Wellner begangen, verdächtig, bekennen Sie sich schuldig?"
„Nein!" sagte Jordan mit bedeckter Stimme „Ich weise die Anschuldigung mit Entrüstung von mir."
Der Amtsrichter sorverte ihn auf, in sein Vorleben zurückzugreisen und insbesondere seine Beziehungen zu dem verstorbenen Wittig einer näheren Beleuchtung zu unterziehen.
Jordan hatte Zeit genug gehabt, sich auf diese Forderung vorzubereiten. Jetzt überraschte sie ihn dennoch. Er fühlte dre ihm anfgedrungene Unfreiheit und seine bleiche Stirn rötete sich vor Unwillen.
sFortletzung folgt.)
(Ein einfaches Mittel gegen Heiserkeit.) Man brate eine Zitrone in der Weise, wie man Aepfel brät. Einige Tropfen heißen Saftes mit einem Stückchen Zucker genossen, bringen sofort Linderung.
Auf die Anzeige der Württ Fleischwa» renfabri? Tübingen in unserer heutigen Nummer, sei auch an dieser Stelle besonders hingewiesen. Genannte Firma ist nicht nur in Fleischkonserven, welche für unsere Hausfrauen, sowie auch Jäger, Touristen, Reisende
usw. von größter Bedeutung sind, sondern auch in allen Fleischwaren, nach Braunschweiger, Westphälischer und Thüringer Art sehr leistungsfähig und sind namentlich deren Schinken (4 bis 8 Pfund) und Rauchwaren wegen ihres hochfeinen, auserwählten Geschmackes und Milde besonderer Beachtung empfohlen.
Nach Orten, wo keine Verkaufsstellen sind, liefert die Firma an Hand ihrer Preisliste je nach Geschmack 5 K§-Kartons in beliebiger Sor- tierung und im Werte von zirka 10 Mark, die sich auch als Gelegenheitsgeschenke vorzüglich eignen.
Bekanntmachung
betr. Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle.
I. Bezüglich der Anmeldung zur.Stammrolle schreibt Par. 25 der Wehrordnung folgendes vor:
1. Alle Militärpflichtigen haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Ausnahme in die Rekrutierungsstammrolle anzumelden. ,
2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat
Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen:
u. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen und wenn solche an einem anderen Orte als dem der Wohnung in Arbeit bezw. im Dienste stehen, der Ort, in welchem sie ihre Wohnung (Schlafstellen) haben;
b. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, sofern dieselben auch an diesem Ort wohnen.
3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.
4 . Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthalt noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Ort, in welchem die Eltern oder Famtlienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
5. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.
6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchen sie sich nach Ziff. 2 oder 3 anzumelden haben, zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr- Brot- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Aenderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, Standes usw. dabei anzuzeigen.
8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.
9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort, derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
10. Versäumnis der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.
11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen zn bestrafen.
Il Anzumelden haben sich hienach in der Zeit vom 15. Januar biS 1. Februar 1SV7 ebensowohl Württembergs! als Angehörige anderer deutscher Staaten und zwar:
1. Alle im Jahre 1887 geborenen jungen Männer.
2. Alle diejenigen Militärpflichtigen der Altersklassen 1885 und 1886, welche weder ausgehoben, noch vom Dienst ausgeschlossen, noch auSgemustert, noch der Ersatzreserve, noch dem Landsturm überwiesen worden sind, mögen dieselben seither am gleichen oder an einem anderen Ort gestellungspflichtig gewesen sein.
3. Alle diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche aus irgend einem Grund, z. B. Krankheit, Abwesenheit, Untersuchungsoder Strafhaft, kürzlich erfolgte Einwanderung, an der Aushebung
noch nicht oder noch nicht insoweit teilgenommen haben, daß über ihre Militärpflicht definitiv entschieden werden konnte.
4. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht vorher bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommisfion ' ihres Gestellungsortes (Oberamt) schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheins ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
Wildbad, den 8. Januar 1907.
Stadtschultheitzenamt:
B ä tz n e r.
K. Grundbuchamt Wildbad.
GruuWcksverstcigcrllng.
Auf Antrag der Geschwister Fuchs hier, wird das Grundstück
Parz. No. 636. — 30 ar, 70 gm Acker n. Heu- 2L scheuer im Spießfeld
am kommenden
Montag, den 14. Januar ds. Js.
vormittags 11 Uhr
auf dem hiesigen Grundbuchamt öffentlich versteigert.
Liebhaber sind eingeladen.
Den 8. Januar 1907. Bezirksuotar:
Ober dorfer.
Wildbad, 9. Januar 1907.
l'oäss-^.QssiAS.
Verwandten, Freunden und Bekannten machen wir die schmerzliche Mitteilung, daß unsere liebe Tochter und Schwester
kM KV8M KLWlMN N.
i-, gestern Abend '/s7 Uhr nach längerer Krank- ^heit im Alter von 21'/s Jahren sanft in dem Herrn verschieden ist.
Um stille Teilnahme bittet im Namen der trauernden Hinterbliebenen
Die trauernde Mutter:
kosins kLMlmrmn.
Beerdigung: Freitag Nachmittag 3 Uhr.
SrsunrvlmsSgar, Uaslpkällrviwr Iküringar ärt
12 nur bester HvsLLtLt uuä von LvLnstv»» <-H8eImrr»elL Uvkort <Us
MM. kleäcllwMnfsbi'w MliiW.
2u Kaden In »Uso elnsodläsl^ besseren SssodLktsn. ' Klan verlsnßs »usärlldillvk unsere Ware.
LaSe» -rack D-tekt»en-Leie kau «nck LS'anen »/r /ür
Letnke« iraeen
Automatische und gewöhnliche
zu billigsten Preisen
»s- «Id R"1tk«f«llcii
Fr. Treiber.