etwa brauchen könnte, so können Sie wir eigentlich nur wenig sagen. Und auch dieses Wenige läßt sich auf anderem Wege aufklären, so daß der Zusammenhang vollständig ist. Sie haben doch von diesem blauen Stein der Gräfin Morcar gehört, Ryder?"
„Ja, die Katharine Cusack erzählte mir da- von," erwiderte er mit heiserer Stimme.
„Ach freilich, die Kammerzofe der Dame. Nun, die Versuchung, sich auf so leichte Weise mit einem Male zum reichen Mann zu machen, war zu groß für Sie, wie schon oft für bessere Leute als Sie; aber in der Wahl der Mittel waren Sie nicht sehr bedenklich. Ich meine, Ryder, dar war ein rechter Schurkenstreich von Ihnen. Sie wußten, daß die-
ser Klempner Horner früher schon einmal in einen ähnlichen Fall verwickelt war und daß er deshalb um so leichter in Verdacht geraten würde. Was taten Sie also? Sie richteten es mit Ihrer Genossin, der Cusack, so ein, daß im Zimmer der Gräfin eine kleine Reparatur zu besorgen war und daß Horner zu diesem Zweck geholt wurde. Nach seinem Abgang plünderten Sie dann den Schmuckkasten aus, schlugen Lärm und ließen den Unglücklichen festnehmen. Darauf —"
Hier warf sich Ryder plötzlich zu Boden und umfaßte die Knie meines Freundes. „Um Gottes willen, haben Sie Erbarmen," rief er, denken Sie an meinen Vater, an meine Mutter^(Fortsetzung folgt).
Stanöesbirch-KHronik
der Stadt Wildbad vom 13. bis 30. März 1908. Geburten:
13. März. Sieb, Wilhelm Heinrich, Säger hier, 1
Tochter.
14. März. Gehbauer, Karl.Gottlied, HilfSwärter hier-
1 Sohn-
15. März. Edele, Paul, Maurerpolier hier, 1 Sohn. 19. März. Mehr Karl, Fuhrmann hier, 1 Tochter.
Aufgebote:
11. März. Kuch, Ludwig Gottfried,Zimmermeister hier und Pfau, Elsa Klara Luise hier.
14. März. Geist, Adolf Theodor, Buchbinder in Leipzig und Treiber Luise Johanna in Leip- zig-Lindenau.
Bekanntmachung,
betr. die Huudeabgabe.
Die Hundebesitzer werden auf ihre Pflicht zur An> und Abmeldung ihrer Hunde in der Zeit
Vom 1 . bis 15 . April
aufmerksam gemacht.
Auf den 1. April haben diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April eine» Hund von steuerpflichtigem Alter halten, ohne schon im Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde halten, als sie in dem Vorjahr angezeigt und versteuert haben. Die Anzeige ist spätestens bis 15. April bei der Gemeindebehörde zu machen.
Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen anderen Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen. Die Versäumung dieser Anmeldung hat zur Folge, daß der Steuerpflichtige die Abgabe für das neue Steuerjahr fortzuentrichten hat.
Wer nach dem 1. April einen über 3 Monate alten Hund zu halten beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest de» Steuerjahres zu entrichten, ohne Rück- ficht darauf, ob der Hund schon von dem, der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.
Sobald ein Hund, der bisher unangezeigt gebliebeu ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, ist in gleicher Weise binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahres zu entrichten.
Nur in dem Falle, wenn simand im Laufe des Sleucrjahres (nach dem 1. April) einen steuerpflichtigen Hund zu halten beginnt, diesen Hund aber am 1. des nächsten Vierteljahres nicht mehr besitzt, tritt eine Steuerpflicht nicht ein.
Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgiltig ob er zugleich Eigentümer oder ob er Mieter. jGntleiher, Verwahrer des Hunde» ist; es genügt, daß er in eigenem Interesse durch Ge- Währung von Obdach und Unterhaltung die Sorge für den Hund übernommen hat.
Wer die Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der vorgeschriebenen Zeit unterläßt, wird mit dem dreifachen Betrag der gefährdeten Abgabe bestraft.
Wildbad, den 19. März 1908.
Stadtschultheitzenamt:
Lätzner.
Wildb aH
Bekanntmachung.
Diejenigen feuerwehrpflichtigen Einwohner, welche bei der frei-^ willigen Feuerwehr noch nicht »ingeteilt find, werden aufgefordert, sich
bei dem Feuerwehrkommando zu melden, widrigenfalls sie die für den Nichteintritt festgesetzte JahreSabgabe zur Feuerlöschkasse zu bezahlen haben.
Die Feuerwehrpflicht dauert vom 18. bi» 50. Lebensjahr.
Den 19. März 1(908.
Stadtschultheitzenamt:
Bätzne r.
Bekanntmachung.
Zwecks Empfangnahme ihrer LosiMgSscheiue haben sämtliche Militärpflichtigen am
Samstag, den 21 . Mar; d. Is.
nachm. 6 Uhr
auf d»n> Rathaus — Meldeamt — zu erscheinen.
WildbaV, den 19. März 1908.
Stadtschultheitzeuamt:
Bätzner.
ekcrnntmclchung.
Kur-Verein Wfldlmd.
Da die Liste der Mitglieder des KnroereinS für heurigen Führer in den nächsten Tagen zum Abschluß gebracht werden soll, wollen sich etwaige neue Mitglieder möglichst sofort in der A. Wildbrett' sche» Buchdruckerei melden.
Mieinisvks N^poNielivnbsnIt Hsnnlisim.
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