarten an Imps-Rotlauf eingehen sollten, eine der Billigkeit entsprechende Entschädigung, welche jedoch den Schlacht­wert des verendeten Tieres nicht übersteigen darf, zu gewähren, ohne daß übrigens dem Tierbesitzer ein Rechtsanspruch hierauf zukommt;

2) daß auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vorkommcnde Rotlauffälle erwachsen;

b) daß EntschädigungSleiftung nur für die öffentliche Impfung vorgesehen ist, nicht auch jür die private, und daß damit zu dem Vor- teu, daß bei einer Anzahl von 20 Impflingen die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt, als die private Impfung, ein weiterer Vorteil der öffentlichen Impfung hinzutritt.

Uebngens wird auf die Bekanntmachung im Enztäler Nr. 36, betr. Belehrung über den Selbstschutz gegen die Rotlaufkrankheit der Schweine hingewiesen. "

Den 5. März 1908.

Stadtschnltheißenamt: j

Bätzner.

Aufforderung

zur

Anmeldung der Schnldzmfe, Kenten und Wen.

Nach Art. 9 I, Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8 August 1903 sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von den Steuerpflichtigen nach demStand vom 1 April d. I. nachgewiesenermaßen zu ent­richtenden Schuldzinse und Renten, sowie die auf besonderem privatrechtlichem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beru­henden dauernden Lasten, soweit die Schuldjinse etc nicht auf außer­halb Württemberg befindlichen Einnahmequellen haften, Art. 8, Ziff. 1 und 2 des Besitzes). Bei Steuerpflichtigen, welche nur der be. schränkten Steuerpflicht in Art. 3 des Gesetzes unterliegen, sind nUx die Zinse solcher Schulden oder Renten oder Lasten abzagsfähig welche auf den inländischen Einkommensquellen haften. '

Auf Grund der Bestimmung in Art. 42, Abs. 2 des Einkommen­steuergesetzes werden nun diejenigen Einkommensteuer-flichtigen, welch« keine Steuererklärung abgebeu, ausgefvrdert, tu der Zeit

vom 1. bis spätestens 8. April ö. Z.

die abzugsfähigen Schuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sie beanspruchen, auzumelden. Hiezu wird ansdrüiklich bemerkt, daß die Aumeldung auch dann zu erfolgen hat, wen« die betr. Schulbzinse ete. bereits im vorige« Jahr angemel­det worden find.

Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, welche- den Steuerpflichtigen aus Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindeb«» Hörde (Rathaus Zimmer Nr. 4) unentgeltlich abgegeben wird. Wildbad, den 16. März 1908.

Gemeindebehörde für die Einkommensteuer:

S ch m i d.

IreiwMge Jeuerwehr Witdöad.

Am nächsten

Sonntag, de« 29. Mich 1998

morgens /«8 Uhr

rückt der Stab und die Züge I bis VII zur

LokulübunZ

aus.

Den 25. Marz 1908.

Z)c»s Gomrnanöo.

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